Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlässlich der ersten Beratung dieses Themas im März-Plenum habe ich meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass eine dauerhafte und praktikable Lösung gefunden wird, die sowohl die weitere Existenz des Obstbaus im Alten Land nicht gefährdet, als auch die Umweltbelange berücksichtigt. Ich meine, mit dem vorliegenden Änderungsantrag, der von allen Fraktionen unterstützt wird, werden wir beiden Seiten gerecht.
Es hat mich als Abgeordnete des Wahlkreises, in dem das Alte Land liegt, sehr gefreut, dass sich der Fachausschuss so intensiv mit diesem Thema befasst hat und sich vor Ort im Gespräch mit den Vertretern des Altländer Obstbaus genau informierte. Hier wurde allen Beteiligten schnell deutlich, dass die praktische Umsetzung der Allgemeinverfügung große Probleme bereitet. Die Problematik der Abstandsregelung insbesondere bei den nicht ständig wasserführenden Gräben wurde wohl jedem deutlich. Die Vertreter des Fachministeriums, der Landwirtschaftskammer Hannover, des Umweltbundesamtes und des Berliner Künast-Ministeriums haben mit den Fachpolitikern vorbildlich zusammengearbeitet und die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land an die Erfordernisse des Obstbaus und des Gewässerschutzes weiter angepasst.
Ich bin sehr zufrieden damit, dass die Abstandsregelung jetzt präzisiert wurde und dass es jetzt Übergangsfristen für die Anpassung der Pflanzenabstände zu den Gewässern gibt. Durch diese Regelung sind die Obstbauern nicht mehr gezwungen, ihre noch tragenden Bäume kurzfristig zu roden. Nach der Erstellung eines Flächenentwicklungsplans haben sie bis zum Jahr 2012 Zeit, sich auf die neuen Abstände bei Neupflanzungen einzustellen. Das ist gut so. Schade, dass diese Regelung nicht schon früher gegriffen hat, denn bis jetzt wurden bereits 250 000 Obstbäume im Alten Land in Grabennähe abgeholzt.
ring ergeben haben, dass es in der Vergangenheit zum Einsatz illegaler Pflanzenschutzmittel gekommen ist. Jetzt liegt eine neue Liste der im Alten Land zur Verwendung zugelassenen Pflanzenschutzmittel vor. Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass auch der letzte Altländer Obstbauer endlich so verantwortungsbewusst ist, diese Vorschriften einzuhalten. Die schwarzen Schafe - Herr Behr hat schon von ihnen gesprochen - unter den Altländer Obstbauern tragen eine große Schuld daran, dass die Branche immer wieder ins Gerede kommt. Von daher ist es auch sehr wichtig, dass die vorliegende Beschlussempfehlung zur Sicherstellung der Qualität des Obstanbaus eine Weiterführung des Gewässermonitorings vorsieht.
Den festgestellten Verstößen aus dem Jahre 2001 wurde nachgegangen, und die Kontrollen durch das Pflanzenschutzamt wurden ausgeweitet.
Wichtig ist für mich auch, dass man bei der Weiterentwicklung und dem Einsatz von Geräten einen großen Schritt vorangekommen ist. Die Landwirtschaftskammer hat auf einer Veranstaltung im Mai dieses Jahres eine neue, abdriftmindernde Gerätetechnik vorgestellt, die in der Region mit großem Interesse aufgenommen wurde. Ein Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Bereich Forschung und Entwicklung wurde auf den Weg gebracht und hat gute Chancen, genehmigt zu werden, wie ich gehört habe. Danach haben die Obstbauern die Möglichkeit, bei dem Neukauf von Geräten erhebliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ich meine, dies wird ihnen sehr helfen.
Nachdem wir nun mit den angepassten Regelungen zur Allgemeinverfügung alle erwarten, dass diese Regelungen zum Abstellen der bisherigen Verstöße beitragen, ist es besonders ärgerlich, dass der Altländer Obstbau schon wieder in den Schlagzeilen der regionalen Presse erscheint. Das sehe ich jedenfalls so. Ich hoffe, dass die Aussagen zutreffen, dass es sich hierbei um die altbekannten Analyseergebnisse handelt, meine Damen und Herren. Aber wieder einmal muss sich das Alte Land gegen leichtfertige Diffamierung wehren.
Jeder weiß, dass die Spritzmittelreste deutlich unter den zulässigen Höchstmengen liegen. Ich möchte, weil mir das wichtig ist, bei dieser Diskussion noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach wie vor einige Pflanzenschutzmittel im integrierten und ökologischen Anbau im Alten Land nicht zulässig sind, aber in den übrigen EU
- Das ist wenig verständlich, Herr Klein. Ich meine, auch darum sollte sich der NABU einmal kümmern.
Zur Lebensmittelüberwachung möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Elbe-Obsterzeugerorganisation vor Ort sehr verantwortungsvoll und rigoros kontrolliert. Bei Verstößen wird durchaus auch zum Mittel des Ausschlusses gegriffen.
Abschließend möchte ich mich als Abgeordnete aus der Region des Alten Landes bei allen Beteiligten für die gute und konstruktive Arbeit bedanken. Mit diesem Entschließungsantrag kommen wir den Obstbauern entgegen, sodass ihre Existenz nicht weiter gefährdet ist und sie nicht mehr als Gesetzesbrecher gelten. Die Kulturlandschaft Altes Land bleibt weitestgehend erhalten, und die Gewässerqualität ist weniger gefährdet. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch über den Entschließungsantrag, wie er jetzt dem Landtag vorgelegt worden ist. Ich begrüße die Inhalte und die Aufträge, die wir erhalten haben.
Lassen Sie mich mit einigen Sätzen auf die aktuelle Diskussion eingehen. Ich meine, dass Sie das auch von mir erwarten. Es geht um die Veröffentlichung, die der NABU in seinen Pressemitteilungen vor wenigen Tagen gemacht hat, und die Vorwürfe, die daraus erwachsen sind, dass erneut nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt worden seien.
Es wird hier immer davon geredet, meine Damen und Herren, der NABU habe eigenständige Untersuchungen gemacht. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Auch die Pressemitteilung, die der NABU mit der Überschrift „Aktuelle Untersuchung - im Alten Land jetzt auch illegale Pestizide auf Obst gefunden“ herausgegeben hat, ist falsch. Diese Veröffentlichung basiert auf Untersuchungen, die das Land Niedersachsen in den Jahren 1997 bis 2001 in Auftrag gegeben hat. Hier ist nichts Aktuelles veröffentlicht worden. Man greift auf unsere Untersuchungen zurück, die wir damals auch schon im Zusammenhang mit der Einbringung dieses Antrages diskutiert haben. Es geht einerseits um die Untersuchung in den Gewässern und die Ergebnisse, die wir dort vorgefunden haben, andererseits um die Untersuchung, die unser Lebensmitteluntersuchungsamt, das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, in den Jahren von 1997 bis 2001 durchgeführt hat. Auch diese Untersuchungsergebnisse haben wir, nachdem sie uns damals vorlagen, öffentlich gemacht und darüber geredet. In diesen Untersuchungen ist in der Tat festgestellt worden, dass es auf den Äpfeln Rückstände gegeben hat. Aber, meine Damen und Herren, es ist auch ganz klar und eindeutig festgestellt worden: Kein Einziger der mit Wirkstoffresten entdeckten Äpfel überschritt die vorgeschriebenen Höchstwerte. Darum waren alle Äpfel, die in Verkehr gebracht worden sind, auch verkehrsfähig. Es liegt mir sehr viel daran, das hier so deutlich zu sagen.
Ich finde es schon ein wenig beschämend, was hier gemacht worden ist, auch hinsichtlich der Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher,
auch, meine Damen und Herren, was hier in Richtung der Obstanbauer im Alten Land und anderer gemacht worden ist, und zwar auch vor dem Hintergrund dessen, was der Landtag als Entschließung herausgegeben hat, was wir an veränderter Allgemeinverfügung nach draußen gegeben haben, was wir an verstärkten Kontrollen dort durchgeführt haben und durchführen und was an Beratung und technischer Hilfeleistung stattfindet sowie an Umbau dort langfristig geschieht. Alles das wird durch diese Veröffentlichung in Misskredit gezogen, meine Damen und Herren, und unnötigerweise infrage gestellt. Denn alles das, was wir bisher an Informationen über das bisherige Verhalten der Obstanbauer im Alten Land durch unser sehr enges Kontrollnetz erfahren haben, belegt die Vermu
tung, nein, sogar die Anschuldigung, die dort in der Pressemitteilung gemacht worden sind, in keiner Weise. Insofern ist das kontraproduktiv, das ist nicht in Ordnung.
Mir lag daran, das an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen. Wir sind mit der Entschließung, mit den Aufträgen, die wir bekommen haben, auf dem richtigen Weg. Alle ziehen an einem Strang. Ich hoffe, dass insgesamt - das will ich auch als Erwartung ausdrücken - alle diejenigen, die im Alten Land wirtschaften, den Ernst der Situation erkannt haben, auch diese zweite Chance erkannt haben und alle daran positiv mitwirken. Herzlichen Dank.
Nachdem offensichtlich alles Notwendige gesagt worden ist, schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass die Entschließung einstimmig angenommen worden ist.
Tagesordnungspunkt 33: Einzige (abschließende) Beratung: Übertragung von Grundstücken des Landes Niedersachsen auf die Stadt Norderney im Zuge der Kommunalisierung des Staatsbades Norderney; Artikel 63 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. §§ 63 Abs. 2, 64 Abs. 2 LHO - Antrag der Landesregierung Drs. 14/3941 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3979
Der Antrag der Landesregierung wurde am 28. November an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Im Ältestenrat sind die Fraktionen übereingekommen, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Ich stelle fest, dass dieser Beschluss einstimmig gefasst worden ist.
Tagesordnungspunkt 34: Einzige (abschließende) Beratung: Verkauf von Aktien der Brauergilde Hannover AG - Antrag der Landesregierung - Drs. 14/3952 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3981
Dieser Antrag wurde am 3. Dezember an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist auch hier nicht vorgesehen.
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, dass der Herr Landtagspräsident zu diesem Thema im Namen aller Fraktionen eine Erklärung abgibt und wir anschließend ohne Besprechung über diesen Punkt abstimmen. - Ich höre dazu keinen Widerspruch.
(Plaue [SPD]: Herr Präsident, es ist im Ältestenrat anders verabredet wor- den! Das ist hoch interessant!)
- Dann stelle ich fest, dass die Diskussion gewünscht wird. Ich erteile trotzdem zunächst dem Herrn Präsidenten das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf alten Grundstücken der Stadt Hannover liegen so genannte Braugerechtsame des Mittelalters. Daraufhin hätte jeder Eigentümer eines solchen entsprechenden Grundstücks das Recht, eine Brauerei zu errichten und zu brauen. Darauf haben interessanterweise alle verzichtet. Auch auf dem Gelände des Landtages lagen solche Braugerechtsame. Das hat dann dazu geführt, dass alle
diejenigen, die solche Braugerechtsame haben, der Gilde gegenüber auf diese Brauereirechte verzichtet haben. Sie haben im Gegenzug dazu Aktien bekommen.
Insofern ist auch der Landtag bzw. das Land Niedersachsen im Besitz solcher Aktien. Im Nennwert von 2 500 Euro haben wir 15 Aktien, im Nennwert von 1 250 Euro haben wir 30 Aktien. Es gibt seit gut einem Jahr Gespräche zwischen Aktionären, diese Aktien zu verkaufen. Das hat sich dann im November zu einem Angebot der Interbrew Deutschland Holding verdichtet, die allen Aktionären der Brauergilde Hannover AG im Rahmen eines Bieterverfahrens ein Angebot gemacht hat. Dieses Angebot besteht darin, dass für die 2 500Euro-Aktien 275 000 Euro angeboten werden, für die 1 250-Euro-Aktien 137 500 Euro. Das würde für unseren Anteil bedeuten, dass wir etwa 8,25 Millionen Euro daraus erlösen könnten.
Nachdem die Stadt Hannover unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktinteressen und unter Berücksichtigung der Standortinteressen Niedersachsens mit Interbrew verhandelt hat, haben wir die Zusicherung bekommen, dass die Dinge, die wir politisch im Vorfeld von allen Fraktionen diskutiert haben, auch genehmigt worden sind. Deswegen hat die Landesregierung vorgeschlagen, dass wir uns von diesen Aktien zu diesen Bedingungen trennen sollten. Das ist im Detail in der Drucksache 3952 vorgeschlagen worden. Ich bitte darum, dass dem zugestimmt wird.
Vorhin ist deutlich gemacht worden, dass eine Besprechung gewünscht wird. Das Wort hat der Kollege Eppers.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vorweg: Wir werden bei der von uns angekündigten Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bleiben. Das ist aber nicht der Grund, weshalb wir eine Aussprache wünschen. Die Frage ist vielmehr, ob von der Landesregierung sämtliche Standortinteressen berücksichtigt worden sind.