Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Das ist das Defizit einer privaten Gesellschaft. Ich kann Ihnen aber sagen, dass sich die Gesellschafter finanziell erheblich engagiert haben. Das ist ihre Angelegenheit. Weitere Informationen stehen mir momentan nicht zur Verfügung.
Herr Minister, Sie bestätigten gerade, dass es Gespräche zwischen den Ministerpräsidenten der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gegeben hat. Ich frage Sie: War der zuständige Minister, der Wissenschaftsminister, dieses Landes auch daran beteiligt und, wenn nicht, warum nicht?
Ich kann nicht bei jedem Gespräch, das der Ministerpräsident führt, zugegen sein. Es ist darüber gesprochen worden, ob die Kooperation den Interessen Nordrhein-Westfalens widerspricht. Das ist offenkundig nicht der Fall. Witten/Herdecke ist übrigens auch eine private Einrichtung; sie wird allerdings vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert und unterstützt.
Die geplante wissenschaftliche Kooperationen mit dem INI steht den Interessen NordrheinWestfalens nicht entgegen. Das ist ein gutes Gesprächsergebnis. Ein besseres hätte auch durch meine Anwesenheit nicht erzielt werden können.
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass nur im apparativen Bereich zusätzliche Hilfen notwendig seien. Wenn ich den Grundriss des INI richtig in Erinnerung habe, gibt es dort weder Forschungslabors noch Apotheken noch eine Pathologie. Wie
Was Sie sagen, trifft zu. Im Bereich der Apotheke und der Pathologie - in diesem Fall insbesondere der Neuropathologie - wird es deshalb auch in Zukunft eine technische Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover, eine Leistungsaustauschbeziehung, geben. Für die Dienstleistungen, die die Neuropathologie und die Apotheke der MHH liefern, muss das INI allerdings die marktüblichen Preise bezahlen. Für die MHH ist das ein gutes Geschäft.
b) Gewalt im Wendland ohne Folgen - Landesregierung muss Verantwortliche belangen! - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 14/2874
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Durchführung von bisher vier CASTOR-Transporten hat Kosten in einer Größenordnung eines hohen zweistelligen Millionenbetrages verursacht, für die in den letzten Jahren der Steuerzahler aufkommen musste. Einen erheblichen Kostenaufwand bedeutet die Bereitstellung von Polizeibeamten, zu deren Aufgaben nicht nur die Sicherung des Transportes, sondern auch die Auseinandersetzung mit zum Teil gewalttätigen Demonstranten gehört. Im Zusammenhang mit den Demonstrationen ist es in den letzten Jahren durch Demonstrationsteilnehmer verstärkt zur Begehung
von Straftaten gekommen, wie z. B. Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Eingriff in den Schienenverkehr. Die eingesetzten Polizisten waren mit großem Personalaufwand u. a. damit beschäftigt, Straftaten zu registrieren und Demonstranten nach der Auflösung von Sitzblockaden wegzutragen. Es ist davon auszugehen, dass anlässlich der Demonstrationen zum CASTORTransport 2001 vergleichbare Ereignisse stattfinden.
In Anbetracht der für die Allgemeinheit insbesondere im Zusammenhang mit den gewalttätigen Demonstrationen entstehenden Kosten ist es notwendig, dass seitens der Landesregierung die Verantwortlichen, d. h. die Demonstranten, zur Erstattung der bei polizeilichen Einsätzen entstandenen Kosten sowie zum Schadensausgleich bei Sachbeschädigungen herangezogen werden.
1. Ist seitens der Landesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Demonstrationen gegen die CASTOR-Transporte gegenüber Demonstranten, die bei der Auflösung von Sitzblockaden von Polizeibeamten weggetragen werden, die Erstattung der Polizeikosten für Vollstreckungsmaßnahmen geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen?
2. Ist seitens der Landesregierung geplant, im Falle von Beschädigungen öffentlicher Sachen durch Demonstranten Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen?
3. Inwieweit hat die Landesregierung in den letzten Jahren nach Demonstrationen gegen den CASTOR-Transport gegen Demonstranten Ansprüche auf Erstattung von Polizeikosten und Schadenersatz geltend gemacht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Polizei hat die Pflicht, einerseits die sichere Durchführung der genehmigten CASTORTransporte in das Zwischenlager zu gewährleisten und andererseits dagegen gerichtete friedliche Demonstrationen zu schützen. Dies hat bis zum heutigen Tag einen erheblichen polizeilichen Einsatz der Länder sowie des Bundesgrenzschutzes erfordert. Die Polizei steht dabei im Zentrum des Kon
flikts zwischen den Betreibern und den Gegnern der Kernenergie, ohne dass die eigentlichen Konfliktgegner in größerem Umfang an den Einsatzkosten beteiligt werden können. Die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Aspekte sind bereits in den letzten Jahren anhand zahlreicher Landtagsanfragen dargestellt worden.
Ich habe sehr großes Verständnis für die Forderung, rechtswidrig handelnden Demonstranten an den Kosten des Polizeieinsatzes zu beteiligen -dies umso mehr, als der Protest ausdrücklich darauf abzielt, die Kosten unverhältnismäßig in die Höhe zu treiben.
Soweit es um den Einsatz des Bundesgrenzschutzes im Bereich der Bahnstrecke geht, handelt es sich - das dürfte bekannt sein - um eine Angelegenheit des Bundes. Die rechtlichen Möglichkeiten des Landes Niedersachsen zur Erhebung von Kostenforderungen gegenüber Demonstranten sind allerdings - vergleichbar der Situation beim Bund sowie anderen Bundesländern - sehr begrenzt. Hinzu kommt, dass die Polizei im komplexen Einsatzgeschehen eines Gorleben-Transports zunächst vordringlich eine zügige Lagebewältigung vorzunehmen hat.
Eines steht jedoch unmissverständlich fest, meine Damen und Herren: Ein Prinzip der Folgenlosigkeit rechtswidrigen Verhaltens von CASTORGegnern gibt es seitens der Polizei nicht. Es sind zahlreiche strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Im Zusammenhang mit dem Transport im März 2001 sind dies rund 650 Strafverfahren und über 400 Ordnungswidrigkeitenverfahren, die bereits größtenteils an die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. Verwaltungsbehörde weitergeleitet werden konnten. Über das Ergebnis dieser Verfahren vermag ich keine substantiierte Prognose abzugeben.
Bei den Ordnungswidrigkeiten sollte nach Möglichkeit die Ausschöpfung des Bußgeldrahmens angestrebt werden. Bezüglich der Straftatbestände wie der Nötigung kommt es, wie Sie wissen, auf die Bewertung durch die Justiz an. Blockaden, die auf die Verhinderung des Transports abzielen, sehe ich persönlich als Straftat und nicht als Bagatelle an.
Ich wünsche mir, dass die Gerichte diese Einschätzung teilen. Sie werden mir aber sicherlich darin zustimmen, Frau Stokar, dass die Unabhängigkeit der Gerichte ein so hohes Gut ist und die sich daraus ergebenden Entscheidungen immer zu respektieren sind. - Ich wollte diesen Satz erst aus meinem Manuskript streichen. Jetzt bin ich froh, dass ich ihn belassen habe.
Im Zusammenhang mit Ingewahrsamnahmen von Demonstranten ist die Erhebung von Gebühren zulässig. Für die Unterbringung im Gewahrsam können 38 DM je angefangenem Tag und für die Beförderung im Polizeifahrzeug 70 DM in Rechnung gestellt werden; auch diese Gebührenordnung werden wir selbstverständlich in Euro umrechnen.
Die Bezirksregierung Lüneburg hat nach dem Transport im März dieses Jahres über 300 Gebührenbescheide erlassen, von denen mehr als die Hälfte inzwischen rechtskräftig ist. Darüber hinaus liegen noch rund 300 Vorgänge zur Überprüfung von Ingewahrsamnahmen beim Amtsgericht Dannenberg vor, aus denen sich bei Bestätigung der polizeilichen Maßnahmen weitere Gebührenheranziehungen ergeben werden.
Die beim Gorleben-Transport im März erfolgte Einbetonierung der Robin-Wood-Aktivisten ist für diese ebenfalls nicht folgenlos geblieben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe erhoben. Für die notwendige Befreiung der Einbetonierten haben BGS und THW zusammen etwa 18 000 DM geltend gemacht. Die Deutsche Bahn AG hat rund 20 000 DM Schadenersatz verlangt.
Darüber hinaus können gegenüber den Blockierern von Robin Wood polizeiliche Einsatzkosten im Zusammenhang mit der entstandenen Verzögerung des Transports allerdings weder vom Bund noch vom Land als Schadenersatz geltend gemacht werden. Eine individuelle Zurechnung des Polizeieinsatzes für die Blockierer ist nach dem Ergebnis
entsprechender Prüfungen der bundesweit geltenden Rechtslage haftungsrechtlich nicht durchsetzbar. Die Kosten des Polizeieinsatzes können grundsätzlich nicht allgemein auf den Einzelnen oder eine bestimmte Gruppe umgelegt werden.
Für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Organisationen Robin Wood und Greenpeace habe ich mich gleich nach Bekanntwerden der massiven Rechtsverletzungen ihrer Mitglieder beim CASTOR-Transport im März eingesetzt. Anfang Juli hat das Innenministerium die zuständigen Finanzämter in Bremen und Hamburg über die polizeilichen Ermittlungen unterrichtet. Die Prüfungen laufen noch. Auskünfte werden von den Finanzbehörden unter Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht gegeben. Ich bin sehr gespannt, wie das Ergebnis der Prüfung bei Greenpeace in der Verantwortung des neuen Hamburger Senats ausfallen wird.
(Frau Harms [GRÜNE]: Ach, Sie bauen auf Herrn Schill? Das finde ich wirklich interessant! Der ist Ihnen lie- ber als Kollege?)
- Frau Harms gibt mir die Möglichkeit, zwei Dinge richtig zu stellen. Durch eine Agenturmeldung über eine gestrige Pressekonferenz ist der Eindruck entstanden, ich hätte den Brandanschlag auf die Seerauer Brücke mit Aktivitäten von Greenpeace verbunden. Ich möchte das ausdrücklich zurückweisen. Das ist nicht der Fall, meine Damen und Herren. Ich bin von einem Journalisten gefragt worden, der gesagt hat: Ihr wolltet wohl euren Polizeieinsatz im Vorhinein ein wenig begründen, indem ihr auf militante Störer hingewiesen habt. Daraufhin habe ich gesagt: Aus meiner Sicht ist z. B. der Brandanschlag auf die Brücke in der Tat eine militante Störung, auf die sich die Polizei einrichten muss.
Im Zusammenhang mit einer anderen Frage, und zwar mit der Frage der Gemeinnützigkeit, spielte die Aberkennung eine Rolle. Dazu habe ich gesagt: Was Robin Wood betrifft, warte ich einmal ab, was die Bremer sagen. Das muss der Finanzsenator machen. In Hamburg gibt es jetzt einen neuen Senat. - In diesem Zusammenhang habe ich in der Tat den von mir nicht sehr geschätzten Lautsprecher von dort genannt. Aber gemeint war der Finanzsenator. Der Finanzsenator in Hamburg sollte in der Tat prüfen, ob eine Gemeinnützigkeit von Greenpeace aufrecht zu halten ist. Ich bin durchaus der Meinung, dass der Staat demjenigen, der ganz
gezielt dazu beiträgt, diese Transporte so zu verzögern, dass sie viel mehr Geld kosten, nicht den Vorteil der Gemeinnützigkeit belassen kann.
Das ist der Grund dafür, dass ich darum bitte, es zu überprüfen. Ich hoffe, dass es in Hamburg in Gang gesetzt wird.
Dies vorausgeschickt, meine Damen und Herren, erlaube ich mir, die Fragen der CDULandtagsfraktion im Namen der Landesregierung wie folgt zu beantworten.