Protokoll der Sitzung vom 24.01.2001

(Eveslage [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Herr Kollege Klein, Herr Kollege Eveslage möchte Ihnen eine Frage stellen. Wollen Sie das gestatten?

Ich möchte meinen Satz zu Ende sprechen. - Wir möchten mit dieser Ablehnung darauf aufmerksam machen, dass wir insoweit weiterhin einen Handlungsbedarf sehen. Uns ist aber durchaus bewusst, dass wir in dieser Hinsicht erst dann weiterkommen, wenn wir im Jahre 2003 - mit welcher Seite auch immer - über Koalitionen verhandeln werden. So lange warten wir daher erst einmal ab. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir treten in die Einzelberatung ein:

Artikel 1 - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Zu diesem Artikel gibt es keine Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Die gibt es auch nicht. Dann ist dieser Artikel einstimmig so beschlossen.

Artikel 2 - Unverändert.

Artikel 3 - Unverändert.

Artikel 4 - Unverändert.

Artikel 5 - Unverändert.

Artikel 6 - Unverändert.

Gesetzesüberschrift - Unverändert.

Somit können wir jetzt in die Schlussabstimmung eintreten. Wenn Sie dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen wollen, dann bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit hat das Haus diesen Gesetzentwurf mit großer Mehrheit beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1955 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2139

Der Gesetzentwurf wurde am 30. Oktober 2000 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Stratmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Frau Präsidentin, werde ich im Anschluss an meine Berichterstattung noch einige wenige Sätze für meine Fraktion anfügen.

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die juristischen Referendarinnen und Referendare künftig nicht mehr im Beamtenverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis auszubilden, wie es bereits in mehreren anderen Bundesländern geschieht. Das öffentlichrechtliche Ausbildungsverhältnis ermöglicht Einsparungen, ohne - so der Ausschuss - die Referendarinnen und Referendare über Gebühr zu belasten. Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel wurde von den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen begrüßt. Die wenigen Änderungsempfehlungen, die wir gehabt haben, sind lediglich redaktioneller und klarstellender Natur. Wir empfehlen Ihnen, diese Empfehlung in der Drucksache 2139 so zu beschließen.

Stratmann (CDU:

Meine Damen und Herren, in der Tat ist diese Empfehlung in der Sache richtig, und deshalb haben wir auch einstimmig um Zustimmung gebeten. Im Übrigen sind wir in Niedersachsen eher Nachzügler. Die süddeutschen Bundesländer haben in dieser Frage bereits Änderungen vollzogen. Es ist allerdings auch festzustellen - das haben wir aus den vielen Stellungnahmen, die wir insbesondere von den Referendarverbänden bekommen haben, ersehen müssen -, dass die Referendare künftig finanzielle Nachteile, Belastungen hinnehmen werden müssen, die sich z. B. daraus ergeben, dass es nicht mehr die Möglichkeit gibt, Beihilfe zu beantragen. Man muss sich also künftig wie jeder andere auch selbst um eine Versicherung bemühen, die das Risiko zu 100 % abdeckt.

Weil dies so ist, haben wir von der CDU-Fraktion als Opposition im Rechtsausschuss besonderen Wert auf die Erwartung gelegt - Herr Minister, ich möchte diese Forderung an dieser Stelle wiederholen -, dass die Einsparungen, die sich aus den Veränderungen zweifellos ergeben, nicht im Gesamthaushalt verschwinden. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Einsparungen einer Verbesserung der Ausbildungssituation für die Referendarinnen und Referendare in Niedersachsen zugute kommen.

Dazu gehören insbesondere zwei Aspekte. Über den einen dieser Aspekte haben wir in diesem Haus schon häufig diskutiert. Ich meine den Aspekt der meines Erachtens nach wie vor viel zu langen Wartezeiten, die wir - zugegebenermaßen

nicht nur in Niedersachsen - verzeichnen müssen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir durch die Schaffung zusätzlicher Stellen, die sich u. a. aus den mit diesem Gesetzentwurf zu erzielenden Einsparungen ergeben, die Wartezeiten verkürzen.

Bei dem anderen Aspekt ist man sehr geneigt, in eine Diskussion abzugleiten, die nicht mehr unmittelbar mit der hier in Rede stehenden Thematik zu tun hat. Ich meine die Situation an den Ausbildungsstationen im Allgemeinen. Herr Minister, ein Richter, dessen Schreibtisch heute so voll gepackt ist, dass er im Grunde genommen kaum noch dagegen ankommt, ist eben nicht mehr in der Lage, sich der Ausbildung seiner Referendarin oder seines Referendars so zu widmen, wie es unter besseren Bedingungen der Fall war. Das heißt, dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass Einsparungen dieser Art im Justizhaushalt verbleiben und etwa für die Verbesserung der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwendet werden, um vor Ort, an den Stationen, eine Verbesserung der Ausbildungssituation herbeizuführen. Unter dieser Bedingung, die ich an dieser Stelle noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht haben will, waren wir damit einverstanden, diese Veränderung vorzunehmen, und haben deshalb zugestimmt.

Ich glaube, dass auch die Referendare dann, wenn wir uns bemühen, uns an dieser Maßgabe zu orientieren, künftig Verständnis dafür haben werden, dass wir ihnen auf der einen Seite etwas aufbürden, um ihnen auf der anderen Seite eine verbesserte Ausbildungssituation bieten zu können. Das wird verstanden. Vor diesem Hintergrund haben wir keine Probleme, dem Gesetzentwurf heute in dieser Fassung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der SPD spricht die Kollegin Frau Bockmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung, der uns heute vorliegt und den Herr Kollege Stratmann vorgestellt hat, werden keine inhaltlichen Veränderungen der Ausbildung der Juristinnen und Juristen bezweckt. Das ist eine andere Diskussion. Die Diskussion um das Referendariat hat hiermit nichts zu tun.

Mit diesem Gesetzentwurf ist vielmehr ein so genannter Statuswechsel im Bereich des juristischen Vorbereitungsdienstes bezweckt. Bisher waren die juristischen Referendarinnen und Referendare Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Das soll sich ändern. Dieses Beamtenverhältnis soll ab 1. Februar nunmehr in ein öffentlichrechtliches Ausbildungsverhältnis umgestaltet werden.

Lassen Sie mich auf die Ziele des Gesetzentwurfes eingehen, denn immerhin - Herr Kollege Stratmann, Sie haben es erwähnt - haben wir in Niedersachsen Wartezeiten. Das schmeckt uns nicht. Wir müssen aber berücksichtigen, dass bereits 1997 eine juristische Möglichkeit bestanden hat, dieses Ausbildungsverhältnis umzugestalten. Die so genannten alten - großen - Bundesländer wie z. B. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben davon bereits Gebrauch gemacht und ihre Referendarinnen und Referendare schlechter gestellt. Die Folge ist natürlich ein so genannter Referendartourismus in Richtung Niedersachsen; wir haben bisher mehr bezahlt. Wir können es uns nicht leisten, hier noch mehr Referendare auszubilden. Das Land Niedersachsen zahlt allein dafür jährlich 75 Millionen DM. Das Grundgesetz verbietet es uns, ein so genanntes Landeskinder-Privileg einzuführen.

Das ist eine Zielrichtung dieses Gesetzentwurfes. Es kommt aber noch eine zweite hinzu. Wir wollten nicht, wie es z. B. die Baden-Württemberger mit schwäbischer Gründlichkeit praktiziert haben, den monatlichen Bruttobezug auf knapp 1 000 DM absenken, sondern wir haben ihn unangetastet gelassen. Wir haben ihn sozialverträglich gelassen. Wir streichen allerdings die so genannten Sonderbezüge, also das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld, das in Abhängigkeit vom Einstellungstermin zum Teil auch doppelt gezahlt werden musste mit der Folge, dass es zu gewissen Ungerechtigkeiten führte. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir diesen Assessorinnen und Assessoren, die dabei herauskommen sollen, doch eine ganz gute Lebensgrundlage bieten.

Nun aber kommt der sozialverträgliche Vorteil, den die bisherigen Beamtinnen und Beamten auf Widerruf nicht gehabt haben. Assessorinnen und Assessoren nach dem Zweiten Staatsexamen stehen nämlich sehr häufig auf der Straße. Immerhin werden nur 20 % von ihnen in den Staatsdienst übernommen. Die restlichen 80 % verteilen sich auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dar

unter befinden sich aber auch zahlreiche Arbeitslose. Bisher hatte niemand einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ändert sich nun aber mit der Umgestaltung in das neue Ausbildungsverhältnis.

Ein weiterer Punkt: Sie haben vorhin den Wegfall der Beihilfe angesprochen. Wir sehen hierin einen Vorteil, nämlich die Pflichtversicherung und vor allem auch - das ist besonders für junge Familien relevant - eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen. Angesichts der uns vorliegenden Zahlen - nämlich 80 : 20 - ist das ohne Frage ein sozialer Vorteil.

Die Wartezeiten sind - ich habe es schon kurz angerissen - natürlich ein Problem. Ein Drittel muss zwischen neun und zwölf Monaten warten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind es zwölf Monate. Wir streben an, die Wartezeit auf neun Monate zu reduzieren. Die Restlichen zwei Drittel werden nach Härtefallkauseln und anderen Qualifikationsgesichtspunkten vergeben. Sie kommen zum Teil sofort dran. Hamburg und Bremen haben 24 Monate Wartezeit. Das sind die maximalen Wartezeiten. Wir wollen durch diesen Gesetzentwurf natürlich auch verhindern, dass zu viele auf Niedersachsen überspringen.

Ein weiterer Punkt: Die CDU möchte dieses Geld, das bis zum Jahr 2004 eingespart werden soll, in die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare stecken. Dafür haben wir natürlich Verständnis, Herr Kollege Stratmann. Ich darf Sie aber an Folgendes erinnern: Im Januar 1999 haben wir durch Einsparungen bereits 8 Millionen DM herausgeholt und diese auch schon wieder in die Referendarausbildung gesteckt. Insofern trifft es nicht zu, dass wir für diesen Bereich nichts getan hätten.

Wir haben aber noch ein zweites Problem. Dies betrifft die Ausbildungsplätze. Immerhin wird eine Referendarin oder ein Referendar elf Monate lang bei Staatsanwältinnen, Richtern etc. ausgebildet. Wir wissen auch, dass rund 700 Referendarplätze allein 52 Planstellen im Justizbereich ausmachen. Das heißt: Wenn Sie einen Rückfluss des Geldes fordern, dann wäre dies ein Tropfen auf den heißen Stein; denn es würde nicht ausreichen, mehr Referendarinnen und Referendare zu bezahlen, sondern wir müssten gleichzeitig auch neue Staatsanwälte bzw. Richter einstellen. Dafür reicht der Betrag in Höhe von 900 000 DM wahrlich nicht aus.

Wer also nach den Sternen greift, der sollte auch die Trittleiter nicht vergessen. Dies ist für uns der finanzielle Rahmen, der tatsächliche Rahmen. Wir bitten Sie alle, diesem Reförmchen zuzustimmen. Ich meine, bundeseinheitlich stehen wir damit sehr gut da. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Schröder.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Einige Gesichtspunkte sind schon von meinen beiden Vorrednern genannt worden. Deshalb möchte ich mich jetzt auf zwei Aspekte beschränken:

Erstens. Natürlich verlangt der Gesetzentwurf Opfer von den jungen Juristinnen und Juristen, nämlich den Verzicht auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Sie erhalten dafür aber eine soziale Kompensation in Form von Ansprüchen in der gesetzlichen Krankenversicherung und von Arbeitslosengeld. Mit dem Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe seit 1. Januar 2000 erhalten junge Juristen - wenn sie denn nach dem Examen arbeitslos sind - keinerlei Arbeitslosenhilfe mehr. Das wird jetzt geändert. Leider ist es auch für junge Juristen immer mehr ein Problem, nach der Ausbildung auf der Straße zu stehen und nicht sofort eine berufliche Perspektive zu haben.

Zweitens. Der Abschied vom Referendariat herkömmlicher Art ist unvermeidbar. Das öffentlichrechtliche Ausbildungsverhältnis, das hier neu geschaffen wird, ist aus unserer Sicht ein erster Schritt zur unvermeidbaren Entstaatlichung der Juristenausbildung. Das Referendariat in der Justiz gründet in einer Tradition, in der der Jurist vor allem auf die Justiz, auf die Verwaltung vorbereitet wurde, wobei es darum ging, ihn auf den Staatsdienst vorzubereiten, in dem der Großteil der Berufsanfänger unterkam. Deshalb war es natürlich konsequent, diese jungen Menschen in den Status des Beamten auf Widerruf mit all den damit verbundenen Rechten und Pflichten zu berufen. Heute ist die Lage eine ganz andere. Aktuell sind in Deutschland 100 000 junge Menschen in der Juristenausbildung. Genauso viele üben diesen Beruf

zurzeit aber aus. Allenfalls 15 % haben eine Chance, beim Staat in der Justiz oder in der Verwaltung eine Anstellung zu finden. Zwei Drittel werden freiwillig oder notgedrungen Anwälte werden. Sie werden also einen Beruf ergreifen, auf den sie in der bisherigen Ausbildung leider nur völlig unzureichend vorbereitet werden.

Diesen ersten Schritt einer Entstaatlichung der Juristenausbildung sehe ich in einem Zusammenhang mit der bevorstehenden notwendigen großen Reform der Juristinnen- und Juristenausbildung. Diejenigen, die sich mit diesem Thema befassen, wissen, dass dies eine never-ending Story, ein Running-Gag ist. Seit Jahrzehnten wird debattiert. Ich habe immer noch einen gewissen Rest von Hoffnung, dass die Frühjahrskonferenz der Justizminister hier zu weiteren Ergebnissen kommt. Der Gesetzentwurf ermöglicht ja Einsparungen in der Größenordnung von rund 1 Million DM ab dem Jahr 2004. Diese Gelder werden wir dringend brauchen, um schließlich auch die inhaltliche und die qualitative Verbesserung der Juristenausbildung umzusetzen. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die zweite Beratung schließen kann und wir zur Einzelberatung kommen können. - Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Also haben Sie einstimmig beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.