Erstens. Die Sommerferien können auf eine Dauer von vier Wochen reduziert werden. Die Ferien können nach Schulentscheidung entweder an einem Donnerstag oder an einem Montag beginnen. Die Ferien enden frühestens am 31. Juli. Die Einschulung in das erste Schuljahr der Grundschule erfolgt am ersten, spätestens aber am zweiten Schultag des neuen Schuljahres.
Zweitens. Bei einer Reduzierung der Sommerferien können die zwei verbleibenden Ferienwochen in folgender Weise genutzt werden: als Verlängerung der Herbstferien um zwei Wochen oder als Verlängerung der zweitägigen Halbjahresferien nach dem Schulhalbjahreswechsel um zwei Wochen.
Drittens. Die Entscheidung über die Ferienregelung trifft die Schule. Sofern auf einer Insel mehrere Schulen vorhanden sind, ist durch Absprache unter den Schulen sicherzustellen, dass die Entscheidung für alle Schulen auf der Insel gilt. Ich meine, dass wir es auch den dort lebenden Familien, deren Kinder in verschiedene Inselschulen gehen, schuldig sind, dass sie keine unterschiedlichen Ferienregelungen haben.
Viertens. Für die weiteren Ferien gelten dieselben Regelungen wie für die übrigen Schulen des Landes, d. h. Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Brückentage.
Mit der beschriebenen Regelung haben die Inselschulen weiterhin die Möglichkeit, Frühjahrsferien einzuführen, damit die Familien, die dieses wünschen, einen Familienurlaub auch außerhalb der Tourismussaison durchführen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Deutsche Institut für Urbanistik hat eine Studie vorgelegt, in welcher der kommunale Investitionsbedarf für den Zeitraum 2000 bis 2009 umfassend, d. h. für alle Städte, Gemeinden und Kreise im Bundesgebiet, abgeschätzt wird. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Urbanistik besteht in den alten Bundesländern bis zum Jahre 2009 ein Investitionsbedarf von rund 929 Milliarden DM,
der nur unter der Voraussetzung gedeckt werden könne, dass die kommunalen Investitionen um 40 bis 50 % über das heutige Niveau ansteigen würden.
2. Wie stellt sich aus ihrer Sicht der kommunale Investitionsbedarf in Niedersachsen bis zum Jahre 2009 dar?
3. In welchem Umfang wird sie kommunale Investitionen in den nächsten Jahren finanziell unterstützen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entgegen der Darstellung des Kollegen Coenen in seiner Anfrage hat das Deutsche Institut für Urbanistik die Studie zum kommunalen Investitionsbedarf bis 2009 bisher nicht vorgelegt. Auf telefonische Nachfrage beim Institut in Berlin war zu erfahren, dass die Studie voraussichtlich erst Mitte Dezember veröffentlicht wird. Bisher verfügbar ist lediglich eine kurze Mitteilung des Instituts über die in Kürze erscheinende Studie, in der auch der in der Anfrage genannte Investitionsbedarf von rund 929 Milliarden DM erwähnt wird. Eine Auswertung der Studie durch die Landesregierung konnte aus dem Grund bisher leider nicht erfolgen.
Zu 2: Mit der Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes - eines Bundesgesetzes - im Jahre 1992 ist die so genannte GemeindeFinanzplanungsstatistik mit Wirkung zum Haushaltsjahr 1994 abgeschafft worden. Damit fehlt seitdem seitens der amtlichen Statistik eine Datengrundlage, aufgrund derer Aussagen zum Investitionsbedarf der Kommunen für den jeweils fünfjährigen Finanzplanungszeitraum gemacht werden könnten. Die seitdem geführte Haushaltsansatzstatistik gibt nur noch einen Überblick über die ge
planten Investitionen im Vermögenshaushalt des laufenden Haushaltsjahres. Auch die erwähnte Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik wird voraussichtlich keine weiteren Erkenntnisse zum kommunalen Investitionsbedarf in Niedersachsen bis 2009 erbringen können, da die Ergebnisse der Studie nach Auskunft des Instituts nicht regionalisiert werden, sondern lediglich zwischen den alten und den neuen Bundesländern unterscheiden.
Im Übrigen beruht die Studie nicht auf Datenerhebungen in den Kommunen, sondern auf Schätzungen und volkswirtschaftlichen Berechnungsmethoden.
Zu 3: Die Höhe der Investitionszuweisungen des Landes an den kommunalen Bereich für die Jahre 2002 und 2003 ist dem jeweils aktuellen Entwurf zum Vorbericht zum Haushaltsplan für die Jahre 2002 und 2003 zu entnehmen, auf den ich an dieser Stelle verweise, zumal in den Beratungen hierzu noch Veränderungen erwartet werden.
Der Privatwald in Niedersachsen ist mit über 50 % Flächenanteil dominierend und damit von erheblicher Bedeutung für die Sicherung der Sozial-, Schutz- und Nutzfunktion des Waldes. Er sichert darüber hinaus eine optimale Landschaftsstruktur. Aufgrund der geringen Besitzgröße des Privatwaldes und dessen Zersplitterung (im Durchschnitt 11,5 ha je Waldbesitzer) ist die Arbeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse unverzichtbar, um die Strukturschwächen aufzufangen und um das Leistungsvermögen des Privatwaldes wie im öffentlichen Wald optimal auszuschöpfen. Seitens der Landesregierung ist immer wieder die Intensivierung der Privatwaldbetreuung in Niedersachsen als wichtiges forstpolitisches Ziel herausgestellt worden.
Aufgrund der jetzt beabsichtigten Kürzung der Mittel für die Förderung der forstfachlichen Betreuung von 2,8 Millionen DM im Jahr 2001 auf 1,4 Millionen DM für 2002, der Budgetkürzung bei den Landwirtschaftskammern sowie der gänzlichen Streichung der Zuschüsse für private Waldbesitzer für deren Wasser- und Bodenverbandsbeiträge werden die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und die Privatwaldbesitzer unzumutbar belastet. Die für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung unverzichtbare Waldinventur kann nicht mehr im notwendigen Umfang durchgeführt werden.
1. Wie bewertet sie den Vorwurf forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, dass mit der jetzt beabsichtigten Kürzung der Mittel für die Förderung der forstfachlichen Betreuung die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse die ihnen obliegende Aufgaben nicht mehr erfüllen können und sogar in ihrer Existenz bedroht sind?
3. Auf welche Weise beabsichtigt die Landesregierung, nach der Streichung der Zuschüsse für Wasser- und Bodenverbandsbeiträge private Waldbesitzer wegen der besonderen Leistungen des Waldes - im Vergleich zu den übrigen Landnutzern zu entlasten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von den Abgeordneten Ehlen und Schirmbeck gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Die Erträge im niedersächsischen Wald sind weiterhin defizitär. Insbesondere der im Privatwald überwiegende Schwachholzanteil am Holzeinschlag und die unzureichenden Schwachholzpreise lassen auch mittelfristig nicht auf eine Besserung der Ertragssituation hoffen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im zurückliegenden Zehnjahreszeitraum die Zuwendungen zur Strukturverbesserung in der Forstwirtschaft durch För
dermaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erheblich ausgeweitet. Wurden 1990 ca. 23 Millionen DM aufgewandt, werden wir im laufenden Jahr 2001 rund 31 Millionen DM an Strukturfördermitteln im Forstbereich verausgaben. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen - ohne Beteiligung des Bundes - durch Landes- und EU-Mittel gefördert. Im Jahre 2001 sind dafür 8 Millionen DM vorgesehen. 1990 waren das rund 4,5 Millionen DM.
Die Landesregierung wird im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten auch künftig den Wald fördern und seine Besitzer unterstützen. Mit dem niedersächsischen System der Beratung und Betreuung des Nichtstaatswaldes durch die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und die Landwirtschaftskammern hat sich das Land Niedersachsen für eine leistungsfähige und kostengünstige Alternative zum Einheitsforstamt entschieden, die beim Waldbesitz breite Akzeptanz findet.
Voraussetzung für den Erfolg dieser Betreuungsform war die Intensivierung der Privatwaldbetreuung, die das Land mit mehreren Initiativen forciert und finanziert hat. So ist der jährliche Fördermitteleinsatz für die forstfachliche Betreuung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse von 0,7 Millionen DM in 1990 auf 3,7 Millionen DM im Jahre 2001 gesteigert worden. In diese Maßnahme sind von 1990 bis einschließlich 2000 über 30 Millionen DM geflossen.
Mit der Einführung der forstlichen Spezialberatung und der Übertragung dieser Aufgabe und der Aufgabe der Standortkartierung auf die Landwirtschaftskammern ist zusätzlich ein Betrag von rund 2,3 Millionen DM in das jährliche Kammerbudget geflossen. Diese Aufgaben sind in den Standards als Kammeraufgaben festgeschrieben. Zusätzlich sind 24 Forstfachleute im Wege des Personaltransfers von der Landesforstverwaltung an die Landwirtschaftskammern abgegeben worden. Die Personalkosten - rund 1,5 Millionen DM im Jahr werden vom Land übernommen.
Auch mein Haushalt ist von den erheblichen Einsparauflagen für die einzelnen Ressorts nicht verschont geblieben. Davon ist natürlich auch der Forsthaushalt betroffen. Durch den Einsatz zusätzlicher Mittel der Europäischen Union wird es uns aber voraussichtlich gelingen, auch in den kommenden Jahren die Höhe der Fördermittel für
Struktur verbessernde Maßnahmen - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ - auf dem anerkannt hohen Stand zu halten.
Nicht vermeidbar waren Kürzungen bei den ausschließlich landesfinanzierten Maßnahmen. Die dem Forsthaushalt - Einzelplan 10, der sowohl die Mittel der Landesforstverwaltung als auch die für die Förderung des Nichtstaatswaldes vorgesehenen Mittel enthält auferlegten Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung konnten allein mit Selbstdisziplin nicht mehr erbracht werden, da weitere Eingriffe in die finanziellen Hauptbereiche, nämlich Holzwerbung und Betriebsmaßnahmen in den Forstämtern, zu Mindereinnahmen in mehrfacher Höhe der Einsparungen führen würden.
Daher konnte auch die Privatwaldförderung von Kürzungen nicht ausgenommen werden. Betroffen davon sind insbesondere die Förderung der forstfachlichen Betreuung und die Förderung zur Entlastung privater Waldbesitzer von Beiträgen an die Wasser- und Bodenverbände.
Die Kürzung bei der Förderung der forstfachlichen Betreuung in Höhe von 1,4 Millionen DM wird durch Einsatz von PROLAND-Mitteln in voller Höhe auf 2,8 Millionen DM ausgeglichen. Allerdings stehen weiterführende Mittel der EU durch das ehemalige Ziel-5b-Programm oder aus PROLAND nicht mehr zur Verfügung.
Zu 1: Für der Förderung der forstfachlichen Betreuung stehen Mittel in Höhe von 2,8 Millionen DM zur Verfügung. Das entspricht dem Stand von 1996. Gegenüber der durch EUMitteleinsatz im Durchschnitt der letzten fünf Jahre aufgestockten Förderung bedeutet das eine Verringerung in der Auszahlung von 600 000 DM.