Meine Damen und Herren, die heute zu beschließende Novellierung des Niedersächsischen Spielbankgesetzes beinhaltet drei wesentliche Änderungen: erstens die Neustrukturierung der Spielbankabgabe, zweitens klarere Regelung der Video
Ich komme zum ersten Punkt. Der Konkurrenz in der Spielbanklandschaft und der notwendigen hohen technischen Sicherheitsstandards zum ordnungsgemäßen Spielbankbetrieb müssen die Wirtschaftlichkeit unserer Spielbanken gegenübergestellt werden. Betriebswirtschaftlich betrachtet sind bei der derzeitigen Abgabenhöhe nicht alle niedersächsischen Spielstätten wirtschaftlich zu betreiben. Der zunehmende Wettbewerb und der zusätzliche Investitionsbedarf haben Folgen gezeigt. Dies muss bei der Bemessung der Spielbankabgabe berücksichtigt werden, um den Anforderungen eines modernen Spielbankbetriebes gerecht zu werden.
Frau Kollegin, Sie müssten das Mikrofon etwas weiter herunterstellen, oder ich frage, ob die Lautsprecher etwas lauter gestellt werden können. Die Kolleginnen und Kollegen haben Schwierigkeiten, etwas zu verstehen. - Bitte schön!
Ich wiederhole: Der zunehmende Wettbewerb und der zusätzliche Investitionsbedarf haben Folgen gezeigt. Dies muss bei der Bemessung der Spielbankabgaben berücksichtigt werden, um den Anforderungen eines modernen Spielbankbetriebes gerecht zu werden. Die Spielbankabgabe wird von 80 % auf 70 % des Bruttospielertrages gesenkt. Für neu eröffnete Spielbanken gilt in den ersten drei Betriebsjahren mit Rücksicht auf die Anfangsinvestitionen ein um fünf Prozentpunkte des Bruttospielertrages ermäßigter Abgabensatz, also nur 65 %. Bei einer neu eröffneten Spielbank, die Spiele ausschließlich im Internet anbietet, ermäßigt sich die Abgabe um sogar bis zu 50 %, um Spielräume für die Kosten von Investitionen mit einem hohen Sicherheitsanspruch an die Hard- und Software zu schaffen.
Neu im Gesetz geregelt - nicht wie bisher in der Verordnung - wird die Erhebung der Zusatzabgabe. Sie gilt als Steuertatbestand und muss daher einschließlich des Steuersatzes vom Parlament festgelegt werden. Mit der Staffelung des Abgabensatzes auf höchstens 18 % wird auf die unterschiedlichen Ertragssituationen der einzelnen Spielbanken eingegangen.
Nun gehe ich auf die Videoüberwachung ein. Der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Spielbankbesucherinnen und -besucher vor möglichen kriminellen Machenschaften dient die Ausweitung der Videoüberwachung in Spielbanken. In keiner Weise soll damit die Arbeitsleistung der Spielbankangestellten überwacht werden. Die Gesetzesänderung dient der Präzisierung der Ermächtigungsgrundlage zur Regelung der Videoüberwachung in der Spielordnung. Es soll geregelt werden, in welchem Umfang der Spielbankunternehmer die Spielbanken zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes, zur Erfassung des Bruttospielertrages und zum Schutz der Spielbankbesuchenden per Videoüberwachung zu beobachten hat. Danach können zukünftig auch Gesichter aufgenommen werden. Ferner sollen der Kreis der Zugriffsberechtigten auf die aufgezeichneten Daten möglichst genau eingegrenzt und Löschungsfristen festgelegt werden.
Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu dem Thema Spielbankangebote im Internet. Mit der Ausweitung der Verordnungsermächtigung im § 9 werden in Niedersachsen auch Spielangebote per Internet ausdrücklich gesetzlich zugelassen. Hier ist Niedersachsen Vorreiter. Die Öffnung des Internets als Markt für die Spielbanken ist die Konsequenz aus der technischen Entwicklung. Sie muss aber in geordneten Bahnen verlaufen und darf nicht dubiosen Anbietern überlassen bleiben. Die Änderung in § 9 besagt, dass in der Spielordnung künftig auch bestimmt wird, welche besonderen Anforderungen bei Spielangeboten im Internet, z. B. hinsichtlich des Jugendschutzes, zu erfüllen sind.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, außer ihrer ständigen Forderung, die Strukturen unserer Spielbankaufsicht zu verändern, haben Sie keine Änderungsvorschläge zum vorliegenden Gesetzentwurf gemacht. Darum bedauere ich es, ja, ich finde es sogar unverständlich, dass Sie Ihren Entschließungsantrag zur Neuordnung der landeseigenen Spielbankgesellschaft haben zurückstellen lassen und nicht zurückgezogen haben. Die von Ihnen geforderten Maßnahmen sind weitestgehend ergriffen bzw. erhalten jetzt durch die Novellierung des Spielbankgesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung. So hätten Sie der anstehenden Gesetzesänderung zustimmen können. Aber weil Sie völlig unnötig die Struktur der Spielbankaufsicht verändern wollen, lehnen Sie den nach vorn gerichteten Gesetzentwurf ab.
Sie müssen doch zugeben, dass Sie nicht die geringsten Angriffspunkte gegen die Spielbankaufsicht haben. Sie selbst haben doch die Vorgehensweise der Aufsicht in Hittfeld gelobt.
Einen absoluten, also hundertprozentigen Schutz vor kriminellen Machenschaften - das hängt mit Menschen zusammen - gibt es nicht.
Man kann aber den Spielbankbetrieb sicherer machen. Wir haben das mit unserem Gesetzentwurf getan und bitten Sie, ihn mit den vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich vor, eine sehr ruhige Rede zu halten. Aber die letzten Worte von Frau Wörmer-Zimmermann - -
- Das mache ich. - Entschuldigung, Frau Vorsitzende des Innenausschusses. Frau Tinius, Sie haben mich aber doch etwas herausgefordert.
Frau Tinius, Sie haben Recht, das, was jetzt im Gesetz geregelt werden soll, ist nicht das, was wir an erster Stelle kritisieren. Vielmehr geht es um das, was nicht darin steht.
Sie haben auch Recht, dass es Sinn macht, die Spielbankabgabe zu senken, um den Spielbanken finanzielle Möglichkeiten zu geben, Sicherheitsmaßnahmen einzuführen, also auch in dem Bereich zu investieren. Dagegen, dass man in den ersten drei Jahren um fünf Prozentpunkte senkt, haben wir nichts.
Meine Damen und Herren, es ist auch richtig, dass man die Steuern zielgenauer abziehen will, indem man die Zusatzleistungen höher besteuert, und zwar mit bis zu 22 %. Dieses macht Sinn, wenn man insgesamt die Spielbanken so erhalten will, wie sie im Moment vorhanden sind. Ob das sinnvoll ist, müssen wir aber noch untersuchen, und das haben wir in unserem Entschließungsantrag durchaus infrage gestellt.
Nun komme ich zu dem Punkt Videoüberwachung. Dieser Punkt ist doch peinlich. Der Innenminister hat noch vor einem Jahr erklärt, dass die Videoüberwachung so, wie sie in den Spielbanken erfolgt, völlig in Ordnung sei. Wir haben dies aber immer kritisiert. Es kann doch keinen Sinn machen, nur den Tisch, nur Hände aufzunehmen, aber nicht die Köpfe. Ich bin froh, Herr Innenminister, dass Sie das - wie in vielen anderen Punkten auch jetzt eingesehen haben, unserem Vorschlag folgen und eine entsprechende Ermächtigung in dieses Gesetz aufnehmen, damit auch die Köpfe aufgenommen werden können.
Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie keine Rundum-die-Uhr-Videoüberwachung zulassen wollen, dass sie diese Überwachung also nur zu gewissen Zeiten zulassen wollen. Dies macht zumindest aus unserer Sicht keinen Sinn.
Frau Tinius, was überhaupt nicht einzusehen ist, ist, dass Sie aus Hittfeld nicht die richtigen Konsequenzen ziehen, was die Struktur der Spielbankaufsicht angeht. Es ist doch völlig klar, dass die Spielbankaufsicht in Hittfeld versagt hat. Wenn Sie etwas anderes behaupten, dann müssen Sie das hier beweisen. Auf keinen Fall kann man behaupten, dass die Spielbankaufsicht funktioniert hat.
Das ist doch auch kein Wunder; denn es ist ein Wirrwarr von Kompetenzen. Dies habe ich schon bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes gesagt. Auf der einen Seite ist das Innenministerium zuständig. Auf der anderen Seite ist das Finanzministerium zuständig. Dann gibt es die Bezirksregierung, die Kompetenzen hat. Die Oberfinanzdirek
tion hat Kompetenzen, und auch das Landeskriminalamt. Dass eine solche Spielbankaufsicht nicht funktionieren kann, ist doch völlig klar.
Was ich noch weniger verstehen kann, ist, dass Sie den Staatssekretär im Innenministerium immer wieder in eine schwierige Situation bringen. Es ist bisher noch nicht aufgeklärt, ob der ehemalige Staatssekretär Schapper aktiv oder passiv eine effektive Spielbankaufsicht behindert hat. Das werden wir noch sehen. Vielleicht können wir das auch noch im Innenausschuss klären. Wir haben ja einen Antrag dazu gestellt. Aber eines ist klar: Es kann nicht richtig sein, dass der Staatssekretär im Innenministerium Aufsichtsratsvorsitzender der Spielbankgesellschaft ist und eine untergeordnete Behörde, die Bezirksregierung, diesen Staatssekretär kontrollieren soll. So etwas kann doch nicht funktionieren!
(Beifall bei der CDU - Adam [SPD]: Ihr habt einen Untersuchungsaus- schuss gefordert, aber das ist wie ein Luftballon geplatzt!)
Ob gewollt oder nicht gewollt - es ist klar, dass man den Staatssekretär dann in eine ganz schwierige Situation bringt. Deshalb hoffen wir, dass wir durch unseren Antrag auch noch eine Änderung der Struktur insgesamt bei der Spielbankaufsicht erreichen. Das ist absolut notwendig. Das liegt insbesondere auch im Interesse Ihrer Landesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass Sie unserem Antrag, der noch im Innenausschuss beraten werden muss, sehr viel mehr Aufmerksamkeit schenken und die Beratungen nicht sogar behindern würden. Denn es liegt doch insgesamt im öffentlichen Interesse, dass hier aufgeklärt wird. Das haben Sie bisher verhindert, meine Damen und Herren, und Sie gehen hier nicht konsequent an die Spielbankaufsicht heran. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfs war unstrittig der Spielbankenskandal Mitte der 90er-Jahre in Hittfeld. Dass sich dort ein solches kriminelles Geflecht von Spielbankmitarbeitern und Spielern bilden konnte, hat natürlich auch mit dem Versagen der Spielbankaufsicht im Innenministerium zu tun.
Die Beratung des Antrages der CDU-Fraktion und insbesondere die Anhörung von Herrn Schapper haben ja gezeigt, dass es eine Interessenkollision zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Niedersächsische Spielbanken GmbH auf der einen Seite und dem Staatssekretär im Innenministerium in Personalunion mit dem Vorgesetzten der Spielbankenaufsicht der Bezirksregierung auf der anderen Seite gegeben hat. Herr Schapper hat, auch wenn er das bestreitet, durch seine - wie er es nennt - moderierende Funktion in diesem Zusammenhang auf Verfügungen der Spielbankenaufsicht der Bezirksregierung Hannover Einfluss genommen. Durch diesen Einfluss von Herrn Schapper ist es seinerzeit nicht gelungen, zeitnah, kurzfristig die gewünschte Videoüberwachung der Spieltische in Hittfeld sicherzustellen. Das alles ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage. Von daher ist es sehr unbefriedigend, wenn dieser Gesetzentwurf zwar im Ansatz Konsequenzen daraus zieht, aber die Struktur, die zu dieser Interessenkollision geführt hat, beim Alten lässt.
Deswegen hat Herr Schünemann völlig Recht, wenn er sagt: Es ist nicht so sehr problematisch, was in diesem Gesetzentwurf steht, sondern es ist vor allem problematisch, was in diesem Gesetzentwurf nicht steht.
Was wir erwarten, ist, dass künftig auch von den Strukturen her die Aufsicht und die Besetzung des Aufsichtsrates der Spielbanken GmbH klar getrennt werden, sodass solche Interessenkollisionen, wie sie in der Person von Herrn Schapper begründet waren, künftig ausgeschlossen sind. Wir haben dafür Vorschläge gemacht. Wir können uns z. B. vorstellen, dass statt des Innenministeriums als vorgesetzter Behörde der Spielbankenaufsicht bei der Bezirksregierung Hannover ein Vertreter des Finanzministeriums in den Aufsichtsrat geht, weil dadurch von vornherein eine solche Einflussnahme
Wir haben uns auch vorstellen können, dass man entweder in das Spielbankengesetz hineinschreibt oder das Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechend verschärft, dass es auch durch moderierende Funktionen keinerlei Einflussnahme des Innenministeriums mehr auf die unmittelbare praktische Tätigkeit der Spielbankenaufsicht bei der Bezirksregierung Hannover geben kann.
Da Sie das alles nicht umgesetzt haben, da Sie die Strukturen beim Alten belassen und lediglich die überfällige Videoüberwachung der Spieltische in den niedersächsischen Spielbanken durchsetzen wollen, kann dieser Gesetzentwurf nicht unsere Zustimmung finden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte, ganz kurz zu den Forderungen nach Änderung der Aufsichtsstruktur Stellung zu nehmen. Ich meine, wer wegen solcher Forderungen den Gesetzentwurf ablehnt, der blockiert den Fortschritt und kann nur auf Effekthascherei aus sein. Es muss darum gehen - mir ist sehr daran gelegen -, konkrete Verbesserungen für die Spielsicherheit durchzusetzen. Sie wird auch nicht dadurch schlechter, dass hier wieder falsche Behauptungen in die Welt gestellt werden. Die Videoüberwachung kann rund um die Uhr betrieben werden. Sie auch weiter laufen zu lassen, wenn die Bude zu ist, halte ich für unsinnig. Das, was insoweit jetzt geschieht, ist in Ordnung, meine Damen und Herren. Daran wird die Landesregierung auf der Grundlage des geänderten Gesetzes auch kontinuierlich weiterarbeiten.