Ich will nur sagen: Wir haben Bereitschaft dafür signalisiert, wie das der Minister auch gesagt hat, dass wir miteinander sprechen und dass wir nach Lösungen suchen, um den betroffenen Tierhaltern zu helfen. Ich habe aber nicht gesagt, dass sich das Land mit einer bestimmten Summe an den Kosten beteiligen wird. Ich habe zu dem Thema gesagt: Ich will aber schon heute sagen, dass die SPDFraktion keine Neigung für eine Kostenregelung hat, wie sie von der CDU-Fraktion beantragt wird.
(Beifall bei der SPD - Beckmann [SPD]: Sehr schön! - Kethorn [CDU]: Sie wollen also mehr als eine Drittel- lösung!)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Beratung beendet. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen und den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberatend zu beteiligen. Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1898
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für nachwachsende Rohstoffe in Niedersachsen. Wir haben hier vor knapp einem halben Jahr unseren Antrag mit dem Titel „Vom Landwirt zum Energiewirt“ eingebracht und sind hier gescholten worden, dass wir einen Antrag einbringen, der vor zehn Jahren hätte gestellt werden müssen und der letztendlich an der Realität vorbei gehe. Wir haben ja sehr schnell gemerkt, dass wir von der aktuellen Situation her große Probleme in Niedersachsen haben, wenn es in der Praxis darum geht, in der Produktion mit nachwachsenden Rohstoffen zu arbeiten. Ich will Ihnen ein paar Hinweise geben und auch die Forderung erheben, dass sich hier das eine oder andere ändern muss. Wir sind leider in der Situation, dass es dann, wenn Landwirte in die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen einsteigen - ich möchte es hier an der Pflanze Raps festmachen -, erst einmal einen sehr hohen Verwaltungsaufwand gibt. Dieser ist uns
von der EU aufgebürdet worden und hat in der Abwicklung sicherlich seine Berechtigung. Hierbei ist aber zu bedenken, dass auch das Land Niedersachsen durch seine Hoheit, verschiedene Parameter festzusetzen, die Möglichkeit hat, entweder positiv oder negativ auf den Anbau von nachwachsendem Rohstoff - sprich: Raps - einzuwirken.
In diesem Jahr müssen wir beklagen, dass das Land Niedersachsen geschlafen hat, als es darum ging, die geforderten Mindesterträge für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffraps, also Nonfood-Raps, festzulegen. Raps muss ja zu einem bestimmten Zeitpunkt geerntet werden und kann nicht z. B. drei Wochen später noch geerntet werden, weil dann die Schoten aufgegangen sind und die ganze Rapssaat auf der Erde liegt. Im Juli des vergangenen Jahres hat das Land Niedersachsen die Höhe des Mindestertrages festgelegt, obwohl bereits Ende Juli die ersten Landwirte geerntet haben oder ernten mussten. Zu diesem Zeitpunkt konnten die Landwirte noch gar nicht wissen, ob sie den noch nicht feststehenden Mindestertrag erreichen. Das heißt, sie sind mehr oder weniger auf ihre eigene Verantwortung hin an die Ernte herangegangen, obwohl es durch Unwetter verursachte Mindererträge hätte besser sein können, sich von der Verpflichtung, nachwachsende Rohstoffe anzubauen, befreien zu lassen, also den Vertrag zurückzunehmen, und den gesamten Schlag unterzufräsen. Es kann also nicht angehen, dass die Bürokratie erst drei oder vier Wochen später in der Lage ist, den Mindestertrag festzusetzen.
Außerdem war die Festsetzung - das ist nicht nur meine Meinung - auf 27 Dezitonnen pro Hektar im vergangenen Jahr einfach zu hoch. Landauf, landab haben wir feststellen müssen, dass dieser Ertrag an sehr vielen Stellen nicht erreicht wurde. Es ist zu bedenken, dass dies ein Mindestbetrag ist. Wir können nicht nachvollziehen, dass dieser Mindestertrag so hoch ist, da die große Mehrheit unserer Rapsanbauer nicht in der Lage ist, diesen zu erreichen. Es wurde mehr oder weniger ein Durchschnittsbetrag festgelegt. Ein Mindestertrag ist das mit Sicherheit nicht, zumal Raps in den von der Natur benachteiligten Regionen nicht so gut wächst, sodass man hier hätte berücksichtigen müssen, dass die Ertragsfähigkeit in dieser Region niedriger ist. Der ökologische Ansatz - ich nehme an, Herr Klein, hierauf werden Sie gleich noch eingehen - bei dem nachwachsenden Rohstoffraps wird bei der heutigen Regelung in den Hintergrund gedrängt. Wenn Sie 27 Dezitonnen pro Hektar ernten wollen - das mag jetzt ein wenig fachlich
klingen -, dann brauchen Sie 200 bis 220 kg reinen Stickstoff je Hektar, sofern man diesen Anbau nach guter fachlicher Praxis vornimmt. Das bedeutet, dass wir auf diese Fläche 2,5 Tonneneinheiten pro Hektar ausbringen müssen. Ich meine, dass der Ansatz eigentlich der sein sollte, dass man künftig mit der Verwendung von möglichst wenig Dünger und Pflanzenschutzmitteln auf dieser praktisch als Ersatz für die Stilllegung gedachten Flächen nachwachsende Rohstoffe erzeugen kann.
Im Vorfeld haben wir im Rahmen von Anfragen auf Folgendes hingewiesen: Wenn man feststellt, dass man diesen Mindestertrag nicht erreicht, dann kann man sich davon befreien lassen, und man hat die Möglichkeit, einen Mindestertrag von 90 % zu beantragen. Um an diese Mindesterntemenge heranzukommen, bräuchte man dann keine gewissen Zukäufe zu tätigen. In Niedersachsen haben nun sehr viele Landwirte 100 % nicht erreicht, haben sich davon befreien lassen und haben 90 % beantragt. Daraufhin haben sie eine Genehmigung für diese 90 % bekommen. Drei oder vier Tage später ist diese Genehmigung zurückgenommen worden, weil sie z. B. nur 85 % geerntet haben. Diese Betriebe haben jetzt aber nicht die Möglichkeit, nur das Saatgut hinzuzukaufen, um von 85 % auf 90 % zu kommen, sondern sie müssen bis 100 % zukaufen. Das kann doch wohl nicht angehen. Es geht in den Kopf eines normalen Menschen nicht hinein, dass der, der sowieso schon arm ist, noch ärmer wird, weil er die geforderte Menge nicht erreicht.
In Niedersachsen gibt es zwei große genossenschaftliche Unternehmen, und zwar zum einen die Raiffeisenhauptgenossenschaft und zum anderen die Zentralgenossenschaft in Weser-Ems, die auch in Nordrhein-Westfalen tätig ist. Meine Damen und Herren, komischerweise haben die Lieferanten in Nordrhein-Westfalen 90 %, 90,5 % oder 91 % geerntet, und die in Niedersachsen haben nur 87 % oder 88 % geerntet und haben das - so ehrlich sie sind - auch angegeben. Diese werden also für ihre Ehrlichkeit bestraft.
Mit diesem Antrag möchten wir zum einen bewirken, dass die Höhe des Mindestertrages überdacht wird und dass er auf ein Niveau gebracht wird, der unter normalen Bedingungen zu erreichen ist. Zum anderen wollen wir den Zeitpunkt für die Festsetzung so weit vorziehen, damit der Natur, der Ve
getation und dem Erntezeitpunkt entsprechend gehandelt werden kann, sodass man zum Erntezeitpunkt weiß, wie hoch der Mindestertrag ist. Dann kann man sich überlegen, ob man sich von dem Vertrag befreien lassen muss. Wenn man sich das bildlich vorstellt, dann ist es folgendermaßen: Ein Landwirt steht vor seinem Acker, links steht die Fräse, und rechts steht der Mähdrescher. Wird der Ertrag auf 30 Dezitonnen pro Hektar festgesetzt, dann ist die Fräse an der Reihe. Wird der Ertrag auf 20 Dezitonnen pro Hektar festgesetzt, dann muss der Mähdrescher heran. Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein. Im Sinne der Ökologie sollten wir versuchen, den Ansatz nicht zu hoch zu setzen. Des Weiteren sollte man an der Aufklärung, dass man mindestens 90 % ernten und melden muss, arbeiten, damit nicht schon wieder die Niedersachsen den Kürzeren ziehen und letztendlich wieder leer ausgehen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch zu diesem Antrag der CDU kann ich in der Sache Zustimmung signalisieren. Sie werden es mir aber nicht verübeln, wenn ich einleitend zunächst einmal darauf hinweisen möchte, dass es inzwischen unter Rot-Grün sehr erhebliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe gegeben hat.
Mit dem EEG und dem dazugehörenden 200 Millionen DM-Markteinführungsprogramm ist die Erzeugung von Energie aus Biomasse überaus attraktiv geworden. Ob nun in der Biogasanlage oder im Biomasseheizkraftwerk - überall ergeben sich neue und lukrative Nutzungsmöglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe. Mit dem Förderprogramm für biogene Treib- und Schmierstoffe werden Bedingungen für die Verwendung von Pflanzenöl, Biodiesel und Biogas verbessert und neue Absatzmärkte erschlossen. In diesem Zusammenhang ist an das Forschungsprojekt zum verstärkten Einsatz von nativen Pflanzenölen als Treibstoff, an die Aufbereitung von Biogas zur Direkteinspeisung ins Gasnetz und als Treibstoffeinsatz im
Fahrzeug, an die Vorgaben zur Verwendung biogener Schmierstoffe in umweltsensiblen Bereichen - auch diese fördern den Anbau nachwachsender Rohstoffe -, an die Umrüstung landwirtschaftlicher Zug- und Arbeitsmaschinen für den Einsatz von Biodiesel und an die Erleichterung für den Betrieb von Biodieselhoftankstellen zu erinnern. Überall ergeben sich neue Chancen für nachwachsende Rohstoffe. Ich meine, auch die stoffliche Verwertung ist auf einem positiven Weg. In diesem Bereich hat sicherlich auch das Land seine Meriten. Schließlich, meine Damen und Herren, sorgt auch die Ökosteuer mit ihrem Energiewendepotential dafür, dass sich wachsende Möglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe ergeben, mit ihnen Geld zu verdienen. Angesichts dieser Entwicklung hoffe ich natürlich, dass wir bald mit den nachwachsenden Rohstoffen aus der Nische der Stilllegungsflächen herauskommen und damit ein Teil der hier angesprochenen Probleme obsolet wird. Ich meine, all das sollten wir bedenken und nicht vergessen, bevor wir uns den auch wichtigen Details zuwenden.
Damit komme ich nun zu dem CDU-Antrag. Ich finde ihn absolut berechtigt und meine, er ist im Vergleich zu früheren Anträgen in erfreulicher Sachlichkeit abgefasst.
Es ist festzuhalten, dass die bürokratischen Verfahren in diesem Bereich bis zur Absurdität kompliziert sind und dass sie sicherlich zu den abschreckendsten Beispielen Brüsseler Regelungswut gehören. Jeder Praktiker wird die im Antrag geführte Klage bestätigen können, und die Verbesserungsvorschläge - ich nehme das einmal summarisch vor, Herr Ehlen, weil ich nicht die Zeit habe, auf die Einzelheiten einzugehen - sind zweifellos sinnvoll und schlüssig. Ich weiß aber auch, dass der Spielraum der Landesregierung äußerst gering ist. Deshalb sollte das Ziel, in diesem Bereich zu Verbesserungen zu kommen, einige Anstrengungen wert sein. Ich bitte darum, dass wir sehr genau im Ausschuss analysieren, welche Möglichkeiten das Land in diesem Fall hat. Wenn wir dann die Grenzen kennen und sie flexibel ausgenutzt haben, dann sollten wir auch prüfen, ob der lange Weg nach Brüssel eingeschlagen werden kann, um das eigentliche Übel an der Wurzel zu bekämpfen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, ich kann auf die Erläuterungen der einzelnen Vorschriften in der Verwaltungsnummer 2461 aus dem Jahre 1999 der Europäischen Kommission vom 19. November 1999 verzichten und gleich auf die Anliegen der CDU im vorliegenden Entschließungsantrag eingehen.
Das Gemeinschaftsrecht bestimmt, dass der repräsentative Ertrag bis zum 31. Juli zu veröffentlichen ist. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat mit den anderen Staaten der EU ein bestimmtes Verfahren vereinbart, um diesen repräsentativen Ertrag festzusetzen. Hierbei reden wir über das Subventionsrecht der EU. Das ist sehr kompliziert. Herr Klein hat das bereits ausgeführt. Das ist keine Glanzleistung. Aber wir reden dabei auch über Steuermittel. Das müssen wir dabei bedenken.
Wir haben aber ein Problem. Wir können nicht alle Eventualitäten des Lebens bzw. des Wachstums der Pflanze regeln. Es bleibt ein Restrisiko, bzw. wir können die Natur noch nicht bis ins Detail regeln.
In Punkt 2 Ihres Antrages fordern Sie die Rosinentheorie. Wenn die vergangenen fünf Jahre zugrunde gelegt werden, dann haben wir einen Mix aus unterschiedlichen Bodenqualitäten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, hierfür Abschläge zu beantragen.
Zu Punkt 3: Es wird im Food-Bereich berücksichtigt und auf den Nonfood-Bereich angewandt. Dies kann - das habe ich vorhin schon gesagt - zu Abschlägen, aber auch zu Zuschlägen führen.
Aus den oben genannten Gründen sehen wir derzeit keine Möglichkeit, Ihrem Antrag zuzustimmen. Wir werden uns aber einer konstruktiven Diskussion im Ausschuss nicht verschließen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an die Aussagen des Abgeordneten Klein erinnern, dass wir in der Vergangenheit erhebliche Verbesserungen im Bereich der Nutzung der nachwachsenden Rohstoffe zu verzeichnen haben. Hiermit tun sich Chancen auf, die ja Gott sei Dank von der Wirtschaft und von den Landwirten aufgegriffen werden, und zwar auch im Bereich Biodiesel und Biomasse. Diese guten Aktivitäten können sich aber nur aufgrund der geänderten Rechtslage entfalten, für die wir gesorgt haben. Es macht uns stolz, dass wir dadurch einen entsprechenden Schub im Bereich der Nutzung der nachwachsenden Rohstoffe erhalten. Auch die Ökosteuer hat dazu beigetragen. Ich warne davor, sie weiterhin zu dämonisieren.
Meine Damen und Herren, wir leiden natürlich - das ist vorhin schon einmal ausgeführt worden sehr häufig unter der Brüsseler Regelungswut - so wurde das eben bezeichnet -, sodass wir sehen müssen, wie wir das zurückdrängen können und wie wir zu einem vernünftigen pragmatischen Umgang mit diesen Vorgaben kommen. Ich verstehe aber das Bestreben der Brüsseler Ebene, dass sichergestellt werden muss, dass das Geld, das den Betroffenen zur Verfügung gestellt wird, zielführend eingesetzt und nicht missbraucht wird. Da hat die Kommission in der Vergangenheit ihre eigenen Probleme und Skandale gehabt. Dass hier nun versucht werden muss, Transparenz zu schaffen, kann ich nachvollziehen. Es darf hier aber kein Übermaß geben. Dagegen sollten wir uns alle gemeinsam wehren. Es darf auch keine Regelungen geben, die in der Praxis Ergebnisse zur Folge haben, die wir gemeinsam ebenfalls nicht wünschen. Auch dort müssen wir sehr sorgfältig gucken, ob das jeweils der Fall ist, meine Damen und Herren.
Herr Schumacher hat eben schon die Frage angesprochen, welche Rechtsgrundlagen es für diese Zahlungen gibt, die hier im Moment in der Diskussion stehen. Ein wichtiges Kriterium - ich sage es noch einmal - ist der regionale Hektar-Ertrag. Der
repräsentative Ertrag wird von den zuständigen Landesbehörden für die Kulturpflanzen, die als nachwachsende Rohstoffe angebaut werden, für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgelegt. Dabei können regionale Bedingungen des Anbaus der jeweiligen Art und Sorte der als nachwachsende Rohstoffe angebauten Kulturpflanzen berücksichtigt werden. Das ist in Niedersachsen auch der Fall.
Das Datum, zu dem die Meldungen vorliegen müssen, ist eben schon genannt worden. Der BML hat den Agrarressorts Vorgaben gemacht, die wir gemeinsam für ein bestimmtes Verfahren vereinbart haben. Die Kommission hat dieses Verfahren noch einmal konkretisiert, worauf ich jetzt aber nicht eingehen muss. Es ist aber so: Ist abzusehen, dass der Erzeuger den im Vertrag vereinbarten voraussichtlichen Ertrag aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie z. B. Hagelschlag, Nässeschäden oder Trockenheit nicht liefern kann, dann hat er die Möglichkeit, seinen Anbauvertrag zu ändern oder aufzulösen. Nach der Ernte können Fehlmengen bis zu 10 % akzeptiert werden. Das ist hier eben noch einmal dargestellt worden. Wenn der Erzeuger diese Möglichkeit nicht genutzt hat, dann ist dies seine Entscheidung gewesen. Dann muss er durch Zukauf oder Ergänzung etwas machen.
Nun aber zu den Punkten in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren. Das Verfahren zur Festlegung der Mindesterträge - das gilt für alle betreffenden Kulturpflanzen - erfordert zur endgültigen Festsetzung das Ergebnis der Vegetationsbeobachtungen. Diese werden landesweit repräsentativ mithilfe der Ernteberichterstattung durchgeführt und liegen erst kurz vor Beginn der Ernte von Winterraps vor. Das ist nun einmal so und lässt sich nicht ändern. Deshalb ist dies ein Punkt, der uns auch zeitlich bindet. Dabei ist zu bedenken, dass die Vegetationsbeobachtungen für alle betreffenden Kulturpflanzen gelten sollten, für die ein repräsentativer Ertrag festgelegt wird. Eine frühere Festlegung der Mindesterträge, wie Sie sie in Ihrem Antrag fordern, ist deshalb vor dem von mir soeben geschilderten Hintergrund nicht möglich, meine Damen und Herren.
Nun zu den Nrn. 2 und 3. Die Ermittlung der repräsentativen Erträge berücksichtigt die besonderen agronomischen Bedingungen der Produktion auf den still gelegten Flächen. Also all das, was Sie wünschen und wollen. Ich weise darauf hin, dass die repräsentativen Erträge für die Ernte 2000 mit dem Erlass vom 11. Juli festgelegt worden sind. Der repräsentative Ertrag für Winterraps beträgt 27
Doppelzentner pro Hektar, für Sommerraps 19. Wir haben die Werte frühzeitig, also vor diesem Termin, über die Landwirtschaftskammern bekannt gemacht. Nach den Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik - Erntestatistik beträgt das vorläufige Ernteergebnis für Winterraps bei der Ernte 2000 - Herr Ehlen, jetzt müssen Sie genau zuhören - 31,4 Dezitonnen pro Hektar. Das ist natürlich etwas anderes, als Sie gesagt haben.
Wir haben 31,4 Dezitonnen pro Hektar an Ertrag gehabt. Sie aber haben gesagt, der Ertrag liege aufgrund der Verhältnisse weit darunter. Ich weiß, dass dies ein Durchschnittsertrag ist.
- Lieber Herr Ehlen, da müsste ich ja Regionalisierung betreiben, die Sie ja auch nicht wollen. Ich kann nur einen Durchschnittswert nehmen, wie das mit der Kommission verabredet worden ist, wie es in ganz Deutschland praktiziert wird und wie es auch nur praktikabel ist. Dieser Durchschnittswert zeigt uns, dass trotz der Trockenperiode im späten Frühjahr auch im Food-Bereich noch respektable Ernteergebnisse erzielt werden konnten.
Das, meine Damen und Herren, nur zu sachlichen Aufklärung und zum Hintergrund Ihres Antrags. Da gibt es keine Willkür. Das Land hat hier auch nichts verschlafen, sondern wir haben ganz konkret das umgesetzt, was wir mit dem Bund gemeinsam beschlossen haben und was uns die EU als Rahmen vorgeben hat. Ich bin aber dennoch gern bereit, mit Ihnen über diesen Punkt im Rahmen unserer Handlungsmöglichkeiten im Ausschuss ganz offen zu diskutieren. Ich bin auch bereit, in Brüssel einen Vorstoß zu unterstützen, wenn er sinnvoll ist, wenn er gerechtfertigt ist und uns möglicherweise zu anderen Ergebnissen bringt, die von uns auch von der Umweltseite her gewünscht werden. Da bin ich sehr offen. Lassen Sie uns miteinander über diese Anträge reden. - Herzlichen Dank.