Protokoll der Sitzung vom 14.02.2002

(Adam [SPD]: Wollt ihr Antworten haben oder Polemik?)

Ich komme zu meiner Frage. In der Haushaltsdebatte im Sozialausschuss wurde uns gesagt, dass etwa 30 % der Bezieher dieser BAZ Sozialhilfeempfänger werden würden. Sie haben jetzt aber eine ganz andere Zahl genannt.

(Groth [SPD]: Können Sie einmal zi- tieren, wer das gesagt hat?)

- Ich habe es mir aufgeschrieben.

(Groth [SPD]: Sagen Sie das doch einmal!)

- Herr Groth, Sie sind noch nicht die Landesregierung. Lassen Sie doch die Ministerin antworten!

Frau Kollegin Schliepack, was war jetzt konkret die Frage?

Können Sie den Widerspruch aufklären, dass in der Ausschussberatung gesagt wurde, 30 % der Bezieher von BAZ würden nunmehr Sozialhilfeempfänger werden, dass jetzt aber gesagt wurde, es würden weitaus mehr?

(Groth [SPD]: „6 %“ wurde gesagt! Das wird heute auch gesagt!)

Frau Ministerin!

Sehr geehrte Frau Schliepack, diese Ausführungen zu den Größenordnungen sind nicht von der Landesregierung gekommen, sondern, soweit ich mich erinnere, aus dem Kreis der Abgeordneten. Daraufhin hat mein Mitarbeiter das umgehend korrigiert. Er hat prognostiziert, dass die Zahl der zusätzlichen Sozialhilfeempfänger aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung ca. 3 500 bis 4 000 betragen werde. Die derzeitigen Zahlen bestätigen diese Prognose.

Herr Golibrzuch! Danach Frau Jahns.

Frau Ministerin, wie beurteilen Sie den Umstand, dass genau dieser Punkt im Haushaltsausschuss von Vertretern Ihres Hauses bestritten worden ist, dass durch Ihre neue gesetzliche Regelung in einem solchen Umfang bzw. überhaupt zusätzliche Sozialhilfeempfänger produziert werden?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Trauernicht!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe zur Vorbereitung der Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage die Protokolle gelesen. Ich kann Ihre Aussagen dort nicht wiederfinden. Ich bitte Sie, mir das Zitat aus dem entsprechenden Protokoll zu geben, damit ich darauf reagieren kann.

Die Aussagen der Landesregierung waren eindeutig. Sie waren so, dass von den 62 000 zurzeit in Einrichtungen Befindlichen ein bestimmter Anteil schon jetzt Empfänger nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz ist und dass prognostiziert wird, dass sich die Gesamtzahl derjenigen, die Sozialhilfe beziehen und in Einrichtungen leben, auf ca. 7 000 belaufen wird. Die eine Hälfte war die Zahl, die ich genannt habe, die bereits aufgrund ihrer Vermögenslage Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Es würde eine zusätzliche Zahl von ca. 3 500 bis 4 000 hinzukommen. Die Zahl von ca. 6 % habe ich den Protokollen entnommen. Deshalb kann ich keine Differenz zwischen den Aussagen meines Hauses in Ausschüssen und der heutigen Sachlage feststellen.

Als Nächste Frau Jahns! Dann Frau Schröder.

Frau Ministerin, in welcher Höhe ist der Sozialhilfeträger verpflichtet, die nicht geförderten Kosten automatisch zu übernehmen?

(Groth [SPD]: Das hängt von der Ver- einbarung nach § 93 ab! - Gegenruf von Frau Pawelski [CDU]: Lassen Sie doch die Ministerin antworten! Wir wissen doch alle, dass Sie gern Mi- nister geworden wären! - Adam [SPD]: Ihr wisst das doch alle! - Weitere Zurufe von der SPD)

Frau Ministerin!

Keine Aufregung, das ist eindeutig! Die Höhe richtet sich nach den Vereinbarungen nach § 93 Bundessozialhilfegesetz, die zwischen den Sozial

hilfeträgern und den Trägern der Einrichtungen zu schließen sind. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, im Einzelfall zu einer abweichenden Kostenregelung zu kommen.

Es folgt Frau Schröder! Dann Frau Pothmer.

Frau Ministerin, wann und wie sind die Sozialhilfeträger über den Umgang mit dem neuen Gesetz, das seit dem 1. Januar 2002 gültig ist, informiert worden?

(Groth [SPD]: Sofort!)

Frau Ministerin!

Über die anstehenden Entscheidungen des Niedersächsischen Landtages wurden die Sozialhilfeträger erstmals im Herbst - soweit ich weiß: im November - unterrichtet. Es haben dann laufend Gespräche stattgefunden. Im Rahmen dieser Gespräche ist auch deutlich geworden, dass als Basis für die Höhe der Finanzierung über das Bundessozialhilfegesetz Vereinbarungen nach § 93 zu schließen sind. Ich weiß aus den Unterlagen, dass Sozialhilfeträger an diesen Vereinbarungen arbeiten.

Frau Pothmer! Dann Frau Schliepack zur zweiten Frage.

Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass auch im Sozialausschuss ausdrücklich bestritten worden ist, dass diese Neuregelung des Pflegewohngelds kurzfristig und mittelfristig zu zusätzlichen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern führen würde?

(Stratmann [CDU]: Hört, hört!)

Frau Trauernicht!

Ich bedauere, Frau Abgeordnete, ich kann Ihre Aussagen nicht bestätigen. Ich habe die Protokolle gelesen und kann diese Stelle nicht verifizieren. Ich bitte Sie, sie mir gegebenenfalls konkret zu geben.

(Beifall bei der SPD - Adam [SPD]: Sehr gut!)

Frau Schliepack! Dann Frau Pawelski.

Frau Ministerin, wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass einige Sozialhilfeträger die Anträge auf Kostenübernahme überhaupt nicht bearbeiten oder sogar zurückweisen?

Frau Ministerin!

Frau Abgeordnete, nach meiner Kenntnis liegt eine Ablehnung und Abweisung bisher nicht vor. Mir ist bekannt, dass die Sozialhilfeträger diese Anträge selbstverständlich bearbeiten; denn das ist ja das Recht derer, die diese Anträge stellen.

Frau Pawelski! Dann Herr Groth.

Frau Ministerin, warum bekommen Menschen, die bereits vor ein oder zwei Jahren aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen gezogen

(Das Telefon von Groth [SPD] klin- gelt)

- gehen Sie ruhig dran, Herr Groth; das ist der Ministerpräsident, er bedankt sich jetzt für Ihre Hilfe und in einem Heim untergebracht worden sind, keinen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss, obwohl das Gesetz erst in diesem Jahr, nämlich am 1. Januar 2002, in Kraft getreten ist?

(Frau Elsner-Solar [SPD]: Fragen Sie einmal den Landesrechnungshof! Wenn Sie die Protokolle lesen wür- den, bräuchten Sie solche Fragen nicht zu stellen!)

Die Frage war klar. Bitte, Frau Ministerin!

Dies entspricht einer alten Forderung des Landesrechnungshofs. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe eines Mitglieds des Kabinetts, Beschlüsse des Landtages zu kommentieren.

(Zustimmung bei der SPD - Frau Pa- welski [CDU]: Wie bitte?)

Herr Groth! Dann Frau Jahns zur zweiten Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage betrifft die Sozialpolitik in Niedersachsen insgesamt und nicht nur die Pflegeversicherung. Ich frage die Landesregierung

(Zurufe von der CDU: Frage!)

- ich frage ja; Sie hören es sicherlich auch -: Was sind denn die Schwerpunkte sozialdemokratischer Sozialpolitik für Senioren in Niedersachsen?

(Frau Schliepack [CDU]: Zur Dringli- chen Anfrage! - Weitere Zurufe von der CDU)