Das INI ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Gesellschafter dort ist nicht nur Professor Samii. Betreibergesellschaft ist die Firma Asklepios, ein sehr renommiertes Unternehmen im Bereich der Krankenpflege. Des Weiteren ist dort Siemens Gesellschafter. Das Unternehmen Siemens brauche ich hier wohl nicht vorzustellen. Auch die Medizinische Hochschule wird dort einen Anteil erwerben. Das ist damals so vereinbart worden, damit die Medizinische Hochschule, die ihrerseits Kapazitäten im Bereich der Neurowissenschaften vorhält, durch die Konkurrenz von INI nicht untergepflügt wird.
Wir haben die Hochschule auch nicht angewiesen, diese Beteiligung anzustreben, sondern wir haben mit ihr darüber diskutiert. Es ist der erklärte Wille der Hochschule, und es entspricht den Entschlüssen der Gremien der Medizinischen Hochschule, diese Beteiligung bei INI zu erwerben. Das ist der Sachverhalt.
Der Leistungsaustausch, Herr Golibrzuch, den Sie gern kontrolliert haben wollen, kann in diesem Fall und in allen anderen Fällen vom Landesrechnungshof uneingeschränkt überprüft werden; denn das, was die Medizinische Hochschule in das INI hineingibt, d. h. erst einmal das Haftungskapital oder mögliche Dienstleistungen, kann der Landesrechnungshof durch die uneingeschränkte Kontrolle der Hochschule selbstverständlich feststellen. Ebenso kann er feststellen, welche Einnahmen die Hochschule aus dieser Unternehmensbeteiligung erzielt. Ihre Kritik geht also an der Sache komplett vorbei. Sie wollen am Ende, dass private Unternehmen vom Landesrechnungshof überprüft werden.
Frau Mundlos, Sie haben nach wie vor nicht erkannt, dass es völlig unlogisch ist, das in diesem Fall zu fordern, das bei Volkswagen aber nicht zu tun. Auch da ist das Land beteiligt, und zwar als Aktionär. In diesem Falle verlangen Sie nicht, dass der Landesrechnungshof das Unternehmen überprüft.
(Eveslage [CDU]: Das wird nach Ak- tiengesetz geprüft! - Weiterer Zuruf von der CDU: Das ist etwas anderes!)
(Möllring [CDU]: Die Drittmittelfor- schung ist doch etwas anderes als die reine Dividendenentgegennahme!)
Aber wenn sich die Hochschule an einer GmbH beteiligt und dafür ein bestimmtes Kapital einsetzt, dann beschränkt sich die Beziehung erst einmal darauf. Wenn es darüber hinaus Leistungsbeziehungen gibt, dann kann der Landesrechnungshof diese uneingeschränkt überprüfen. Das ist doch gar kein Problem. Was aus der Hochschule herausgeht und was in die Hochschule hineingeht, kann der Landesrechnungshof überprüfen.
Mit anderen Worten: Die Kritik hier ist Kritik um der Kritik willen. Sie wollen sich nicht davon abbringen lassen, ein so positives Gesetz hier zu zerreden. Das bedauere ich. Aber im Kern sind wir ja gemeinsam der Meinung, dass es solche Unternehmensbeteiligungen geben soll, und sie wird es geben. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute schon hier das Jugendparlament zu Gast haben, dann sollten wir einmal in besonderer Weise mit der Wahrheit umgehen.
(Anhaltende Unruhe - Glocke der Prä- sidentin - Frau Harms [GRÜNE]: Ei- ne interessante Einleitung!)
Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich, dass auch die Wissenschaftspolitiker der CDUFraktion unserer Auffassung sind, was diese Frage angeht. Wir haben ja im Ausschuss live erlebt, wie die bis dahin vorhandene Einigkeit durch die Haushaltspolitiker der CDU-Fraktion gekippt worden ist. Natürlich ist es dann für Sie, Frau Mundlos, sehr schwer - das verstehe ich auch -, wenn Sie jetzt hier eine Meinung vertreten müssen, die eigentlich gar nicht die Ihre ist. Da kann nun das Jugendparlament viel lernen zu der Frage, wie man damit umgeht, wenn man über etwas reden soll, über das man gar nicht reden will. Man wechselt das Thema nach dem Motto: Die SPD-Fraktion hat ein Elefantengesetz eingebracht, über das wir besser gar nicht reden. Aber der Elefant hat einen wurmförmigen Rüssel, und die Würmer teilt man ein in. - Genau so hat sich Frau Mundlos hier verhalten.
Meine Aufgabe ist es nun, zu dem Thema der Tagesordnung, d. h. zum § 134 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, zurückzukommen. Da es uns als SPD-Fraktion so wichtig ist, dass hier nicht der Eindruck entsteht, als widersetzten wir uns irgendwie der Schaffung der notwendigen Prüfungsvoraussetzungen für den Landesrechnungshof, möchte ich noch einmal zwei Dinge deutlich machen.
Erstens. Die Beteiligung an den Unternehmen bezieht sich auf den so genannten Körperschaftshaushalt, d. h. auf das Geld, das in aller Regel den Hochschulen von Dritten zur Verfügung gestellt wird und das nicht denselben Regulierungsmechanismen unterworfen ist wie der Landeshaushalt. Das ist in den Fällen, in denen sich das Land über die Hochschulen mittelbar an den Unternehmen beteiligen will, zugegebenermaßen etwas anders. Aber da ist es dann in der Tat wieder genauso wie bei VW und den anderen Fällen, nämlich dass wir dann, wenn wir uns dafür entscheiden, uns als Gesellschafter an Unternehmen zu beteiligen, natürlich nicht den Landesrechnungshof als Prüfungsgremium zulassen. Damit kein falscher Eindruck entsteht, möchte ich an dieser Stelle noch
einmal betonen, dass es hierbei um ein Vermögen geht, das den Hochschulen von Dritten zur Verfügung gestellt worden ist und das demzufolge auch eher den Anforderungen dieser Dritten als denen des Landeshaushalts genügen muss.
Zweitens. Herr Golibrzuch, Sie haben dankenswerterweise einen konkreten Fall genannt, dies allerdings dann auch wiederum nicht an Beispielen deutlich gemacht, sondern nur sehr abstrakt dargestellt. Sie haben gesagt, Ihnen gehe es um den Leistungsausgleich zwischen der Hochschule und dem Unternehmen. Wenn es aber um Leistungsausgleich oder um gegenseitige Verhältnisse geht, dann muss es nach unserer Auffassung reichen, wenn man die eine Seite der Medaille prüft; denn diese gibt automatisch Auskunft über die andere Seite. Das Geld, das die Hochschule von den Unternehmungen, an denen sie beteiligt ist, einnimmt, und die Leistungen, die die Hochschule in diesen Unternehmungen erbringt, lassen sich auch bei der Hochschule selbst prüfen, ohne dass man die andere Seite der Medaille noch einer Prüfung unterziehen muss.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält für Herrn Golibrzuch noch einmal zwei Minuten zusätzliche Redezeit. Danach die CDU-Fraktion für Frau Mundlos drei Minuten zusätzliche Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Oppermann, ich möchte Folgendes festhalten: Der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover war gegen diesen Kooperationsvertrag. Das Gesetz legalisiert jetzt die Möglichkeit des Erwerbs der Beteiligung an Unternehmen. Damit tritt das in Kraft. Offenbar hat es auch der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover nicht begriffen. Also sind es zumindest nicht nur die Grünen, sondern auch der Senat. Damit nicht genug. Hinzu kommt, dass Sie in den persönlichen Diffamierungsfeldzug, den Sie uns hier unterstellen, auch noch den Landesrechnungshof einbezogen haben, der angeblich auch als Agent meiner Fraktion hier tätig wird.
Nein, ich frage mich im Ernst: Haben Sie das wirklich nötig? Haben Sie so wenig Argumente in der Sache? Es war schon auffällig, dass im Aus
Tatsächlich ist es so, dass es mit vielerlei Argumenten Befürchtungen gibt, und zwar bei der Medizinischen Hochschule, was den Leistungsaustausch zwischen Hochschule und Unternehmen betrifft, und beim Landesrechnungshof, weil möglicherweise öffentliche Mittel privatisiert werden. Meinetwegen können wir hier und heute, aber auch im Ausschuss bei jeder Gelegenheit gern darüber reden, wie es um die Wirtschaftlichkeit dieser Privatklinik bestellt ist, ohne dass die bisherigen Leistungsangebote der Medizinischen Hochschule eingeschränkt werden. Dann wüssten wir gerne, ob die Landesbürgschaft möglicherweise schon in nächster Zeit in Anspruch genommen wird, weil sich diese Klinik allein mit Privatpatienten nicht rechnet und weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, auf einzelvertraglicher Basis Kassenpatienten hereinzuholen.
Das konkrete Beispiel, um das es hier geht - der Rest des Gesetzentwurfs ist doch in Ordnung; darüber müssen wir uns nicht streiten -, beinhaltet ein Dutzend von Risiken, und die Fragen, die wir zu diesen Risiken haben und die auch der Landesrechnungshof sowie der Senat der Medizinischen Hochschule haben, konnten bisher nicht an irgendeiner Stelle von Ihnen nachvollziehbar beantwortet werden. Deswegen lassen wir Ihnen den Gesetzentwurf an der Stelle nicht durchgehen.
Wenn Sie dem Landesrechnungshof die Prüfungskompetenz entziehen, ist es nicht mehr nachvollziehbar, in welcher Weise zulasten der Medizinischen Hochschule und zugunsten einer Privatklinik Mittel - auch öffentliche Mittel - verschoben werden. Deswegen äußern sich der Senat der Medizinischen Hochschule, der Landesrechnungshof und die Grünen zu Recht.
Wir haben es alle nicht verstanden. Natürlich wissen wir, dass Sie der Klügste von uns allen sind. Ich bin bei weitem nicht so intelligent wie Sie. Aber bei so viel Intelligenz frage ich mich, warum Ihre Fraktion nicht Sie zum Ministerpräsidenten gemacht hat.
Herr Golibrzuch, wenn Sie die Unwahrheit wiederholen, wird sie noch nicht zur Wahrheit. Ich kann einfach nicht hinnehmen, dass Sie erzählen, der Senat der Medizinischen Hochschule habe der Beteiligung an INI nicht zugestimmt.
Ich habe eben meinen für den Bereich Medizin zuständigen Referatsleiter persönlich gefragt: Der Senat hat ausdrücklich und per Beschluss der Beteiligung an INI zugestimmt. - Sie haben eben die Unwahrheit gesagt.
Sie haben es doch nicht nötig, ständig solche Halbwahrheiten zu verbreiten, wenn Ihnen die ganze Richtung nicht passt.
(Beifall bei der SPD - Zurufe von den GRÜNEN - Plaue [SPD]: So etwas ist doch wohl nicht glaubhaft! Der soll sich mal entschuldigen!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Allein der letzte Wortwechsel zu dem Beschluss, der nun infrage gestellt wird oder auch nicht, lässt fast den Eindruck aufkommen, als hätten wir die ersten Räteabstimmungen hier vorgegeben, eingesammelt oder eben auch nicht. Vielleicht sollte darüber in der Tat einmal Klarheit herrschen.