Protokoll der Sitzung vom 13.06.2001

Wir möchten während unserer Arbeit nicht gefilmt werden. - Das ist Ihre Überwachung. Da kommen Sie nicht raus. Das Gesetz trifft bei weitem keine ausreichende Vorsorge. Hier muss deshalb nachgebessert werden.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, federführend den Ausschuss für innere Verwaltung und mitberatend die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen mit der Beratung zu beauftragen. Wenn Sie dem folgen wollen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Sie haben entsprechend den Vorschlägen des Ältestenrates beschlossen.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung auch bei Kürzungen im Zivildienst sicherstellen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1593 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/2504

Dieser Antrag war in der 51. Sitzung am 12. Mai 2000 an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion die Kollegin Frau Jahns, der ich jetzt das Wort erteile.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat im Mai vergangenen Jahres den Antrag eingebracht, die Betreuung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung auch bei Kürzungen im Zivildienst im Land Niedersachsen sicherzustellen. Wir alle wissen, dass es aufgrund der Reduzierung der Zahl der Zivildienstleistenden weiter gravierende Änderungen

im Pflege- und Betreuungsbereich geben wird. Der Zivildienst ist bereits von 13 auf 11 Monate reduziert worden, und er soll im Jahr 2003 noch weiter auf 10 Monate gekürzt werden. Vor zehn Jahren waren es noch 20 Monate.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen sagen, dass ich von einem Pflichtdienst in der Pflege nicht viel halte, weil man Menschen nicht dazu verpflichten kann, anderen Liebe, Zuneigung und Anerkennung entgegenzubringen. Dies muss aus eigenem Antrieb geschehen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle der großen Zahl von Zivildienstleistenden im Pflege- und Betreuungsbereich noch einmal ausdrücklich meinen Dank aussprechen, weil sie bereit sind, denen zu helfen, die unserer Hilfe am dringendsten bedürfen.

(Frau Elsner-Solar [SPD]: Das können wir unterstützen!)

- Schön, das freut mich. - Eine Notsituation bei der Versorgung gerade im Pflegebereich und bei der Betreuung von Schwerstbehinderten darf es nicht geben. Deshalb haben wir die Landesregierung aufgefordert, mit den Wohlfahrtsverbänden und den Trägern des Zivildienstes unverzüglich Konzepte vorzulegen, die eine optimale Betreuung von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen sicherstellen. Weshalb Sie unseren Antrag ablehnen, obwohl Sie diese Gespräche bereits begonnen haben, wird Ihr Geheimnis bleiben.

Die Anhörung der Wohlfahrtsverbände hat deutlich gemacht, dass durch die so genannte Unterjährigkeit des Zivildienstes ein Engpass durch nahezu unmöglich gewordene Einarbeitungszeiten eingetreten ist. Ebenso ist durch den häufigen Wechsel der Betreuungspersonen keine kontinuierliche Versorgung mehr möglich. Fakt ist auch, dass längst nicht mehr alle Zivildienststellen besetzt sind. Durch die verringerte Zahl von Wehrpflichtigen verringert sich zwangsläufig natürlich auch die Zahl der Zivildienstleistenden. Bisher waren ca. 124 000 Zivildienstleistende einkalkuliert. Nach Aussagen des Bundesamtes für den Zivildienst wird diese Zahl künftig nicht mehr zu erreichen sein. Es wird also zu weiteren Engpässen kommen, die wir nicht zulassen dürfen. Bundespräsident Rau hat einmal gesagt:

„Es gefährdet die Grundversorgung nicht, wenn mit einem älteren Menschen weniger gesprochen wird, wenn einem Kranken weniger vorgelesen,

mit einem Behinderten weniger spazieren gegangen wird. Das sind die stillen Einsparungen. Hilfe entfällt, ohne dass die Öffentlichkeit dies wirklich merkt. Betroffen sind Menschen, die sich nicht wehren können und sich nicht beklagen wollen. Ich frage Sie deshalb: In welcher Welt leben wir eigentlich, wenn wir neben den Menschen, die unserer Hilfe am meisten bedürfen, mit der Stoppuhr herlaufen müssen und die stillen Hilfen einfach wegfallen? Dies ist eines Sozialstaates unwürdig.“

Als Christdemokraten stehen wir für die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und für mehr Mitmenschlichkeit. Deshalb brauchen wir die Sicherstellung durch mehr und gut bezahltes Personal, um den Ausfall der Zivildienstleistenden personell ausgleichen zu können. Hier geht es nicht um Sachen, sondern um Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen. Deshalb sind schnelle Lösungen gefordert. Ich hoffe, dass wir uns wenigstens in diesem Punkt einig sind.

Ich würde mich freuen, wenn es sich die SPDFraktion dennoch überlegen würde, auch wenn sie unseren Antrag im Ausschuss schon abgelehnt hat. Vielleicht ist sie in der Lage, möglichst bald Konzepte vorzulegen, die auch von den Wohlfahrtsverbänden getragen werden. Ich bin der Meinung, dass diese Aufgabe von uns allen gemeinsam wahrgenommen werden muss. Sie können zwar sagen, dass unser Antrag mittlerweile überholt sei. Vielleicht können Sie die Anträge der beiden Oppositionsfraktionen, die inzwischen schon recht lange im Beratungsverfahren sind, in Zukunft so schnell behandeln, wie dies in den letzten Sitzungen des Sozialausschusses mit den SPD-Anträgen geschehen ist. Das würde uns sehr freuen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU - Frau Elsner- Solar [SPD]: Wir geben uns Mühe!)

Für die Fraktion der SPD nimmt jetzt der Kollege Bachmann Stellung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Jahns, wir sind uns bezüg

lich des Stellenwerts und der Würdigung des Zivildienstes in diesem Lande durchaus einig. Auch wir wollen den vielen Zivildienstleistenden danken, die in den letzten Jahren in Niedersachsen in den sozialen Diensten segensreiche Arbeit geleistet haben. Ich weiß sehr wohl, worüber ich hier spreche; denn ich habe vor meiner Wahl in den Landtag in meiner beruflichen Verantwortung 18 Jahrgänge von Zivildienstleistenden begleiten können. Ich habe dies in jedem Jahr erneut sowohl gegenüber den Betreuten als auch gegenüber den Dienstleistenden zum Ausdruck gebracht. Insofern ist das jetzt kein Allgemeinplatz.

Liebe Frau Jahns, wenn Sie fragen, warum wir Ihren Antrag ablehnen, obwohl wir uns in der grundsätzlichen Würdigung doch einig sind, dann sage ich Ihnen, dass wir dies aufgrund der Ausschussberatungen tun, die wir gemeinsam zeitlich so gestaltet haben. Bekanntlich haben wir eine Anhörung auch zu den übrigen dem Parlament noch vorliegenden Anträgen zur Förderung ehrenamtlicher sozialer Arbeit und Strukturen durchgeführt. Deshalb ist es hier keine Verzögerung gewesen, sondern eine gründliche und grundsätzliche Bearbeitung. Sie haben in dieser Zeit durch die Landesregierung aber auch Antworten auf Ihre Anregungen bekommen. Sie wissen, dass Gespräche mit der freien Wohlfahrtspflege schon zu Zeiten der Sozialministerin Heidrun Merk stattgefunden haben. Das ist Ihnen im Ausschuss erläutert worden. Sie wissen ferner, dass auch Niedersachsen in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz angeregt hat, zu dieser Frage eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich wegen der weiteren Zivildienstverkürzungen, die in der nächsten Zeit zu erwarten sind - ich brauche die Daten an dieser Stelle nicht zu wiederholen; Sie haben sie vorgetragen -, bundesweit grundsätzliche Gedanken machen soll. Ihr Antrag bleibt ohne eigene Vorschläge. Sie fordern doch nur zu diesem Dialog auf. Mehr steht in Ihrem Antrag nicht. Was die Würdigung angeht, können wir hier doch Einigkeit feststellen. Ich sage Ihnen noch einmal: Dieser Dialog läuft. Sie wissen aus den Ausschussberatungen auch, dass wir zahlreiche Initiativen gestartet haben, um die künftigen Probleme gemeinsam zu lösen.

Jetzt noch etwas Grundsätzliches: Sie haben eben selbst ausgeführt, dass die Zivildienstzeit vor zehn Jahren noch doppelt so lang war. Wer hat denn da regiert? - Wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, nur die rot-grüne Bundesregierung sei schuld daran, dass die Zivildienstzeit verkürzt wird, dann sollten

Sie sich einmal in Erinnerung rufen, dass auch zu Zeiten von CDU-Verteidigungsministern Wehrdienstzeiten und parallel dazu auch Zivildienstzeiten verkürzt worden sind, weil die weltpolitische Situation eine Bundeswehr in diesem Umfang nicht mehr erforderlich gemacht hat.

Man kann den Zivildienst doch nur parallel behandeln. In diesen Zeiten, in denen Sie selber die Verantwortung trugen, haben Sie zu keinem Zeitpunkt Initiativen gestartet, über die ausfallenden möglichen Dienstzeiten im sozialen Bereich nachzudenken.

(Frau Philipps [CDU]: Aber Ihr Kanzler ist angetreten mit den Wor- ten, dass er alles besser machen wird!)

Es ehrt Sie ja, dass Sie es jetzt tun. Sie wissen aber auch, dass sich die Bundesregierung dazu parallel Gedanken macht, und darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen.

Die von Ihnen beschriebenen Auswirkungen, meine Damen und Herren, sind übertrieben dargestellt.

(Zustimmung von Frau Elsner-Solar [SPD])

Wir haben eine eindeutige Datenerhebung aus den letzten Monaten, die Ihnen ebenso zugänglich ist wie uns. Danach haben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen – wir haben heute Abend wieder Gelegenheit, mit ihnen zu sprechen – uns mitgeteilt, dass es im Land ganze zehn Zivildienststellen bei der intensiven Schwerstbehindertenbetreuung weniger sind und dass dies sogar durch die gegenläufige Tendenz bei der intensiven Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern durch zehn Zivildienstleistende mehr ausgeglichen wird.

Meine Damen und Herren, wir haben durch den Deutschen Bundestag mit der dortigen Koalitionsmehrheit vor kurzem das SGB IX bekommen. Dort ist im § 17 geregelt, dass zur Teilhabe Behinderter in Zukunft ein persönliches Budget als entsprechendes Modellvorhaben durch die Rehabilitationsträger zu erproben ist.

(Zuruf von Frau Philipps [CDU])

Mit dieser Vorschrift wird eine berechtigte, lange erhobene Forderung der Behindertenverbände erfüllt. Damit wird die Hoffnung verknüpft, dass die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung eine bessere personelle Ausstattung erhält.

Allen denjenigen, die meinen, durch die Verkürzung des Zivildienstes werde die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung verschlechtert, sei in Erinnerung gerufen, dass schon bislang die Heranziehung von Zivildienstleistenden zur ISB auf der freiwilligen Zustimmung, der Bereitschaft der Zivildienstleistenden beruhte. Kein Zivildienstleistender wurde für die ISB herangezogen, der das nicht ausdrücklich wünschte. Auch in der Vergangenheit war das, obwohl ja der Zivildienst ansonsten ein Pflichtdienst ist – da gab es einen gewissen Widerspruch in Ihrer Rede -, ausdrücklich der Freiwilligkeit vorbehalten.

Die meisten Menschen mit Behinderungen wünschen sich, über Art der Dienstleistungen und die Person des Dienstleistenden selbst entscheiden zu können. Das ist nur durch das persönliche Budget möglich. Wir erwarten, dass die Modellprojekte zur Erprobung des persönlichen Budgets rasch und vor allem mit finanzieller Beteiligung des Bundes gestartet werden. Aus mehr als 18 Jahren eigener Verantwortung bei Trägerdienststellen des Zivildienstes kann ich Ihnen bestätigen, dass Zivildienst immer als zusätzliches Angebot vorgesehen war und nicht zur Ausgestaltung von Regeldiensten.

(Zustimmung von Frau Elsner-Solar [SPD] und von Mühe [SPD])

So habe ich das auch praktiziert in meiner Verantwortung. Träger, die Zivildienst anstelle von Planstellen eingesetzt haben, hatten in der Vergangenheit einen Wettbewerbsvorteil. Die kommen natürlich jetzt in Schwierigkeiten. Aber das war hart contra legem. Ich sage das sehr deutlich. Das Bundesamt für Zivildienst muss bei verringerter Dienstzeit und verringerten Zahlen von Zivildienstleistenden jetzt auch eindeutige Schwerpunkte setzen und zukünftige Zivildienstleistende nicht mehr in die Bereiche Verwaltung, Hausmeistereien, Gärtner- oder Kraftfahrdienste zuweisen, weil das sehr wohl mit Regelarbeit machbar ist.

Heute Abend werden wir ja noch die Einführung eines Sozialen Tages in Niedersachsen beraten und darüber beschließen. Wir halten das für eine gute Grundlage, um junge Menschen zu motivieren und ihnen die Möglichkeit des Freien Sozialen Jahres vorzustellen. Sie wissen, dass wir gemeinsam im Fachausschuss zurzeit den Antrag „Verstärkte Förderung freiwilliger gesellschaftlichen Arbeit“ beraten. Hier geht es auch um einen Lösungsansatz.

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Der Frakti- on der Grünen!)

- Selbstverständlich. Das ist ein Antrag von Ihnen. Wir haben deutlich gemacht, liebe Kollegin Pothmer, dass wir ihn gemeinsam ausformulieren und auch hoffentlich der gemeinsamen Beschlussfassung zuführen wollen.

Sie wissen auch, dass der Deutsche Bundestag beabsichtigt, das Gesetz über das Freiwillige Soziale Jahr zu novellieren und es attraktiver zu machen. Das ist eine gemeinsame Initiative der Koalitionsfraktionen. Dort ist vorgesehen: die Erweiterung der Einsatzfelder im Rahmen des FSJ, die Flexibilisierung der Dauer des freiwilligen Dienstes sowie auch die Anrechnung des freiwilligen Dienstes im Rahmen des FSJ oder des FÖJ bei der Heranziehung zum Pflichtdienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Es soll auch die Ausstellung einer Bescheinigung über die Teilnahme aufgrund einer schriftlichen Dienstvereinbarung in Zukunft ermöglicht werden, das den freiwillig dort Tätigen wie ein Zeugnis dient, in das auch berufsqualifizierende Merkmale aufgenommen werden können. Dadurch wird den Freiwilligen die Möglichkeit eröffnet, durch den Nachweis der im FSJ erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bessere Chancen beim Berufseinstieg zu erlangen.

Sie sehen: Die Bundesregierung, die jetzt amtiert, kürzt nicht nur parallel zum Wehrdienst die Zivildienstzeit, sondern sie gestaltet auch Alternativen und Möglichkeiten zukünftiger Freiwilligendienste. Das ist eine andere Konsequenz, als Sie sie zu Zeiten Ihrer Verteidigungsminister in der Vergangenheit gezogen haben.

Lassen Sie mich schließen, meine Damen und Herren. Wir lehnen aus diesen Gründen diesen Entschließungsantrag ab. Die Reduzierung des Zivildienstes hat in der Vergangenheit nicht zu den behaupteten schweren Versorgungsengpässen geführt und wird es in der Zukunft auch nicht. Stattdessen sehen wir diesen zusätzlichen Lösungsansatz in der verstärkten Förderung von freiwilliger gesellschaftlicher Arbeit. Dazu demnächst hier mehr, wenn wir die Ausschussberatungen dazu nach den Ferien abschließen und eine zukunftsorientierte Lösung herbeiführen. Wir können, was die Entwicklung von Wehr- und Zivildienstzeit angeht, bundespolitisch notwendige Entscheidungen nicht im Land Niedersachsen zurückdrehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Die Kollegin Frau Pothmer spricht für die Fraktion der Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass der Antrag der CDU-Fraktion zumindest nicht überflüssig war, denn wenn wir uns einmal in Erinnerung rufen, wie die Debatte hier verlaufen ist, als dieser Antrag eingebracht wurde, und was heute hier gesagt worden ist, dann gibt es da doch einen erheblichen Unterschied. Zunächst einmal hat ja die Landesregierung versucht - im Übrigen auch die Vertreter der SPD-Fraktion -, das Problem, dass durch die Verkürzung des Zivildienstes – ich betone ausdrücklich, dass ich die Anpassung des Zivildienstes an die Zeit des Wehrdienstes begrüße – natürlich auch Lücken gerissen worden sind, zu leugnen. Dass diese Lücken gerissen worden sind, kann man doch nicht einfach leugnen. Der Versuch, das Problem zu leugnen, ist damit zunächst einmal vom Tisch. Deswegen finde ich es richtig, dass Sie damals diesen Antrag eingebracht haben.

Auch den Versuch, das Problem schlicht und ergreifend an die Träger zurückzugeben und zu sagen „Wenn ihr Zivildienstleistende in dieser Weise eingesetzt habt, dann habt ihr rechtswidrig gehandelt, und dann ist das schlicht und ergreifend euer Problem“, meine Damen und Herren, finde ich nicht fair. Natürlich war das rechtswidrig. Natürlich ist es so, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit bei einem erheblichen Teil der Träger nicht eingehalten worden ist. Aber vor welchem Hintergrund ist das denn nicht eingehalten worden? - Vor dem Hintergrund der absolut engen Finanzbudgets, die die Träger für diese Leistungen zur Verfügung haben. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die jetzt geplanten Einsparungen von 40 Millionen DM bei den Sozialstationen das Problem für die Träger nicht erleichtern werden.

Ich erkläre hier für die Fraktion der Grünen, dass wir uns trotzdem bei der Abstimmung über diese Antrag der Stimme enthalten werden - nicht weil wir das Anliegen, das hinter dem Antrag steht, nicht als berechtigt empfinden, sondern weil wir natürlich hier über einen konkreten Antrag entscheiden, und leider beinhaltet dieser Antrag im Wesentlichen nichts anderes als die Bitte an die

Landesregierung, Gespräche zu führen. Diese Gespräche gibt es bereits. Deswegen, so meine ich, kann man diesen Antrag in dieser Form nicht aufrecht erhalten.