Protokoll der Sitzung vom 18.09.2001

Da mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, schließe ich die Beratung. Wir können abstimmen:

Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr in der Drucksache 2669 zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung: a) Männergewalt in Familien effektiv bekämpfen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2042 - b) Aktionsplan gegen Gewalt in der Familie: Vorbereitende Maßnahmen und Gesetzesänderungen zur sofortigen Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes (Bundesgesetz) in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2286 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen - Drs. 14/2670

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der 66. Sitzung am 15. Dezember 2000 und der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 74. Sitzung am 15. März 2001 an den Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist auch zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

Ich erteile das Wort der Kollegin Frau SchusterBarkau.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der extremistischen Gewalt in der vergangenen Woche fällt es natürlich schwer, das Augenmerk heute auf die innerfamiliäre Gewalt zu lenken. Doch in diesem Bereich können wir selbst, kann der Niedersächsische Landtag konkret etwas zur Bekämpfung von Gewalt hier und heute beschließen. Umso erfreulicher ist es, dass es gelungen ist, sich zwischen den Fraktionen auf eine gemeinsame Entschließung „Männergewalt in Familien effektiv bekämpfen Aktionsplan für Niedersachsen“ zu verständigen; dokumentiert es doch, dass alle Fraktionen dem Thema die dringend notwendige Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und immer wieder zuteil werden lassen wollen. Denn Gewalt gegen Frauen und Kinder ist allgegenwärtig.

Viele Jahre lang war insbesondere die Gewalt im familiären Bereich ein Tabuthema. Seit dem Internationalen Tag der Frau im Jahre 1975 wird Gewalt gegen Frauen auch in Deutschland thematisiert. Ende der 80er-Jahre/Anfang der 90er-Jahre rückten auch andere Formen von Gewalt in das Blickfeld der Öffentlichkeit: sexuelle Gewalt gegen Frauen, der sexuelle Missbrauch von Kindern,

die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Prostitutionstourismus und Frauenhandel, sexuelle Übergriffe in Therapien, Gewalt gegen ältere Frauen, gegen ausländische Frauen und gegen Behinderte. Ich frage aber: Was hat das gebracht? - Noch immer erfährt statistisch gesehen jede dritte Frau in der Bundesrepublik Gewalt durch Männer. Jede siebte Frau ist Opfer von sexueller Gewalt, Vergewaltigung und Nötigung. Von insgesamt 521 Mordopfern in 1999 sind 245 Frauen gewesen. Von diesen 245 Frauen wurden 110 von Verwandten und 66 von Bekannten ermordet. Bei Vergewaltigungen und sexueller Nötigung waren von 7 620 Opfern 7 343 Frauen, von denen über die Hälfte mit dem Täter verwandt oder bekannt war.

Diese Zahlen zeigen deutlich auf, dass Gewalt in der Familie, Verwandtschaft und Bekanntschaft weit überwiegend von Männern ausgeübt wird. Häusliche Gewalt in der Familie ist aus der polizeilichen Statistik derzeit nicht explizit ermittelbar. Dies gilt es zu ändern. Es gilt, den Tatbestand „Gewalt in Familien“ als eigenständiges Delikt in die niedersächsische Polizeistatistik aufzunehmen.

Eine letzte markante Zahl, die das Besorgnis erregende Ausmaß von Gewalt verdeutlicht: Jede dritte bis fünfte Frau erfährt Gewalt in der Familie. Das heißt natürlich anders herum, mindestens ein Fünftel aller Männer wird in der Partnerschaft dauerhaft oder vorübergehend gewalttätig. Mit der Gewalt gegen die Partnerin steigt aber auch für die Kinder das Risiko, in solchen Partnerschaften Opfer innerfamiliärer Gewalt zu werden. Von den psychischen Belastungen der Kinderseelen, die Zeugen solcher Gewaltübergriffe werden, will ich hier erst gar nicht sprechen.

Ich frage: Was ist bisher in Niedersachsen getan worden? - Wir haben ein gutes, über das Land verteiltes Angebot an Beratungs- und Hilfeeinrichtungen. Frauen- und Mädchenhäuser erfahren eine institutionelle Förderung. Notrufe, Anlaufund Beratungsstellen für vergewaltigte Frauen und Mädchen, für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind, werden gefördert und erhalten Zuschüsse. Über die wiederholte haushaltsmäßige Abbildung dürften Sie alle im Bilde sein. Aus- und Fortbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, Schulung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte berücksichtigen bereits das Thema Gewalt.

Mit der Entschließung fordern wir, darüber hinauszugehen. Polizei, Justiz und die weiteren beteiligten Einrichtungen sollen durch Fort- und Weiterbildungsangebote mit dem neuen Interventionsprogramm und seinen Handlungsmöglichkeiten vertraut gemacht werden.

Die anfangs genannten Schätzungen lassen aber weiteren Handlungsbedarf erkennen, nein, massiver ausgedrückt: Handlungsdruck. Gestatten Sie mir einen Querverweis auf das beschlossene Gesetz zum Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung. Insbesondere der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung ist ein wichtiger Baustein. Aber auch die Länder sind in der Pflicht, jeweils ein umfassendes Gesamtkonzept zu entwickeln, welches es mit den Aktivitäten des Bundes und der Kommunen abzustimmen gilt. Wir müssen - auf Dauer - zu einer Kooperation, zu einer Vernetzung der mit Männergewalt befassten Institutionen auf der staatlichen und nichtstaatlichen Ebene kommen.

Auf der bundesgesetzgeberischen Ebene hat sich in jüngster Zeit einiges getan, was die Männergewalt in Familien betrifft. So dient z. B. die so genannte Wohnungszuweisung dazu, die Rechtslage weiter zu verbessern. Den Familiengerichten wird damit die Zuweisung der ehelichen Wohnung an einen der Ehegatten sowie die begrenzte Zuweisung bei anderen als ehelichen häuslichen Gemeinschaften erleichtert. Damit werden die schnelle räumliche Trennung von den Tätern und der Erhalt der gewohnten Umgebung ermöglicht.

Aber auch im Bereich des polizeilichen Wegweiserechts gilt es, auf Länderebene aktiv zu werden, gilt es, ein Konzept zur Überwachung der Wegweisung zu entwickeln. Insbesondere die Äußerungen des Justizministers lassen hoffen, hier einen starken Verbündeten zu haben.

Insbesondere wollen wir die unverzügliche Entwicklung eines Konzeptes zur Einführung von Präventions- und Interventionsstellen auf regionaler Ebene, welche auch der notwendigen Täterarbeit Rechnung tragen und sich die Erfahrungen der bereits gut arbeitenden Projekte wie z. B. des HaIP, des Hannoverschen Interventionsprojektes, zunutze machen.

Lassen Sie uns heute - ich sage: endlich - diesen weiteren Mosaikstein im großen Themenkomplex zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern beschließen. Die Ministerien - hier möchte

ich besonders das MFAS hervorheben, das schon aktiv an der Einrichtung von sechs Beratungs- und Interventionsstellen zum Bereich der häuslichen Gewalt arbeitet - sind bereits ressortübergreifend am Thema dran. Geben Sie diesen das offizielle Startsignal!

Ich bitte Sie, der Empfehlung des federführenden Ausschusses, des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen, in der Drucksache 2670 zu folgen. - Ich danke denen, die mir bis zu Ende zugehört haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Pothmer!

Frau Präsidentin, ich hatte mich zwar gemeldet, aber ich bin es derart gewöhnt, an die letzte Stelle gesetzt zu werden, dass ich gar nicht reagiere, wenn ich als Zweite aufgerufen werde.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Die Letzten werden die Ersten sein! - Plaue [SPD]: Das muss irgendwie an der Qualität liegen! War nicht so gemeint!)

- Herr Plaue, ich weiß, dass Sie das gerne zurücknehmen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle gerne einmal sagen, dass die Beratungen, die wir im Ausschuss zu diesen beiden Anträgen durchgeführt haben, sehr produktiv gewesen sind. Ich finde, dass wir dem Beratungsergebnis zustimmen können, auch wenn ich mir an der einen oder anderen Stelle eindeutigere Aussagen gewünscht hätte. Ich glaube, dass es jetzt darauf ankommt, dafür Sorge zu tragen, dass das, was in dem Antrag steht, in vollem Umfang und vor allem auch zeitnah umgesetzt wird.

Die Landesregierung hat das ja im Haushalt bereits abgebildet, und die Ministerin hatte das auch angekündigt, zunächst einmal aber nur Mittel für drei Interventionsstellen zur Verfügung gestellt. Nun ist - man kann wohl sagen - auf Druck der Frauen, insbesondere auf Druck der LAG der kommunalen Frauenbeauftragten, die darauf hingewiesen haben, dass drei Interventionsstellen für Niedersachsen

nun wirklich nicht zureichend sind, die Anzahl auf sechs ausgeweitet worden. Allerdings sind die veranschlagten Mittel nicht mehr geworden, sie sind gleich geblieben. Für sechs Interventionsstellen stehen also die Mittel zur Verfügung, die für drei geplant waren.

Ich verstehe natürlich, dass es das Bemühen gibt, die Regionen umfänglich zu bedienen. Ich frage allerdings, ob die Qualität der Interventionsstellen so zureichend sein wird, dass sie den Frauen auch die Hilfe bieten können, die zunächst vorgesehen war und die auch notwendig ist.

Gänzlich fehlt bis jetzt noch eine Koordinierungsstelle auf Landesebene. Wir hatten sie ausdrücklich in unserem Antrag vorgesehen. Dabei haben wir auf Erfahrungen in Österreich und aus anderen Bundesländern zurückgegriffen, die mit der Umsetzung der Interventionsprojekte schon weiter sind. Von denen ist sehr deutlich gesagt worden, dass es dringend eine Vernetzung auf der Landesebene braucht, die für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, die Fortbildung auf Landesebene organisiert, die für die Datenerhebung und die Evaluation sorgt.

In den Beratungen im Ausschuss ist deutlich geworden, dass die Notwendigkeit einer solchen Interventionsstelle nicht in Frage gestellt wird. Im Übrigen ist auch nicht in Frage gestellt worden, Frau Ministerin, dass diese sechs Interventionsstellen nur der erste Schritt sein können, dass wir natürlich in Niedersachsen, einem Flächenland, für jeden Landkreis eine brauchen. Sachlich ist das übrigens auch von den SPD-Kolleginnen und -Kollegen nicht in Frage gestellt worden.

Ich weiß, dass die finanzielle Decke des Landes sehr kurz ist. Ich finde das nicht schön, aber ich habe letztlich Verständnis dafür, dass man schrittweise versucht, hier eine Infrastruktur zu schaffen, die wir für die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes brauchen.

Wofür ich allerdings wirklich kein Verständnis habe, ist die Tatsache, dass wir zwar im Entschließungsantrag gemeinsam die Notwendigkeit der Täterarbeit in diesem Zusammenhang noch einmal hervorheben, dass aber zeitgleich die Männerbüros, die ja die Einzigen wären, welche die Täterarbeit auch leisten könnten, ihre Tore schließen müssen, weil sie in dem Zuständigkeitswirrwarr dieser Landesregierung aus jeder Förderung herausgefallen sind oder herausfallen. Ich bin der Auffassung

- das will ich deutlich sagen -, dass das in den Zuständigkeitsbereich des Justizministers fällt, nicht nur zuständigkeitshalber, sondern auch als Person. Es ist sehr schade, dass er jetzt nicht da ist. Er hat nämlich in vielen, wirklich umfänglichen und, wie ich finde, auch nachvollziehbaren guten Artikeln immer wieder auf die Bedeutung der Täterarbeit hingewiesen. Meiner Ansicht nach ist es auch eine Frage der Glaubwürdigkeit dieses Justizministers, der ja gerade an der Stelle auch versucht, wie er sagt, Akzente zu setzen, hier die Zuständigkeit nicht weiter von sich wegzuweisen, sondern die Täterarbeit auch möglich zu machen.

Ich hoffe, dass es uns gelingen wird, im Rahmen der Haushaltsberatung das, was da jetzt passiert ist, zu heilen. Ich meine, dass die Täterarbeit tatsächlich ein wichtiger Teil der Interventionsprojekte sein wird. Das haben die Österreicher, die das zunächst nicht vorgesehen hatten, ganz ausdrücklich in ihrer Auswertung deutlich gemacht. Wir wären wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir eine vorhandene Infrastruktur, die wir brauchen, jetzt zerschlügen. Ich bitte deswegen insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, da korrigierend einzugreifen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der CDU)

Kollege Bookmeyer!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Niedersächsischen Verfassung heißt es im Artikel 3, der sich mit den Grundrechten befasst, am Schluss von Absatz 2:

„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“

Es ist davon auszugehen, dass im Jahre 1999 mindestens 15 867 Frauen durch Männer in Familien Gewalt angetan worden ist. Damit ist das Grundrecht auf körperliche und psychische Unversehrtheit gröblich verletzt worden. Es steht für meine Fraktion außer Frage, dass alle geeigneten Mittel

ergriffen werden müssen, diesem Grundrecht, so weit es nur irgend geht, Geltung zu verschaffen.

Gerade die Betroffenheit über die zugegebenermaßen nicht direkt vergleichbaren furchtbaren Vorgänge in den USA sollte uns für diesen Bereich noch stärker sensibilisieren, als dies ohnehin erwartet werden dürfte. Denn jede Gewalttat, ob gegen Frauen, Kinder oder auch Männer, ist eine Untat zu viel. Da es, so fürchte ich, noch irgendwo einige ewig Gestrige geben könnte, füge ich unmissverständlich hinzu: Abgesehen von im Einzelfall nicht auszuschließender Notwehr ist auch die geringste Anwendung von Gewalt eines Mannes gegenüber einer Frau kein „Kavaliersdelikt“, sondern die eklatante Verletzung der Menschenwürde ist ausnahmslos zu ächten. Sie gilt es ausnahmslos und unnachgiebig zu ahnden.

(Beifall bei der CDU)

Insofern ist die fraktionsübergreifende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen überfällig, steht sie doch, wenn nicht unmittelbar, so doch mittelbar in Kontinuität auch der Bemühungen meiner Fraktion. Ich darf u. a. an den Entschließungsantrag der Union vom 4. November 1995 erinnern. Damals ging es zunächst um eine Perspektiverweiterung dergestalt, neben der Hilfe für die weiblichen Opfer auch die Prävention in den Blick zu nehmen, welche beim männlichen Täter ansetzt. Seinerzeit wurde auch bereits auf eine Konzeption für ein Interventionsprojekt in Berlin verwiesen. Um der Gewalt gegen Frauen umfassend begegnen zu können, sind meines Erachtens auch heute alle Wege zu beschreiten: Prävention, Intervention sowie erforderlichenfalls entschiedene Ahndung. Wegen der Kürze der Zeit möchte ich zur Prävention nur einige wenige Anmerkungen machen.

Erstens. Wir sind uns gewiss einig, dass der erste Schritt mit der Erziehung zur Gewaltlosigkeit zu tun ist, und zwar nicht nur in der Schule, sondern auch im Elternhaus. Hier besteht jedoch offenbar inzwischen zuweilen die Notwendigkeit, sowohl das Verantwortungsbewusstsein als auch die Fähigkeit zu entsprechender Erziehung zu fördern.

Zweitens. Wann endlich werden wir dahin kommen, die Gewaltverherrlichung in den Medien wirksam einzudämmen? Meines Erachtens gibt es inzwischen hinreichend Untersuchungen, welche die Negativauswirkungen solcher Sendungen belegen.

Drittens. Müssen wir es hinnehmen, dass „Popstars“ durch ihre vermeintlichen „Hits“, wenn sie darin Gewalttätigkeit besingen, auf Kosten späterer Opfer reich werden? Als womöglich noch harmloses Beispiel - ich fürchte, es gibt weit schlimmere führe ich einen Titel der so genannten Ärzte an, den ich bisher nicht in den Mund genommen habe. Er heißt: „Manchmal haben Frauen ein kleines bisschen Haue gern.“ Solange wir so etwas noch erdulden müssen, kann ich darauf nur mit Versen aus dem Song „Anonyme Opfer“ der Popgruppe „Pur“ entgegnen: „Männer sind die Täter, rücksichtslos, gemein. Manchmal ist es schwer, sich nicht zu schämen, ein Mann zu sein.“

(Zustimmung von Frau Pawelski [CDU])

Zur Intervention an dieser Stelle entsprechend wenige, aber deutliche Anmerkungen: Da wir, wie eingangs ausgeführt, alle geeigneten Mittel ergreifen müssen, dem Grundrecht auf Unversehrtheit Geltung zu verschaffen bzw. dessen Missachtung zu ahnden, unterstützen wir nach wie vor die weitere und natürlich alsbald flächendeckende Einrichtung von Interventionsprojekten, in welchen alle in Frage kommenden Institutionen, die aufzuzählen ich Ihnen und mir hier erspare, zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang setzten und setzen wir uns daher auch für den Erhalt des Männerbüros ein, welches nach einem Artikel der HAZ vom 28. November 2000 um seine Existenz bangt. Denn nach Ausführungen von Mitarbeitern ist die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls gewalttätig gewordener Männer durch die Arbeit der Büros deutlich geringer, sodass Täterarbeit auch Opferschutz sei. Wo aber Täterarbeit zu kurz greift - um dies ebenso klar noch einmal zu unterstreichen -, muss der Täter sanktioniert werden, wozu im konkreten Fall auch das Instrument der Wohnungswegweisung vorzusehen ist.

Ferner plädiere ich dafür, dass der Ahndungsgrad von Gewalt- und Sexualstraftaten der Schwere der Tat entsprechend angemessen sein muss. Zuweilen scheint mir das heute bei weitem nicht der Fall zu sein.

Wiederholungstäter dürfen keine Möglichkeit finden, für weitere Untaten Freiraum zu erhalten.