Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Diskussion, mit der Forderung der Forschung zum Thema Nutzung von embryonalen Stammzellen und der Präimplantationsdiagnostik werden viele Hoffnungen und Erwartungen geschürt. Eigentlich ist es eine erneute Debatte um den Stellenwert, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in unserer Gesellschaft; ich glaube, das hat die heutige Debatte hier im Landtag sehr wohl mit aufgezeigt. Die Hoffnung und Erwartung von genetisch belasteten Eltern auf ein kerngesundes Kind werden durch die PID forciert. Aber: Wie sehen die Erfolgschancen derzeit eigentlich aus? – Bei der Datenerhebung der Europäischen Gesellschaft für menschliche Fortpflanzung und Embryologie in den Jahren 1993 bis 2000 stellte sich heraus, dass die Erfolgschancen eines Paares bei der In-vitroFertilisation auf die Geburt eines gesunden Kindes bei nur 14 % liegen – nicht, wie Frau Pothmer sagte, bei 1,4 %. Aber es sind nur 14 %. Und bei diesen 886 Paaren, die beteiligt waren, kam es letztendlich zu nur 123 Geburten – dazu gehörten allerdings auch Mehrlingsgeburten -; es wurden rund 162 Kinder geboren. Für diese Anzahl der Geburten wurden 6 465 Embryonen hergestellt.
Steht dieser Einsatz an menschlichem Leben im Verhältnis zum Ergebnis, frage ich da. Geht es denn bei der PID tatsächlich um den verständlichen, aber meines Erachtens nicht mit allen Konsequenzen zu erfüllenden Wunsch der Eltern nach einem gesunden Kind? Oder steht hier eher die Absicht der Gewinnung von Material für die Forschung an Embryonen dahinter?
In England, meine Damen und Herren, können Frauen, wenn sie bei der künstlichen Befruchtung die überzähligen Embryonen zur Verfügung stellen, einen Preisnachlass erhalten. Welche Frau ist dann, vielleicht unter finanziellem Druck, bereit, Eizellen zu spenden und anderes mehr?
Die Befürworter der PID führen an, es sei den Eltern nicht zuzumuten, ein behindertes Kind großzuziehen und zu pflegen mit allen Belastungen, die damit einhergehen. Kann das Selektion rechtfertigen? Allein diese Begründung hat in meinen Augen weit reichende Auswirkungen. Wir können den Blick nicht allein auf junges Leben lenken, ohne fortgeschrittenes und das Leben von alten Menschen mit zu betrachten. Wie gehen wir bereits heute mit den alten Menschen um, bzw. wie werden wir zukünftig mit den alten Menschen umge
hen? Wird es Kindern zuzumuten sein, ihre Eltern, die dann gegebenenfalls der vollen Pflege bedürfen, zu betreuen, für sie finanziell aufzukommen?
Der Ausgang der Debatte in den Niederlanden zur Sterbehilfe zeigt erste Wege auf, die dann eventuell auch bei uns beschritten werden könnten. Nun ist die Frage: Wollen wir das? - Für mich bleibt bei aller Detaillierung in der Diskussion zu dem Thema Forschung an embryonalen Stammzellen und der PID – ich möchte das hier nicht im Einzelnen noch weiter ausführen – als einzige Bastion einer konsensfähigen Gesellschaft, dass wir die Grenzen dort setzen müssen, wo das menschliche Leben beginnt, nämlich bei der Befruchtung. Wenn sie einmal aufgegeben werden, kann es – so meine ich – keine neuen Grenzen mehr geben.
Selten, meine Damen und Herren, waren ethische Fragen so sehr radikale Fragen. Der Wirtschaftswundersatz, den ich sehr wohl als eine aus den geburtenstarken Jahrgängen Stammende kenne, dass die eigenen Kinder es besser haben mögen, gewinnt neue und für mich sehr wohl befremdliche Aktualität. Vielleicht ist das Streiten gegen die Tötung von Embryonen ein Kampf gegen Windmühlen; aber vielleicht erfahren wir so, was wir verlieren würden.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es ist etwas ungewöhnlich, aber ich finde es ist richtig, dass wir allen Rednerinnen und Rednern für ihre Beiträge danken.
Ich meine, es sind über alle Fraktionen hinweg Beiträge gewesen, die man vielleicht auch zur eigenen Meinungsbildung noch einmal nachlesen sollte. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal, bevor weitere Kollegen das Plenum verlassen, stelle ich unter großzügigster Auslegung der Geschäftsordnung die Beschlussfähigkeit des Hauses fest, was noch nicht geschehen ist, was jetzt aber notwendig ist. - Dagegen erhebt sich auch kein Widerspruch, wie ich sehe.
wegen des Zeitablaufes – Sie können unschwer erkennen, dass wir etwa eine halbe Stunde hinter der vorgegebenen Zeit zurück sind – den Tagesordnungspunkt 19 noch behandeln und den Tagesordnungspunkt 20 auf die Zeit nach der Mittagspause verschieben. Das heißt, um 14.30 Uhr beginnen wir mit dem Tagesordnungspunkt 20, weil es sonst kaum möglich ist, in einer so kurzen Zeit Mittag zu essen.
Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung: Reform der Medienordnung - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2512
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für jeden nachvollziehbar, dass die unterschiedlichen Informationstechnologien zunehmend zusammenwachsen. Das führt eben dazu, dass man sich auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen Gedanken machen muss. Das heißt, die Staatskanzleien sind dabei, Überlegungen darüber anzustellen, wie die Medienordnung in der Bundesrepublik Deutschland verändert werden kann. Die Landesmedienanstalten führen die Debatte. Es ist daher notwendig, dass auch wir als Landtag uns mit dieser Thematik beschäftigen, denn es kann nicht sein, dass wir nur nachher den Staatsvertrag hier beschließen sollen, aber wenig Möglichkeiten haben, uns mit den Inhalten auseinander zu setzen.
In Erinnerung ist mit Sicherheit die unterschiedliche Übertragung von „Big Brother“. Ich vermute einmal, dass nur sehr wenige von Ihnen diese Übertragungen gesehen haben. Aber es ist sicherlich jedem bekannt gewesen, dass man diese Veranstaltungen im Fernsehen verfolgen konnte und sie über Internet übertragen wurden. An diesem Beispiel kann man sehr gut deutlich machen, dass es eben nicht nachvollziehbar ist, dass für die Fernsehübertragung die Landesmedienanstalten zuständig waren - für die Kontrolle, ob die rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden - und dass
für den Internetbereich eine andere Stelle zuständig war, die denselben Inhalt nach anderer Rechtslage überprüft hat. Das kann unseres Erachtens so nicht sein. Das bedeutet, man muss überlegen, ob man die Medienordnung diesbezüglich auf den Prüfstand stellt und prüft, wo man diese Aufsichtsstrukturen konzentrieren und gegebenenfalls die rechtlichen Bedingungen harmonisieren kann. Für den Bereich des Internets hat der Mediendienststaatsvertrag gegriffen, für den Fernsehbereich der Rundfunkstaatsvertrag.
Wir müssen prüfen, ob es sinnvoll ist, die Aufgaben der Landesmedienanstalt zu erweitern, indem man auf diesen Apparat zurückgreift, der schon für den Rundfunk zuständig ist, und dort dann auch den Bereich der Mediendienste ansiedelt. Das bedeutet natürlich, dass sich Bund und Länder diesbezüglich einigen müssen.
Wir haben in den Landesmedienanstalten bisher schon die gemeinsamen Stellen für Jugendschutz und Programmbeobachtung. Man müsste überlegen, ob man diesen gemeinsamen Stellen mehr Entscheidungsmöglichkeiten und mehr Entscheidungsrechte gibt. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass jegliche Form der Zentralisierung föderal verträglich sein muss; es kann also nicht sein, dass dies am Ende auf Kosten von einigen wenigen Ländern geht, die diese Aufgabe nachher wahrnehmen.
Die Frage ist dann natürlich immer: Was geschieht mit der obersten Landesjugendbehörde, die ja im Bereich des Mediendienststaatsvertrags zuständig ist? Man könnte überlegen, ob nicht die Experten dieser Behörde in Selbstkontrollgremien tätig sein und ihr Wissen zur Verfügung stellen sollten. Selbstkontrollgremien bedeutet aber auch Selbstkontrolle im sprichwörtlichen Sinne und nicht Selbstbedienung, wie es manchmal von Rundfunkveranstaltern missverstanden wird.
Wir haben eine solche Regelung ja bereits im Kinobereich, d. h. auch bei der FSK arbeiten Behörden mit. Man könnte überlegen, dies auch für die Selbstkontrollgremien der Rundfunkveranstalter so festzulegen. Das heißt, die Landesmedienanstalten würden letztlich nur noch eine Missbrauchskontrolle vornehmen.
Aber damit das überhaupt greifen kann, ist es eben notwendig, dass sich die Rundfunkveranstalter und die Anbieter von Mediendiensten zu einem gemeinsamen Medienkodex durchringen, also eine
Konvention verabschieden, in der sie sich selber Grenzen setzen und nicht danach gehen, dass die Quote alles ist, dass sie sich vielmehr inhaltlich festlegen und nachher auch selbst überwachen wollen, dass bestimmte Inhalte und Vorgaben eingehalten und bestimmte Grenzen nicht aus Profitinteressen heraus überschritten werden.
Wenn wir die Medienordnung neu gestalten, müssen wir auch darauf achten, wo Möglichkeiten der Liberalisierung vorhanden sind und wo wir deregulieren könnten. Dabei denke ich an den Bereich der Werbung. Man muss prüfen, ob auf bestimmte zeitliche Vorgaben und auch auf bestimmte Vorgaben für Abstandsregelungen verzichtet werden kann. Man müsste darüber nachdenken, ob man es nicht mehr den Rundfunkveranstaltern selbst überlässt, wie sie die Werbung zeitlich platzieren, denn ich bin sicher, dass die Konsumenten, also die Zuschauer, letztlich durch den Knopf selbst entscheiden können, welche Sender sie sehen wollen, und dass sie, wenn mit der Werbung übertrieben wird, auch von sich aus ein anderes Programm auswählen. Man würde dabei die Werberegelung auf bestimmte Punkte reduzieren, wie z. B. auf das Verbot der Schleichwerbung und auf das Gebot der Trennung und der Kennzeichnung von Werbung.
Mein geschätzter Kollege Ehrhard Wolfkühler hat hier ja gestern zum Kabelausbau in Niedersachsen geredet, und er hat in sehr guten Ausführungen deutlich gemacht, dass der Ausbau notwendig ist. Er hat aber auch gesagt, dass ein chancengleicher und diskriminierungsfreier Zugang zum Kabel möglich sein muss. Diesen Gedanken kann man auch weiterführen und fordern, dass dieser chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang zu allen technischen Einrichtungen möglich sein muss. Es darf einfach nicht sein, dass ein Programmanbieter gleichzeitig Besitzer des Kabelnetzes ist und dann entsprechend reguliert, was nachher gesehen werden darf. Wir haben diese Debatte hier im Parlament ja schon einmal geführt, als wir uns über die Digitalisierung, über die Setop-Boxen und über die D-Box unterhalten haben. In der Debatte haben wir ebenfalls gesagt, es kann nicht sein, dass Herr Kirch auf diese Weise die Technik für die digitale Verbreitung bestimmt; es ist notwendig, dass alle diese Box nutzen können und dass alle die Möglichkeit haben, ihre Programme zu senden, und dass letztlich der Zuschauer entscheidet, welches Programm er mit welcher Technik sieht. Das gilt auch für die technischen Plattformen für die digitale Verbreitung.
Beim Stichwort „Digitalisierung“ erlauben Sie mir den Hinweis, dass inzwischen viele der Meinung sind, dass der öffentliche Rundfunk in punkto Digitalisierung nicht vorn im Zug sitzt, sondern - wenn man es freundlich formuliert - im letzten Wagen mitfährt. Andere sagen sogar, sie bremsen. Das kann es eigentlich nicht sein. In die gleiche Richtung geht jetzt ja der Beschluss, die Fußballweltmeisterschaft 2002 in ARD und ZFD nicht digital zu senden. Das bedeutet ja, dass wir eigentlich ein falsches Signal geben. Wir wollen ja die Digitalisierung des Rundfunks, und wenn ARD und ZDF jetzt beschließen, nicht digital zu senden, dann ist dies meines Erachtens ein Schritt in die falsche Richtung. Es kann nicht sein, dass letztlich allein Herr Kirch die Fußballveranstaltungen über sein Pay-TV digital verbreitet.
Wenn wir schon einmal beim Fußball sind, erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass es auch nicht verständlich ist, dass im Free-TV die ersten Bundesligaberichte am Samstag erst ab 20 Uhr erscheinen sollen.
Das ist auch nur ein Kniefall vor Herrn Kirch, der dann gern am Nachmittag die Fußballsendungen in seinem Pay-TV verkaufen will. Das geht meines Erachtens einen Schritt zu weit. Es geht nicht an, dass das Interesse der Öffentlichkeit, Informationen zu erhalten, so mit Füßen getreten wird, damit private Veranstalter ihre Rechte entsprechend verkaufen können.
Das zeigt mir auch wieder, wie notwendig eigentlich ein funktionierender und guter öffentlichrechtlicher Rundfunk ist, auch für unsere Demokratie insgesamt. Deswegen haben wir in unseren Antrag den Satz mit aufgenommen, dass wir unter Beachtung der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Fortentwicklung sichern müssen. Das umfasst für uns als SPD auch die Online-Aktivitäten. Es kann nicht sein, dass man in diesem Bereich den öffentlichrechtlichen Rundfunk von einer Entwicklung abschneidet. Das darf es nicht geben. Da müssen auch wir als Parlament sehr vorsichtig sein, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in unserer Gesellschaft eine große Bedeutung.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat 1986 in seinem so genannten Niedersachsen-Urteil festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundlage für das Bestehen der privaten Veran
stalter bildet, die diese umfassende Berichterstattung eben nicht zu erbringen haben, wie es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Fall ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe einige Punkte angeschnitten, die wir in der Debatte dieses Antrags diskutieren sollten. Ich habe nicht im Detail konkrete Vorschläge gemacht, weil man doch noch eine lange Zeit diskutieren muss und auch der Ausschuss gefordert sein wird, sich mit Experten darüber auseinander zu setzen. Aber ich bin sicher, wenn wir im Parlament in die zweite Beratung gehen, werden wir konkrete Vorschläge entwickelt haben, über die wir an dieser Stelle diskutieren und beschließen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch einschließlich der SPD-Fraktion! Aufgrund einer Intervention des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Juni letzten Jahres beschlossen, an eine grundlegende Reform der Medienordnung in Deutschland heranzugehen. Mit den vorbereitenden Arbeiten dazu sind die Mitglieder der Rundfunkkommissionen der Länder beauftragt worden. Sie haben den Auftrag mit auf den Weg bekommen, die ersten diesbezüglichen Ergebnisse am Ende der ersten Hälfte dieses Jahres vorzulegen.
Vor diesem objektiven Hintergrund ist offensichtlich die Initiative der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zu erklären, über dieses Thema zu diskutieren, was gut ist und was wir auch begrüßen, weil dadurch die Möglichkeit gegeben ist, Kollege Reckmann, dass die Landesregierung mit auf den Weg bekommt, was die Volksvertretung darüber denkt.
Fest steht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sich die Medien zu Beginn des 21. Jahrhunderts völlig neuen Herausforderungen gegenübersehen. Die Digitalisierung der Übertragungswege wird die Übertragungs- und Speicher
kapazitäten potenzieren. Sie führt zu einer Entkoppelung von medialen Inhalten und Distributionswegen und löst die überkommenen Grenzen zwischen Massen- und Individualkommunikation auf.
Die bisherige Mangelverwaltung bei Übertragungsmöglichkeiten gehört in absehbarer Zeit der Vergangenheit an. Dieser technologische Quantensprung, wie ich ihn bezeichnen möchte, führt zu einem noch breiter ausdifferenzierten Medienangebot, aus dem wiederum eine zunehmende Individualisierung sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nutzerseite folgt.
Die Konvergenz der Techniken - d. h. die Integration verschiedener, bislang getrennter Kommunikationsbereiche und –formen - ermöglicht zudem die Integration bislang getrennter Informationsarten, z. B. bei Sprache, Text und Daten. Der Mediennutzer wird die Übertragungstechnik, z. B. Kabel, Satellit oder Terrestrik, selbst wählen können, über die er die Angebote nutzen will.
Fernsehbilder, Radiosendungen, Fotos, Texte, Internetseiten und Telefongespräche werden bald durch die digitale Technik in einheitlichen Formaten abzuspeichern sein. Traditionelle Verarbeitungs- und Übertragungswege werden deshalb zunehmend durch Softwareanwendungen und Datennetze abgelöst.
Bislang getrennte Mediensparten verschmelzen auf verschiedenen Ebenen. Deshalb macht die zunehmende Konvergenz von Inhalten, Technik und Branchen eine grundlegende Überprüfung des bisherigen Ordnungsrahmens für die elektronischen Medien notwendig.
Aus unserer Sicht sind unter Berücksichtigung der Forderungen, die in dem Katalog der SPD-Fraktion erhoben werden, u. a. folgende Kriterien von Bedeutung:
Erstens. Im Bereich des Persönlichkeits- und Jugendschutzes ist ein einheitliches Recht für alle elektronischen Medien von besonderer Bedeutung. Wie das „Big Brother“-Beispiel gezeigt hat – der Kollege Reckmann hat es erläutert -, gilt dies sowohl für Fragen der Inhalte als auch der zuständigen Aufsichtsstellen. Ziel muss es deshalb sein, die Überwachung des Jugendschutzes in den elektronischen Medien in eine Hand zu legen. Eine solche Stelle könnte – ich gebrauche den Konjunktiv – bei den Landesmedienanstalten angesiedelt werden. Die gemeinsame Stelle der Länder „jugendschutz.net“ könnte dabei mit einbezogen werden.
In diesem Zusammenhang sollte dann auch die unterschiedliche Behandlung von Telediensten, die dem Bundesgesetz über jugendgefährdende Schriften unterliegen, und den Mediendiensten nach dem Mediendienstestaatsvertrag der Länder aufgegeben werden. Die Länder haben langjährige Erfahrungen im Jugendschutz bei elektronischen Medien. Deshalb wäre es aus unserer Sicht angebracht, ein einheitliches Jugendschutzrecht für alle elektronischen Medien – d. h. Rundfunk, Mediendienste und Teledienste – durch und über die Länder zu schaffen.