Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

Die Kooperation mit Witten/Herdecke soll die Möglichkeiten des INI verbessern, z. B. über gemeinsame Berufungen, erstklassiges Personal an Bord zu bekommen, um dadurch entsprechend attraktiv für Patientinnen und Patienten zu sein. Es ist nicht vorgesehen, dass auf den Gebieten der Geschäftsführung und der Krankenversorgung eine ökonomische Kooperation angestrebt wird.

Frau Abgeordnete Schröder!

Herr Minister, ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob die Bürgschaftsbedingungen geändert werden müssen.

(Zustimmung von Frau Schliepack [CDU])

Das war eine kurze, aber eine Jungfernfrage.

(Heiterkeit)

Kurze Frage, kurze Antwort: Nein.

Jetzt kommt Herr Biallas!

Sie haben uns eben erklärt, dass die Kapitaldeckungskosten auch dann nicht aufgebracht werden könnten, wenn das INI zu 100 % belegt wäre. Können Sie uns erklären, welche Fakten eintreten müssten, um eine 100-prozentige Kostendeckung zu erreichen?

(Groth [SPD]: Das hat er auch nicht gesagt! - Wulff (Osnabrück) [CDU]: Er weiß es nicht!)

Herr Minister Oppermann!

Sie haben entweder nicht zugehört oder das, was ich gesagt habe, nicht verstanden. Ich habe gesagt: Die Frage, ob die Kapitalkosten gedeckt werden können, hängt nicht allein von der Höhe der Auslastung ab.

(Biallas [CDU]: Aber wovon dann?)

Es hängt davon ab, ob das Unternehmen wirtschaftlich geführt werden kann. Erst dann können die Kapitalkosten gedeckt werden. Das wird angestrebt.

Herr Wenzel zu seiner zweiten Zusatzfrage! Dann folgt Herr Dr. Winn.

Herr Minister, wenn künftig auch ambulante Leistungen im INI erbracht werden sollen, bedarf es ja der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Meine Frage lautet: Liegt diese bereits vor, und kann das überhaupt geschehen, wenn es sich nicht um eine Klinik im Sinne des Bedarfsplans handelt?

Bitte!

Ambulante Leistungen können jederzeit erbracht werden. Es gibt eine freie Arztwahl. Dementsprechend bedarf es keiner Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung. Das hat auch nichts mit der Aufnahme in den Krankenhausplan zu tun.

(Möllring [CDU]: Was?)

- Ja, ambulante Leistungen können von Belegärzten im INI jederzeit für jede Person erbracht wer

den. Dazu bedarf es keiner kassenärztlichen Zustimmung.

(Möllring [CDU]: Natürlich! Der Arzt muss die kassenärztliche Zulassung haben!)

- Natürlich muss der Arzt eine Approbation und eine kassenärztliche Zulassung haben. Aber die Ärzte, die dort tätig sein werden, haben eine kassenärztliche Zulassung.

Jetzt kommt Herr Dr. Winn. Dann folgt Frau Jahns zu ihrer zweiten Zusatzfrage.

Herr Minister, in Bezug auf die Kooperation mit Witten/Herdecke hat der Ministerpräsident Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen angekündigt. Hat es diese Gespräche bereits gegeben?

Ja, die hat es gegeben.

(Zurufe von der CDU - Adam [SPD]: Das war eine schmale Frage mit einer klaren Antwort!)

Frau Jahns zu ihrer zweiten Zusatzfrage! Dann folgt Herr Klein zu seiner zweiten Zusatzfrage.

Herr Minister, hat es zwischenzeitlich Abflüsse der Bürgschaft gegeben und - wenn ja - in welcher Höhe?

Herr Oppermann!

Es hat bisher keine Abflüsse gegeben. Wenn Sie meinen, in welcher Höhe die Bürgschaft fällig geworden ist - anders kann ich Ihre Frage nach den Abflüssen nicht interpretieren -, dann kann ich

sagen: Die Bürgschaft ist nicht fällig geworden. Es ist deshalb noch keine Mark abgeflossen. - Wenn Ihre Frage dahin gehend zu verstehen ist, wie hoch die Bürgschaft valutiert, dann kann ich sagen: bei ungefähr 65 Millionen DM.

Herr Klein! Dann folgt Frau Pawelski.

Herr Minister, die Landesregierung hat ja angekündigt, dass das INI eine Kooperation mit niedergelassenen Ärzten plant. Können Sie uns sagen, welchen Stand die Kooperationsgespräche haben?

Herr Oppermann!

Ich kann Ihnen dazu ein Beispiel nennen. Das hatte ich bereits vorhin erwähnt. Eine röntgenradiologische Praxis mehrerer niedergelassener Ärzte aus Hannover wird im INI tätig sein und einen Teil der Einkünfte, die dort erzielt werden, an das INI abführen. Das wird helfen, die wirtschaftliche Situation der Einrichtung zu verbessern.

Frau Pawelski! Dann folgt noch einmal Frau Schliepack.

Ich komme auf das angebliche Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen und des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. Zu welchem Ergebnis sind die beiden Ministerpräsidenten während ihrer Gespräche über das Thema Witten/Herdecke und INI gekommen?

Das war die notwendige Ergänzungsfrage zu der Frage von Herrn Dr. Winn. - Bitte!

Der Ministerpräsident des Landes NordrheinWestfalen unterstützt die angedachte Kooperation zwischen Witten/Herdecke und dem INI.

(Frau Pawelski [CDU]: Angedachte Kooperation?)

Frau Schliepack!

Herr Minister, Sie haben eben die Höhe der Bürgschaftsverpflichtung genannt. Im Haushaltsplanentwurf des MWK für die Jahre 2002 und 2003 sind jedoch darüber hinaus jährlich 10 Millionen Euro veranschlagt, die zum Erwerb von Grundstücken für das INI gedacht waren. Heißt das, dass sich damit das Land weiter verpflichten wollte zu fördern?

Herr Oppermann!

Wir hatten für den Fall einer Übernahme des INI Vorsorge getroffen. Diese Übernahme ist abgewendet worden. Die Summen, die Sie genannt haben, stehen nicht mehr an der Stelle, wo sie ursprünglich standen.

(Möllring [CDU]: Natürlich stehen sie da noch!)

Herr Dr. Winn zu seiner zweiten Zusatzfrage! Dann folgt Frau Körtner.

Herr Minister, können Sie etwas über das Gesamtdefizit des INI sagen?

(Zuruf von der SPD: Fragen Sie die Gesellschafter!)

Herr Minister!

Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Das ist das Defizit einer privaten Gesellschaft. Ich kann Ihnen aber sagen, dass sich die Gesellschafter finanziell erheblich engagiert haben. Das ist ihre Angelegenheit. Weitere Informationen stehen mir momentan nicht zur Verfügung.