Auf einen der anwesenden Väter der Region ist schon hingewiesen worden. Ich darf zum Schluss neben Herrn Valentin Schmidt und all denen, die dazu gehören, auch noch allen anderen danken, die das Regionsschiff mit an seinen heutigen Hafenplatz bugsiert haben: den Abgeordneten der vielen beteiligten Ausschüsse, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, den Vertreter der beteiligten Kommunen und insbesondere der Lenkungsgruppe „Region Hannover“, die bis zur letzten Woche unermüdlich die Meinungsbildung in der Region gefördert und gebündelt hat.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind mit dieser Region auf einem guten Weg. - Vielen Dank für Ihrer Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache.
Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist bei einer Neinstimme so beschlossen.
Artikel 2 erster Teil. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer Neinstimme so beschlossen.
Artikel 2 zweiter Teil. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer Gegenstimme so beschlossen.
Artikel 2 dritter Teil. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einigen Neinstimmen mit großer Mehrheit so beschlossen.
Artikel 2 vierter Teil. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist wiederum bei einer Neinstimme so beschlossen.
Artikel 2 fünfter Teil. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist wiederum bei einer Gegenstimme so beschlossen.
Artikel 2 sechster Teil. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Wiederum eine Neinstimme; ansonsten eine große Mehrheit.
Artikel 3. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer Neinstimme so beschlossen.
Artikel 4. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist auch dies so beschlossen.
Ich komme jetzt zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist bei einer Neinstimme mit großer Mehrheit so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu behalten. Wir müssen nämlich noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung abstimmen. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des besagten Ausschusses in der Drucksache 2465 zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist bei einer Neinstimme so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung des Instituts für Erdölund Erdgasforschung (IfE-Auflösungs- gesetze) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2270 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur Drs. 14/2428
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 73. Sitzung am 14. März 2001 zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur überwiesen.
oder von Lüchow-Dannenberg, beendet werden, dann können wir fortfahren. - Für die Berichterstattung und zugleich für die Rede erteile ich der Kollegin Frau Trost das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2428 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur einstimmig, den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen und die hierzu vorliegende Eingabe für erledigt zu erklären. Das entspricht auch dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr, für Haushalt und Finanzen sowie für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht.
Der Gesetzentwurf hat das Ziel, das Institut für Erdöl- und Erdgasforschung in ClausthalZellerfeld mit Wirkung zum 31. Dezember 2001 aufzulösen. Das regelt § 1 des Gesetzentwurfes. Die Schließung des Instituts ist - wie bereits ausgeführt - wegen der Streichung von der so genannten Blauen Liste erforderlich. In den §§ 2 und 3 des Gesetzentwurfes ist darüber hinaus bestimmt, wer die Abwicklung der noch vorhandenen Aufgaben wahrnimmt und dass die noch verbleibenden Vermögensgegenstände auf das Land übergehen.
Der Schwerpunkt der Ausschussberatungen lag bei der Frage, was mit den noch bestehenden Arbeitsverhältnissen zwischen dem Institut für Erdöl- und Erdgasforschung und seinen Mitarbeitern geschehen soll. Es geht um noch elf von ursprünglich 53 bestehenden Arbeitsverhältnissen. Bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes konnten die übrigen Arbeitnehmer in andere Arbeitsverhältnisse vermittelt werden oder waren aus anderen Gründen ausgeschieden. Nach Auffassung aller Ausschüsse sollen für die verbleibenden Arbeitnehmer weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, damit auch sie in andere Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können.
mögliche Übernahme der Mitarbeiter durch die Technische Universität Clausthal angesprochen worden. In allen Ausschüssen bestand aber Einigkeit darüber, dass keine rechtliche Verpflichtung des Landes besteht, in die verbleibenden Arbeitsverhältnisse einzutreten. Dementsprechend soll eine sozialverträgliche Lösung für die Mitarbeiter außerhalb der Regelungen des Gesetzentwurfes gesucht werden. Aus diesem Grunde beschränkt sich der Gesetzentwurf auf die für die Auflösung eines Forschungsinstituts notwendigen und anfangs genannten Regelungen, über deren Inhalt sowohl im federführenden Ausschuss als auch in allen mitberatenden Ausschüssen Einvernehmen geherrscht hat.
Meine Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Bericht schließen. Namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur bitte ich Sie, der Ihnen in der Drucksache 2428 vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
Meine Damen und Herren! Der Präsident hatte mich aufgefordert, auch gleich die Rede für die CDU-Fraktion zu halten.
Ich werde noch kurz auf einige Punkte eingehen. Herr Oppermann, Sie haben im März, als wir über den Gesetzentwurf beraten haben, mir vorgeworfen, dass ich hier soziales Engagement am falschen Objekt zeigen würde. Es ist richtig, dass von den elf noch verbleibenden Mitarbeitern drei kündbar sind und die anderen acht mittelbar Landesbedienstete sind. Aber, meine Damen und Herren, selbst wenn es „nur“ drei sind, soziales Engagement kann man auch für drei Personen zeigen. Es ist nicht immer Holzmann.
Was ich bemängele, ist, dass in den letzten Jahren - schon seit drei Jahren wird an der Auflösung dieses Institutes gearbeitet - die Mitarbeiter dem Reformarbeitsmarkt des Landes Niedersachsen nicht zugänglich waren. Nach Gesprächen habe ich festgestellt, dass mehrere Personen Arbeitsplätze hätten finden können, wenn sie denn Reformarbeitsmarkt zugeordnet worden wären. Wenn Sie sagen, Sie wollen alle Bemühungen unternehmen,
dann bitte ich Sie, eine Ausnahme zu machen, damit diese Personen dort noch hineinkommen. Sie wissen selbst, dass gerade für diese Spezialisten nur ein sehr enger Markt vorhanden ist und dass es nicht sehr einfach ist, diese Personen mal eben so unterzubringen. Sie sagen, Sie bemühen sich, und Sie haben viele Bemühungen unternommen. Ich hoffe, dass diesen Bemühungen auch Resultate folgen. Denn eines wollen wird doch vermeiden: Es laufen zwar Gespräche, wir möchten aber nicht, dass die Mitarbeiter gegen das Land klagen müssen. Insbesondere angesichts der Probleme mit der Haushaltssperre, die Sie verhängt haben, hoffe ich, dass wir zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen, sodass alle Mitarbeiter des Instituts zumindest die nächste Zeit sorglos in die Zukunft blicken können und ihnen nicht die Arbeitslosigkeit droht.
Meine Damen und Herren, Herr Minister, ich bitte, dass Sie uns auf dem Laufenden halten. Auch dann, wenn wir als CDU dem Gesetzentwurf zustimmen, werden wir mit Sicherheit ein Auge darauf haben, was mit den Mitarbeitern passiert. Ich hoffe auf einen guten Ausgang für alle Beteiligten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was wir heute tun müssen, tun wir natürlich nicht gerne, nämlich ein Institut zu schließen, das sich von 1943 bis heute als Institut für Erdöl- und Erdgasforschung - früher in Hannover, später in Clausthal-Zellerfeld - sicherlich über viele Jahre und Jahrzehnte bewährt hat. Man sollte, wie ich meine, heute noch einmal bescheinigen, dass insbesondere in der Zeit von 1943 bis 1995, also über mehr als 50 Jahre, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Instituts hervorragende Arbeit geleistet haben. Sonst wäre das Institut 1977 nicht in die Blaue Liste aufgenommen worden, also in die Liste der gemeinschaftlich vom Bund und von den Ländern geförderten Einrichtungen, die wegen ihrer überregionalen Bedeutung und
1995 hat der Wissenschaftsrat bei einer Evaluierung festgestellt, dass die überregionale Bedeutung nicht mehr gegeben ist, und demzufolge den Ländern und dem Bund empfohlen, die Gemeinschaftsfinanzierung aufzugeben. Das liegt daran, dass sich die Wirtschaftslandschaft verändert hat, das Forschungsgebiet also nicht mehr so aktuell war, wie es in der Zeit von 1943 bis 1995 war. Es liegt sicherlich zum Teil auch daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Führung nicht die Kraft gehabt haben, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.
Was wir daraus lernen müssen - das habe ich von dieser Stelle aus bereits einmal erwähnt; ich möchte es noch einmal erwähnen -, ist: Alle Forschungseinrichtungen sind aufgefordert, immer wieder darüber nachzudenken, dass ihr Auftrag nur ein Auftrag auf Zeit ist, den man von Zeit zu Zeit anpassen muss. Insbesondere sollte man Frühwarnsignale im Evaluierungsverfahren nicht überhören.
Wir haben daraus eine Lehre gezogen. Die Wissenschaftliche Kommission, die die Landesregierung eingerichtet hat, hilft uns hoffentlich, in Zukunft zu verhindern, dass wir solche negativen Evaluierungen noch einmal bekommen, die uns zwingen, ein Forschungsinstitut zu schließen.
Es war natürlich die Frage zu prüfen, ob das Land allein das IfE weiterführen kann. Sehr schnell bestand Einigkeit darüber, dass das nur dann geschehen kann, wenn die wissenschaftliche Einrichtung für das Land von so überregionaler Bedeutung ist, dass wir es für uns, für unsere Wissenschaft und für die Wirtschaft brauchen. Das Institut selbst hat natürlich alles ausgelotet, um zu hinterfragen, ob durch die Wirtschaft eine weitere Stützung in Form von Drittmitteln erfolgen kann. Das ist - um es einmal so zu sagen - mit höflichem Schweigen belegt worden. Damit war klar, dass auch die Wirtschaft in Niedersachsen, auch diejenige, die von der Erdöl- und Erdgasförderung abhängig ist, das Institut nicht mehr für so bedeutungsvoll hält, wie es in den 50 Jahren davor der Fall gewesen ist. Damit war klar - darüber bestand von Anfang an Einigkeit auch hier im Hause -: Das Institut musste geschlossen werden.
Jetzt ging es in der Tat, Frau Trost, meine Damen und Herren, nur um die Frage: Was machen wir mit den menschlichen Schicksalen, mit den Men
schen, die dort über viele, viele Jahre gearbeitet haben? Ich danke der Landesregierung, ich danke Minister Oppermann, und ausdrücklich auch seinem Mitarbeiter Herrn Kollatschny dafür, dass bislang wirklich alles versucht worden ist, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neuen Stellen unterzubringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich selber natürlich auch entsprechend bewegt. Aber, Frau Trost, gerade deshalb, weil es Spezialisten sind, weil es keine „normalen“ Arbeitskräfte im Verwaltungs- und im Dienstleistungsbereich sind, sind sie nicht über den Arbeitsmarkt, auch nicht über den Reformarbeitsmarkt des Landes zu vermitteln, sondern wir brauchen Speziallösungen.