Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat hat empfohlen, den Ausschuss für Umweltfragen federführend mit diesem Antrag zu befassen und die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für innere Verwaltung mitberatend zu beteiligen. - Andere Vorstellung sehe ich nicht. Ich danke Ihnen
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und sehen uns um 14.30 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fahren mit unserer Tagesordnung fort, nachdem Sie hoffentlich eine angenehme Mittagspause hatten.
Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung: Umsetzung der UVP- und IVU-Richtlinien der EU in nationales Recht - Landesregierung nimmt Wettbewerbsnachteile für niedersächsische Landwirtschaft widerstandslos hin - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2775
Zur Einbringung hat sich der Kollege Kethorn gemeldet. Bitte schön, Herr Kethorn! Ich gehe davon aus, dass Sie sowohl einbringen als auch für Ihre Fraktion sprechen.
So ist es. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer in den letzten Wochen und Monaten landwirtschaftliche Betriebe besucht hat und mit den Bauersfamilien ins Gespräch
sondern die Stimmung ist, Herr Brauns, vor allem mies ob der miserablen Entscheidungen der Bundesregierung und der Landesregierung im agrarpolitischen Bereich.
Ich komme sehr viel herum. In meinem Landkreis im Lande Niedersachsen kennt man mich, und dann ist man schnell beim Thema und fragt: Was hältst du denn eigentlich von dieser Agrarpolitik?
Meine Damen und Herren, gibt es überhaupt noch eine Agrarpolitik, wo doch die Entscheidungen gegen die Landwirtschaft, gegen den ländlichen Raum und gegen die Menschen auf den Bauernhöfen im ländlichen Raum gerichtet sind?
Dazu kann ich nur sagen: Dies ist keine Agrarpolitik! Ich werde später noch einmal darauf zurückkommen.
Ein aktuelles Beispiel ist die Umsetzung der UVPund IVU-Richtlinien der EU in nationales Recht. Seit dem 3. August haben bäuerliche Familienbetriebe in Deutschland bzw. in Niedersachsen erhebliche Wettbewerbsnachteile hinzunehmen. Allerdings ist dies nicht verwunderlich; denn diese Entscheidung der Landesregierung, die Umsetzung in nationales Recht widerstandslos und widerspruchslos hinzunehmen, reiht sich nahtlos in andere Entscheidungen der Landesregierung bzw. der rot-grünen Bundesregierung in den vergangenen Jahren ein.
Ich möchte kurz daran erinnern, dass auf Bundesebene die Steuerreform, die Einführung der Ökosteuer und die Kürzungen in der Agrarsozialpolitik oder auch in der Agrarstrukturpolitik stattgefunden haben und dass im Land Niedersachsen seit 1990 eine Halbierung des Agrarhaushalts erfolgt ist. Oder denken Sie an die Novellierung des Wasserschutzgesetzes, durch die die Beiträge für die Grundstückseigentümer - also für die Landwirte in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben worden sind! Denken Sie meinetwegen auch an das Landes-Raumordnungsprogramm - das teilweise wieder zurückgezogen worden ist -, nach dem es Eignungsgebiete für Tierhaltungsanlagen geben soll, wobei landwirtschaftliche bäuerliche Familienbetriebe allerdings keine Möglichkeiten mehr haben, in diesem Bereich zu investieren.
Meine Damen und Herren, aus genau diesen Gründen haben sich mittlerweile Frust, Enttäuschung und Verbitterung breit gemacht. Dieser Frust vermengt sich mit der Sorge um die Zukunft und die Existenzfähigkeit der Höfe.
Meine Damen und Herren, worum geht es in unserem Entschließungsantrag im Kern? - Es geht um die Umsetzung der UVP- und IVU-Richtlinien der EU in nationales Recht. IVU heißt „Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltschäden“; UVP heißt „Umweltverträglichkeitsprüfung“. Es ist sicherlich eine sehr komplizierte Materie. Um es aber einfach auszudrücken, stellen wir fest: Diese Richtlinien enthalten mittlerweile Bestimmungen, die die Hürden für den Neubau eines simplen Schweinemaststalles genauso hoch setzen wie für den Bau eines Atommeilers. Das kann es doch wohl nicht sein!
- Das ist kein Quatsch, Herr Klein. Sie werden in den nächsten Jahren, wenn die entsprechenden Richtlinien, die nun in nationales Recht umgesetzt worden sind, auch angewandt werden müssen, sehen, welche Belastungen damit verbunden sind.
Meine Damen und Herren, die UVPund IVU-Richtlinien der EU gibt es seit längerem, und sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist so weit okay. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Bundestag seit einigen Monaten vor. Ursprünglich war vorgesehen, die EU-Richtlinien 1 : 1 in nationales Recht umzusetzen.
Interessant ist dabei, Herr Klein, dass selbst der Umweltminister Trittin ursprünglich vorgehabt hat, diese 1 : 1-Umsetzung vorzunehmen.
Aber dann gab es die BSE-Diskussion und das MKS-Geschehen, und plötzlich war alles anders. Alle Gremien im Deutschen Bundestag und im Bundesrat - jedenfalls mit rot-grünen Mehrheiten haben sich gegenseitig überboten und wollten wesentlich schärfere Bestimmungen in ein nationales Gesetz aufnehmen als die, die von der Europäischen Union vorgesehen waren.
Dies macht sich für Deutschland und für Niedersachsen erheblich bemerkbar. Beispielsweise ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rinderbereich einzuführen. Die gibt es auf europäischer Ebene nicht. Bei uns ist ein Schwellenwert vorgesehen, ebenso ein Schwellenwert bei Kälbern; beides gibt es auf EU-Ebene nicht. Ferner sollen die Schwellenwerte bei Schweinen und bei Geflügel auf nationaler Ebene im Vergleich zu den Zahlen auf europäischer Ebene erheblich reduziert werden.
Darüber hinaus wird in Deutschland eine allgemeine bzw. eine standortbezogene Vorprüfung eingeführt, die es in anderen Ländern ebenfalls nicht gibt.
Diese neuen Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. standortbezogenen Vorprüfungen sind zeitaufwändig und sehr kostenträchtig. Dies wird schließlich bedeuten, dass es einen erheblichen Strukturwandel in der bäuerlich orientierten Landwirtschaft in Deutschland bzw. in Niedersachsen geben wird.
Die bäuerlich orientierte Landwirtschaft wird möglicherweise noch in der Lage sein, die zeitaufwändigen Regelungen umzusetzen. Unter anderem die kostenträchtigen Regelungen, die damit verbunden sind, wird sie nicht auf die Produkte umlegen können, die sie am Ende verkauft und die die Bürger preiswert erwerben wollen.
Dies wird einen Strukturwandel in einem erheblichen Umfang zur Folge haben, sodass wir schließlich in Niedersachsen nur noch die Betriebe vorfinden werden, die Sie in Ihren Programmen nicht vorgesehen haben. Die bäuerliche Landwirtschaft bleibt dabei auf der Strecke. Die bäuerliche Landwirtschaft, die vor allem in Niedersachsen unsere Kulturlandschaft auszeichnet, werden Sie damit vernichten.
Meine Damen und Herren, unsere Forderung an die Landesregierung bzw. auch an die Bundesregierung ist eindeutig: Diese Wettbewerbsverzerrungen, die mit der Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht manifestiert sind, sind aufzuheben. Dies ist die eine Möglichkeit.
Eine andere Möglichkeit ist: Sie heben die niedrigen Schwellenwerte, die nun auf bundesdeutscher Ebene festgezurrt worden sind, auf, damit eine Wettbewerbsgleichheit gegeben ist.
Es gibt auch noch eine weitere Möglichkeit: Die Landesregierung müsste sich bereit erklären, die durch die kostenträchtigen Regelungen - die auch im Einzelnen aufzuführen sind - entstehenden Kosten zu übernehmen, damit wenigstens auf dieser Ebene eine Wettbewerbsgleichheit gegeben ist.
Meine Damen und Herren, es gibt bei der Umsetzung dieser Richtlinien einen weiteren Punkt, der Kritik verdient. Wir kritisieren in diesem Zusammenhang die mangelnde Entscheidungsfreudigkeit der Landesregierung. Mit der Umsetzung in nationales Recht sollte die Zuständigkeit der Bearbeitung von Bauanträgen von der Landkreisebene auf die Bezirksregierungsebene verlagert werden. Die Landesregierung hat richtig erkannt, dass diese Regelung wenig praktikabel ist. Sie sah sich aber nicht in der Lage, schnell eine entsprechende Verordnung zu erlassen, damit die Landkreisebene dann auch die Zuständigkeit hat. In der Folge ergab sich, dass sich die Anträge bei den Landkrei