Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung plant, EU-Mittel in die Zuwendungen zu den Ausgaben von Jugendwerkstätten im Rahmen der Jugendsozialarbeit einzubeziehen und die Bezuschussungsrichtlinien entsprechend zu ändern.
Bei Bekanntwerden des Referentenentwurfes der Richtlinie für die künftige Bezuschussung wurde deutlich, dass die Jugendwerkstätten ab 1. Mai 2000 keine Weiterbewilligung der bisherigen Mittel erwarten können und eine neue Richtlinie erlassen werden soll.
Damit stellt das Land die kontinuierliche Tätigkeit der Jugendwerkstätten, in denen landesweit ca. 3.500 Jugendliche - nicht ca. 1.500, wie es in der Drucksache steht - von rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut, beschult und ausgebildet werden, infrage.
2. Wird das Land durch Übergangsregelungen sicherstellen, dass die Arbeit in den Jugendwerkstätten kontinuierlich weiterlaufen kann?
- Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie jetzt so zahlreich erscheinen. Ich bitte Sie aber, dass das nicht dazu führt, dass sich der Lärmpegel weiter erhöht. - Frau Ministerin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Vogelsang, ich habe bei der vorangegangenen Frage betreffend den Biodiesel beobachtet, dass Sie sozusagen auf heißen Kohlen bzw. auf heißem Biodiesel gesessen haben. Ich beantworte Ihnen das aber jetzt sehr gern.
Der Landesregierung ist es gelungen, die Förderung der Jugendwerkstätten in der neuen EUFörderperiode fortzusetzen, und zwar auf dem Stand des Fördervolumens von 1999. Das ist ein Riesenerfolg, den es, wie ich meine, einfach einmal festzuhalten gilt.
Das konnte nur dadurch gelingen, dass wir für jede D-Mark des Landes Niedersachsen 2 DM der Europäischen Union eingeworben haben, nämlich genau 150,7 Millionen DM ESF-Mittel. Damit ist allen bisher geförderten Trägern eine Sicherheit bis zum Jahre 2006 gegeben. Alle Träger haben bereits eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn und damit eine Nachricht über die weitere Bewilligung von Fördermitteln erhalten.
Das heißt: Für 91 alte und zwei neue Jugendwerkstätten gibt es eine jährliche Förderung durch EU, Land und Kommunen von durchschnittlich rund 50 Millionen DM.
Damit setzen wir ein System der Jugendsozialarbeit fort, das bundesweit einmalig ist. Ich meine, dass wir alle gemeinsam darauf stolz sein können. Das ist ja auch unsere gemeinsame Leistung.
dann fängt man an, über Kleinigkeiten von Veränderungen zu diskutieren. Bei der Erneuerung von EU-Programmen ist es ja so, dass man auch an Optimierungen denken muss. Darum ist mit dem Antragsverfahren für die neue Förderperiode der Europäischen Union von 2000 bis 2006 auch die Aufforderung an die Jugendwerkstätten verbunden, eine Qualitätsoptimierung des Systems vorzunehmen. Schon in der letzten Periode war es so, dass es dabei natürlich auch kleine Beunruhigungen und Aufregungen gegeben hat. Deshalb ist, wie ich
meine, auch noch einiges zu diskutieren. Auf der Basis der Erfahrungen, die wir in den vergangenen Förderperioden gemacht haben, erstellen wir eine neue Förderrichtlinie und versuchen insbesondere, ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren hinzubekommen.
Zu 1: Die Förderrichtlinie ist noch in der internen Abstimmung. Entscheidungen über die Vorlage, die in die Anhörung gegeben wird, sind noch nicht getroffen worden. Leider hat allerdings, wie das manchmal so geht, das Landesjugendamt einen Referentenentwurf bereits in die Fachöffentlichkeit getragen. Dadurch ist der Eindruck entstanden, dass über die Veränderungen schon entschieden worden sei.
Bei den diskutierten Änderungen geht es um die Fixierung eines kommunalen Zuschusses, die Pauschalierung der Förderung - das geht also in die Richtung der Verwaltungsvereinfachung - und die Einführung einer Integrationspauschale. Das sind die drei Änderungen, um die jetzt gerungen und gestritten wird.
Entschieden ist bereits, dass die Personalausstattung der Jugendwerkstätten angeglichen wird; es gab ja noch einige, die etwas höher lagen. Dadurch konnten zwei Jugendwerkstätten zusätzlich in die Förderung aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Nienburg und Hannoversch Münden. Dort gab es bisher keine Jugendwerkstatt.
Die Landesregierung ist gern bereit, auch den zuständigen Ausschuss über die Fragen der Qualitätsoptimierung zu informieren; denn es kann nicht angehen, dass die Fachöffentlichkeit diskutiert, aber der Ausschuss nicht informiert ist. Das lag eben an der Verfahrensweise des Landesjugendamtes. Dafür entschuldige ich mich.
Zu 2: Ja. Durch die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist die Kontinuität bereits sichergestellt worden. Da dem Landesjugendamt die erforderlichen Landesmittel schon zugewiesen wurden, können im Einzelfall auch kleinen Trägern Abschlagszahlungen zur Überbrückung gewährt werden. Allerdings sind die EU-Mittel zurzeit noch nicht da.
Darüber hinaus ist die Umstellung der Förderung nach gegebenenfalls neuer Richtlinie erst zum 1. Januar 2001 geplant. Das habe ich bereits entschieden, weil sich auch die Kommunen auf die neuen Fragen einstellen müssen und das nicht ad hoc tun können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, zunächst einmal herzlichen Dank für die Sicherstellung. Gleichwohl möchte ich nachfragen, ob Sie mit mir der Auffassung sind, dass die Festlegung eines kommunalen Zuschusses in der neuen Förderrichtlinie, die ja dann nach 2001 greifen wird, zu erheblichen Problemen bei den Kommunen bzw. bei den Trägern führen wird und dass dadurch einzelne Programme gefährdet sein werden.
Ich habe eben schon deutlich gesagt, dass wir noch nicht entschieden haben, ob wir das machen wollen. Es ist so, dass etwa ein Drittel - das können wir im Ausschuss noch genauer darstellen - bereits mit mehr als 20 % kommunal mitgefördert wird. Frau Vockert, Sie wissen, dass die Kommunen durch diese Arbeit der Jugendwerkstätten gerade im Bereich der sozial benachteiligten Jugendlichen erheblich entlastet werden. Das wissen wir alle, und das weiß auch die kommunale Seite. Bei einem Drittel liegt das bei etwa 15 % bis 20 %. Schließlich gibt es noch etwa ein Drittel, bei denen das darunter oder bei null liegt. Von daher müssen wir uns das wirklich sehr genau daraufhin anschauen, ob wir die kommunale Seite in die Pflicht nehmen. Die meisten tun es bereits, die anderen nicht.
Das ist eine fachliche Frage, die wir zu entscheiden haben, ob wir denen, die davon profitieren, etwas auferlegen. EU-seitig sind wir nicht daran gebunden. Das ist nicht notwendig.
Frau Ministerin, können Sie uns erklären, wie es überhaupt passieren konnte, dass die Jugendwerkstätten angeschrieben wurden mit dem Hinweis, ab 1. Mai die neuen Mittel zu beantragen, und zwar nach einer neuen Richtlinie, die von Ihnen noch gar nicht autorisiert, freigegeben war?
Ich habe schon gesagt, dass das beim Landesjugendamt nicht optimal gelaufen ist. Da ist ein richtiger Verfahrensfehler passiert. Das tut mir Leid, wie ich auch schon gesagt habe. Wir haben da bei der Umorganisation noch einige Probleme. Da ist manches auch personell in der Bezirksregierung noch zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, teilt die Landesregierung meine Einschätzung, dass Jugendliche, die, aus welchen Gründen auch immer, ihrer Schulpflicht im allgemein bildenden Schulwesen nicht nachkommen können, dies besonders Erfolg versprechend, besonders gut in den Jugendwerkstätten tun könnten?
(Mühe [SPD]: Das ist doch selbstver- ständlich; sonst würden wir das gar nicht machen! - Gegenruf von Pörtner [CDU]: Dann soll sie auch fördern! - Mühe [SPD]: Wir fördern doch mit mehr als 150 Millionen DM! - Beck- mann [SPD] - zur CDU -: Ich weiß nur nicht, warum ihr die Einrichtung in der Wesermarsch damals abgelehnt habt!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass wir uns bezüglich der Qualitätsoptimierung mit Sicherheit einig sind, frage ich Sie, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass die Festlegung einer Integrationsquote von 50 %, wie sie in dem zurückgezogenen Richtlinienentwurf vorgesehen war, die erst im Nachhinein festgelegt werden kann und die dann eine entsprechende Rückzahlung durch die Bildungsträger im Nachhinein erforderlich machen würde, äußerst problematisch ist.