In diesem Zusammenhang sollte dann auch die unterschiedliche Behandlung von Telediensten, die dem Bundesgesetz über jugendgefährdende Schriften unterliegen, und den Mediendiensten nach dem Mediendienstestaatsvertrag der Länder aufgegeben werden. Die Länder haben langjährige Erfahrungen im Jugendschutz bei elektronischen Medien. Deshalb wäre es aus unserer Sicht angebracht, ein einheitliches Jugendschutzrecht für alle elektronischen Medien – d. h. Rundfunk, Mediendienste und Teledienste – durch und über die Länder zu schaffen.
Zweitens. Die verfassungsrechtlich verbürgte Bestands- und Entwicklungsgarantie zur Sicherung der Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss auch im digitalen Zeitalter verbürgt bleiben. Er muss die Möglichkeit haben, sich überall dort mit Programmangeboten zu präsentieren, wo das breite Publikum künftig in der Medienwelt anzutreffen ist. Deshalb treten wir ausdrücklich dafür ein, die Teilhabe des öffentlichrechtlichen Rundfunks an den neuen Informationsund Kommunikationstechnologien sicherzustellen.
Nach unserer Auffassung kann die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nur so weit reichen, wie es zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich verbürgten Grundversorgung erforderlich ist. Teilhabe an neuen Technologien darf nicht dazu führen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk schrankenlos betätigen darf.
Der Rundfunkstaatsvertrag der Länder ermächtigt derzeit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, neben klassischem Rundfunk werbefrei OnlineAngebote mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt anzubieten. Darüber hinausgehende Medienangebote durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedürfen unserer Meinung nach gerade vor dem Hintergrund des Gebührenprivilegs einer speziellen öffentlichen, politischen und rechtlichen Legitimation.
Drittens. Um die Zukunftsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu sichern, halten wir es für empfehlenswert, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks quantitativ und qualitativ noch präziser festzulegen. Dies ist u. a. aus folgenden Überlegungen notwendig: Die Europäische Kommission stuft die deutsche Rundfunkgebühr als Beihilfe ein. Wie die Abweisung der Be
schwerden gegen den Kinderkanal und gegen Phoenix gezeigt hat, war für die Akzeptanz der Gebührenfinanzierung dieser Kanäle durch die Europäische Kommission letztlich allein die Tatsache ausschlaggebend, dass die Ministerpräsidentenkonferenz in der Protokollerklärung die konkreten Programmkonzepte der beiden Kanäle zur Grundlage der staatsvertraglichen Ermächtigung gemacht hatte.
Will man also in der Beihilfediskussion auf europäischer Ebene auf der sicheren Seite sein, empfiehlt sich eine möglichst präzise Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags.
Eine Präzisierung der Qualitätsanforderungen ist auch deshalb vonnöten, weil jeder Rundfunkteilnehmer durch eine Gebühr oder jedenfalls eine staatlich festgesetzte Abgabe den öffentlichrechtlichen Rundfunk finanzieren muss. Dieser muss deshalb im Bewusstsein der Menschen als ein besonderes Qualitätsangebot verankert sein, das Leistungen beinhaltet, die bei den Privaten nicht zu haben sind und für die es sich deshalb lohnt, Gebühren zu zahlen.
Viertens. Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die im vorliegenden Entschließungsantrag der SPD-Fraktion aufgestellte Forderung, bei der weiteren Ausgestaltung der Medienordnung „Möglichkeiten der Liberalisierung und Deregulierung auszuschöpfen“. Gleichzeitig tritt sie dafür ein, die rundfunk- und medienrechtlichen Regelungen für den privaten Rundfunk übersichtlicher und transparenter zu gestalten.
Nach unseren Vorstellungen muss das gesamte Verfahren gestrafft, Doppelprüfungen zwischen Kartellbehörden und Medienaufsicht müssen vermieden und Zuständigkeiten konkretisiert werden. Zudem sollten Staatsverträge nur so viele rechtliche Rahmenbedingungen setzen, wie die verfassungsrechtliche Ausgestaltungspflicht es von den Ländern verlangt.
Fünftens. Es ist für die Union eine medienpolitische Selbstverständlichkeit, sich für einen chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den zusammenwachsenden Informationstechnologien auszusprechen. Denn alle anderen Regelungen würden ordnungspolitisch nicht nachvollziehbar sein und sich letztlich der Entwicklung auf dem Medien- und Technologiesektor entgegenstemmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem vorliegenden Entschließungsantrag der SPD-Fraktion sind nur einige Aspekte aufgegriffen worden, die im Zusammenhang mit einer sich notwendigerweise neu ergebenden Medienordnung angesprochen werden müssen. Darüber wird es in den nächsten Jahren in Deutschland, aber auch insbesondere hier im Niedersächsischen Landtag mit Sicherheit intensive, substanziierte Diskussionen geben.
Was die konkret angesprochenen Forderungen im SPD-Antrag angeht, so ist zu sagen, dass sie im Wesentlichen nachvollziehbar und medienpolitisch akzeptabel sind. Wir werden uns vonseiten der Union aber vorbehalten, in den Fachausschusssitzungen den einen oder anderen nicht genannten Aspekt aufzugreifen und zu thematisieren. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal froh darüber, dass Herr Kollege Reckmann klargestellt hat, wozu dieser Antrag überhaupt dienen soll. Die Debatte über die technische Konvergenz der Medien ist ja nicht neu. Dass jetzt hier im Landtag vorgegeben wird, mit welcher Zielsetzung die Niedersächsische Landesregierung in die Verhandlungen über den nächsten Rundfunkstaatsvertrag geht, kann ich nur begrüßen. Ich halte das für einen guten Schritt, den man in der Rundfunkpolitik in Niedersachsen durchaus nicht gewöhnt ist.
Ich will für meine Fraktion an dieser Stelle, auch um es für Sie alle ein bisschen kürzer zu machen - die fundierten Debatten werden ja im Ausschuss stattfinden -, nur auf zwei Punkte hinweisen.
Schon das duale System, die alte Medienordnung, hat uns vor Probleme der inhaltlichen Konvergenz der Programme gestellt, die wir meiner Meinung nach - Ehrenkodex hin, Ehrenkodex her - bis heute nicht in den Griff bekommen haben. Das heißt, es muss tatsächlich auch noch einmal darüber geredet werden, wie denn in Zukunft der öffentlichrechtliche Programmauftrag aussehen soll und wie
er, wenn noch mehr Medien öffentlich-rechtlich bestückt werden, durchgehalten werden soll. Meiner Meinung nach steht diese Zielsetzung in einem zumindest für mich bisher nicht auflösbaren Widerspruch zu der Zielsetzung, bei der weiteren Ausgestaltung der Medienordnung Möglichkeiten der Liberalisierung und Deregulierung gerade auch im Zusammenhang mit Werbung voll auszuschöpfen. Ich halte all das, was der Kollege Reckmann vorgetragen hat, auf den ersten Blick eigentlich noch nicht für vereinbar. Ich meine aber, dass dies spannende und hoffentlich auch weit reichende Debatten im Ausschuss zur Folge haben wird.
Vielen Dank, Frau Harms. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag zur federführenden Beratung und Berichterstattung dem Ausschuss für Medienfragen zu überweisen und mitberatend den Ausschuss für Jugend und Sport sowie den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu beteiligen. Gibt es darüber hinausgehende Wünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich wünsche Ihnen guten Appetit. Wir sehen uns um 14.30 Uhr wieder.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Neue Wege in der Tourismuswirtschaft Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2514
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jahr 2000 war für den DeutschlandTourismus ein Rekordjahr. In Niedersachsen konnte im vergangenen Jahr bei den Auslandsgästen eine Steigerung um 27,3 % registriert werden. Natürlich spiegelt sich in dieser Zahl auch die EXPO wieder. Dennoch: Der Nettozugewinn liegt in Niedersachsen immerhin bei rund 6 %. Niedersachsen ist ein erfolgreiches Tourismusland, und das soll es auch bleiben. Jährlich verbringen mehr als 9 Millionen Touristen mit mehr als 33 Millionen Übernachtungen ihren Urlaub in Niedersachsen. Niedersachsen hat als Urlaubsland eine Spitzenstellung. Der Tourismus ist in Niedersachsen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Schon deshalb ist es wichtig, dass wir die wirtschaftspolitische Bedeutung des Tourismus sowohl für die niedersächsischen Tourismusregionen, die Kur- und Heilbäder, die Hotellerie und Gastronomie als auch für die gesamte Freizeitindustrie als bedeutenden Wirtschaftsfaktor im Dienstleistungsbereich mit den größten Wachstumschancen immer wieder deutlich herausstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Primärumsatz des Tourismus liegt in Niedersachsen bei mehr als 14 Milliarden DM. Mehr als 5 % aller versicherungspflichtig Beschäftigten sind im Tourismus- und Gaststättengewerbe tätig. Das sind mehr als 120 000 Menschen. Die Frage, die wir heute und in Zukunft beantworten müssen, lautet: Wie schaffen wir es, dieses positive Ergebnis auch in Zukunft zu halten? - Der Tourismus in Niedersachsen unterliegt einem harten nationalen Wettbewerb und steht in Konkurrenz zu den anderen Bundesländern. Unsere Tourismusfachleute haben längst erkannt, dass durch die grenzenlosen Informationsmöglichkeiten in den neuen IT-Medien die Transparenz der Angebote auf dem Markt immer größer wird. Damit Niedersachsen auch in Zukunft ein erfolgreiches Tourismusland bleibt und im zunehmenden Wettbewerb auf den nationalen und internationalen Märkten bestehen kann, müssen Anstrengungen unternommen werden.
Diesen Herausforderungen können wir nur wirkungsvoll begegnen, wenn wir uns ein klares Bild über die derzeitige Lage und die Zukunftsentwicklung verschaffen. Das gilt für alle touristischen Leistungsträger. Wir müssen eine gemeinsame unternehmerische Strategie entwickeln, die nicht mehr vom Kirchturmsdenken geprägt ist. Tourismuspolitik liegt aber nicht ausschließlich in
der Zuständigkeit der Landesregierung. Es sind alle aufgerufen, die regional und lokal Verantwortung tragen, an der Gestaltung einer wettbewerbstauglichen Tourismusoffensive mitzuwirken. Die SPD-Fraktion will die Landesregierung auffordern, die Initiative zu ergreifen, um die Rahmenbedingen für die Zukunftsplanung der Tourismuspolitik im Land Niedersachsen neu zu definieren.
Meine Damen und Herren, es genügt heute nicht mehr, im Tourismus gut zu sein. Das Ziel muss heißen, besser zu sein als andere. Wirtschaftlich denken und unternehmerisch handeln ist das Motto des Erfolges. Der Markt verlangt neue Qualitäten. Wer im Tourismus wirtschaftlich bestehen will, muss sich einen professionellen und innovativen Wettbewerbsvorsprung verschaffen. Die Ziele eines zukunftsfähigen Entwicklungskonzeptes für den Tourismus in Niedersachsen müssen die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Förderung der Arbeitsplätze im Dienstleistungsgewerbe sein. Qualität statt Masse, Ausbildung und Qualifizierung im Servicebereich, die Entwicklung von Themen statt Produkten und der Einsatz innovativer Informations-, Buchungs- und Kundenbindungsstrategien sind wichtige Elemente einer nachhaltigen Tourismusentwicklung in Niedersachsen.
Welche Zielsetzungen und Erwartungen verbinden wir als SPD-Fraktion mit dem Antrag „Neue Wege in der Tourismuswirtschaft“?
Erstens. Ein wichtiges Ziel ist die Reorganisation der Verbandsstruktur auf Landesebene. Mit der Gründung einer Landesmarketinggesellschaft für Tourismus unter Beteiligung der Wirtschaft und der Tourismusverbände ist ein wichtiges Etappenziel erreicht worden. Diese Gesellschaft wird nach langer Vorbereitung am 15. Juni, also morgen, ihre Arbeit aufnehmen. In dem Zusammenhang möchte ich insbesondere Herrn Dr. Kottkamp für seine nervenaufreibende, aber erfolgreiche Arbeit um die Gründung der Marketinggesellschaft sehr herzlich danken.
Wir alle wissen, dass es viele Vorbehalte und Bedenken gab und vielleicht auch noch gibt und dass es vieler Gespräche und Überzeugungskraft bedurfte, den Gesellschaftervertrag unterschriftsreif zu machen. Der neuen Gesellschaft unter der Leitung der Geschäftsführerin Corinna Ruh wünsche ich erfolgreiches Wirken.
Meine Damen und Herren, das Ziel ist richtig, der Weg dahin sicherlich noch nicht ganz geebnet. Wir sind allerdings fest davon überzeugt, dass die Einbindung der Unternehmen aus der Freizeitwirtschaft in Niedersachsen nicht nur richtig, sondern dringend notwendig ist. Denn nur über die so genannte Public Private Partnership wird sich mittelfristig für beide Seiten eine profitablere Situation ergeben.
Die Durchsetzung der Prinzipien moderner Standortpolitik - Destination-Management - soll in Niedersachsen zu einem größeren Imagegewinn, zu höheren Umsätzen und mehr Arbeitsplätzen beitragen. Dazu gehört auch eine gebündelte Interessenvertretung der niedersächsischen Tourismusund Freizeitwirtschaft in Form eines Lobbyverbandes. Denn, meine Damen und Herren, der Tourismus braucht eine starke Lobby.
Zweitens. Die Zukunftsplanung für die Tourismuswirtschaft macht es notwendig, dass alle Produkte professionell entwickelt und auf dem elektronischen Markt präsentiert und buchungsfähig gemacht werden.
Drittens. Neue Wege in der Tourismuswirtschaft erfordern auch, dass die Landesregierung neue Entwicklungsprozesse unterstützt und sich mit Beratungsangeboten an der Produktentwicklung und Produktprofilierung beteiligt, und zwar deshalb, weil eine erfolgreiche Positionierung und Profilierung des Tourismuslandes Niedersachsen nur gemeinsam mit den Leistungsträgern aus der touristischen Praxis und den Vertretern aus den Tourismusbehörden und Institutionen erfolgen kann.
Viertens. Zukunftsweisende Tourismuspolitik bedeutet auch, dass sich der Wettbewerb an wirtschaftlichen Prinzipien zu orientieren hat. In Zukunft muss es das Ziel aller Investoren im touristischen Bereich sein, neue Einrichtungen betriebswirtschaftlich zu führen. Für defizitäre Einrichtungen müssen Sanierungskonzepte entwickelt werden. Dazu gehören die Entwicklung von langfristig tragfähigen Wettbewerbsvorteilen, z. B. in der Marktforschung, der Konzeptentwicklung, der Kooperations- bzw. Allianzenbildung, und die Gründung und Durchführung der Offenen Foren Tourismus.
Meine Damen und Herren, ich appelliere an die klassischen Tourismusorganisationen und –regionen, ebenfalls ihre Organisationsstrukturen anzu
passen und sowohl die privatwirtschaftlichen als auch die kommunalen Akteure mit der Marketingorganisation auf Landesebene zu vernetzen. Nur dann kann eine professionelle Vermarktung sichergestellt und können innovative Produkte entwickelt und über Medien buchbar angeboten werden. In einer bestimmten Übergangszeit werden auch die bisher geförderten Regionalverbände bei der Umstrukturierung helfen.
Fünftens. Neue Wege in der Tourismuswirtschaft heißt auch, dass die Entwicklung neuer Angebote und der Marketingbereich finanziell gefördert werden. Allerdings, meine Damen und Herren, gibt es keine Gießkannenförderung mehr. Gefördert und belohnt werden sollen in Zukunft nur noch solche Aktivitäten und Vorhaben, die Niedersachsen zu einem Wettbewerbsvorsprung verhelfen. Die Landesförderung wird in Zukunft ausschließlich auf einer überzeugenden konzeptionellen Basis erfolgen.
Sechstens. Wir wollen, dass durch genaue Marktbeobachtungen die Trends und Nischenangebote rechtzeitig erkannt werden. Heutige Markterkenntnisse machen deutlich, dass in Zukunft neue Tourismussparten, z. B. Kulturtourismus, Wellness, Gourmet-Tourismus, Erlebnisgastronomie, Trendund Funsport, Kongress- und Messetourismus, Events und Festivals, Freizeitwelten, naturnaher Tourismus und Seniorentourismus, stärker beachtet und gefördert werden müssen. Die touristischen Infrastrukturen der Zukunft müssen viel stärker auf die Bedürfnisse und die Neigungen der Kunden abgestimmt werden.
Siebtens. Einen zukunftsfähigen Tourismus gibt es nicht, wenn die verkehrlichen Anbindungen der touristischen Regionen, z. B. Nordsee, an die Quellgebiete wegfallen. Unsere Forderung ist und bleibt der Erhalt der Fernverbindungen der Deutschen Bahn in die touristischen Gebiete. Es ist ein Widerspruch, wenn wir die Nachhaltigkeit des Tourismus im Sinne der Agenda 21 fordern, aber gleichzeitig die ökologisch vernünftigen Verkehrsverbindungen kappen.
Achtens. Als Motivation und Ansporn sollte das Land jährlich einen Innovationspreis vergeben. Damit könnten neue, richtungsweisende Entwicklungen im Tourismus, mit denen Niedersachsen im Benchmarking einen Wettbewerbsvorteil erzielen kann, ausgezeichnet werden.
Neuntens. Niedersachsen hat touristische Stärken und Besonderheiten, die sich wirtschaftlich noch besser vermarkten lassen. In Niedersachsen ist der Fahrradtourismus ein zentrales Element eines nachhaltigen und ökonomisch erfolgreichen Tourismus. Für Niedersachsen ergeben sich somit beachtliche Potenziale, die weiter erschlossen werden müssen. Das Projekt „Landesweites Radwegenetz“, die Radwanderkarte Niedersachsen und das vom Land mitfinanzierte Projekt „Bed and Bike“ sind erfolgreiche Ansätze. Unter Einsatz beträchtlicher finanzieller Mittel, insbesondere auch der EU, hat das Land in den letzten Jahren die Radwege in Niedersachsen einschließlich der Lückenschlüsse, der Installierung von Leitsystemen, Beschilderungen usw. ausgebaut. Die landesweite und überregionale touristische Vermarktung des Niedersachsen-Netzes wird eine der wichtigen Aufgaben der Landesmarketinggesellschaft sein.
Zehntens. Ein weiteres Highlight in der Tourismuswirtschaft ist die professionelle Erschließung und Vermarktung kultureller Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten. Kulturangebote verbessern die Qualität des Urlaubs, schaffen neue attraktive Angebote für Kurzurlauber und leisten einen wichtigen Beitrag zu der gewünschten Saisonverlängerung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des sanften Tourismus und dienen der Verbesserung der wirtschaftlichen Basis sowohl für Eigentümer und Träger der Kulturgüter als auch für die Tourismusgemeinden, für die Hotellerie und die Gastronomie des Landes.