Protokoll der Sitzung vom 26.10.2001

Deshalb haben wir auch gesagt, dass uns die Landesregierung bis zum 31. März nächsten Jahres eine Übersicht über die in Niedersachsen bestehenden Möglichkeiten vorlegen möge. Das ist meiner Meinung nach ausreichend Zeit. Ich halte es für wichtig, dass wir dann einen Schritt weiterkommen.

Ich komme auf einen weiteren wichtigen Punkt zu sprechen, bei dem wir uns häufiger im Kreis dre

hen; zurzeit liegt dem Landtag dazu eine Petition vor. Diejenigen, die Wasserkraftanlagen betreiben wollen, werden im Genehmigungsverfahren rundum geschickt. Der eine schiebt es auf den anderen. Es gibt dabei eigentlich immer nur Störfälle. Im Prinzip müsste überlegt werden - auch das fordern wir in unserem Antrag -, wie wir Wasserkraft ermöglichen, und nicht, wo wir überall Steine in den Weg legen. Nehmen Sie also diejenigen, die Wasserkraftanlagen betreiben, an die Hand, helfen Sie ihnen, und tun Sie nicht ein Hindernis nach dem anderen auf.

(Zustimmung bei der CDU)

Natürlich - das wissen wir alle - gibt es auch Punkte, bei denen es Schwierigkeiten gibt. Das wollen wir gar nicht leugnen. Es ist selbstverständlich, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen sein müssen und dass auch eine Abstimmung mit dem Tierschutz erfolgen muss. Es gibt in dieser Hinsicht einige Konfrontationen, die sicherlich nicht sehr schön sind. Es gibt aber auch fischgerechte Möglichkeiten, die einiges auffangen können. Herr Jüttner, ich habe mir sagen lassen, dass Sie neulich eine Lachstreppe besichtigt haben, die sehr überzeugend war. Ich meine also, es gibt Möglichkeiten, zu vernünftigen Lösungen zu kommen. Wenn diese in Übereinkunft mit Tierschutz und mit Naturschutz gefunden werden, helfen wir der Wasserkraft. Sehen wir zu, dass wir die bisher installierte Leistung wirklich verdoppeln. Das wäre ein Erfolg. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Kollege Schack hat das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt in der Tat eine lang anhaltende Diskussion über Ausbaumöglichkeiten der Wasserkraft in Niedersachsen. Fachleute sagen uns, dass zurzeit eine Leistung von 60 Megawatt installiert ist und dass eventuell ein Ausbau auf 100 Megawatt in Niedersachsen erreicht werden kann. Eine aus CO2Gründen wünschenswerte Verdoppelung der Leistung, Frau Zachow, ist leider nicht erreichbar. Insofern ist der Beitrag zum Klimaschutz nicht sehr groß. Es ist aber immerhin ein wichtiger

Baustein, wenn wir in diesem Bereich weiter vorankommen können.

Es ist insgesamt wichtig und auch positiv zu sehen, wenn solche Anlagen wieder in Betrieb gehen. Dies ist auch eine ökonomische Frage. Sicherlich wird hier auch Geld eingesetzt, um betriebswirtschaftlich etwas voranzubringen. Es gibt hier aber das müssen wir sehen - widerstrebende Interessen zwischen Kraftwerkbetreibern, Naturschützern und Tierschützern. Deshalb richten wir auch entsprechende Fragen an die Landesregierung. Wir möchten, nachdem diese Fragen beantwortet worden sind, einen Kompromiss mit allen Beteiligten erreichen. Wir hoffen, dass wir nach der Beantwortung der Fragen einen konstruktiven Beitrag zum Ausbau der Wasserwirtschaft in Niedersachsen leisten können, aber auch zur Beantwortung der Fragen im Bereich von Naturschutz und Tierschutz, die dabei nicht unter den Tisch fallen dürfen.

Ich muss an dieser Stelle sagen, dass ich optimistisch bin, dass wir vorankommen werden, was den Ausbau der Wasserkraft angeht. Wir brauchen sicherlich nicht nur einen Ölwechsel zu machen, Frau Zachow. Das ist ein bisschen zu einfach. Wir wissen, dass die Landesregierung auch in der Vergangenheit tätig gewesen ist. Sie hat allein in den letzten vier Jahren Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von 11 bis 265 kW gefördert. Es gibt in diesem Bereich also keinen Stillstand, sondern einen permanenten Fortschritt. Wenn wir diesen begleiten können, sind wir auf einem guten Weg. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schack. - Frau Kollegin Harms, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alles, was mit Wasserkraft hier im Lande Niedersachsen zu tun hat, ist tatsächlich sehr mühsam. Deshalb bin ich zunächst einmal froh, dass es uns geglückt ist, im Einvernehmen zwischen den Fraktionen endlich diesen oft schon geplanten Antrag hier in das Plenum einzubringen. Auch ich bin der Auffassung - darin muss ich Frau Zachow Recht geben -, dass geklärt werden muss, wie die Landesregierung heute zur ihren Zielsetzungen aus dem Jah

re 1994 steht. Im Energieprogramm der Landesregierung, für das noch Wirtschaftsminister Peter Fischer verantwortlich zeichnete, hieß es, dass man die damals schon installierte Leistung von 60 Megawatt ausbauen wolle und ein Potenzial von insgesamt 100 Megawatt anstrebe.

Ich glaube, dass die Ausschöpfung dieses Potenzials zum einen durch Zubau zu erreichen wäre. Ich glaube - auch das ist von Frau Zachow angesprochen worden -, dass Anlagen zum anderen teilweise auch optimiert werden können. Dann könnten auch zusätzliche Eingriffe in die Natur, insbesondere Eingriffe in die Flüsse, vermieden werden. Voraussetzung für die Optimierung bestehender Anlagen ist aber gerade, dass diejenigen Betreiber, die kleine Kraftwerke auf der Grundlage von alten Wasserrechten betreiben, dann auch Planungssicherheit und Investitionssicherheit bekommen. In dieser Hinsicht sieht es im Moment eher schlecht aus.

Die Erfahrungen der Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen mit den Genehmigungsbehörden in Niedersachsen sind in der Tat sehr schlecht. Die Großen lässt man in der Regel laufen. Die Betreiber der kleinen Anlagen haben oft das Gefühl, dass sie wie die schlimmsten Umweltsünder behandelt werden. Ich glaube, in dieser Hinsicht muss wirklich etwas in Ordnung gebracht werden. Ein konstruktiver Umgang mit denjenigen, die Wasserkraft in Niedersachsen nutzen und ausbauen wollen, ist also angesagt. Bisher sind die Behörden dazu nicht wirklich in der Lage.

Ich erinnere an einen einzigen mir bekannten Fall, in dem ein Wasserkraftwerk hier in Niedersachsen beantragt und in kürzestmöglicher Zeit genehmigt wurde. Das war das Wasserkraftwerk der Stadtwerke Hannover. Nirgends sonst verlief die Genehmigung so reibungslos.

Schauen wir uns z. B. auch einmal die Maßnahmen an, die die Vorhaben naturverträglich machen sollen. Das, was an Fischaufstiegsmöglichkeiten auf wunderbaren Bildern vor der Realisierung gezeigt wurde, sah sehr viel besser aus als das, was in die Realität umgesetzt wurde. Herr Jüttner, es ist eben doch so, dass man mit den Stadtwerken Hannover möglicherweise anders umgeht als mit einem Bauernehepaar, das schon sehr lange ein kleines Wasserrrecht besitzt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der CDU)

Das Ziel dieses Antrages ist klar. Wir wollen, dass geklärt wird, wie das Potenzial jetzt tatsächlich von der Landesregierung gesehen wird. Wir sind uns alle darüber einig, dass es sich nicht um ein gigantisches Potenzial in Niedersachsen handelt. Wir wollen, dass geklärt wird, wie sich die Landesregierung eine Optimierung bestehender Anlagen vorstellt und was die Landesregierung dazu beitragen kann.

Wir sind sehr dafür, dass auch im Sinne des Umweltbundesamtes, das dazu Empfehlungen unterbreitet hat, eine Positivkartierung vorgelegt wird, damit Planungen nicht mehr vergeblich in Auftrag gegeben werden und die Leute sich nicht vergeblich Gedanken machen. Eine solche Positivkartierung könnte bei dem sicherlich kleineren Konflikt in Sachen Wasserkraft ähnlich positive Wirkungen haben wie das Verfahren, auf das man sich bei der Windenergienutzung geeinigt hat. Dort haben wir ja ebenfalls Vorrangstandorte ausgewiesen. So mancher unnötige Konflikt ist damit aus der Welt geschafft worden.

Ich hoffe also, dass wir mit diesem Antrag jetzt endlich einen besseren Umgang mit denjenigen initiiert haben, die sich hier im Land Niedersachsen für die Wasserkraft engagieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, mir liegt zu diesem Tagesordnungspunkt keine weitere Wortmeldung vor.

Wir kommen jetzt zu der interfraktionell vereinbarten sofortigen Abstimmung.

(Frau Harms [GRÜNE]: Nein!)

- So steht es hier.

(Frau Harms [GRÜNE]: Danach hat mich nie einer gefragt!)

- Sie möchten eine Ausschussüberweisung?

(Frau Harms [GRÜNE]: Natürlich! Wir wollen doch endlich einmal von der Landesregierung etwas dazu hö- ren!)

- Wenn Sie eine Ausschussüberweisung beantragen, ist das in Ordnung. In meiner Vorlage steht

aber: sofortige Abstimmung. Frau Harms, es ist im Ältestenrat so besprochen worden. Herr Möhrmann, ist das richtig?

(Möhrmann [SPD]: Richtig, das ist so besprochen worden!)

Wenn aber Ausschussüberweisung gewünscht wird, verfahren wir entsprechend. Ich schlage vor Sie müssen jetzt Obacht geben, ob dies Ihre Zustimmung findet -, dass der Ausschuss für Umweltfragen mit dem Antrag federführend befasst wird und dass mitberatend die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Städtebau und Wohnungswesen beteiligt werden.

(Möhrmann [SPD]: Und der Aus- schuss für Landwirtschaft!)

- Auch der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten soll mitberatend beteiligt werden. Sind wir uns darüber einig? - Wir sind uns einig. Dann ist die Ausschussüberweisung so beschlossen.

Ich rufe dann auf

Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Bedarfsgerechter Sozialhaushalt - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2772

Zur Einbringung dieses Antrages hat Frau Kollegin Pothmer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt in der Politik bekanntlich so etwas wie die Stunde der Wahrheit. Die Haushaltsberatungen, insbesondere die Haushaltsberatungen im Kabinett, gehören dazu. Ich finde, dass sie ein ziemlich feiner Seismograf für die Beantwortung der Frage sind, welches Standing eine Ministerin oder ein Minister und der dazugehörige Politikbereich in der Landesregierung und im Kabinett hat.

Frau Ministerin Trauernicht hatte ihre erste Haushaltsberatung, und ich finde, dass Sie, Frau Trauernicht, daraus ziemlich gerupft herausgekommen sind.

(Groth [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)

Solange ich dabei bin, sind Einsparungen in dieser Größenordnung jedenfalls nicht vorgekommen. 70 Millionen DM insgesamt: 40 Millionen DM im Bereich der ambulanten Pflege und 30 Millionen DM im Krankenhausbau. Das sind schon recht ordentliche Beträge.

Völlig überrascht war ich aber darüber, dass Sie, Frau Trauernicht, die Brisanz dieser Entscheidung überhaupt nicht begriffen haben. Sie haben über die 2 Millionen DM gejubelt, die Sie für den Jugendbereich bekommen haben. Aber - na klar! die alten Hasen der Sozialpolitik bei den Sozialdemokraten wussten natürlich sofort ,

(Groth [SPD]: Welche alten Hasen meinen Sie jetzt eigentlich?)

- alter Hase nicht im Sinne von Lebensalter, sondern im Sinne der Frage, wie lange Sie dabei sind! - was für ein Sprengstoff in dieser Entscheidung liegt und haben seitdem versucht, diese Entscheidung zu korrigieren. Aber da sie selbst die Frage nach einer gerechten Verteilung von Finanzmitteln nicht mehr stellen, sondern sich immer nur im Sozialhaushalt bewegen, sind die Vorschläge auch entsprechend fantasielos ausgefallen. Ich frage Sie im Ernst: Was soll die qualitative Verbesserung darstellen, wenn Sie einen großen Teil des Geldes statt im Bereich der ambulanten Pflege jetzt im Bereich der stationären Pflege einsparen wollen? Denn die jetzt vorgesehene Deckelung des Pflegewohngeldes schichtet doch die Belastung schlicht von denjenigen, die ambulant gepflegt werden, hin zu denjenigen um, die stationär gepflegt werden.

Mit dieser Entscheidung hätte sich die Landesregierung jedenfalls endgültig von dem Ziel verabschiedet, die Unabhängigkeit der Pflegebedürftigen von der Sozialhilfe beizubehalten. Nach ersten Schätzungen wird nämlich ein Drittel aller Heimbewohnerinnen und Heimbewohner der Sozialhilfe anheim fallen.

Frau Ministerin Trauernicht, als Sie Ihren Haushaltsentwurf im Sozialausschuss eingebracht haben, haben Sie es uns noch als Erfolgsmeldung verkündet, dass das niedersächsische Konzept des Pflegewohngeldes sein Ziel erreicht habe, nämlich die stationär zu Pflegenden eben nicht in die Sozialhilfe abzudrängen, und dass Sie daran auch festhalten wollten. So viel zu der Halbwertzeit der Aussagen der Sozialministerin. Ich finde es schon

bemerkenswert, dass sich die SPD-Fraktion über solche Aussagen so schnoddrig hinwegsetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)