Stefan Grote

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Herr Minister, stimmt es, dass der Kran in der Transportbehälterlagerhalle mit einer Hubhöhenbegrenzung arbeitet? Und wenn ja: Was ist die maximale Höhe dieser Hubhöhenbegrenzung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat handelt es sich bei dem Zechsteingipsgebiet im Südharz um eine einzigartige Naturlandschaft. Es sind ca. 20 000 Hektar im Landkreis Osterode, die einzigartig sind, und zwar nicht nur für Nieder
sachsen, sondern auch für die gesamte Bundesrepublik und für ganz Europa.
Allerdings, Frau Steiner, habe ich etwas bei Ihnen vermisst, nämlich den Hinweis, dass es sich bei diesem Gebiet auch um einen Wirtschaftsraum handelt.
Von diesen 20 000 Hektar Zechsteingipsgebiet, die für ein Biosphärenreservat in Frage kommen, sind 10 % jetzt schon Naturschutzgebiet, 25 % sind Landschaftsschutzgebiet, und immerhin 15 % sind nach Brüssel als FFH-Gebiet gemeldet worden. Es kann also nicht sein, dass diese Regierung dieses Gebiet ausschließlich als Rohstoffabbaugebiet betrachtet.
Aber ich möchte das auch nicht negieren. Die Region, der gesamte Harz ist besiedelt worden aufgrund seiner Rohstoffvorräte, und auch heute noch ist die Bevölkerung in vielen Bereichen auf den Abbau dieser Rohstoffe angewiesen. Den Rohstoff von dort, den Naturgips, findet man bestimmt auch in vielen Grünen-Wohnungen und das Produkt aus Walkenried z. B., das ganz besonders rein ist, in so manchem Gebiss eines älteren Menschen, vielleicht auch schon unter uns. So hochwertig sind die Produkte, die von dort kommen.
Bisher hat trotz anders lautender Meldungen weder für die Gipskartonplatten noch für diese medizinischen Anwendungen ein Ersatzstoff gefunden werden können. Also bitte, negieren Sie nicht den Gipsabbau!
Bei jedem Vorkommen, das dort angefasst wird, gibt es einen langwierigen Abstimmungsprozess, an dem auch Ihre Interessenvertreter beteiligt sind.
Wir wissen auch, dass die Firmen, die dort abbauen, auf der Grundlage von Recht und Gesetz arbeiten können, weil viele dieser Rohstoffvorkommen schon lange in der Landes-Raumordnung abgesichert sind. Das können wir also auch nicht abweisen.
Sie wollen der Landesregierung unterstellen, sie hätte nicht an dem Biosphärenreservatsgesetz gearbeitet. Gleichzeitig haben Sie in Ihrem Antrag aber darauf hingewiesen, dass das vor Ort erfolgen muss. Dieses Ganze muss auch von unten nach
oben wachsen. Das heißt, wenn die dortigen Kommunen, wenn der dortige Landkreis soweit ist und das Signal gibt, dass ein Biosphärenreservat daraus werden kann, dann wird das auch gemacht.
Aber es kann nicht von oben verordnet werden. Dieser Abstimmungsprozess läuft ja: Bezirksregierung, Kreis und Kommune sind dauernd dran. Sie weisen nicht nur neue Abbaugebiete, sondern auch neue Schutzgebiete aus. Es sind schon wieder neue Naturschutzgebiete in der Planung.
Es ist u. a. gelungen, in mehreren Abschnitten das Hainholz, ein exemplarischer Abschnitt dieses Zechsteingipses, mit den Erdfällen, mit den Bachschwinden, mit den Höhlen endgültig zu sichern. Exemplarische Anteile werden also gesichert. Aber wir werden es auch noch Jahrzehnte erleben, dass dort Abbau stattfindet.
Sie können dieser Region die Erwerbsmöglichkeit auch nicht nehmen, denn eines ist doch wohl klar: Es hat sich erwiesen, dass wir nicht ein Biosphärenreservat ausweisen und den Leuten dann sagen können: „Der Rohstoffabbau ist vorbei, ihr lebt jetzt vom Tourismus.“ Das klappt nicht, das hat nicht einmal im Kerngebiet des Harzes geklappt. Wir wissen ganz genau, dass wir dort einen Bevölkerungsrückgang haben, dass die Menschen ihre Lebensgrundlagen dadurch verlieren, dass international tätige Konzerne ihre Produktionsstätten dort schließen.
Wir wissen auch, dass sich im Landkreis Osterode die Bundeswehr zurückziehen wird.
Die Region hat es schwer genug.
Andererseits führen Sie Sachsen-Anhalt als positives Beispiel an. Sachsen-Anhalt hat nun gerade die wenigsten Flächen, die vom Gesteinsabbau betroffen sind. Vielmehr haben Thüringen und Niedersachsen die Hauptabbaugebiete. Das muss einmal eindeutig festgehalten werden. Gehen Sie einmal nach Thüringen und sagen Sie den dortigen Arbeitern, die jeden Arbeitsplatz dringend brauchen, dass Sie dort auf den Rohstoffabbau verzichten wollen! Die werden Sie, zu Deutsch gesagt, zum Teufel jagen.
Ihr Antrag ist - das ist mir aufgefallen - in zwei Termine eingebettet. Am 31. August 2002 hat in Osterode die BUND-Fachtagung „Naturgips gehört in die Berge“ stattgefunden. Das ist richtig aus Sicht des BUND. Aber genauso richtig ist das, was ich gesagt habe: Wir müssen die Interessen der Bevölkerung im Auge behalten.
Frau Steiner, Sie hätten es besser wissen müssen. Wir stehen kurz vor der Landtagswahl. Sie wissen, wie viele Gesetzesvorhaben diese Regierung und wir als Parlament schon mit den Nationalparkgesetzen geschultert haben. Sie wissen, dass wir das UVP-Gesetz gerade verabschiedet haben. Wir sind dran an der Elbtalaue. Es folgt vielleicht noch das Gesetz über Abfallwirtschaft, das Gesetz über Naturschutz. Wir können unser Arbeitsprogramm überhaupt nur mit etlichen Sondersitzungen schaffen. Den Zeitpunkt, zu dem Sie diesen Antrag gestellt haben, betrachte ich daher als wenig seriös, sondern als Bedienung Ihrer Klientel. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man hat bei den vorhergehenden Wortbeiträgen doch gemerkt, dass die meisten Kolleginnen und Kollegen, so nett sie auch sind, nicht aus dem Harz kommen.
Der Harzer Wähler scheint auch die Probleme nicht so zu sehen, wie sie hier geschildert worden sind. Sonst hätte er 1998 nicht vier Abgeordnete der SPD in den Landtag geschickt, von denen einer mittlerweile Landrat geworden ist.
Auch wenn ich als Abgeordneter der Region alles das schon weiß, was in der Antwort der Landesregierung steht, so kann man sich nichts Besseres wünschen als eine solche Anfrage, um das alles noch einmal komprimiert in der Hand zu haben.
Ich will den Harz nicht noch schöner reden, als er ist. Viele haben leider ein sehr negatives Bild vom Harz entwickelt, was korrigiert werden muss.
Wir müssen den Harz einmal im historischen Zusammenhang sehen. 1990 ist ein unnormaler Zustand beendet worden. Nach 1945 war der Harz mit wachsender Intensität geteilt. Im Westharz, über den wir hier reden, war die Einwohnerzahl in den meisten Orten potenziert. Mein kleines Heimatdorf Hohegeiß mit 1 000 Einwohnern hatte auf einmal 2 600 Einwohner. Die Stadt Braunlage mit 4 000 Einwohnern hatte auf einmal 9 000. Es hat sehr lange gedauert, bis die Einwohnerzahl in den 50er- und 60er-Jahren abgeschmolzen ist. Dieser Prozess ist in den meisten Orten noch nicht einmal heute abgeschlossen. Der Harz könnte unter normalen Umständen eine so hohe Bevölkerungszahl, wie er sie auf unnatürliche Art und Weise bekommen hat, sowieso nicht ernähren. In der Beziehung ist ein Angleichungsprozess im Gange, der noch nicht ganz abgeschlossen ist.
Meine Damen und Herren, Ihre Anfrage hinkt auch insoweit, als Sie das Sauerland in Nordrhein-Westfalen, den Bayerischen Wald in Bayern und den Schwarzwald in Baden-Württemberg mit dem Harz vergleichen. Diese Bundesländer können über die entsprechenden Regionen komplett verfügen. Der Harz aber ist leider auf drei Länder - Niedersachsen; der größere Teil befindet sich in Sachsen-Anhalt und ein kleinerer Teil in Thüringen - aufgeteilt. In dieser Hinsicht hinkt Ihr Vergleich.
Sie sprechen in Ihrer Anfrage an, was Sie für den Harz vermissen, z. B. ein Konzept für den Verkehr. Meine Damen und Herren, wer die Entwicklung rund um den Harz betrachtet, wird feststellen: Es gibt die Autobahn A 7 am Westrand, die Autobahn A 9/A 14 am Ostrand sowie die Autobahn A 395 von Braunschweig aus kommend, die Lücke bei Schladen wurde vor kurzem geschlossen. Es wird jetzt die Autobahn A 38 von Göttingen nach Halle gebaut. Die Ortsumgehung um Langelsheim, B 82, in Verbindung mit der neuen B 6 n wird die A 7 mit der A 9 und A 14 verbinden. Das heißt, der Harz ist von großzügig ausgebauten Straßen eingeschlossen. Eine bessere Infrastruktur kann man sich gar nicht wünschen, und die wird 2007 fertig gestellt sein.
Ich muss dazu sagen, dass der Straßenbau insbesondere nach dem Regierungswechsel im Jahre
1998, als erheblich mehr Mittel in den Norden geflossen sind, beschleunigt worden ist.
Wann ist denn die Krise im Harz, die Sie angesprochen haben, eingetreten? Mitte der 90er-Jahre ist tatsächlich eine Krise eingetreten. Wodurch war sie verursacht? Durch die Änderung der Steuergesetzgebung des Bundes. Auf einmal hat eine Stadt wie Braunlage mit mehr als 1 Million Übernachtungen keine Einnahmen aus der Gewerbesteuer mehr gehabt. Daraus resultierte die Krise. Diese Änderungen haben verhindert, dass sich die Gemeinden kontinuierlich weiterentwickeln konnten.
- Ist das eine Tatsache, die Sie abstreiten können? Sehen Sie sich die Gewerbesteuerentwicklung in den Harzer Kommunen an!
Sie fordern ein Konzept für den niedersächsischen Harz in Bezug auf Tourismuseinrichtungen. Meine Damen und Herren, diese Gedanken hat sich 1970 schon Alfred Kubel, der im Harz gewohnt hat, gemacht.
- Es ist nichts passiert? - Liebe Inse-Marie Ortgies, damals sind die Großprojekte eingeleitet worden, die Revita-Hotels, die Panoramic-Hotels und die Glockenberg-Siedlung in Altenau. Alles das ist damals in den Harz gesetzt worden, weil man erkannt hatte, dass die vorhandene Struktur den heutigen Erfordernissen natürlich nicht genügt. Alle diese Projekte laufen auch heute noch, schaffen auch heute noch Arbeitsplätze und sorgen für gute Übernachtungszahlen im Harz.
Wir müssen auch noch Folgendes beachten: Mit der Öffnung der Grenze findet ein weiterer Normalisierungsprozess statt. Man muss nun einmal zugeben, dass viele der Attraktionen des Harzes im Ostharz liegen, nämlich der Brocken, das Okertal.
Wir hatten bis 1990 im Westharz einen Alleinvertretungsanspruch für Wintersport im ganzen Norden. Die Gäste aus Dänemark und Holland sind selbstverständlich in den Harz gekommen. Gleiches trifft auf die Besucher aus allen norddeutschen Ländern, aus Nordrhein-Westfalen zu. Dass sich nach der Grenzöffnung nicht nur im Ostharz etwas auftut, sondern dass wir aufgrund des Klimawandels zum Teil auch im polnischen Bereich und in der Slowakei sicherere Wintersportgebiete haben, liegt nun einmal in der Natur der Sache. Das kann keine Landesregierung beeinflussen. Städte wie Goslar, die mit ihrer historischen Altstadt bis 1990 einen Alleinvertretungsanspruch hatte, werden auf einmal mit Wernigerode, Quedlinburg und Stolberg konfrontiert. Da ist es doch kein Wunder, dass sich die Touristenströme auf diese Orte aufteilen. Das sind doch alles ganz normale Prozesse, die sich da abspielen, meine Damen und Herren.
Fahren Sie doch bitte einmal nach St. Andreasberg im Harz. Wer diesen Ort noch 1970 gesehen hat und ihn sich jetzt nach den im Rahmen der immer noch laufenden Städtebauförderung getätigten Investitionen ansieht, der wird erkennen, dass es sich dabei um ein Juwel im Harz handelt.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch die Probleme. Frau Ortgies, Sie haben Bad Grund angesprochen. Es ist allerdings unfair, wegen dieser Probleme den örtlichen Abgeordneten zu attackieren. Einerseits ist zum Ende der 80er-Jahre der Bergbau zum Erliegen gekommen, der dort vielen Menschen Arbeit gegeben hat. Andererseits hat die Grenzöffnung zu einer Verschiebung des Tourismus nach Osten geführt. Schließlich ist diesen Entwicklungen im Jahre 1996 die Zäsur im Gesundheitswesen nachgefolgt.
Ich möchte einmal den örtlich Verantwortlichen sehen, der diese Entwicklungen auffangen kann, meine Damen und Herren.
Sie haben die Chance angesprochen, neues Gewerbe anzusiedeln. Ich habe die Verkehrsinfrastruktur angesprochen und erinnere insbesondere an die
B 6 n am Nordrand des Harzes. Wir werden erleben, dass eine neue Fachhochschule nach Goslar kommen wird. Wir erleben, dass sich die neu ausgewiesenen Gewerbegebiete im Raum Goslar/Bad Harzburg sehr zügig füllen, und zwar wegen der guten Verkehrsanbindung. Diese Investitionen in die Infrastruktur werden positive Auswirkungen haben, meine Damen und Herren.
Mir ist um die Zukunft des Harzes überhaupt nicht bange.
Der Harz hat ein ausreichendes Angebot an Betten, aber es war tatsächlich ein Minus im gehobenen Bereich zu verzeichnen. Daher ist auch die Hotelförderung nicht verkehrt angesetzt. In Braunlage ist z. B. jüngst ein Fünf-Sterne-Haus entstanden. In Braunlage sind neue Wintersporteinrichtungen - die neue Schanze - entstanden. Es gibt die moderne Biathlon-Anlage auf dem Sonnenberg. Es ist ein ausreichendes wintersportliches Angebot vorhanden. Das Problem ist allerdings, dass wir 100 Tage Schnee im Winter und 200 Tage Sonne im Sommer benötigen; der Rest des Jahres kann ja schlecht sein. Dann wären alle Probleme des Harzes gelöst. Aber bitte schön, meine Damen und Herren, dieses Problem kann nicht die Landesregierung lösen.
Meine Damen und Herren, Sie haben in Ihrer Großen Anfrage den Schutz der Natur und die Förderung des Tourismus angesprochen. Was ist denn mit der Einrichtung des Nationalparks Harz passiert? Das ist doch ein riesiger Imageträger für das Gebirge. Wir haben doch jüngst mit der Verabschiedung des Nationalparkgesetzes noch einmal bestätigt, dass wir das gemeinsam wollen. Das ist natürlich auch eine Förderung des Tourismus. Dies ist ja nicht nur im Nationalpark Harz geschehen. Die niedersächsischen Forstämter z. B. haben sich ja auch der Sache angeschlossen und bieten ihrerseits im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit Programme für die Besucher, für die Touristen an. Insofern ist alles auf dem richtigen Weg.
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit dem 50-Millionen-Programm dazu beigetragen, die Kommunen zu entschulden, die nun einmal, weil sie keine industrielle Basis haben, gar nicht besser dastehen können. Das Geld ist doch nicht versickert. So wurde es in Braunlage z. B. dazu benutzt, ein Kurhaus abzureißen, um auf Dauer die Kosten der Gemeinde zu drücken. Das sind doch sinnvolle Anwendungen.
- Bad Grund befindet sich auf einem guten Weg, denn es restrukturiert sich langsam. Ich habe ja bereits gesagt, dass sich der Tourismus mehr in die Mitte des Harzes hinein, in die hohen Regionen, in den Bereich Wurmberg und Brocken verlagert hat. Das ist leider nicht zu ändern. Aber Bad Grund wird einen Weg finden, seine vorhandene Infrastruktur für neue Aufgaben zu nutzen. Bad Grund ist insofern auf einem guten Weg. Wir werden die Resultate bald sehen.
Meine Damen und Herren, Sie haben zwar angekündigt, dass es nicht Ihre Absicht sei, schwarz zu malen. Sie haben es aber dennoch gemacht. Ich hoffe, ich konnte diesen Eindruck für den Harz wieder dahin rücken, wo er hingehört. Der Harz wird sich behaupten, und es wird auch wieder Generationen geben, die den Harz wieder entdecken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat, Frau Steiner, das FÖJ in Niedersachsen ist
ohne Frage eine Erfolgsgeschichte. 1987 hat Niedersachsen als erstes Bundesland ein FÖJ ins Leben gerufen mit dem Ziel, jungen Menschen eine Möglichkeit zum freiwilligen Engagement im Umwelt- und Naturschutzbereich anzubieten. Begann man im FÖJ-Jahrgang 1987/88 mit 32 Plätzen in 14 Einsatzstellen, so werden seit 1997/98 140 FÖJ-Plätze interessierten jungen Menschen zwischen 15 und 26 Jahren über ganz Niedersachsen verteilt zur Verfügung gestellt.
Für die hohe Qualität des niedersächsischen FÖJ spricht, dass sich, obwohl inzwischen alle anderen Bundesländer ebenfalls das FÖJ anbieten, rund 400 junge Menschen um einen niedersächsischen Platz bewerben. Von den 140, die zum Zuge kommen, kommen in der Regel 30 % aus anderen Bundesländern.
In den 140 Einsatzstellen wird den Interessierten ein breites Spektrum von Tätigkeitsfeldern angeboten: in der Jugendumweltarbeit, in der Informationsarbeit zur nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise, in der Informationsarbeit zum Schutz von Umwelt und Natur, in der Umweltbildungsarbeit mit unterschiedlichsten Zielgruppen und in der Praxis des Landschafts- und Naturschutzes.
Nun zum Antrag der Grünen. In Punkt 1 geht es um die Anpassung des Angebotes an die Nachfrage. Es ist unstrittig, dass das Interesse von jungen Menschen am niedersächsischen FÖJ ungebrochen ist. Wir sind zu Recht stolz darauf. Manches, was wünschenswert ist, stößt andererseits an finanzielle Grenzen.
Wir sind mehr als zufrieden, dass trotz der angespannten Haushaltslage seit 1997 gemeinsam mit der Niedersächsischen Umwelt- und Wattenmeerstiftung 140 FÖJ-Plätze finanziert werden können. Davon hat das Land 80 Plätze, die Umweltstiftung 30 Plätze, die Wattenmeerstiftung auch 30 Plätze.
Durch das FÖJ in Niedersachsen entstehen immerhin Gesamtkosten von 800 000 Euro im Jahr, 310 000 Euro für Pädagogik, Personal und Verwaltungskosten, 490 000 Euro als Zuwendungen für die Einsatzstellen, Taschengeld und Sozialversicherung.
Davon entfallen ca. 280 000 Euro auf die 80 vom Land finanzierten Plätze. Außerdem bleibt festzuhalten, dass Niedersachsen mit 140 angebotenen Plätzen in der Spitzengruppe aller Bundesländer liegt. Nur Berlin und Sachsen bieten mehr an.
Eine Richtigstellung am Rande: Wenn die Grünen fordern, das Angebot an Teilnehmerplätzen der ständig wachsenden Nachfrage anzupassen, dann hätten sie vorher besser die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion vom 22. April lesen sollen. Dort hätten sie auf Seite 5 nachlesen können, dass sich die Bewerberzahlen seit zwei Jahren bei rund 400 eingependelt haben, nachdem der Höchststand 1995, 1996, 1997 bei ca. 600 Bewerbern lag. Die Bewerberzahlen gehen also zurück.
Wenn die Grünen ihre Forderung nach Aufstockung der Teilnehmerplätze nun damit begründen, dass die Arbeit der Institutionen durch die mögliche Reduzierung der Teilnehmerplätze gefährdet sei, dann kennen sie das Gesetz des Bundes zur Förderung des FÖJ nicht. Dort wird nämlich explizit festgelegt, dass der Einsatz der FÖJ-Teilnehmer arbeitsplatzneutral zu erfolgen hat. Es soll sich nicht um ein Instrument zum Ersatz regulärer Arbeitsplätze bei Umwelt- und Naturschutzverbänden handeln.
Das FÖJ ist kein arbeitsmarktpolitisches Instrument, sondern eine wichtige ökologische Bildungsmaßnahme für junge Menschen.
Die in den vergangenen Jahren stetig gestiegene Zahl neuer Einsatzstellen hat dazu beigetragen, die Basis für ein vielfältiges, attraktives FÖJ-Angebot in Niedersachsen zu verbreitern. Sie war also gewünscht. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die jungen Menschen sich direkt bei den Einsatzstellen bewerben und somit die Attraktivität der Einsatzstelle entscheidend für das Interesse von Bewerbern an einer bestimmten FÖJ-Stelle ist.
Nun zu Ihrer zweiten Forderung nach Erhöhung des Taschengeldes für die Teilnehmer: Bei der Beratung des Doppelhaushalts 2002/2003 haben auch wir diskutiert, ob eine Erhöhung des Taschengeldes erfolgen sollte. Wegen der begrenzten Haushaltsmittel haben wir uns dafür entschieden,
es bei den 300 DM bzw. jetzt ca. 150 Euro zu belassen, da bei gleichem Etat eine Erhöhung des Taschengeldes zu einer Reduzierung der FÖJPlätze geführt hätte. Das wollten wir natürlich nicht.
Niedersachsen steht im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht schlecht da, weil rund die Hälfte der Einsatzstellen auch noch kostenlose Unterkunft gewähren und zwei Fünftel kostenlos Verpflegung bieten.
Richtig ist, dass andere Bundesländer auch noch Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung oder Fahrtkosten zahlen. In einigen Fällen werden aber zur Mitfinanzierung dieser Kosten die Einsatzstellen herangezogen. Dies wollten wir in Niedersachsen jedoch auch nicht tun, da dann ohne Frage das vielfältige Angebot geringer wird.
Festzuhalten ist: Die Höhe des Taschengeldes von 300 DM bzw. 150 Euro hat die Attraktivität - die Bewerberzahlen sagen das ja - des niedersächsischen FÖJ nicht geschmälert.
Zu Nr. 3 Ihres Antrages, das FÖJ auf die berufliche Orientierung auszurichten: Vom Bund wurden 1993 sowohl das FÖJ als auch das Freiwillige Soziale Jahr gesetzlich geregelt, und zwar als jugendpolitische Bildungsmaßnahme. Somit wäre es Sache des Bundes, hier gegebenenfalls die Richtlinien zu verändern. Die Begründung für die gewünschte Änderung, dass damit wie in NordrheinWestfalen EU-Mittel zur Kofinanzierung eingeworben werden können, ist faktisch falsch. Nachfragen von uns in Düsseldorf haben ergeben, dass auch dort keine EU-Mittel für das FÖJ eingesetzt werden. Richtig ist lediglich, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenwärtig prüft, ob Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds als Komplementärmittel für das FÖJ eingeworben werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung gilt es abzuwarten.
Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie haben in diesem Jahr mehrere Anträge zur Ökologie eingereicht: Ökologisches Jahr, FÖJ usw. In jedem dieser Anträge wird mehr verlangt: mehr Geld, was auch gleichzeitig mehr Staat bedeutet. Bei den Haushaltsberatungen steht dann Herr Golibrzuch hier und haut uns um die Ohren, auf welche wesentlichen Sachen des Landes Niedersachsen wir uns eigentlich beschränken müssten.
Ich glaube, wenn Sie diese Anträge formulieren, ist er nicht dabei, um sich mit Ihnen abzustimmen.
Bevor ich hier vom Pult wegtrete, möchte ich noch beantragen, dass der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in die Mitberatung einbezogen wird. Es wurde bereits erwähnt, dass insbesondere im Forstbereich viele Plätze für dieses Freiwillige Ökologische Jahr angeboten werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zu den beiden Eingaben zum Gipsabbau im Landkreis Northeim, zu denen die Grünen auf Überweisung an die Landesregierung zur Berücksichtigung plädieren. Wir haben uns im Umweltausschuss sehr viel Mühe mit diesen beiden Eingaben gegeben und uns vor Ort die Gegebenheiten angesehen. Es ging uns hauptsächlich darum, ob bei diesem Abbau der Flusslauf der Bewer beeinträchtigt wird. Denn dieses Projekt, in das schon viele Millionen Mark gesteckt worden sind, sollte dadurch nicht gefährdet werden. Frau Steiner, anhand der Geländeprofile, die wir vor Ort gesehen haben, ist eine Gefährdung nahezu ausgeschlossen. Im Laufe dieses Jahres wird durch mehrere Bohrungen sichergestellt, dass das auch wirklich zutrifft.
Sie haben von Alternativen zu diesem Abbauvorhaben gesprochen. Das sind Scheinalternativen. Das wurde uns dort auch vorgestellt. Wenn nicht da abgebaut wird, werden andere Gebiete abgebaut, z. B. neue am Harz. Das würde für die beteiligten Firmen längere Transportwege zu ihrem Werk bedeuten, das dort in der Nähe des BewerVorhabens ist.
- Natürlich. Das ist uns doch dort von den Ingenieuren vorgestellt worden.
Ich kenne die Abbauvorhaben im Südharz. ob in Thüringen oder in Niedersachsen. Dieses Projekt dort an dieser Stelle hat meiner Meinung nach die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt. Es ist ein ansteigender Acker, Hanglage, unweit der Bewer; das ist richtig. Wenn die Bewer dadurch nicht beeinträchtigt wird, wird es höchstens zwei kleinere schutzwürdige Gebiete im Anschluss an dieses Gebiet treffen. Das ist relativ wenig. Bei Gipsabbaugebieten müssen wir, egal wo wir mit denen beginnen, immer damit rechnen, dass es Beeinträchtigungen gibt, und bei diesem Projekt mit Sicherheit am geringsten. - Deswegen plädieren wir von der SPD-Fraktion auf Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.
Herr Minister, werden geeignete bzw. innovative Verfahren zur Klärschlammbehandlung vom Land Niedersachsen gefördert?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Tourismus ist ungeachtet aktueller Krisen weltweit die Wachstumsbranche Nummer eins. In Deutschland liegen die Zuwachsraten weit über denen des allgemeinen Wirtschaftswachstums. In Niedersachsen hat sich ein großer Rohstoffgewinnungsund -verarbeitungskonzern zu einem weltweit tätigen Tourismusunternehmen gewandelt. Zwischen Nordseeküste und Harz werden Milliarden in der Freizeitwirtschaft umgesetzt. Hunderttausende Menschen finden hier einen Arbeitsplatz. In unserer dicht besiedelten und intensiv genutzten Landschaft suchen die Menschen in ihrer Freizeit nach Ruhe, Entspannung und einer urwüchsigen Natur. Aber sie suchen auch nach Selbstverwirklichung, dem Abenteuer und dem Austesten eigener Grenzen.
Tourismus und Ökologie, das ist ein Spannungsfeld, das ich an einem Beispiel schildern will. Ich wohne im Harz und erlebe zu den Ferienzeiten und an jedem Wochenende mit geeigneter Witterung den Ansturm der verschiedenen Nutzergruppen. Der Harz wurde frühzeitig zum Naturpark erklärt und bot schon immer vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Es wurde an allen dafür vorgehaltenen Felsen geklettert - mit oder ohne Seil. Dies hat dazu geführt, dass teilweise Spuren längst vergangener Kulturen an diesen Felsen beschädigt wurden. Vögel wurden von ihren hoch gelegenen Brutplätzen vertrieben.
Für den Tourenskisport im Winter wurde früher jeder geeignete Waldweg genutzt - auch in Rückzugsgebieten für die Waldtiere und auch über empfindliche Hochmoorflächen hinweg. Sogar organisierte Autorennen - der Harzer Bergpreis - wurden im Naturpark ausgetragen.
Noch rechtzeitig wurde vor Ort und in der Landesregierung erkannt, dass man nicht das zerstören darf, was auch noch für künftige Generationen wichtig ist und wovon man auch in Zukunft leben will. So wurden seit 1994 mit dem Nationalpark Harz wichtige Flächen unter besonderen Schutz gestellt, ohne dass sie aber der interessierten Öffentlichkeit gänzlich entzogen worden wären. Der lang erwartete Wegeplan steht übrigens kurz vor der Fertigstellung.
Für den Klettersport wurde ein attraktiver Teilbereich des Okertals ausgewiesen. Zusätzlich ist dort sogar zu bestimmten Zeiten Wildwasserkanusport möglich, wenn nämlich die Harzwasserwerke den Wasserspiegel der Okertalsperre senken. Den Skiläufern steht neben den Abfahrtpisten ein attraktives Loipennetz auch im Nationalpark zur Verfügung. Professionelle Wettkampfstätten für Biathlon und Sprunglauf wurden mit Landesmitteln geschaffen. Autorennen - der Harzer Bergpreis finden schon lange nicht mehr statt. Dafür sind uns aber die Motorradfahrer geblieben, die auf den öffentlichen Straßen ihre eigenen Grenzen und die ihrer Maschinen austesten. Für die neuere Trendsportart Mountainbiking mit stark wachsenden Zuwachsraten werden zurzeit Strecken ausgearbeitet, die Konflikte mit der Natur und mit Wanderern vermeiden sollen.
Frau Steiner, mit dem Schaffen von Angeboten für diese Gruppen allein ist es nicht getan. Der Harz hat auch damit zu kämpfen, dass auf den gut ausgebauten Verkehrswegen die Leute bei gutem
Wetter morgens kommen und abends das Gebirge wieder verlassen, es also genutzt, aber wenig für die dortige Infrastruktur beigetragen haben.
Meine Damen und Herren, die geschilderten Maßnahmen wurden nach intensiver Abstimmung zwischen Landesregierung, Kommunen, Verbänden, Vereinen und interessierter Öffentlichkeit umgesetzt und haben breite Akzeptanz gefunden. Ich habe exemplarisch den Harz herausgegriffen, weiß aber, dass die Situation im Weserbergland ähnlich ist.
Bei der Betrachtung der Wasserflächen in Niedersachsen sollten wir uns nicht auf das Elbetal beschränken. Aus meiner Arbeit im Umweltausschuss weiß ich, dass der Nutzungsdruck der Freizeitsportler auf alle niedersächsischen Binnengewässer groß ist. Aber auch hier sind die Probleme zwischen sportlicher Nutzung und Erhaltung der natürlichen Lebensräume nur im Dialog zu regeln. Dieser Dialog findet statt.
Die Beratung der drei vorliegenden Anträge zum Internationalen Jahr des Ökotourismus 2002 im Ausschuss wird ergeben, dass Niedersachsen hier besonders gut aufgestellt ist: Nationalpark Harz, Nationalpark Wattenmeer - das Elbetal hätte auch einen Nationalpark bekommen können, wenn er denn gewünscht gewesen wäre - hier werden Probleme zwischen Tourismus und Ökologie hervorragend gelöst. Dies ist den Aktivitäten dieser Landesregierung und der Kooperation der Betroffenen zu verdanken. Sollte sich bei der Ausschussberatung herausstellen, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch mehr Unterstützung geben können, so ist meine Fraktion dazu natürlich bereit.
Ich beantrage folgende Änderung zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich mit den Anträgen der Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen befassen. Zusätzlich soll der Wirtschaftssausschuss die Anträge mitberaten. Im Übrigen soll es bei der vorgeschlagenen Ausschussüberweisung bleiben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inhaltlich habe ich der Stellungnahme des Ministers nichts hinzuzufügen.
Ich möchte nur auf die sehr moderate Stellungnahme des Landvolkverbandes hinweisen und kurz daraus zitieren:
„Das Landvolk kündigte an, in enger Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden und den Landkreisen die bei der Umsetzung auftretenden problematischen Aspekte des Gesetzes zusammenzutragen und erneut mit Abgeordneten und Gesetzgeber zu diskutieren und gegebenenfalls Korrekturen anzumahnen.“
Der Landvolkverband scheint das also bei weitem nicht so schwarz zu sehen wie Sie.
Meine Damen und Herren, angesichts der fortgeschrittenen Stunde möchte ich nicht zur Verlängerung der Debatte beitragen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz“ ein Versprechen eingelöst wird, welches unsere Fraktion bei der Verabschiedung des Nationalparkgesetzes im Juli 1999 gegeben hat, nämlich zeitnah in einen Dialog mit den Betroffenen einzutreten, ihre Wünsche und Anregungen aufzunehmen und umzusetzen, soweit dies dem Schutzzweck Nationalpark nicht zuwider läuft. Ich kann heute feststellen, dass dieses Ziel voll und ganz erreicht worden ist. Mit der Herausnahme der Siedlungen Sonnenberg, Oderbrück, Königskrug und Torfhaus aus dem Nationalparkgebiet war für die meisten betroffenen Kommunen ein mögliches Konfliktpotential bereits beseitigt. Intensive Gespräche haben Abgeordnete und Vertreter des Umweltministeriums mit der Bergstadt Altenau geführt. Erfreulicherweise konnte ich als Teilnehmer hierbei feststellen, dass es in den bisherigen sechs Jahren seit der Einrichtung des Nationalparks „Harz“ keine Konflikte gegeben hat, die nicht im Dialog zwischen der Bergstadt und der örtlichen Nationalparkleitung gelöst werden konnten. Mit Blick auf den Nationalpark „Hochharz“ in Sachsen-Anhalt und die Probleme um die Brockenkuppe stelle ich daher fest: Im Westharz hat es sich als richtig erwiesen, die Nationalparkleitung im Park anzusiedeln, da sie mit den Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut ist und praxisnahe Entscheidungen treffen kann.
Die Änderungswünsche der Bergstadt Altenau betrafen hauptsächlich den Ortsteil Torfhaus. Es wurde vorgebracht, dass der Ortsteil durch die Einbettung in den Nationalpark keine Entwicklungsmöglichkeit habe, die Wasserversorgung eventuell durch Austrocknung bedroht sei und für vorhandene touristische und Wintersporteinrichtungen zwar eine Bestandsgarantie im alten Gesetz gegeben, aber keine ausdrückliche Modernisierungsmöglichkeit erwähnt sei. Außerdem wurde befürchtet, dass durch die Einziehung und den
Rückbau von Wegen im Nationalpark die touristische Attraktivität von Altenau leiden würde. Mit dem neuen Gesetz wird die Nationalparkgrenze um den nördlichen Teil von Torfhaus 100 m zurückgezogen. Eine zusätzliche Erholungszone in einem intensiv touristisch genutzten Bereich wird neu eingerichtet.
Ich möchte auch auf folgende Paragrafen im Text des neuen Gesetzes hinweisen. Im § 4 - Regionale Belange und Verkehrsbelastungen - heißt es im Absatz 1:
„Die Nationalparkverwaltung hat bei ihren Entscheidungen nach diesem Gesetz die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung an der Sicherung und Entwicklung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange der regionalen Entwicklung, der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus zu berücksichtigen, soweit der Schutzzweck es erlaubt.“
Dieser Zusatz, meine Damen und Herren, „soweit der Schutzzweck es erlaubt“ ist keine heimliche Keule, sondern nach Meinung des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes notwendig, weil sichergestellt sein muss, dass einzelne Paragrafen im Regelwerk nicht den Schutzzweck des Gesetzes aushöhlen dürfen.
In § 5 Abs. 2 heißt es im neuen Gesetz:
„Die in diesen Bereichen“
- nämlich im Nationalpark
„vorhandenen Skiabfahrten, Skilifte, Rodelhänge und Tourismuseinrichtungen dürften in Art und Umfang wie bisher betrieben und unterhalten werden.“
Hinzu gekommen ist jetzt:
„Modernisierungen sind zulässig, soweit der Schutzzweck es erlaubt.“
Damit haben wir eines der Hauptbedenken der Stadt ausgeschlossen, dass, wenn einmal eine Tourismus- oder Wintersporteinrichtung abgängig wird und z. B. ein Skilift mit neuen Abständen der einzelnen Liftbestandteile wieder aufgebaut werden müsste, dies durch das Gesetz verhindert werden könnte.
Zum Wegeplan heißt es jetzt in dem Gesetz unter § 10 Abs. 3:
„Der Wegeplan wird unter Beteiligung der an den Nationalpark grenzenden Gemeinden und Samtgemeinden der betroffenen Landkreise, der Wander- und Sportvereine sowie der nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine von der Nationalparkverwaltung aufgestellt und von der obersten Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der obersten Forstbehörde erlassen. Satz 1“
- das ist wichtig
„gilt auch bei jeder Änderung des Wegeplans.“
Mit diesen Formulierungen sind die Anregungen der Bergstadt Altenau in das neue Gesetz eingeflossen, was auch von den Vertretern der Gemeinde anerkannt worden ist. Das letzte Gespräch mit den Gemeindevertretern hat übrigens gestern stattgefunden. Es sind noch einmal Irritationen aufgekommen, weil die Gemeinde Altenau im neuen Gesetz das Wort „Erholung“ vermisst hat. Wir konnten aber darlegen, dass durch die Begriffe „Tourismus“, „Freizeiteinrichtungen“ und „Wintersporteinrichtungen“ der Begriff „Erholung“ noch viel stärker betont worden ist. Ich bin auch erfreut, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Gemeinde Altenau angekündigt hat, sobald ihr das Gesetz und die Protokolle zugegangen sind, die Klage gegen den Nationalpark „Harz“ zurückzuziehen.
Mehrere Nationalparkanrainergemeinden haben auf Probleme bei der Besetzung des NationalparkBeirates hingewiesen, die durch Formulierungen im alten Gesetz verursacht worden sind. Auch diese Anregungen sind im § 18 des neuen Gesetzes berücksichtigt. Die Forderung von führenden Umweltschutzverbänden, 2 000 ha Buchenwald im Südharz in den Nationalpark aufzunehmen, hätte nicht im Konsens aller Beteiligten umgesetzt werden können, auf den wir großen Wert gelegt haben.
Ich verweise auch auf die Neuordnung der Harzer Forstämter, die zurzeit von zehn auf fünf Standorte mit möglichst gleichmäßiger Größe reduziert werden. Hätte man einem Forstamt oder zwei benach
barten Forstämtern 2 000 ha Wald weggenommen, wäre die ganze Neuordnung konterkariert worden. Damit gehen aber diese Buchenwälder dem Umweltschutz nicht verloren. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Harzer Forstbediensteten hervorragende Naturschutzarbeit im Mittelgebirge leisten. Der Wirtschaftswald wird umweltverträglich umgebaut, und unsere Ururenkel werden feststellen, dass sowohl im Wirtschaftswald als auch im Nationalpark attraktive und wertvolle Waldbestände vorhanden sind.
Meine Damen und Herren, der Harz leidet unter der Aufteilung auf drei Bundesländer und neun Landkreise. Darum wäre es nicht nur sinnvoll, eine einheitliche Tourismusregion Harz zu bilden, sondern auch eine einheitliche Nationalparkregion. Deshalb sind wir gern dem Wunsch der CDUFraktion nachgekommen, diese Absicht auch in einer dem Gesetz vorgeschalteten Präambel auszudrücken.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich bei den beteiligten Vertretern des Umweltministeriums und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bedanken, dem wir sicherlich zahlreiche Überstunden beschert haben, aber ohne deren Mitarbeit es uns als Fraktion nicht möglich gewesen wäre, diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu präsentieren. Ausdrücklich hervorheben möchte ich die konstruktive Mitarbeit der anderen Fraktionen im zuständigen Ausschuss, die jederzeit erkennen ließen, dass sie hinter diesem Nationalpark-Harz-Gesetz stehen. Dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetzentwurf im Plenum - vielleicht wegen der nicht aufgenommenen Buchenwälder - nicht zustimmen wird, bedauere ich, ist aber zu respektieren. Ich habe jedoch vernommen, dass es in mindestens einem wichtigen Ausschuss eine einstimmige Zustimmung zum Gesetzentwurf gegeben hat.
Meine Damen und Herren, durch die erzielte Übereinstimmung mit den Kommunen und den absehbaren breiten parlamentarischen Konsens befindet sich der Nationalpark „Harz“ auf einem guten Weg. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem das Gesetz nun seit einem Jahr besteht, bringen wir heute, wie versprochen, eine Novelle zum Gesetz über den Nationalpark „Harz“ ein, zu der ich jetzt reden möchte. Kernpunkt der Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz“ ist, dass auf die Natura-2000-Richtlinie Rücksicht genommen werden soll. Außerdem wollen wir den Nationalpark Harz als Vogelschutzgebiet vorschlagen. Schließlich sollen ca. 40 ha aus diesem Nationalpark herausgenommen werden, die touristisch intensiv genutzt werden. Auf diesen Flächen befinden sich Bauwerke wie z. B. Liftanlagen oder auch Parkplätze. Nunmehr also soll das, was bislang der intensiven touristischen Nutzung gedient hat, aus dem Nationalpark herausgenommen werden. Damit kommen wir einem Anliegen der Bergstadt Altenau entgegen, das wir in der Anhörung aufgegriffen haben. Die Bergstadt Altenau hat sich nämlich besorgt gezeigt über die touristische Entwicklung ihres Ortsteils Torfhaus.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt u. a. darin, dass wir mit Blick auf die Entsendung der Mitglieder in den Beirat des Nationalparks Harz eine Frauenquote vorsehen. Das ist ein erheblicher Fortschritt.
- Es freut mich, dass Sie das bestätigen. - Ansonsten ist festzuhalten, dass der Nationalpark Harz, dessen Installation am 1. Januar 1994 erhebliche Probleme verursacht hat, nunmehr im ruhigsten Fahrwasser aller Nationalparke oder angedachten Naturschutzgebiete schwimmt. Wenn Sie die Presselandschaft beobachten, werden Sie feststellen, dass der Harz nur positive Erwähnung findet. Dies
gilt insbesondere für die Absicht, dort wieder den Luchs auszuwildern.
Anders sieht es jedoch beim Nationalpark Wattenmeer aus. Da Frau Pruin nun aber an der Küste und nicht im Harz wohnt, gehe ich davon aus, dass wir die Novelle des Gesetzes über den Nationalpark Harz in breiter Übereinstimmung beraten werden. Ich hoffe, dass dies auch zügig geschehen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Zachow hat angesprochen, dass sich Herr Davidsohn im Gegensatz zu den Inseln sehr wenig im Harz hat blicken lassen. Frau Zachow, das ist nichts Negatives. Im Harz gibt es so wenig Kritik an diesem Nationalpark - es ist nur die eine Gemeinde übrig geblieben -, dass gar nicht mehr erforderlich war. Der Bürgermeister dieser Gemeinde hat gesagt: Wenn das, was Herr Davidsohn angeboten hat, umgesetzt wird, dann ist die Sache für diese Gemeinde auch in Ordnung. - Das ist also positiv zu sehen und nicht negativ.
Des Weiteren wurden die Buchenwälder im Südharz angesprochen. Natürlich wäre es wünschenswert. Das sind interessante Flächen. Aber dann muss man auch erwähnen, dass die Kollegen von der Forst gerade bis Ende 2001 eine durchgreifende Umorganisation von zehn auf fünf Forstämtern durchmachen. In dieser Phase der Umorganisation
kann man ihnen nicht noch einen wesentlichen Wirtschaftsbestandteil wegnehmen. Das würde die gesamte Umorganisation konterkarieren.
Außerdem ist im Harz Folgendes entstanden, Herr Schwarzenholz: Zwischen dem Nationalpark und den Forstämtern ist ein produktiver Wettlauf um den Kunden entstanden. Beide bemühen sich darum, den Besuchern etwas zu bieten. Die Förster nämlich haben gesagt: Was der Nationalpark kann, das können wir auch. - Die machen den Touristen als Kunden Angebote und bieten hervorragende Wanderungen und Führungen an, wie es auch im Nationalpark der Fall ist. Das heißt, alle profitieren davon, dass es einen gewissen Wettstreit zwischen Nationalpark und Forstämtern gibt.
Die Flächen im Südharz werden nicht dadurch schlechter, dass sie bei der Forst verbleiben, sondern durch das ökologische Umgestaltungsprogramm nimmt auch die Qualität der übrigen Flächen außerhalb des Nationalparks zu.
Dass wir Torfhaus aus der Nationalparkfläche herausgenommen haben, hat natürlich auch einen Sinn. Die Fläche um Torfhaus wird intensiv touristisch genutzt und ist mit Parkplätzen überbaut. Diese Fläche hat die Qualität des Nationalparks genauso geschmälert wie Oderbrück/Königskrug. Das heißt, mit der Herausnahme von 40 ha aus 15.800 ha - das ist eine kaum merkliche Verringerung - wird aber die Qualität dessen, was im Nationalpark bleibt, erheblich erhöht. Das kann nur sinnvoll sein.
Die Ängste von Frau Zachow kann ich auch nicht verstehen.
Frau Zachow, es gab fünf Jahre lang eine Verordnung. Mit der konnten eigentlich fast alle ganz gut leben. Jetzt ist in einem Gesetz festgehalten worden, dass die bestehenden Skilifte nicht nur Bestandsschutz haben, sondern erhalten werden können. Das heißt, mit dem Gesetz ist für die Nutzer auch eine größere Sicherheit geschaffen worden.
In den fünf Jahren hätte sich schon herausgestellt, wenn Repressionen gekommen wären. Sie sind aber nicht gekommen. Der Nationalparkleiter hat eine Gewinnerstrategie ausgerufen und gesagt: Alle müssen einen Gewinn von diesem Nationalpark haben. - Diese Strategie setzt er konsequent um. Genauso präsentiert sich der Harz. Es herrscht Ruhe um diesen Nationalpark.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gehofft - das sage ich gerade Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU -, dass wir wieder aus den Schützengräben herauskommen, die Sie voreilig aufgerissen haben. Dieser Antrag, der uns jetzt unter dem harmlosen Namen „Nationalparkgesetz“ vorliegt, hieß ursprünglich „Umweltminister manipuliert Nationalparkgesetz“.
- Frau Pruin, darauf komme ich noch zu sprechen.
In Ihrem Antrag haben Sie dem Umweltminister ursprünglich unterstellt, er habe nach der Beratung im Parlament diese Karten und Gesetzestexte noch geändert. Damit ist Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Wulff, sogar an die Presse gegangen
und musste sich kurz darauf korrigieren. Herr Wulff hat Ihren Ursprungsantrag, Frau Pruin, den Antrag der CDU-Fraktion, als irrtümlich bezeichnet. Es wäre die logische Konsequenz gewesen, wenn Sie Ihren Antrag sofort zurückgezogen hätten. Das wäre die einzig logische Konsequenz gewesen.
Sie haben sich darauf zurückgezogen, dass die Nr. 1 Ihres damaligen Antrags nicht gelten würde. Dabei haben sich doch die Nrn. 2 und 3 ausdrücklich auf die Nr. 1 bezogen.
Also war auch diese Einlassung zwecklos.
Wir mussten vom Oktober letzten Jahres, von der Einbringung des Antrags, bis Januar warten, bis Sie schließlich Ihren Änderungsantrag bzw. die Neufassung vorgelegt haben.
In dieser Zeit ist Ihnen vom Umweltministerium nachgewiesen worden, was an Änderungen passiert ist. Morphologische Änderungen haben Sie schon erwähnt, Frau Pruin. Das andere waren Änderungen infolge der Übertragung von Karten in einen anderen Maßstab. Da haben sich Abweichungen ergeben. Auch das hat uns das Umweltministerium erklärt.
Nein, Herr Präsident; ich möchte jetzt keine Frage zulassen.
Des Weiteren ist uns erklärt worden, dass in den Gesetzestexten überhaupt keine sinnliche Änderung vorgenommen worden ist.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Text eines Gesetzes präziser sein muss als der einer Verordnung. Dementsprechend sind diese Texte unter Ihrer Mitwirkung so abgefasst worden, dass sie eben gesetzesfest waren. Sie stellen sich jetzt hier hin und kritisieren das wieder als erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Verordnungstext. In den Ausschussberatungen habe Sie an keiner Stelle nachweisen können, dass es in dem Text eine gedankliche Änderung gegeben hat, die der alten Verordnung nicht entsprochen hat.
Wie gesagt: Sie haben mit Ihrem Ursprungsantrag ohne Not versucht, den Umweltminister zu kriminalisieren,
um ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit der Medien für Ihren Antrag zu erreichen. Das war leider Ihre einzige Motivation. Sie haben es in der Zwischenzeit trotz sorgfältiger Beweisführung des Umweltministeriums nicht geschafft - -
Kleine Fehler sind durchaus vorgekommen. Die haben aber nicht einmal Sie entdeckt, sondern die örtlichen Gemeinden haben darauf hingewiesen. Damit wäre die Sache eigentlich schon erledigt gewesen.
Die Gemeinden haben sich - anders als Sie - sofort zufrieden gegeben, als der Staatssekretär im Umweltministerium die ganze Sache richtig gestellt hat; sie waren damit einverstanden.
Kein Mensch ist durch diese Gesetzgebung irgendwie geschädigt, behindert worden oder sonst irgendetwas geworden; nur Sie versuchen, uns das hier dauernd weiszumachen.
Meine Damen und Herren, dieser maßlose Angriff gegen den Umweltminister hat nur zu einem geführt, nämlich dazu, dass sich das Klima im Umweltausschuss drastisch verschlechtert hat.
Der Vorsitzende hatte Mühe, bei diesem Punkt seine neutrale Rolle zu wahren. Das war das Einzige, was bei dieser Sache herausgekommen ist. Wir hatten gehofft, dass Sie darüber an dieser Stelle ein paar Worte des Bedauerns verlieren würden. Das ist leider nicht geschehen.
Meine Damen und Herren, dem Antrag in der von Ihnen vorgelegten Neufassung kann man schon deswegen nicht zustimmen, weil Sie im Text wieder den Eindruck aufkommen lassen, es sei bewusst verändert worden. Eindeutig herausgekommen ist aber, dass es keinen Auftraggeber, nichts Ähnliches gegeben hat.
Sie haben auch wieder darauf hingewiesen, dass eine textliche Veränderung vorgenommen wurde. Das stimmt aber nicht; darauf war ich schon eingegangen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat eindeutig klargestellt, dass diese Änderungen nötig waren, um den Gesetzescharakter zu wahren.
Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen, dass mit der heutigen Beratung, in der wir Ihren Antrag natürlich ablehnen werden, das Thema vergessen ist, erledigt ist
und dass Sie sich künftig etwas mäßigen,
z. B. wenn es jetzt um die Atomaufsicht für das Kraftwerk Unterweser geht, dass Sie also nicht wieder versuchen, Fehler, die andere machen, letztlich beim Umweltministerium landen zu lassen. - Ich danke Ihnen.