Protokoll der Sitzung vom 10.10.2000

Herr Dr. Domröse, wenn Sie sich auf ein Jugendparlament berufen, finde ich es zwar sehr schön, wenn Jugendliche anwesend sind - und zwar nicht nur ein Jugendparlament, sondern auch eine Jugendfeuerwehr -, aber gerade weil wir auch Sachwalter der Jugendlichen sind und in die Zukunft hinein die Dinge verantwortungsbewusst wahrnehmen sollten, meine ich, dass man nicht so leichtfertig über einige Dinge hinweggehen kann,

damit nicht später einmal die Jugendfeuerwehr ganz andere Brände löschen muss.

(Beifall bei der CDU - Oh! bei der SPD)

Im Kern sind wir uns sicherlich einig - das ist auch bereits gesagt worden -: Wir sind für einen schnelleren Technologietransfer. Wir sind dafür, dass Wissen schneller umgesetzt wird und Produkte schneller marktfertig werden.

Der einzige Punkt im Dissens ist das eingeschränkte Prüfrecht. Wenn Sie wirklich so davon überzeugt sind, dass alles hervorragend läuft, verstehe ich erst recht nicht, warum Sie sich an diesem Punkt so hochziehen und die Zustimmung verweigern. Denn dieses Prüfrecht, vor dem Sie so viel Angst zu haben scheinen, entwickelt nicht mehr Bürokratie, sondern sorgt lediglich für etwas mehr Transparenz.

(Beifall bei der CDU)

Es ist durch nichts, aber auch gar nichts belegt, dass Unternehmen davon abgeschreckt sein sollten,

(Frau Körtner [CDU]: Im Gegenteil!)

sich entsprechend in solche neuen Unternehmen einzubringen.

Ich bitte wirklich herzlich darum, dass Sie den Änderungsantrag mit dem Prüfrecht für den Landesrechnungshof heute mit einbinden.

Herr Minister, wenn Sie den Referentenentwurf schon nicht offiziell herausgeben wollen, geben Sie uns doch den Ministerentwurf, so Sie einen haben.

(Beifall bei der CDU - Adam [SPD]: Ha, ha, ha!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich darf dafür um Ihre Aufmerksamkeit bitten.

Artikel 1. - Hierzu liegt der Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 1926 zu § 134 Abs. 5 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit.

Auch zu Artikel 1 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 1/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig beschlossen.

Artikel 1/2. - Auch zu diesem Artikel liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist einstimmig beschlossen.

Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen?

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, wir befinden uns in der Abstimmung. Bitte versuchen Sie, ruhig zu sein. – Das ist einstimmig beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz beschlossen.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1875 (neu) - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 14/1908

(Unruhe – Abgeordnete verlassen den Plenarsaal)

- Meine Damen und Herren, Sie können den Saal auch leise verlassen.

Der Gesetzentwurf in der Drucksache 1875 (neu) wurde am 27. September 2000 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Wiesensee, der im Anschluss an seinen Bericht die Position der Fraktion der CDU vertreten wird.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 1908 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig, den von allen drei Fraktionen des Hauses eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes unverändert anzunehmen. Der Gesetzentwurf ist am 4. Oktober 2000 in dem Ausschuss öffentlich erörtert und abschließend beraten worden.

Mit den Regelungen in den Artikeln 1 und 3 sollen die Fraktionskostenzuschüsse mit Wirkung ab 1. August 2000 um knapp 2,2 % angehoben werden. Dabei werden der Grundbetrag und der zusätzliche Betrag je Fraktion um 2 % erhöht. Diese Steigerung entspricht der Preisentwicklung und den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst. Der Oppositionszuschlag wird demgegenüber etwas stärker angehoben. Damit soll der besonderen Funktion der Oppositionsfraktionen Rechnung getragen werden.

Für die Monate April bis Juli 2000 sind in Artikel 2 Ausgleichszahlungen an die Fraktionen vorgesehen, mit denen die Lohn- und Preissteigerungen während dieser Zeit berücksichtigt werden. Diese Bestimmung lehnt sich an die tarifvertragliche Regelung über Einmalzahlungen an die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst an. Sie

stimmt mit dem jährlichen Vorschlag des Präsidenten des Landtages gemäß § 31 Abs. 1 Satz 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes überein.

Damit möchte ich meinen Bericht schließen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, der Beschlussempfehlung zu folgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will für die CDU-Fraktion noch einige wenige Anmerkungen machen. Der Bund der Steuerzahler und die Grünen sind der Meinung, dass das, was das Bundesverfassungsgerichtsurteil aussagt, auch für fraktionsinterne Zusatzentschädigungen gilt. Diese Rechtsauffassung ist unseres Erachtens falsch. Die Fraktionen können schon wegen ihres privatrechtlichen Rechtsstatus autonom über ihre innere Organisation entscheiden und fallen nicht unter das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thüringer Abgeordnetengesetz. Hinzu kommt, dass die aus unserer Fraktionskasse gezahlten Entschädigungen an Fraktionsmitglieder aufgrund zusätzlicher Leistungen der Abgeordneten als angemessen anzusehen sind. Soweit mir bekannt ist, gilt das Gleiche für die SPDFraktion.

Die Alternative - das muss man sich auch einmal vor Augen führen - wäre doch, dass wir dann mehr Mitarbeiter einstellen müssten; denn die zusätzlichen Aufgaben, die von Abgeordneten wahrgenommen werden, müssen irgendwie erledigt werden. Es würde also nicht funktionieren, dass wir die Zuschüsse kürzen.

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Arbeitsplätze schaffen!)

Falls Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine größere Fraktion zu organisieren hätten, würden Sie - davon bin ich überzeugt - auch und gerade in diesem Fall etwas anders reden und denken, als Sie es heute tun.

(Beifall bei der CDU - Frau Harms [GRÜNE]: Der Herausforderung würde ich mich gerne stellen! - Ge- genruf von Plaue [SPD]: Das kann man nur durch gute Politik erreichen!)

Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass Sie Ihre Meinung hinsichtlich der Funktionszulagen noch ändern, wenn ich mir einmal ansehe, welche Ihrer hehren Vorhaben Sie im Laufe Ihrer Entwicklung schon über Bord geworfen haben, wie

die Rotation oder die Vorgabe, nur zweimal zu kandidieren, und man könnte noch vieles andere anführen.

Der Bund der Steuerzahler meint, dass dieser Gesetzentwurf viel zu eilig behandelt wird. Die Eile ist aber gar nicht gegeben. Sicherlich ist der Gesetzentwurf relativ spät eingegangen, aber mittlerweile sind wir schon vier, fünf Monate dabei. Schon nachdem die Rechenschaftsberichte der Fraktionen für das Jahr 1999 eingegangen und bewertet worden sind, ist das Gespräch darüber in Gang gekommen, wie die zukünftigen Fraktionskostenzuschüsse aussehen sollen.

Wenn die Grünen denn eine Kürzung der Fraktionskostenzuschüsse fordern, dann müssen sie sich auch darüber im Klaren sein, dass das dann sicherlich nicht so gehen wird, dass man sagt: Die beiden großen Fraktionen haben eine bestimmte Summe an Funktionszulagen gezahlt, das geht bei denen herunter, und unsere Zuschüsse bleiben gleich. Vielmehr kann es nur so funktionieren, dass über alles gekürzt wird, dass die Grundbeträge und die Personenbeträge gekürzt werden. Dann möchte ich einmal sehen, wie die Meinung innerhalb Ihrer Fraktion aussieht und wie Sie Ihre Arbeit in der Fraktion organisieren und finanzieren wollen.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf so zu und meinen, dass er eine vernünftige und gute Regelung ist.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Schröder.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe selten eine in so freundliche Worte verpackte Drohung gehört wie die vom Kollegen Wiesensee.

(Heiterkeit)