Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Ranger für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1904
Dazu hat sich Frau Kollegin Steiner zu Wort gemeldet. - Ich gehe davon aus, Frau Kollegin Steiner, dass Sie den Antrag einbringen und gleichzeitig die Redezeit Ihrer Fraktion in Anspruch nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Beratung des Nationalparkgesetzes am gestrigen Tage haben wir auch über die Verträglichkeit von Tourismus und Nationalpark diskutiert. Zumindest für meine Fraktion habe ich konstatiert, dass es erhebliche Defizite insbesondere in der Umweltbildung, der Besucherbetreuung gibt. Die Qualität von Information und Besucherbetreuung ist aber von großer Bedeutung für das Verständnis von Schutzbestimmungen und für die Akzeptanz von Nationalparks.
Dass es bei der Qualität Defizite gibt, hat auch seine Ursachen. Wir müssen feststellen, dass im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ die absolute Billiglösung gewählt wurde, was die Besucherbetreuung und die Besucherlenkung anbetrifft. In der kommenden Zeit wird sich das noch weiter verschlechtern. Im Nationalpark
„Harz“ sind auf vier Ranger-Stationen 22 Ranger tätig, die dann beispielsweise auch mit dem regionalen Umweltbildungszentrum oder mit den Bildungseinrichtungen der Stadt Braunlage oder den Bildungseinrichtungen anderer Gemeinden zusammenarbeiten und somit das Niveau der Kenntnisse über die schutzwürdigen Güter bei den Besucherinnen und Besuchern des Nationalparks „Harz“ deutlich heben.
Und der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“? - Da gibt es 15 Zivildienstleistende und sechs fest angestellte Arbeiter. Ich will natürlich nicht die Arbeit der Zivildienstleistenden herabsetzen. Sie haben ihre Arbeit mit großem Engagement geleistet und sich gut eingearbeitet. Aber der Einsatz von Zivildienstleistenden kann nicht als befriedigend angesehen werden und entspricht auch nicht internationalen Anforderungen.
Auch alle anderen deutschen Nationalparke setzen fest angestellte Ranger ein und bedienen sich nicht der Notlösung Zivildienstleistende.
Halten Sie sich einmal vor Augen, dass auch noch der Zivildienst von 13 auf elf Monate verkürzt worden ist. Das verschärft die Situation.
Es geht um junge Leute, die zunächst eine Zeit lang eingearbeitet werden mussten, die Besucherbetreuung durchgeführt und dann ihre Nachfolger eingearbeitet haben. Das müssen sie jetzt auch noch tun. Dafür sind nun elf Monate Zeit. Zwei Monate Einarbeitung, ein paar Monate tatsächliche Arbeit, dann Nachfolger einarbeiten - Sie können sich vorstellen, was dann noch geleistet werden kann. Das geht immer weiter bergab, und das Interesse wird dann auch geringer. Hier wollen wir auf jeden Fall eine Änderung erreichen.
Wir schlagen Ihnen mit unserem Antrag vor, fest angestellte Mitarbeiter einzusetzen, und zwar ebenso viele wie Zivildienstleistende, nämlich 15. Das kann man ab 2001 in die Wege leiten.
Das Potential dafür gibt es auch, und zwar unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft und Küstenschutz. Die Wasserwirtschaft ist zurzeit
- hören Sie doch einfach auf dazwischenzureden, Frau Pruin -, hätten Sie 15 feste und zukunftsfähige Arbeitsplätze an der Küste für Nationalparkranger. Sie könnten vorhandenes Personal einsetzen, das auch motiviert ist, weil es seine berufliche Situation verbessern kann.
Was die Qualifikation anbelangt, muss diese natürlich garantiert werden. Es gibt die AlfredToepfer-Akademie, die eine berufsbegleitende Fortbildung zu Natur- und Landschaftspflege anbietet und auch den Aspekt der Kommunikation berücksichtigt, sodass solide ausgebildetes Personal eingesetzt werden könnte. Nach dem, was wir gehört haben, ist Interesse daran vorhanden.
Zusätzlich zu diesen 15 festen Arbeitsplätze, deren Schaffung wir Ihnen vorschlagen, möchten wir erreichen, dass mehr junge Menschen im Rahmen von freiwilligen Diensten wie dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, dem FÖJ,
Wir wollen auch, Herr Minister Jüttner, dass Sie die Zahl der FÖJ-Plätze insgesamt aufstocken. Denn es ist nicht zu unterschätzen, welche Chance sich bietet, wenn Jugendliche, die interessiert und bereit sind, sich in ökologischen Zusammenhängen auch tätig zu engagieren, gefördert werden. Wenn wir diese Chance wahrnehmen, ist das nicht nur für die Umweltbildung, sondern insgesamt für das gesellschaftliche Engagement sehr wichtig.
Ich meine, die Vorteile dieses Antrags liegen auf der Hand. Hinsichtlich der Finanzierung werden Sie feststellen, dass es keine zusätzlichen Kosten
Sie müssen lediglich in die Fortbildung investieren. Deswegen bitte ich, diesen Antrag ernsthaft zu diskutieren und, wenn möglich, nicht so zu behandeln wie den vorhergehenden Antrag unserer Fraktion, sondern konstruktiv damit umzugehen und ihn nicht abzubürsten. Ich sage: Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit brauchen Kontinuität. Sorgen Sie auch im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ dafür.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist - das möchte ich meinen Ausführungen vorausschicken - unbestritten, dass Zivildienstleistende in den Jahren, seit sie mit den hauptamtlichen Nationalparkwärtern zusammenarbeiten, einen qualifizierten Beitrag zur Aufgabenwahrnehmung im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ leisten.
Aber man muss festhalten, dass anders als die Nationalparkwärter, die die Hälfte ihrer Arbeitszeit als Dünenwarte eingesetzt werden und insofern auch Aufgaben des Küstenschutzes erledigen, die Zivildienstleistenden keine hoheitlichen Funktionen wahrnehmen, sondern schwerpunktmäßig im Bereich des praktischen Umweltschutzes tätig sind. Sie unterstützen die hauptamtlichen Nationalparkwarte bei deren Arbeit. Die Besucherbetreuung und -lenkung ist nur ein Teil der Aufgaben - das wissen Sie auch, Frau Steiner -, weil die praktische Naturschutzarbeit auch dringend erforderlich ist. Sie macht einen großen Teil der Arbeit aus, nämlich die Erhaltung der Beschilderung und der Wegemarkierung, die Umsetzung der Artenhilfsmaßnahmen, aber auch die Erfassung von Brut- und Wandervögeln. Insofern ist es nicht nur, wie Sie versucht haben, den Eindruck zu erwecken, die Aufgabe der Zivildienstleistenden, die Besucherbetreuung durchzuführen.
Fakt ist aber - das stimmt; da gebe ich Ihnen Recht -, dass die zweimonatige Kürzung der Zivildienstzeit - mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres für das kommende Jahr Probleme bei der Bewältigung der Arbeiten im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ verursachen wird.
Es geht ja nicht nur um die zweimonatige Kürzung. Man muss auch bedenken, dass die Überlappungszeit, wie Sie sagten, die Einarbeitung der neuen Zivildienstleistenden durch ihre Vorgänger, um zwei Monate reduziert worden ist. Außerdem ist aufgrund der festgelegten Obergrenzen für die Zahl der Zivildienstleistenden die Chance, die nicht geleistete Arbeit durch eine Aufstockung der Zahl dieser Stellen erfüllen zu können, nicht gegeben.
Aber wenn Sie sagen, Frau Steiner, dass die 15 Zivildienstleistenden aus dem Reformarbeitsmarkt ersetzt werden können, vergessen Sie völlig, dass diese Stellen, wenn sie denn gefunden werden - ich würde Ihre Behauptung, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz personell überbelegt sei und diese Stellen einfach zu finden seien, bezweifeln -, auch nach fünf Jahren einen kw-Vermerk bekommen und für diese Aufgaben dann nicht mehr zur Verfügung stehen würden.
Da das Problem im Umweltministerium erkannt worden ist, ist geprüft worden, ob die Verkürzung durch anschließende Werkverträge für die Zivildienstleistenden kompensiert werden könnte. Die Erfahrungen der vergangenen Zeit haben gezeigt, dass die Zivildienstleistenden auch häufig bereit wären, die zwei Monate zusätzlich abzuleisten, wenn sie denn dafür bezahlt würden. Für den Haushalt 2001 wird das zusätzliche Kosten verursachen. Da uns das als bessere Möglichkeit der Kompensation der Fehlzeiten erscheint als andere Zeitverträge, muss geprüft werden, wie die erforderlichen Mittel aufzubringen sind, um die Werkverträge für ehemalige Zivildienstleistende zu finanzieren.
Wenn Sie, Frau Steiner, sagen, dass man eine Ausweitung der FÖJ-Stellen durchsetzen müsste, um die Fehlzeiten zu kompensieren, vergessen Sie völlig, dass die FÖJlerinnen und FÖJler häufig an Schulungen teilnehmen und deshalb die Zeit nicht für die Aufgaben vor Ort nutzen könnten, wie es
Gerade vor dem Hintergrund, dass im Zuge der Diskussion über eine Abschaffung der Wehrpflicht vielleicht auch der Zivildienst abgeschafft wird, ist zwar zu überlegen, wie die ausgefallenen Zeiten für das kommende Jahr kompensiert werden - ich meine, die Werkverträge sind dafür eine gute Lösung - , grundsätzlich ist aber zu überlegen, wie die notwendige Arbeit in den Nationalparken in Zukunft geregelt wird. Aber mit einem Schnellschuss zu beschließen, 15 Bedienstete vom NLWK abzuordnen, löst das Problem nicht.
Wir werden in den zuständigen Fachausschüssen die nächsten Wochen während der Haushaltsberatungen nutzen müssen, für das Jahr 2001 eine vernünftige Lösung zu finden, und wir haben zu überlegen, wie langfristig das Problem in den Griff zu bekommen ist. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grünen mussten in den vergangenen Wochen - hört doch mal zu - jede Menge Kritik von ihrer schwindenden Basis einstecken, weil sich die Abgeordneten zu wenig um die Belange von Umwelt und Natur kümmern. Jetzt glaubt die Landtagsfraktion der Grünen, mit ihrem RangerAntrag den großen Wurf gelandet zu haben. - Im Gegenteil: Dieser Antrag ist nicht durchdacht.