schen, die dort über viele, viele Jahre gearbeitet haben? Ich danke der Landesregierung, ich danke Minister Oppermann, und ausdrücklich auch seinem Mitarbeiter Herrn Kollatschny dafür, dass bislang wirklich alles versucht worden ist, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neuen Stellen unterzubringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich selber natürlich auch entsprechend bewegt. Aber, Frau Trost, gerade deshalb, weil es Spezialisten sind, weil es keine „normalen“ Arbeitskräfte im Verwaltungs- und im Dienstleistungsbereich sind, sind sie nicht über den Arbeitsmarkt, auch nicht über den Reformarbeitsmarkt des Landes zu vermitteln, sondern wir brauchen Speziallösungen.
Diese liegen jetzt auf dem Tisch. Die Technische Universität Clausthal bemüht sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darum, eine Anschlusslösung zu finden, die deutlich besser ist, als den juristischen Gang zu gehen, nämlich zu sagen: Wir kündigen zum 31. Dezember dieses Jahres, und dann gibt es das, was im öffentlichen Dienst üblich ist: eine Abfindung, ein Übergangsgeld, aber keine Weiterbeschäftigung. Ich finde, wir haben sowohl der Technischen Universität Clausthal dafür zu danken, dass sie sich offensiv diesem Prozess stellt, als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür zu danken, dass sie sich daran beteiligen. Ich bitte die Landesregierung - ich glaube im Namen des gesamten Parlaments -, dass ihrige dafür zu tun, dass eine solche Lösung gefunden werden kann, die für die Betroffenen besser ist als die gesetzliche Regelung, die uns vielleicht auch ein bisschen mehr kostet als die gesetzliche Regelung, die uns aber davor bewahrt, dass wir jahrelang gegeneinander klagen. Dies setzt aber auch - ich hoffe, dass ich auch das im Namen des ganzen Hauses sagen kann - die Bereitschaft aller Mitarbeiter voraus, eine solche Regelung mitzutragen, damit wir nicht diejenigen, die eine bessere Regelung wollen, von denjenigen, die die gesetzliche Regelung bekommen und dagegen klagen, sozusagen spalten.
Meine Damen und Herren, diese Aufgabe muss in den nächsten Wochen bewältigt werden. Ich appelliere - genauso wie Sie, Frau Trost - an die Landesregierung, das ihrige dafür zu tun. Ich bin sicher, dass sie das tun wird. Ich glaube, dass wir am Ende eine gute Lösung für alle Beteiligten finden werden. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich nicht schön, wenn man ein solches Institut schließen muss. In diesem Fall war aufgrund der besonderen Rechtsform des Instituts zu prüfen, ob daraus besondere Rechtsansprüche der Mitarbeiter resultieren, z. B. auf Übernahme in den Reformarbeitsmarkt des Landes oder auf Übernahme in Beschäftigungsverhältnisse im Landesdienst. Wir haben das sehr ernst genommen und auch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit dieser Frage befasst, weil es ein schwieriges Rechtsproblem gewesen ist. Es gibt diese Rechtsansprüche nicht. Das entbindet aber das Land natürlich nicht von der besonderen politischen Verpflichtung, in dem Fall alles dafür zu tun, den ehemaligen Beschäftigten neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Ich möchte mich gerne dem Dank an Herrn Kollatschny anschließen. Es ist vonseiten des Ministeriums in den vergangenen Jahren sehr kontinuierlich daran gearbeitet worden - in vielen Fällen ist dies auch gelungen -, den ehemaligen Beschäftigten neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.
Es geht jetzt noch um elf Beschäftigte dieses Instituts. Wir würden es unterstützen, wenn darauf hingewirkt würde, Rechtssicherheit zu bekommen, auch wenn es deutlich mehr kosten würde als Abfindungszahlungen. Ich glaube, dass dies ein großer Gewinn wäre. Ich hoffe nicht, dass es sich hier um einen Präzidenzfall handelt, weil das bedeuten würde, dass man in der Folge auch noch andere Institute schließen müsste. Wir würden es sehr begrüßen - so möchte ich es auch verstanden wissen -, wenn die Beschäftigten dieses Angebot, das von allen Fraktionen des Landtags unterstützt wird – auch wenn dies das Land etwas teurer kommt -, annehmen würden. Wir halten nichts davon, uns in einem jahrelangen Rechtsstreit zu verzetteln. Ich glaube – das ist auch die rechtliche Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes -, dass es kein besseres Angebot an die Beschäftigten geben wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe der Debatte wenig hinzuzufügen. Da ich aber mehrfach angesprochen wurde, möchte ich kurz darauf eingehen. Auch ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts für die langjährige und gute Arbeit, die sie geleistet haben, ganz herzlich bedanken. Die Schließung war unvermeidlich. Eine Fortführung im Interesse des Landes auf der Grundlage einer Landesfinanzierung war nicht möglich. Das hat der Kollege Domröse im Einzelnen ausgeführt. Wir sind sehr engagiert gewesen, die Mitarbeiter unterzubringen.
Frau Trost, als wir in der letzten Sitzung in diesem Zusammenhang über das soziale Engagement geredet haben, hatte sich der Streit an der Frage der Rahmenbedingungen entzündet. Insgesamt standen mehr als 15 Millionen DM zur Verfügung, um 53 Mitarbeiter in vernünftige Stellen zu vermitteln. Sie werden kaum ein Unternehmen finden, das ein solches Volumen für einen Sozialplan oder für eine Fortführung zur Verfügung hat. Gegenwärtig stehen uns immer noch 4,6 Millionen DM zur Verfügung. Mindestens diesen Betrag werden wir einsetzen, um in Verhandlungen mit der Technischen Universität und, wenn möglich, mit weiteren Partnern für die Betroffenen eine gute zukunftsfähige Lösung zu finden. Wir sind dazu bereit, diese Gespräche konstruktiv zu führen. Ich glaube, wir werden am Ende ein Ergebnis haben, das alle Beteiligten befriedigt.
In diesem Sinne möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich für die faire Debatte und für die einvernehmliche Zustimmung zur Auflösung bedanken. Vielen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Bevor wir zur Schlussabstimmung kommen, möchte ich darum bitten, dass Sie sitzen bleiben, weil noch eine Abstimmung notwendig ist.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Außerdem - ich sagte es schon - müssen wir noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 2428 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der besagten Drucksache zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Unklarheiten, die uns vom pünktlichen Beginn unserer Nachmittagssitzung abgehalten haben, sind inzwischen beseitigt. Wie mir mitgeteilt worden ist, haben sich die Fraktionen darüber geeinigt, dass die Tagungsordnungspunkte 5 und 6, in denen es um den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ geht und die wir jetzt gemeinsam beraten wollten, gemäß § 66 unserer Geschäftsordnung am Freitag behandelt werden sollen. Die heutige Sitzung setzen wir daher jetzt mit den Tagesordnungspunkten 7 und 8 fort. Wir werden versuchen, noch so viele Punkte wie möglich von der für morgen Vormittag vorgesehenen Tagesordnung zu erledigen.
Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1450 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2415 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2487
Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1690 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2409
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 46. Sitzung am 29. März 2000 und der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der 52. Sitzung am 20. Juni 2000 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung überwiesen.
Der federführende Ausschuss für innere Verwaltung empfiehlt Ihnen, den Regierungsentwurf mit den Änderungen in der Drucksache 14/2415 anzunehmen und den Alternativentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Die Empfehlung wurde von der Ausschussmehrheit der Mitglieder der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. An den Beratungen waren weitere acht Ausschüsse mitberatend beteiligt, in denen überwiegend mit demselben Ergebnis abgestimmt wurde.
Über das Beratungsverfahren ist zu berichten, dass der Regierungsentwurf im März des vergangenen Jahres eingebracht wurde und dass dazu am 3. Mai 2000 die kommunalen Spitzenverbände angehört worden sind. Im Juni vergangenen Jahres wurde der Alternativentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu den in ihrem Entwurf enthaltenen Bestimmungen über den Bodenabbau eine Anhörung im Ausschuss für Umweltfragen durchzuführen, fand dort keine Mehrheit.
Der Gesetzentwurf bezweckt im Wesentlichen, das aus dem Jahr 1994 stammende Niedersächsische Gesetz über Raumordnung und Landesplanung an das zum 1. Januar 1998 geänderte Raumordnungsgesetz des Bundes anzupassen und in einigen Punkten fortzuentwickeln. Die rechtlichen und praktischen Auswirkungen der zu diesem Entwurf empfohlenen Änderungen sind aber nicht so erheblich, als dass ich sie hier im Einzelnen vortragen müsste. Darüber gibt der bereits vorliegende und für die Rechtsanwendung gedachte schriftliche Bericht nähere Auskunft.
Eingehen möchte ich auf einige Änderungsvorschläge, die der federführende Ausschuss letztlich nicht aufgegriffen hat. Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen hatte angeregt, die überkommene Zweiteilung des LandesRaumordnungsprogramms in einen Gesetzes- und einen Verordnungsteil aufzugeben. Diese Forderung fand auch im federführenden Ausschuss grundsätzliche Zustimmung. Von einer Änderungsempfehlung in diesem Punkt wurde jedoch abgesehen, weil die Landesregierung in den Ausschussberatungen erklärt hatte, auf eine solche rechtstechnische Änderung, aber auch auf eine Verschlankung der landesplanerischen Aussagen hinarbeiten zu wollen.
Nicht aufgegriffen wurden verschiedene Vorschläge der Oppositionsfraktionen, in den vorliegenden Gesetzentwurf einige landesplanerische Aussagen aufzunehmen. Die Vertreter der CDU-Fraktion hatten sich für eine Bestimmung zum Schutz des ländlichen Raumes bei Entscheidungen über die Verlagerung von Behördenstandorten ausgesprochen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Berücksichtigung des frauenpolitischen GenderMainstreaming-Konzepts. Demgegenüber ging die Ausschussmehrheit mit der Landesregierung davon aus, dass das Raumordnungsgesetz als Verfah
Die Vertreter der CDU-Fraktion begründeten ihre Ablehnung des Regierungsentwurfs auch mit der Berücksichtigung der europäischen Umweltschutzrichtlinien in § 4 des Entwurfs. Die Ausschussmehrheit hielt insoweit am Regelungsgehalt des Entwurfs fest, nachdem die Landesregierung und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf hingewiesen hatten, dass dem Land insoweit kein Regelungsspielraum bleibe.
Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Alternativentwurf unterscheidet sich nur in einigen Bestimmungen erheblich von dem Regierungsentwurf. Als wesentliches Anliegen bezeichneten es die Vertreter dieser Fraktion, die bisher für Niedersachsen kennzeichnende Kleinräumlichkeit der Regionalplanung zu überwinden und diese Planung auf regionale Planungsgemeinschaften zu verlagern. Auf eine ähnliche Lösung solle auch in den Verflechtungsbereichen zu den Nachbarländern Hamburg und Bremen hingearbeitet werden. Die Ausschussmehrheit und die Landesregierung folgten dem mit der Erwägung nicht, dass in die kommunale Aufgabenerledigung insoweit nicht eingegriffen werden solle, und sprachen sich für eine regionale Zusammenarbeit ausschließlich auf freiwilliger Basis aus.
Weitere wesentliche Forderungen aus dem Alternativentwurf sind die Beibehaltung der Vorrangklausel zugunsten der Umweltbelange und gesetzliche Einschränkungen für den Abbau von Gips und Torf. Diese Forderungen wurden im mitberatenden Umweltausschuss eingehend erörtert, fanden dort aber aus rechtlichen Gründen keine Mehrheit. Die Ausschussmehrheit befürchtete nach der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Abbauverbot für Gips, dass dadurch erhebliche Entschädigungszahlungen ausgelöst werden könnten.
Gegen die Forderung im Alternativentwurf, die Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung auf regionaler Ebene festzulegen, wurde in den Ausschussberatungen eingewandt, dass die hier bestehenden Interessenkonflikte nicht auf kommunaler Ebene gelöst werden könnten, weil an der Rohstoffgewinnung häufig ein überörtlich begründetes Interesse bestehe.
im Namen des Ausschusses für innere Verwaltung bitten, den vorliegenden Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 14/2415 und 14/2409 zuzustimmen.
Damit kommen wir zur Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion der CDU der Kollege Coenen, dem ich jetzt das Wort erteile.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über Raumordnung und Landesplanung - kurz: NROG - ist im Ausschuss für innere Verwaltung intensiv beraten worden. Es sind Merkposten bzw. Merklisten angelegt worden. Die kontroversen Meinungen sind ausgetauscht worden, und die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Dabei wurden keine gravierenden Änderungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen, obwohl dies aus unserer Sicht notwendig bzw. sinnvoll gewesen wäre.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/1690 habe ich schon bei ersten Beratung deutliche Ausführungen gemacht und habe den Gesetzentwurf abgelehnt. Er ist von großer Regelungswut bzw. Regelungsdichte geprägt. Deshalb möchte ich auf diesen Gesetzentwurf nicht weiter eingehen.