Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

der einer Karawane hinterherbellt, die längst weg ist.

(Heiterkeit bei der CDU - Biallas [CDU]: So bin ich von Ihnen noch nie geadelt worden!)

Meine Damen und Herren, zu dem Thema der Länge der Asylverfahren habe ich bereits bei der Einbringung des Antrags das Wesentliche gesagt.

Frau Kollegin Stokar von Neuforn, ich möchte Sie bitten, diesen Ausdruck zurückzunehmen, weil er unparlamentarisch ist. - Ich bitte Sie, diesen Ausdruck zurückzunehmen, sonst erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

(Biallas [CDU]: Frau Präsidentin, ich fühle mich dadurch nicht beleidigt!)

Frau Präsidentin, ich nehme den Ordnungsruf an.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN)

Zu dem Thema der Verfahrensdauer habe ich also beim letzten Plenum hier schon genug gesagt. Da auch Sie hier auf andere Themen eingegangen sind, möchte ich die Gelegenheit dazu jetzt ebenfalls nutzen.

Vielleicht kann der Herr Innenminister einmal darstellen, was der Grund für seine Reise zu dem EU-Kommissar Vitorino war, warum er sich bemüßigt gefühlt hat, auf EU-Ebene darzulegen, warum sich das Land Niedersachsen nicht in der Lage fühlt, die vereinbarten europäischen Standards in der Flüchtlingspolitik einzuhalten. Vielleicht kann der Innenminister einmal darlegen, warum der Bundeskanzler darauf bestanden hat, gegen die EU-Standards sein Veto einzulegen, damit die Mär, Deutschland sei das Land, das in Europa am meisten für Flüchtlinge tue, endlich einmal beendet wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der Frage der Aufnahme befinden wir uns im mittleren Segment, und was die europäischen Standards zum Umgang mit Flüchtlingen angeht, hat Deutschland sein Veto eingelegt, ist der Innenminister zum EU-Präsidenten gereist, um diesem deutlich zu sagen, dass wir diese Standards gar nicht einhalten wollen.

Meine Damen und Herren, ich habe in der damaligen Auseinandersetzung nur einem einzigen Punkt zugestimmt, weil das dabei zahlenmäßig überhaupt keine Rolle spielt. Das ist der einzige Punkt, bei dem es real Kettenanträge im Asylverfahren gibt.

Die Gründe dafür, dass Asylverfahren so lange dauern, haben wir bereits dargelegt. Das liegt daran, dass Richter in Aktenbergen ersticken, dass

Akten liegen gelassen werden, weil in der aktuellen Situation des Landes Entscheidungen für die Asylbewerber ausfallen müssten. Ich halte es für einen Skandal, dass manche Länder das einfach für ein Jahr lang zur Seite legen in der Hoffnung, die Lage werde sich dahin gehend verändern, dass gerichtlicherseits keine Anerkennung ausgesprochen werden muss. - Das sind die Gründe für die langen Asylverfahren.

Mir wäre doch schon sehr daran gelegen, wenn die CDU in Niedersachsen in diesem Thema die Segel streichen und wenn wir uns Gedanken darüber machen würden, wie wir das leere Boot Deutschland wieder etwas voller bekommen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt spricht Herr Minister Bartling zu diesem Antrag.

(Adam [SPD]: Herr Minister, herzli- chen Glückwunsch zum Urteil!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich gern dem Wortspiel des Kollegen Biallas im Zusammenhang mit „erledigen“ anschließen. Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs habe ich den Eindruck, dass neben dem Antrag, der in der Tat für erledigt zu erklären ist, insbesondere die CDUFraktion erledigt ist.

(Beifall bei der SPD - Biallas [CDU]: Ich hatte erklärt, dass das nicht dazu führt, dass man erledigt ist. Auf Sie kann man sich aber auch nicht mehr verlassen!)

Herr Biallas, noch eine kleine Korrektur. Ich bitte, in Zukunft nicht von dem Hohensteiner Schlüssel, sondern von dem Königsteiner Schlüssel zu sprechen.

Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion hat sich, wie der Berichterstatter vorgetragen hat, in der Tat erledigt. Die Niedersächsische Landesregierung hat die von der CDU-Fraktion geforderte Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Asylverfahren bei Familien mit Kindern erfolgreich umgesetzt. Der Bundesrat

hat, wie Sie wissen, am 20. Oktober des vergangenen Jahres beschlossen, den Gesetzentwurf Niedersachsens zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der aktuelle Sachstand ist Folgender - das ist Ihnen zum Teil bereits erläutert worden -: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. März dieses Jahres ohne Aussprache im vereinfachten Verfahren an den federführenden Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Der Innenausschuss wird über den Gesetzentwurf voraussichtlich erstmals am 30. Mai 2001 beraten.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich selbst bin nach § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zu dessen Beauftragten in diesem Gesetzgebungsverfahren bestellt worden.

Nach allem, was ich bisher gehört habe, habe ich keine Zweifel, dass der Deutsche Bundestag der Gesetzesinitiative der Niedersächsischen Landesregierung folgen wird.

(Unruhe)

Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. Meine Damen und Herren! Der Lärmpegel ist unerträglich. Kein Redner kann dagegen ansprechen. Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit. Wenn Sie der Debatte nicht folgen wollen, dann verlassen Sie bitte den Plenarsaal! Wir warten so lange, bis Ruhe eingekehrt ist, Herr Minister.

Bitte schön, Herr Minister!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Damit wird eine nach der bestehenden Rechtslage noch bestehende Möglichkeit zur bewussten Verzögerung von Asylverfahren beseitigt werden. Ich kann mich dem, was Herr Biallas zur Verkürzung auf ein Jahr sagte, nur insoweit anschließen, als das Ziel, Herr Biallas, durchaus einheitlich ist. Das gilt aber nicht für das Verfahren, wie Sie es wünschen. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass wir großzügiger bei der Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung im Asylverfahren sind. Damit würden wir die Verwaltungsgerichte erheblich entlasten und somit zu

einer Beschleunigung beitragen. Das wäre ein Verfahren, mit dem man Lösungen finden könnte.

Erlauben Sie mir im Übrigen, der Forderung von Frau Stokar nachzukommen, Sie über ein Gespräch zu unterrichten, das ich am 26. April mit Herrn Vitorino geführt habe, der in der Europäischen Kommission für Flüchtlinge und Asyl zuständig ist. Sie wissen, dass die EU-Kommission zwischenzeitlich eine Reihe von Richtlinienentwürfen für eine Harmonisierung des Ausländer- und Asylrechts in Europa vorgelegt hat. Ich habe Herrn Vitorino die Bedenken der deutschen Länder gegen die Vorschläge der Kommission vorgetragen und dabei insbesondere gefordert, dass Deutschland sein Konzept des sicheren Drittstaates aufrechterhalten kann. Das bedeutet, dass kein Asylbewerber aufgenommen werden muss, der bereits in einem anderen Land in Sicherheit war. Diese Errungenschaft des deutschen Asylrechts von 1993 muss aus meiner Sicht aufrechterhalten bleiben. Vitorino hat zugesagt, dass es keine europäische Regelung geben wird, die Deutschland zwingen würde, sein Grundgesetz wieder zu ändern.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Stokar?

Gerne!

Bitte schön, Frau Stokar.

Herr Minister, ich würde gern wissen, wie Sie die Drittstaatenregelung nach der EU-Osterweiterung aufrechterhalten wollen. Real würde dies bedeuten, dass Deutschland generell nur noch von sicheren Drittstaaten umgeben ist und überhaupt niemanden mehr aufnehmen muss; es sei denn, er gräbt sich einen Tunnel.

Frau Stokar, diese Behauptung hat schon im Raum gestanden, als wir 1993 das Grundgesetz geändert haben. Damals ist die Behauptung aufgestellt worden, wir würden nur noch Flüchtlinge aufneh

men, die mit dem Fallschirm kommen. Auch das hat sich als nicht richtig erwiesen.

Ich sage das noch einmal: Vitorino hat gesagt, er wolle von sich aus nichts vorschlagen, was uns zwingen würde, das Grundgesetz zu ändern. Für die zukünftige Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen habe ich Vitorino gegenüber noch einmal deutlich gemacht, dass auch die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechend ihrer Bevölkerungszahl und Leistungsfähigkeit Flüchtlinge aufnehmen müssen. Auch darf es nicht den Bürgerkriegsflüchtlingen überlassen bleiben, sich das Land auszusuchen, von dem sie gern aufgenommen werden möchten. Auch in diesem Punkt hat Vitorino Entgegenkommen gezeigt.

Auch eine Bemerkung Vitorinos zur deutschen Diskussion über die Integration von Zuwanderern möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, nicht vorenthalten. Vitorino hat mir gegenüber erklärt, dass es für ihn überhaupt keine Frage sei, dass Zuwanderer die Sprache ihres Aufnahmelandes sprechen müssten. Er habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass in Deutschland darüber gestritten wird, ob Zuwanderer verpflichtet werden könnten, die deutsche Sprache zu lernen. Er halte das für selbstverständlich. Ich kann ihm in diesem Punkt nur zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird die weitere Entwicklung der Harmonisierung des europäischen Ausländer- und Asylrechts nicht nur aufmerksam verfolgen, sondern aktiv mitgestalten. Dabei ist die Landesregierung der Auffassung, dass Harmonisierung nicht Uniformierung bedeutet. Das heißt, die einzelnen europäischen Staaten benötigen wegen ihrer unterschiedlichen Erfahrungen, ihrer unterschiedlichen historischen Entwicklung weiterhin erheblichen Handlungsspielraum. Es besteht kein Grund, bewährte Konzepte des deutschen Asylsystems zugunsten einer europäischen Vergemeinschaftung aufzugeben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Darum schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2367 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1488 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Ich stelle fest, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung gefolgt worden ist.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Zukunftssicherung und Weiterentwicklung für die Hochschule Vechta - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/705 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/2405

Der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 27. Sitzung am 6. Mai 1999 zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur überwiesen. Berichterstatter ist Herr Kollege Groth. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was den Bericht angeht, möchte ich Sie bitten, den letzten Satz besonders zur Kenntnis zu nehmen, nämlich die Bitte, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur zuzustimmen. Ansonsten gebe ich den Bericht zu Protokoll.