Protokoll der Sitzung vom 16.11.2001

Aber Sie hatten sich zu einer Frage gemeldet, Frau Abgeordnete.

(Adam [SPD]: Aber Herr Präsident, Frau Körtner hat auch 14 Stunden ge- sprochen! Frau Bührmanns Frage en- det mit einem Fragezeichen!)

Gleich, sofort.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Meine Frage: Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass es gerade zu dem Thema Unterhaltsvorschuss eine langjährige Debatte auch mit den Kommunen darüber gegeben hat, wie die Effizienz bei der Rückholung von Unterhaltsgeldern gesteigert werden kann, und dass es in bestimmten Kommunen nicht nur wegen nicht vorhandenen Personals nicht dazu gekommen ist, die Quote zu steigern? Wie kann man nach einer langjährigen Debatte erreichen, dass der Unterhalt auch eingetrieben wird? Wir sind uns doch darin einig, Frau Ministerin,

(Fischer [CDU]: Das ist ein Debatten- beitrag!)

- das ist eine Frage - dass es darum gehen muss, diejenigen, die Unterhalt zu bezahlen haben, auch entsprechend zu Kasse zu bitten.

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin, es waren Problembeschreibungen, die man in zwei Fragen kleiden kann.

Es gibt natürlich auf der Fachebene einen langjährigen Diskurs über die Frage, wie man die Einnahmesituation verbessern kann. Denn es ist evident, dass dort etwas getan werden muss.

Vonseiten der Kommunen ist kein alternativer Vorschlag zu diesem vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen und von uns aufgenommenen

Anreizmodell gekommen. Es ist evident, dass es eine andere Ausgangssituation ist, ob man selbst nicht an den Ausgaben und Einnahmen beteiligt ist oder ob man an den Ausgaben und den Einnahmen beteiligt ist. Das ist das Anreizmodell. Dazu sehe ich zurzeit keine Alternative.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Zachow stellt ihre zweite Frage.

Frau Ministerin, nach diesen etwas ausweichenden Antworten, die Sie heute verschiedentlich gegeben haben,

(Zuruf von der SPD: Ich habe keine bemerkt!)

frage ich Sie: Kann es sein - -

(Zuruf von der SPD: Fragen!)

Das ist im Rahmen einer Frage. Bitte!

Kann es sein, dass die Triebfeder Ihres Handelns ist, dass Sie 4,3 Millionen Euro im Haushalt einsparen wollen?

Kann das sein?

Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Frage ausdrücklich mit Nein.

Frau Körtner!

Bis heute steht nicht landeseinheitlich fest, nach welchen Kriterien die

Rückholquote ermittelt wird. Ein Vergleich zwischen den Ausgaben und den Einnahmen reicht nicht.

(Mühe [SPD]: Herr Präsident, die Dame referiert! - Schurreit [SPD]: Bitte jetzt die Frage!)

Von daher möchte ich fragen: Wie sind diese Kriterien landeseinheitlich geregelt, und sind sie schon landeseinheitlich geregelt?

Frau Ministerin!

Meine zuständige Fachreferentin sagt mir, dass es so geregelt ist, dass sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen ermittelt und gegenübergestellt werden und dass durch den einfachen Dreisatz die Rückholquote ermittelt wird. Ich bitte Sie um Verständnis; wenn es noch weitere Fragen gibt, müssten wir es im Ausschuss noch einmal erörtern.

(Zuruf von Frau Körtner [CDU])

- Ich habe Sie akustisch kaum verstanden.

(Frau Körtner [CDU] wiederholt ihre Frage)

Ich werte das nur als Zwischenruf. Haben Sie das akustisch verstanden?

(Zurufe: Nein!)

Die Akustik ist heute Morgen ganz schlecht.

(Frau Zachow [CDU]: Die Ministerin hat die Frage nicht verstanden!)

Können Sie dort oben bei der Regie etwas ändern? Aus den Lautsprechern pfeift es, und die Abgeordneten fühlen sich richtig beschwert. - Ich bitte Sie, dass Sie die Saalmikrofone ausstellen, weil es offensichtlich eine Rückkopplung gibt. Die Fragen können wie früher hier vorne am Mikrofon gestellt werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, Frau Körtner, Ihre Frage so zu straffen, dass sie möglichst präzise beantwortet werden kann, und nicht noch einmal so lange zu zitieren.

Frau Ministerin, ich stelle meine Frage noch einmal. Vor dem Hintergrund, dass bis heute nicht landeseinheitlich feststeht, nach welchen Kriterien die Rückholquote ermittelt wird - alle Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sagen: ein Vergleich der im Haushaltsjahr angefallenen Ausgaben und Einnahmen reicht dazu nicht aus -, frage ich Sie: Sind die Kriterien bisher landeseinheitlich geregelt oder nicht?

Das war präzise.

(Frau Körtner [CDU]: Das andere war auch präzise, nur nicht laut!)

Frau Abgeordnete, die Rückholquote ist das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben. Wenn Sie sagen, das reicht nicht aus - über diese Diskussion ist mir bisher nichts bekannt -, dann bitte ich, dass wir das im Ausschuss intensiv beraten können, sodass ich erst einmal zur Kenntnis nehmen kann, welcher Indikator zusätzlich noch hinzugezogen werden sollte, um die Rückflussquote zu berechnen. Nach meinen Kenntnissen - die sind in diesem Bereich ziemlich entwickelt - gibt es nur diese zwei Variablen.

Frau Hemme, bitte!

Frau Ministerin, teilen Sie meine Befürchtung, dass hier der Eindruck entstehen könnte, dass auf Kosten des Landes weiterhin Väter und ehemalige Ehemänner davon abgehalten werden sollen, ihre Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen?

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Ministerin!

Frau Abgeordnete, die Art dieser Debatte lässt diesen Eindruck zu.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Abgeordneter Schwarzenholz!

Frau Ministerin, ich frage Sie: Ist es dann, wenn man den Kommunen wirklich helfen und ermitteln will, wie effizient die verschiedenen Modelle tatsächlich sind, nicht erforderlich, festzustellen, welche Personalkosten jeweils für welche Einnahmesysteme eingesetzt werden, um tatsächlich einen Effizienzvergleich - also die Quote der Einnahmen und Ausgaben - zu erreichen? Ohne Personalkostenquote können Sie das doch gar nicht wirklich erreichen.

(Plaue [SPD]: Ich würde an Ihrer Stelle erst einmal ein umfassendes Gutachten in Auftrag geben, und wenn man nicht weiter weiß, bildet man einen Arbeitskreis!)