Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass wir uns bezüglich der Qualitätsoptimierung mit Sicherheit einig sind, frage ich Sie, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass die Festlegung einer Integrationsquote von 50 %, wie sie in dem zurückgezogenen Richtlinienentwurf vorgesehen war, die erst im Nachhinein festgelegt werden kann und die dann eine entsprechende Rückzahlung durch die Bildungsträger im Nachhinein erforderlich machen würde, äußerst problematisch ist.
Das würde ich gern durch meine Referenten im Ausschuss darstellen lassen, weil das ein äußerst kompliziertes Problem ist. Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich dazu nicht gleich hier auskunftsfähig bin.
Sie haben gesagt, die Richtlinie sei zurückgezogen worden. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass die Richtlinie noch gar nicht existiert hat. Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit auch das Verfahren noch einmal nennen: Wir haben, wie es üblich ist, den Entwurf der Richtlinie aus dem Referat heraus an das Landesjugendamt gegeben, damit der Entwurf mit dem Landesjugendamt bzw. den Fachleuten dort diskutiert werden konnte. Das Landesjugendamt hat dann entschieden, dass der Landesjugendhilfeausschuss darüber diskutieren
soll. Damit war natürlich die Fachöffentlichkeit bereits gegeben. So ist das Ganze passiert. Ich bitte um Entschuldigung. Lassen Sie uns die Details bitte im Ausschuss besprechen.
Frau Ministerin, Sie haben hier gerade ausgeführt, es ist ein Versehen des Landesjugendamtes gewesen, dass das so in die Öffentlichkeit gekommen ist und für viel Unruhe gesorgt hat. Ich bitte Sie einmal darum, Folgendes zu bewerten:
was Sie jetzt dem Landesjugendamt vorwerfen, schon angekündigt. Wie stellen Sie sich dazu? Dazu bitte ich um eine Stellungnahme.
Ich versuche es einmal. Sie spielen auf meinen Besuch der Regionalen Arbeitsstelle Niedersachsen in Salzgitter an.
Das ist richtig? - Sie meinen nicht die Jugendwerkstätte, oder? Ich war bei RAN. Ich war nicht in einer Jugendwerkstätte in Salzgitter.
Zu Salzgitter muss ich Folgendes sagen: Die Stadt hat jahrelang viel stärker als andere Kommunen - das muss man hier auch einmal sehr deutlich machen - von unserer Förderung profitiert, weil sie im Jugendbereich RAN und auch beim Betreuten Wohnen deutlich über dem gelegen hat, was andere Kommunen an Zuschüssen bekommen haben.
Da können sie sich im Augenblick wohl nicht beschweren. Wenn es um Angleichungsfragen geht, dann geht es darum, dass wir natürlich auch die anderen Kommunen in der Fläche bedienen und sozusagen eine Gleichbehandlung erreichen wollen, weil das eine Anschubphase war, die natürlich eine besondere war, Herr Eppers. Ich kann Ihnen das nicht ersparen. Die Kolleginnen und Kollegen müssen auch hören, dass es dabei ebenfalls um Fragen von gerechter Ausstattung geht.
Frau Ministerin, wenn Sie erreichen wollen, dass sich die Kommunen zukünftig gleichmäßig an den Förderungen beteiligen, wird das Land ja Mittel frei bekommen. Werden diese Mittel dann in diesem Bereich bleiben können, d. h. werden weitere Jugendwerkstätten gefördert werden, oder fallen diese Mittel dann weg und werden vom Finanzminister kassiert?
Ich bedanke mich ausdrücklich für diese Frage, weil sie als Missverständnis offensichtlich auch bei anderen vorkommt. Wir wollen nicht unseren Zuschuss kürzen - der bleibt so, wie in der letzten Periode auch -, sondern es geht um das, was die Kommunen einigen oder, wie man sagen muss, den meisten Jugendwerkstätten dazuzahlen. Dabei geht es ausschließlich um die Frage der Fixierung, also darum, ob wir es einigen Kommunen gestatten wollen, sozusagen Null zu finanzieren, und anderen, mehr als 20 % zu finanzieren, oder ob wir in der Richtlinie sagen wollen: Es ist notwendig - bei gleichen Mitteln von uns und der EU -, dass jede Kommune ihren Anteil dazu gibt. - Dazu hätte ich im Ausschuss gerne Ihre Meinung gehört.
Frau Ministerin, Sie sagten gerade, dass der Referentenentwurf des Landesjugendamtes auch in den zuständigen Ausschuss des Landtags eingebracht werden sollte. Wann würde das denn sein können? Sehen Sie die Möglichkeit von Beteiligungen und Veränderungen, oder ist nur eine reine Zurkenntnisnahme angedacht?
Frau Körtner, wir können doch ganz leicht mit dem Ausschuss besprechen, wann wir das machen sollen. Wir stehen gerne dafür bereit. Das kann von mir aus schon beim nächsten Mal der Fall sein. Aber am Ende entscheidet natürlich das Ressort bzw. die Landesregierung über solche Fragen. Aber Ihre Meinung, die Stellungnahme des Ausschusses, interessiert uns schon.
Frau Ministerin, sind Sie bereit, bei der Neuerstellung der Richtlinien zwei große Sorgen der Jugendwerkstätten aufzunehmen, nämlich zum einen, dass man fürchtet, dass es zu einem Paradigmenwechsel in der Zielsetzung der Jugendwerkstättenarbeit kommt - also weg von der Jugendsozialarbeit hin zur im Grunde genommen ausschließlich arbeitsmarktorientierten Arbeit -, und zum anderen die unzureichende finanzielle Ausstattung der Plätze für Schulpflichterfüller?
Die Sorge teile ich nicht. Ich meine, das ist eine Frage der fachlichen Bewertung. Ich habe vorhin schon gesagt, Frau Vogelsang: Als wir die Richtlinie letztes Mal verändert haben, bestand auch eine ganz große Sorge, und heute schwören alle auf
diese Richtlinie. Es hat auch immer etwas mit Beweglichkeit zu tun, wenn man solche Fragen der Optimierung diskutieren will.
Lassen Sie sich doch einmal darauf ein, dass wir auch diskutieren, dass es durch eine solche Integrationspauschale einfacher werden soll. Natürlich besteht auch eine gewisse Ausrichtung in Richtung Arbeitsmarkt, und die ist auch nicht falsch. Wir haben dieses Problem auch schon letztes Mal miteinander diskutiert. Dabei ging es um die Frage: Wie viel sozialpädagogische Begleitung und wie viel sozusagen fachliche Anleitung soll es geben? Auch damals gab es riesige Sorgen, weil man gern ausschließlich sozusagen sozialpädagogisch begleiten wollte. Wir haben gemerkt, wie wichtig es ist, dass die jungen Leute auch fachlich etwas mitbekommen, damit sie wirklich einen besseren Einstieg bekommen.
- Ah, ja. - Ich meine, dass auch diese Sorge unberechtigt ist. Wir können doch davon ausgehen, dass wir das hin und herschieben können und dabei flexibel sind. Sie müssen im Ausschuss deutlich machen, wo die Sorgen im Detail liegen.
Frau Ministerin, auf die Frage des Kollegen Eppers haben Sie gesagt, Sie möchten die Mittel zukünftig gleichmäßiger im Land verteilen. Ist es nicht richtig, dass es bei sozialpolitischen Fragen, um die es sich hier handelt, auch richtig sein kann, dass man besondere soziale Brennpunkte stärker als andere Gebiete fördert oder gegebenenfalls in anderen Gebieten gar nicht fördert?
Wenn wir über Salzgitter oder Belm diskutieren, dann können wir uns trefflich darüber streiten, wo der soziale Brennpunkt liegt. Ich kann Ihnen auch noch ein paar andere Brennpunkte in Niedersachsen nennen. Die Jugendwerkstätten liegen ja an diesen problematischen Stellen, und einige haben eben auch Interesse, in dieses Programm hineinzukommen, und das ist wohl sehr verständlich. Einige haben hier bereits gearbeitet, z. B. Hannoversch Münden, die wir jetzt in das Programm hineingenommen, die mit ABM-Kräften und anderen Hilfen gearbeitet haben - ohne dass sie im Förderprogramm waren -, weil dort die Notwendigkeiten für die jungen Leute bestehen. Sie können die also nicht gegeneinander ausspielen. Aber Salzgitter hat in der RAN-Stelle und besonders im Betreuten Wohnen im Gegensatz zu der normalen Ausstattung eine höhere bekommen.
Frau Ministerin, können Sie denn sagen, wie viele Jugendwerkstätten jetzt zusätzlich den Antrag auf Aufnahme gestellt haben? Sie haben gerade Hannoversch Münden genannt. Wie viele sind es, wo sind sie beheimatet, und wie viele wollen Sie aufnehmen?
Zu dem Zeitpunkt der Genehmigung lagen uns, wie gesagt, Hannoversch Münden und Nienburg vor. Eben sagte mein Referent - er muss das aber noch einmal genau durchzählen -, bisher seien rund zehn Anträge aufgelaufen.