Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2405 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, den Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 14/705 - in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Der Entschließungsantrag vom 21. April 1999 enthält zum einen die Aussage, dass sich der Landtag zur Hochschule Vechta als unverzichtbarem Bestandteil der niedersächsischen Hochschullandschaft bekenne. Zum anderen soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Hochschule Vechta auf der Basis des Konkordats durch umgehende Vorlage eines tragfähigen Entwicklungs- und Zukunftskonzeptes zu sichern und
fortzuentwickeln, sie bedarfs- und wettbewerbsgerecht auszustatten und ihr eine universitäre Perspektive zu ermöglichen.
In seiner Sitzung am 20. Mai 1999 befasste sich der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur erstmalig mit dem Antrag. Einleitend erläuterte ein Vertreter der CDU-Fraktion, dass seine Fraktion diesen Entschließungsantrag eingebracht habe, weil die Hochschule Vechta, die sich zurzeit in einer wichtigen und sensiblen Phase befinde, ein deutliches politisches Signal der Unterstützung brauche. Der Hochschulrat und der Senat der Hochschule Vechta hätten am Tag zuvor ein Zukunftskonzept für die Hochschule vereinbart, welches - abgesehen von einigen Abweichungen im Detail - in seinen Grundaussagen den Forderungen des vorliegenden Entschließungsantrages entspreche.
Diesen Ausführungen hielt der Vertreter der Fraktion der Grünen im Ausschuss entgegen, dass die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag lediglich das vorhandene Studienangebot der Hochschule Vechta definiere und von der Landesregierung fordere, dieses Studienangebot weiterzuentwickeln und auszubauen. Genau dieses Konzept sei aber gescheitert und vom Wissenschaftsrat negativ begutachtet worden. Aus seiner Sicht müsse das Studienangebot ausgehend von dem profilierten und positiv evaluierten Lehramtsbereich neu geordnet werden. Er rege daher an, dass zunächst die Gespräche zwischen der Katholischen Kirche, der Hochschulleitung und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur abgewartet werden sollten.
Auch ein Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss widersprach den Ausführungen des Vertreters der CDU-Fraktion. Wesentliche Aussagen des Entschließungsantrages würden geradezu im Gegensatz zu dem mittlerweile vorliegenden Konzept der Hochschule Vechta stehen. Entgegen den Forderungen der CDU-Fraktion wolle die Hochschule Vechta beispielsweise die Einrichtung der Lehramtsstudiengänge Physik, Chemie und Politik nicht weiterverfolgen und die Magisterstudiengänge Anglistik und Germanistik zum nächsten Wintersemester einstellen. Die Hochschule Vechta sei nach Auffassung der SPD-Fraktion mit dem vorgelegten Konzept auf einem guten Weg. Jeder Eingriff von außen störe nur die Konsensfindung.
genden Entschließungsantrag. Er ließ sich in diesen Sitzungen jeweils von Vertretern des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur über den aktuellen Sachstand unterrichten. Einvernehmen herrschte darüber, dass der bisher von der Hochschule Vechta eingeschlagene Weg korrigiert werden müsse und neue Strukturen aufzubauen seien. So solle an der Hochschule Vechta neben der Lehramtsausbildung ein zweites Standbein geschaffen werden.
Kontroverse Diskussionen gab es dagegen über die Stellenausstattung und über die Frage, wer in welchem Maße für die Probleme und Schwierigkeiten der Hochschule Vechta verantwortlich sei. Eine Vertreterin der CDU-Fraktion im Ausschuss verwies darauf, dass nicht nur mit der Autonomie der Hochschulen argumentiert werden dürfe, sondern dass auch die Landesregierung eine Fürsorgepflicht gegenüber der Hochschule habe und im Einklang mit dem Konkordat Entscheidungen treffen und auch die Verantwortung übernehmen müsse.
Trotz der zum Teil kontroversen Diskussionen waren die Beratungen im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kultur von den Bestrebungen aller drei Fraktionen um eine einvernehmliche Beschlussempfehlung geprägt. Diese scheiterte aber letztlich an Folgendem:
Die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD legten Wert auf die Formulierung „Neben der Ausund Fortbildung von Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften ist deshalb ein homogenes Angebot zu entwickeln,...“. Dem widersprachen aber die Ausschussmitglieder der Fraktion der CDU. Ihre Sprecherin führte hierzu aus, dass auch nach Auffassung der CDU-Fraktion das derzeitige Angebot an der Hochschule Vechta zu weit auseinander gehe. Die Formulierung „homogenes Angebot“ eröffne aber Interpretationsspielräume dahin gehend, dass nur ein im geisteswissenschaftlichen Bereich angesiedeltes weiteres Standbein infrage käme.
Vertreter der Fraktion der SPD hielten dem im Ausschuss entgegen, dass diese Argumentation abenteuerlich sei. Gegenüber der Hochschule Vechta hätten sie zum Ausdruck gebracht, dass es durchaus auch in ihrem Interesse liege, wenn die Hochschule alles das, was mit ökologischer Landwirtschaft zusammenhänge, weiterentwickeln würde. Im Übrigen werde die fehlende Homogenität auch im Gutachten des Wissenschaftsrates,
über das sich der Landtag nicht hinwegsetzen könne, kritisiert. Homogenität müsse daher zwingend eingefordert werden.
Die Vertreterin der Fraktion der Grünen im Ausschuss hatte gegen die Worte „homogenes Angebot“ keine Einwände, da gerade eine kleine Hochschule wie Vechta zwingend ein homogenes Angebot zu entwickeln habe.
Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde daher im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kultur mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und mit der Stimme des Ausschussmitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der CDU beschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen schloss sich dieser Beschlussempfehlung bei gleichem Abstimmungsverhalten an.
Namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2405 zuzustimmen.
Ich bedanke mich, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich habe mir für die heutige Debatte eine Arbeitshypothese mit auf den Weg gegeben. Ich hoffe, dass wir im Gegensatz zu den Ausschussberatungen heute hier in der Lage sein werden, die Beschlussempfehlung mit breiter Mehrheit zu tragen.
Was ist der Hintergrund? Kurz die Sachlage: Wir haben 1999 eine Evaluierung des hochschulischen Angebotes in Vechta gehabt. Das Testat fiel nicht gut aus. Der Hochschule wurde bescheinigt, das sie ein Angebot zu entwickeln hat, das im Grunde mehr Homogenität aufweisen muss, das darüber hinaus auch noch besser mit dem Angebot anderer Hochschulen verzahnt und vernetzt werden muss.
schuss für Wissenschaft und Kultur angehören, sei dies mit zwei Sätzen oder zwei Bemerkungen gesagt. Ein solches Testat führt dazu, dass eine Hochschule aus dem Hochschulbauprogramm keinerlei Förderung erfährt. Letztlich muss sich eine Hochschule nach einem solchen Testat neu aufstellen und diese Erwartungen erfüllen, oder aber sie ist in ihrer Existenz gefährdet.
Meine Damen und Herren, die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung sagt im Kern für den Landtag zunächst einmal zwei Dinge aus.
Erstens ist die Beschlussempfehlung ein klares Bekenntnis zumindest der Mehrheit in diesem Hause zum Hochschulstandort Vechta.
Zweitens ist die Beschlussempfehlung ein klares Bekenntnis zu den Inhalten und Verabredungen aus dem Konkordat.
Ich hoffe, dass beide Inhalte von der CDUFraktion mitgetragen werden. Nur im letzten Teil des Antrages gab es - alle anderen Formulierungen haben wir Wort für Wort abgestimmt; die Absätze 1 und 2 sind in sechs Sitzungen des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in völligem Konsens erarbeitet worden - eine von vielen Laien wahrscheinlich nur noch als Sophistik zu bezeichnende Unterscheidung, die im Ausschuss letztendlich aber zur Ablehnung durch die CDU geführt hat. Wir wollen sagen - und übernehmen damit die Sprache derjenigen, die die Hochschule evaluiert haben -, dass die Hochschule bei dieser Neuaufstellung ein homogenes Angebot zu entwickeln hat, das die Zukunft der Hochschule sichert. „Homogenes Angebot“ ist also unser Sprachgebrauch, entliehen aus dem Gutachten zu der Hochschule.
Die CDU-Fraktion wollte an dieser Stelle die Formulierung haben, dass die Hochschule „tragfähige Schwerpunkte“ - der Plural war ihr hier besonders wichtig - entwickeln soll, um ihre Zukunft zu sichern.
Meine Damen und Herren, diese Formulierung ist immer die Ergänzung zu einer Vorstellung, bezüglich deren wir uns wiederum im Konsens befunden haben: Die Hochschule Vechta hat für die Hochschullandschaft in Niedersachsen die Aus- und Fortbildung von Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften weiter zu entwickeln. Auch darin waren wir uns einig. Es ging also um die Frage, welches Angebot daneben entwickelt werden soll. Entweder ein homogenes Angebot, das die Hochschule im Konsens mit den Wissenschaftlern ent
wickelt, das also testierfähig ist. Oder wollen wir ihr gleich vorgeben, dass sie neben diesem einen einvernehmlichen Angebot eventuell noch zwei weitere Angebote entwickeln soll mit der Folge, dass sie sich überstrapaziert und dies aufgrund ihrer Ressourcen gar nicht darstellen kann? Wenn sie es aber darstellen kann, so lässt auch unsere Formulierung ein Angebot über einen Schwerpunkt wie auch über mehrere weitere Schwerpunkte zu, setzt aber nicht voraus, dass es mehrere sein sollen.
Meine Damen und Herren, nur an dieser Stelle lag der Gegensatz. Da wir alle aus vielen Eingaben der Hochschule wissen, dass es besonders wichtig ist, dass die Hochschule in den nächsten Monaten ganz intensiv an ihrer Planung arbeitet - ich weiß, dass sie da mit guter Aussicht auf Erfolg dran ist -, wäre es ganz wichtig, dass wir als Landtag ihr diesen Auftrag für die Zukunft gemeinsam geben, uns ansonsten aber zurückhalten, wenn es um die Art, den Inhalt und die Gliederung dessen geht, was sie zu planen hat. Ich glaube, wir alle wären klug beraten, wenn wir der Hochschule diesen Auftrag heute einvernehmlich mit auf den Weg geben würden.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass diese Entschließung überwiegend im Konsens erarbeitet worden ist und sich die Unterschiede lediglich auf das besagte Begriffspärchen reduzieren. Ich halte diese Unterschiede nicht für so bedeutend, dass die CDU dem Hochschulstandort Vechta und dem Konkordat ihre Unterstützung versagt.
Ich werbe deshalb sehr dafür, dass Sie dem Beschluss heute mit zustimmen. Wir sollten den Auftrag an die Hochschule Vechta als Zukunftsperspektive möglichst einmütig formulieren. Ich wäre Ihnen deshalb sehr dankbar für eine breite Unterstützung des Entschließungsantrags.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion hat im Niedersächsischen Landtag wiederholt deutlich gemacht, dass die Zukunftssicherung und die Weiterentwicklung der Hochschule in Vechta für die Region WeserEms, aber auch für die niedersächsische Hochschullandschaft von Bedeutung sind. Die CDULandtagsfraktion hat im Jahr 1994 dem geänderten Konkordat mit der katholischen Kirche und somit einer Vereinbarung über neue hochschulrechtliche Rahmenbedingungen für die Hochschule Vechta zugestimmt. Die CDU hat dieses - so kann man in den Protokollen lesen - mit einer gewissen Skepsis getan, weil ihr viele Bestimmungen nicht klar und nicht weit genug gefasst erschienen. Die CDU hat letztendlich aber auch zugestimmt, weil sie in der Verselbständigung der Hochschule mit eigenem Hochschulrat und Globalhaushalt sowie einem gemeinsamen mehrheitlichen Bekenntnis des Niedersächsischen Landtages eine Entwicklungschance für die Hochschule gesehen hat.
Der damalige Verhandlungsführer der Landesregierung für Vechta, Dr. Wolf Weber, sagte 1994 bei der Vorstellung des Konzeptes: „Wir schaffen in Vechta die modernste Hochschule in Niedersachsen mit der weitestgehenden Autonomie und Finanzverfassung aller Hochschulen.“ Die CDU, meine Damen und Herren, hat im Vorfeld zwei Bedingungen für die Akzeptanz des Gesetzentwurfs gestellt. Eine Bedingung war, dass in einem von Staatskanzlei und katholischer Kirche abgezeichneten Vermerk festgehalten und gesichert war, dass für den Aufbau einer eigenständigen Verwaltung und für die Einrichtung neuer Studiengänge 48 zusätzliche Stellen für zehn Jahre zur Verfügung stehen und danach erfolgsabhängig gewährt werden. Für uns war dies allemal eine Minimalausstattung.
In der vorletzten Sitzung des Wissenschaftsausschusses hat der Rektor der Hochschule in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass diese Vorgabe bisher nicht erfüllt ist. Auch eine vereinbarte Erfolgsprämie musste von der Hochschule Vechta nachträglich eingefordert werden.
Meine Damen und Herren, sieben Jahre nach Änderung der hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen und sozusagen nach Abklingen der regierungspolitischen Bekenntnisse für den Hochschulstandort Vechta sind die hochschulpolitische Bilanz und die Zukunftsperspektive sehr ernüchternd,
um nicht zu sagen „enttäuschend“. Zwei Drittel des für Vechta festgelegten Zeitraums von zehn Jahren in der Entwicklung sind ins Land gegangen, ohne dass sich an der Hochschule bis auf das Ansteigen der Zahl der Studenten im Lehramtsbereich konzeptionell oder perspektivisch etwas geändert hätte. Die Hauptverantwortung trägt dafür im Wesentlichen die Landesregierung, weil sie nicht willens oder in der Lage war, für Vechta eine tragfähige Zukunftskonzeption zu entwickeln. Sie hat einerseits die Kritik des Wissenschaftsrates zum allumfassenden Maßstab ihres politischen Handelns gemacht. Ich erinnere daran, dass die CDU Ende der 80er-Jahre gegen die Empfehlung des Gutachtens des Wissenschaftsrates die Hochschulen Lüneburg und Hildesheim weiter entwickelt hat. Andererseits hat die Landesregierung mit Hinweis auf die Autonomie der Hochschule Vechta vor Ort konzipierte und abgestimmte Strukturkonzepte aus Vechta eingefordert. Diese Konzepte - abgestimmt mit Hochschulrat, Senat und Rektor der Hochschule - lagen vor. Sie wurden von der Landesregierung abgelehnt, da sie offenbar nicht ins Konzept der Landesregierung passten. Die Landesregierung hat bei der Zukunftsentwicklung der Hochschule Vechta eine Politik des Zauderns, des Zögerns und des Vertagens betrieben.
Es wurde immer wieder auf neue Gutachten und neue Gesprächsrunden verwiesen in der stillen Hoffnung, Vechta könne sich von selbst erledigen. Wohlgemerkt: In der Abwicklung, nicht in der Weiterentwicklung. Die Landesregierung hat es bisher versäumt, zusammen mit Hochschulleitung und Hochschulrat, vor allem aber im Kontext mit den benachbarten Universitäten Zukunftsmodelle auf den Weg zu bringen, die allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Hochschule das klare Signal vermittelt hätten: Hier ist eine Landesregierung am Werk, die dieser kleinen und überschaubaren Hochschule eine faire Chance im Wettbewerb niedersächsischer Hochschulen eröffnen möchte. - Stattdessen hat die Landesregierung entstehende Konflikte in der Hochschule treiben lassen und widerstrebenden Interessen Beteiligter durch eine sachlich nicht fundierte Ressourcenvergabe vornehmlich im Lehramtsbereich neue Anlässe für weitere strittige Aktionen geliefert. Auch dadurch ist für Vechta seitens der Landesregierung wertvolle Zeit vertan worden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion hat mit ihrem Entschließungsantrag aus dem Mai 1999 zur Weiter- und Fortentwicklung der Hochschule Vechta auf der Basis des geänderten Konkordats eine neue Initiative zur Aufrechterhaltung des Hochschulstandortes Vechta in Gang gebracht. Wir wollen nicht nur klare Bekenntnisse, sondern nachvollziehbare und fachlich fundierte Konzepte einfordern. Dabei setzen wir auf einen notwendigen Konsens innerhalb der Hochschule, aber auch auf die Unterstützung aller im Landtag vertretenen Parteien und der Landesregierung.
- Das ist uns bisher nur ansatzweise gelungen, Herr Groth. Wir halten eine neue Standortdiskussion für Vechta für überflüssig. Neuverhandlungen mit der Kirche ebenfalls. Wir wollen, wie wir in unserem Entschließungsantrag detailliert formuliert haben, eine Stärkung der Lehrsamtsausbildung mit einem breiten Fächerspektrum, eine unverzügliche Besetzung aller im Konkordat vereinbarten Stellen und die Erfüllung der übrigen Verpflichtungen.
Wir wollen auch den Aufbau und die Entwicklung weiterer Studiengänge neben dem Lehramtsbereich. Nur durch den Aufbau weiterer Studiengänge entsteht die für eine wissenschaftliche Hochschule notwendige Grundlage für Forschung, Wissenschaft und Lehre in der gesamten Region.
Wir haben uns bisher in den nahezu zwei Jahre dauernden Ausschussberatungen - wie Herr Groth sagte: in sechs Ausschusssitzungen - zu unserem Antrag kompromiss- und konsensfähig gezeigt. Das können Sie uns nicht absprechen, Herr Groth. Hiermit meine ich u. a. die Ausrichtung und die Zahl zusätzlicher Studiengänge. Wichtig bleibt für uns, dass neben dem erziehungswissenschaftlichen Angebot ein weiteres Standbein wissenschaftlicher Angebote entsteht, welches Nachhaltigkeit und Perspektive bedeutet. Angesichts der Zukunftsprognosen für die mittelfristige Lehrerausbildung und hinsichtlich der Konkurrenzsituation benachbarter Hochschulen mit Lehrerausbildung würde eine Einengung Vechtas auf die Lehrerausbildung den Tod der Hochschule auf Raten bedeuten.