Wann endlich kommt denn einmal eine Aussage des Ministerpräsidenten, die auch mit Zahlen belegt wird und die die Bevölkerung auch versteht, bei der jeder Mensch spüren kann, dass das, was er sagt, auch so gemeint ist?
Wann endlich ist es einmal so weit? - Wir haben eine Kette von leeren Versprechungen. Wer soll ihm denn in dieser Beziehung noch glauben?
Der zweite Punkt ist die Bildungsoffensive. Da steht jemand am eigenen Strafraum und kloppt nur noch die Bälle weg. Wenn er dann einmal zum anderen Tor schauen kann, glaubt er, er sei in der Offensive. Wir erleben seit Jahren Bildungsnotstand, weil Unterricht in den Schulen nicht erteilt
wird. Wir haben im letzten Jahr zusätzliche Lehrer beantragt und durch akribische Kleinarbeit im Haushalt auch die Mittel dafür bereitgestellt.
Wir werden das in diesem Jahr wieder tun. Aber wer eigentlich wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden müsste, der soll doch nicht für das erste Drittel - 1 100 ist ja etwa ein Drittel von dem, was wir schon längst beantragt haben - von „Offensive“ sprechen. Wo ist denn in diesem Zusammenhang die Offensive? - Das ist vielleicht einmal ein Blick in die richtige Richtung.
Über das, was er anstrebt, ist in jedem Einzelpunkt zu diskutieren. Wenn wir im Zusammenhang mit diesem Haushalt hier darüber diskutieren, stellt sich die Frage: Wo ist denn der Kollege Schwarz, der von dieser sozialen Kälte gesprochen hat?
Er hat davon gesprochen, dass man bei der ambulanten Pflege, so wie man es vorgesehen hat, nicht eingreifen kann, dass das konkrete Auswirkungen auf die einzelnen Menschen im Lande hat, die gepflegt werden müssen.
Wo ist er denn? - Er ist heute gar nicht dabei. Er glänzt durch Abwesenheit, weil er sich von diesem Ministerpräsidenten schon so weit entfernt hat, dass er sich mit ihm zusammen gar nicht mehr sehen lassen möchte.
Meine Damen und Herren, einige Eckpunkte sind noch richtig zu stellen. Wer von Mindereinnahmen spricht, tatsächlich aber mehr als 2,6 Milliarden DM Mehreinnahmen hat, der sollte doch einmal versuchen, deutlich zu machen, wie er sich eine langfristige, eine mittelfristige und eine kurzfristige Sanierung des Haushalts denn vorstellt.
Herr Minister Aller, ich sage Ihnen: Wir dürfen nicht so weiter machen und uns wechselseitig vorwerfen, dass wir, wenn einer einen Vorschlag über 100 000 DM macht, keine Deckungsvorschläge anbieten. Wir erleben reihenweise, dass wir aufgrund der Vernetzung des Finanzgebarens in der Bundesrepublik Deutschland – man kann auch die EU noch hinzunehmen - durch Einflüsse von außen dazu gezwungen werden können, 250 Millionen oder 350 Millionen DM zu akzeptieren - je nach dem, woher es denn gerade auf uns hereinbricht -, während wir nicht einmal die Möglichkeit haben, im Parlament darüber zu diskutieren. Da gibt es Entscheidungen des Bundestages und möglicherweise der Europäischen Union. Da gibt es Entscheidungen des Bundesrates. Wo aber ist das Parlament, das daran beteiligt wird? - Überhaupt nichts! Das wird dann in Kungelrunden mit sozialdemokratischen Ministerpräsidenten und mit dem Bundeskanzler ausgehandelt.
Solange wir dies hinnehmen, müssen wir uns wirklich ernsthaft fragen, wie wir die föderative Struktur der Bundrepublik Deutschland langfristig sichern wollen. Wer nicht langfristig an eine Entzerrung dieser Finanzverantwortung herangeht, der wird sehr viel mehr als nur das Haushaltsrecht des Parlaments, der wird die föderative Struktur in der Bundesrepublik Deutschland ad absurdum führen.
Außerdem muss mittelfristig über die Effizienz von Landesbehörden gesprochen werden. Selbstverständlich haben wir vorgeschlagen, die Bezirksregierungen in ihrer heutigen Form abzuschaffen und daraus Kompetenzzentren zu entwickeln. Selbstverständlich haben wir über das Landesamt für Ökologie gesprochen. Selbstverständlich haben wir eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet.
Sie können sich, was die kurzfristigen Maßnahmen betrifft, auf eines verlassen. Ich sehe hier ja den Herrn Wegner. Wir werden jeden Haushaltsansatz Punkt für Punkt und Seite für Seite auf seine Effizienz, auf seine Notwendigkeit und daraufhin überprüfen, ob man daraus andere Gestaltungsmöglichkeiten entwickeln kann. Nur eines hätte ich aber auch gerne: Die Vertreter der Sozialdemokraten im Haushaltsausschuss saßen dort und verfuhren nach dem Motto - -
Ja, ich bin ja schon fast so weit. - Sie saßen dort und sagten kein einziges Wort. So geht die Mitarbeit der Sozialdemokraten im Haushaltsausschuss von statten.
Das Einzige waren sechs Worte: Wir wollen das heute so entscheiden. - Das ist als Argumentation in der Beratung eines Haushalts aber etwas wenig. - Herzlichen Dank, Herr Präsident, ich bin damit am Schluss.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde abgeschlossen.
Tagesordnungspunkt 2: 33. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2530 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2539
Im Ältestenrat haben die Fraktionen entsprechend der bisherigen Praxis vereinbart, diejenigen Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag zu beraten. Ich halte das Haus damit für einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Das ist so.
Ich rufe diejenigen Eingaben aus der 33. Eingabenübersicht in Drucksache 2530 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Zur Beratung sehe ich keine Wortmeldungen. Damit schließe ich die Beratungen und lasse jetzt über die besagten Eingaben abstimmen.
Wer den Ausschussempfehlungen insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist das mit großer Mehrheit so angenommen worden.
Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz“ Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/1901 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/2544 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU - Drs. 14/2559
Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD war in der 58. Sitzung am 10. Oktober 2000 an den Ausschuss für Umweltfragen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Ortgies. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umweltfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2544, den Gesetzentwurf der SPDFraktion mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Für diese Empfehlung haben sich die Mitglieder der SPDFraktion ausgesprochen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tragen die empfohlenen Änderungen zwar inhaltlich mit, haben sich aber dennoch aus unterschiedlichen Gründen der Stimme enthalten.
Die Mitglieder der CDU-Fraktion haben unter Hinweis auf die vergleichbare Regelung in Sachsen-Anhalt die Forderung erhoben, in das Gesetz eine Präambel des Inhalts aufzunehmen, dass das Land Niedersachsen auf eine Zusammenführung der im Harz gelegenen Nationalparke Niedersachsens und Sachsen-Anhalts hinwirkt. Über diese Forderung wurde im Ausschuss nicht abschließend entschieden. Inzwischen liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU vor, mit dem beantragt wird, dass der Gesetzentwurf um eine solche Präambel ergänzt werden soll.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Stimmenthaltung damit begründet, bislang sei nicht ausreichend erläutert worden, warum im Südharz gelegene Buchenwälder entgegen den Forderungen der Naturschutzverbände nicht in den Nationalpark einbezogen würden.
Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für innere Verwaltung, für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben aus der jeweiligen fachlichen Sicht keinerlei Einwände gegen die Empfehlungen des federführenden Ausschusses erhoben.
Die Ausschussberatungen haben zu einer Vielzahl von Änderungen geführt. Die Einzelheiten können dem schriftlichen Bericht entnommen werden, der zu dem Gesetz noch erstellt wird. Aus diesem Grunde möchte ich mich hier darauf beschränken, die wesentlichen Punkte im Überblick darzustellen.
Eine Reihe von Änderungen hat es aus rechtlichen Gründen gegeben: Der Gesetzentwurf musste an mehreren Stellen so gefasst werden, dass er die Anforderungen des im Bundesnaturschutzgesetz geregelten Rahmenrechts und die Vorgaben des europäischen Rechts – insbesondere der so genannten FFH-Richtlinie – erfüllt. Deshalb ist beispielsweise eine Regelung aufgenommen worden, nach der Wege und Loipen im Nationalpark künftig nur noch ausgewiesen werden dürfen, soweit es der Schutzzweck des Gesetzes erlaubt.
Ein anderer Teil der Änderungen beruht auf Anregungen aus dem Kreis derjenigen Institutionen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angehört worden sind. So hat die SPD-Fraktion im Rahmen der Beratungen des federführenden Ausschusses einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der Änderungswünschen der Bergstadt Altenau Rechnung trägt. Aufgrund dieses Änderungsvorschlags ist jetzt z. B. klargestellt, dass Versorgungsanlagen für Siedlungen, die vom Nationalpark umschlossen sind, in den durch das europäische Recht und das Bundesrecht gezogenen Grenzen modernisiert werden dürfen.
Schließlich hat es noch eine ganze Reihe klarstellender Änderungen gegeben, die dazu beitragen sollen, Missverständnisse bei der Rechtsanwendung zu vermeiden und das Gesetz insgesamt verständlicher zu machen.
Bei den Änderungen des Gesetzentwurfs hat der federführende Ausschuss Wert darauf gelegt, dass die Vorschriften den Regelungen des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ angeglichen werden, soweit das in Anbetracht der unterschiedlichen Regelungsgegenstände und Systematik möglich war.
So viel zu den Ergebnissen der Ausschussberatungen. Der federführende Ausschuss bittet Sie, entsprechend der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2544 zu beschließen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz“ ein Versprechen eingelöst wird, welches unsere Fraktion bei der Verabschiedung des Nationalparkgesetzes im Juli 1999 gegeben hat, nämlich zeitnah in einen Dialog mit den Betroffenen einzutreten, ihre Wünsche und Anregungen aufzunehmen und umzusetzen, soweit dies dem Schutzzweck Nationalpark nicht zuwider läuft. Ich kann heute feststellen, dass dieses Ziel voll und ganz erreicht worden ist. Mit der Herausnahme der Siedlungen Sonnenberg, Oderbrück, Königskrug und Torfhaus aus dem Nationalparkgebiet war für die meisten betroffenen Kommunen ein mögliches Konfliktpotential bereits beseitigt. Intensive Gespräche haben Abgeordnete und Vertreter des Umweltministeriums mit der Bergstadt Altenau geführt. Erfreulicherweise konnte ich als Teilnehmer hierbei feststellen, dass es in den bisherigen sechs Jahren seit der Einrichtung des Nationalparks „Harz“ keine Konflikte gegeben hat, die nicht im Dialog zwischen der Bergstadt und der örtlichen Nationalparkleitung gelöst werden konnten. Mit Blick auf den Nationalpark „Hochharz“ in Sachsen-Anhalt und die Probleme um die Brockenkuppe stelle ich daher fest: Im Westharz hat es sich als richtig erwiesen, die Nationalparkleitung im Park anzusiedeln, da sie mit den Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut ist und praxisnahe Entscheidungen treffen kann.
Die Änderungswünsche der Bergstadt Altenau betrafen hauptsächlich den Ortsteil Torfhaus. Es wurde vorgebracht, dass der Ortsteil durch die Einbettung in den Nationalpark keine Entwicklungsmöglichkeit habe, die Wasserversorgung eventuell durch Austrocknung bedroht sei und für vorhandene touristische und Wintersporteinrichtungen zwar eine Bestandsgarantie im alten Gesetz gegeben, aber keine ausdrückliche Modernisierungsmöglichkeit erwähnt sei. Außerdem wurde befürchtet, dass durch die Einziehung und den
Rückbau von Wegen im Nationalpark die touristische Attraktivität von Altenau leiden würde. Mit dem neuen Gesetz wird die Nationalparkgrenze um den nördlichen Teil von Torfhaus 100 m zurückgezogen. Eine zusätzliche Erholungszone in einem intensiv touristisch genutzten Bereich wird neu eingerichtet.