Herr Minister, können Sie uns noch einmal erklären, warum eine Kooperation zwischen MHH und INI nicht möglich war?
Frau Kollegin, das habe ich in der letzten Plenarsitzung ausführlich dargelegt. Wenn Sie es wünschen, können wir dies noch einmal tun.
Wir hatten einen Kooperationsvertrag zwischen der Medizinischen Hochschule und dem INI. Dieser Kooperationsvertrag sah vor, dass die vier Abteilungen im INI nur in den eng definierten Indikationsgebieten tätig werden können. Es hat sich gezeigt, dass das INI mit dieser auch wirtschaftlichen Restriktion nicht erfolgreich arbeiten kann. Das INI bekommt deshalb die Freiheit, auch mit anderen Indikationen zu arbeiten.
Das INI ist derzeit dabei, auch Ärzte einzuwerben. Ein Erfolg ist eine röntgenradiologische Ärztegruppe, die im INI tätig ist. Das ist allerdings das Kerngebiet. Das wäre aufgrund des alten Kooperationsvertrags nicht möglich gewesen. Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen - im Übrigen im Einvernehmen mit den Gesellschaftern des INI, die sich auch finanziell für diese Lösung engagieren -, einer unternehmerischen Lösung den Vorzug zu geben, sodass im INI jetzt auch mit anderen Indikationen Geld verdient werden kann. Das war der Grund dafür, dass wir den Kooperationsvertrag aufgehoben haben bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage erklärt haben. Inzwischen hat sich auch ein neuer potentieller wissenschaftlicher Partner für das INI gefunden, nämlich die Universität Witten/Herdecke, die derzeit abklärt, unter welchen Voraussetzungen sie mit dem INI wissenschaftlich kooperiert.
Es hat sich gezeigt, dass die öffentlich-rechtlich verfasste Medizinische Hochschule und die privatrechtlich verfasste INI-Institution nicht gut harmoniert haben. Die Auseinandersetzung um die Zulassung von Kassenpatienten ist Ihnen bekannt. Es gab die Situation, dass die Medizinische Hochschule eigentlich hätte Fachleute berufen müssen, die auf medizinischem Gebiet, auf dem Gebiet der Krankenversorgung, Konkurrenten der Medizinischen Hochschule geworden wären. Das hat erkennbar nicht funktioniert.
Das waren die Gründe. Ich habe wiederholt, was ich bereits in der letzten Plenarsitzung gesagt habe; aber ich hoffe, es dient der allgemeinen Verständlichkeit.
- Meine Damen und Herren, die Hausdienste sind ständig auf der Suche nach der Ursache für den Pfeifton, sie sind aber noch nicht fündig geworden. Sollte jemand noch ein eingeschaltetes Handy oder eine Funkuhr in der Tasche haben, könnte dies auch die Ursache sein, wie mir gesagt worden ist.
(Adam [SPD]: Hoffentlich hat keiner einen Herzschrittmacher, Herr Präsi- dent! - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)
Herr Minister, lassen Sie mich auf die angekündigte Kooperation mit der Privatuniversität Witten/Herdecke zu sprechen kommen. Ich hätte gern gewusst, in welcher Weise die bereits im Oktober angekündigte Kooperation inzwischen konkretisiert worden ist.
Die Universität Witten/Herdecke hat eine Kommission eingesetzt. Es werden Gespräche geführt, aber derzeit liegen noch keine Ergebnisse vor.
Herr Minister, wurde die MHH bei den Kooperationsverhandlungen zwischen dem INI und der Universität Witten/Herdecke mit eingebunden?
Das ist nicht vorgesehen. Es geht um eine Kooperation zwischen dem INI und der Universität Witten/Herdecke, und die beiden müssen sich verständigen. Die Beteiligung weiterer Kliniken oder Krankenhäuser an diesen Gesprächen ist nicht vorgesehen.
Herr Oppermann, treffen Pressemeldungen zu, wonach eine Kooperation zwischen der Universität Witten/Herdecke und der INI GmbH notwendige Umbauten im INI-Gebäude zur Folge hat, und gedenkt die Landesregierung, diese Umbauten über
Ob Investitionen oder Umbauten im INI - es wird in erster Linie um Investitionen apparativer Art gehen - vorgenommen werden müssen, hängt davon ab, in welchen Bereichen im INI künftig gearbeitet wird. Wir gehen schon davon aus, dass dort noch Investitionen vorzunehmen sind. Die ursprünglichen Investitionen sind auch noch nicht abgeschlossen. Es hat ja relativ schnell einen Stillstand gegeben, als sich die Berufungen nicht haben realisieren lassen. Diese Investitionen können prinzipiell mit der noch nicht ausgeschöpften Bürgschaft abgesichert werden. Darüber wird dann, wenn entsprechende Anträge vorliegen, der Landeskreditausschuss zu entscheiden haben. Wenn die Investitionen der Zukunftssicherung und der wirtschaftlichen Stabilisierung des INI dienen, bin ich sicher, dass der Landeskreditausschuss Ihnen auch zustimmen wird.
Herr Minister, welchen Auslastungsgrad erreicht das INI aktuell, und welchen Auslastungsgrad müsste es erreichen, um wenigstens den Kapitaldienst für die Baufinanzierung wieder aufnehmen zu können?
Ich kann Ihnen nicht sagen, bei welchem Auslastungsgrad eine Deckung der Kapitalkosten möglich ist. Selbst bei einer 100-prozentigen Auslastung wäre das dann nicht möglich, wenn eine Klinik unwirtschaftlich geführt wird und die Kosten entsprechend hoch sind. Es hängt also nicht allein vom Auslastungsgrad ab, ob die Kapitalkosten gedeckt werden.
Herr Minister, ich frage Sie angesichts der Tatsache, dass Zins und Tilgung schon in die Millionen gehen: Wie lange wird es wohl noch dauern, bis das konkrete schriftliche Kooperationskonzept zwischen dem INI und der Universität Witten/Herdecke auf dem Tisch liegt?
Es ist nicht beabsichtigt, das auf den Tisch zu legen. Wenn die private Einrichtung INI und die private Universität Witten/Herdecke eine Kooperation beschließen, dann ist das genauso, als wenn zwei Unternehmen dies tun. Es gibt schließlich auch viele Unternehmen in Niedersachsen, die mit Bürgschaften abgesichert sind.
Wenn die mit anderen Unternehmen kooperieren und Vereinbarungen treffen, kommt das nicht auf den Tisch des Landtages.
Sie müssen zwischen der privaten Wirtschaft und dem unterscheiden, was wir hier für den Bereich des öffentlichen Dienstes, für die Landeseinrichtungen, zu beschließen haben. Das sind zwei private Partner, die sich jetzt verständigen. Herr Zimmerli hat erklärt, dass er zuversichtlich ist,
Besteht aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen jetzt die Möglichkeit, dass der Landesrechnungshof diese Institution prüft?
Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Der Landesrechnungshof kann private Einrichtungen nur dann überprüfen, wenn die das wünschen. Eine entsprechende Erklärung vom INI liegt nach meinen Informationen nicht vor. Es ist nicht so, dass die vielen hundert Unternehmen, die mit Landesbürgschaften unterstützt oder gesichert werden, vom Landesrechnungshof überprüft werden. Wenn der Landesrechnungshof das ganze Bürgschaftsprogramm der Landesregierung - ich weiß nicht, wie viele Unternehmen das sind; es werden einige hundert sein - prüfen müsste, dann müssten Sie dessen Personal um mindestens 100 % aufstocken.
Herr Minister, ich frage Sie: In welcher Form soll die Kooperation zwischen INI und Witten/Herdecke die Möglichkeit verbessern, die astronomischen Pflegesätze des INI zu erwirtschaften?
Die angestrebte Kooperation ist keine Kooperation auf wirtschaftlichem Gebiet, sondern auf wissenschaftlichem Gebiet.
Die Kooperation mit Witten/Herdecke soll die Möglichkeiten des INI verbessern, z. B. über gemeinsame Berufungen, erstklassiges Personal an Bord zu bekommen, um dadurch entsprechend attraktiv für Patientinnen und Patienten zu sein. Es ist nicht vorgesehen, dass auf den Gebieten der Geschäftsführung und der Krankenversorgung eine ökonomische Kooperation angestrebt wird.