Herr Präsident! Ich spreche zur Geschäftsordnung. Ich möchte darum bitten, dass das Mitglied der Landesregierung, das für sich in Anspruch nimmt, Fragen aus dem Parlament zu beantworten, dies dann auch tatsächlich tut. Ich habe, Herr Präsident, keine Behauptung zu Plagiatvorwürfen aufgestellt, sondern ich habe den Oberstadtdirektor der Stadt Hildesheim zitiert und dazu eine Frage gestellt, die der Kollege Möllring nicht beantwortet hat.
Herr Kollege Gabriel, jetzt muss ich das sagen - es tut mir auch etwas Leid -: Die Frage, in welchem Umfang und wie Minister Antworten zu geben haben, war ja schon einmal Gegenstand der Debatte hier im Hause. Wir haben daraufhin im Ältestenrat, an dem Sie leider nicht teilnehmen
Ich bitte Sie wirklich, sich einmal das Protokoll durchzulesen; denn die Bitte, die Sie jetzt wieder vortragen, kann auch unter verfassungsrechtlichen und geschäftsordnungsmäßigen Gesichtspunkten von keinem Präsidenten - egal, wer hier sitzt - in der Weise erfüllt werden, wie Sie das jetzt erbeten haben.
Die Landesregierung wird nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und deshalb Äußerungen von Oberstadtdirektoren hier nicht kommentieren.
Herr Minister Möllring, ist es zutreffend, dass - nach dem GmbH-Gesetz - eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung keinen obligatorischen Aufsichtsrat hat, hingegen - nach dem Aktiengesetz in einer Aktiengesellschaft die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats und des Aufsichtsratsvorsitzenden relativ strikt geregelt ist und dass deshalb für die Bewertung von Vorständen und Aufsichtsräten einer Aktiengesellschaft - z. B. der Stadtwerke Braunschweig AG - andere Grundsätze gelten als für eine Museumsgesellschaft mit beschränkter Haftung?
Das ist zutreffend, Herr Kollege Noack. Der Unterschied zu der Stadtwerke Braunschweig AG war, dass dort diese hohen Kosten gewollt waren, während bei der Hildesheimer GmbH diese hohen Kosten eben nicht gewollt waren, sondern vom Aufsichtsrat auf 25 000 Euro beschränkt worden sind.
Unabhängig von juristischen Erwägungen, von Sachgerechtigkeitserwägungen oder Fragen der politischen Hygiene frage ich die Landesregierung, ob sie es denn für politisch klug hält, dass Fragen, bei denen es um die Mitverantwortung des Aufsichtsratsvorsitzenden Möllring geht, ausschließlich vom Minister Möllring beantwortet werden.
(Sigmar Gabriel [SPD]: Selbst diese Frage beantwortet er selbst! - Rebecca Harms [GRÜNE]: Es sitzt doch auch der stellvertretende Ministerpräsident auf der Bank!)
Herr Klein, die Frage wird immer von dem Mitglied der Landesregierung beantwortet, das am meisten Wissen dazu hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie man erklären kann, dass der Innenminister hier eine sehr formale Antwort gegeben und gesagt hat, die Landesregierung habe keinerlei Kenntnisse in dieser Angelegenheit, und hinterher der Finanzminister in der Lage ist, detailliert zu antworten. Wie ist das zusammenzubringen?
(Beifall bei der SPD - Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Als Landesregie- rung, wohlgemerkt! - Sigmar Gabriel [SPD]: Er hat nie privat geantwortet!)
Herr Möhrmann, wenn Sie dem Kollegen Schünemann richtig zugehört hätten: Er hat gesagt, der Kommunalaufsicht ist es nicht möglich, sich das Wissen darüber anzueignen. Er hat die ganzen Paragrafen, die ich jetzt gar nicht mehr im Kopf habe, vorgelesen, also die Frage ausführlich beantwortet.
Das andere Wissen ist ja nicht über die Kommunalaufsicht in diese Landesregierung gekommen, sondern weil ich in diese Landesregierung eingetreten bin.
- Ja, das ist auch ein Teil der Landesregierung, aber die Kommunalaufsicht hat in diese GmbH nicht hineinzuregieren, genauso wenig wie der Aufsichtsrat hineinzuregieren hat. Dieses Wissen ist in die Landesregierung gekommen, weil ich es ja nicht mit meinem Ministereid ablegen konnte, sondern immer noch weiß, was damals passiert ist.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu dieser Dringlichen Anfrage liegen mir nicht mehr vor.
c) Finanzierung und Fortführung der Hochbaumaßnahmen des Landes Niedersachsen - Anfrage der Fraktion der CDU Drs. 15/282
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land Niedersachsen steht vor einer dramatischen Haushalts- und Finanzlage. Im Finanzministerium wurden daher seit einiger Zeit alle aktuellen Bauprojekte des Landes daraufhin überprüft, ob neue Prioritäten bei der Planung oder Vergabe der Projekte zu einer Entlastung des Haushaltes beitragen können, ohne dass hierbei finanzielle Nachteile für das Land entstehen.
Durch erneute Fehler im automatisierten Haushaltsvollzugssystem (P 53) auf Basis der BAANSoftware wurden ausweislich der Antwort der Landesregierung vom 16. Mai 2003 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wenzel im Jahr 2002 dem staatlichen Baumanagement mehr Mittel angewiesen, als im Haushalt zur Verfügung standen, sodass überschreitende Verpflichtungen in Höhe von 45 Millionen Euro entstanden sind.
Die Landesregierung hat, um der vorgenannten Missstände Herr zu werden, die Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2002 nicht auf die Ansätze für das Haushaltsjahr 2003 angerechnet. Für den Hochbauhaushalt werden im Zweiten Nachtragshaushalt darüber hinaus weitere 24 Millionen Euro für investive Baumaßnahmen bereitgestellt. Insgesamt wurden dem Bauhaushalt damit über 69 Millionen Euro gutgebracht.
1. Welchen Handlungsspielraum hat die Landesregierung bei der Beseitigung der von ihr vorgefundenen Missstände?
2. Welche Folgerungen werden sich für die Jahre 2004 ff. aus Sicht der Landesregierung für die weiteren Hochbaumaßnahmen des Landes aufgrund der derzeitigen Haushaltslage ergeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Einzelplan 20 in einer schlimmen Situation vorgefunden. Erhebliche überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 45 Millionen Euro mussten schon im Jahr 2002 getätigt werden, was darauf zurückzuführen war, dass das Beschleunigungsprogramm für Bauinvestitionen der Gabriel-Regierung den Hochbauhaushalt 2002 stark übersteuert hat. Außerdem wurde mit der Realisierung außerplanmäßiger Maßnahmen begonnen. Hinzu kamen zügigere Auftragsausführungen und Rechnungsstellungen der Betriebe. Ferner gab es einen Fehler beim Haushaltsvollzug und technische Probleme mit P 53. Die zuletzt genannten Probleme sind für Fehlbuchungen im Umfang von etwa 10 Millionen Euro verantwortlich. Den Fehler suchen wir noch.
Die Folge war ein weiterhin hoher Liquiditätsbedarf für baubegleitende Finanzierungen. Die Landesregierung hat deshalb die Ansätze für die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2002 nicht auf die Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2003 angerechnet. Das heißt, wir haben die 45 Millionen Euro für vorgezogene Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2002 gebucht. Andernfalls hätten wir sie noch in den Nachtrag einsetzen müssen. Mit dem Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes, den Sie gestern beschlossen haben, haben wir einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 24 Millionen Euro für investive Baumaßnahmen bereit gestellt. Insgesamt hat die neue Landesregierung also mehr als 69 Millionen Euro bereit gestellt. Per Saldo wurde der Ansatz für 2003 um rund 19 Millionen Euro oder 10 % von 192,8 Millionen Euro auf 211,8 Millionen Euro gesteigert, um einen Kollaps des Bauhaushaltes abzuwenden und die Bauwirtschaft zu stabilisieren. Diese Zahl kommt dadurch zustande, dass wir in der Hauptgruppe 7 - Baumaßnahmen - 24 Millionen Euro hinzugegeben haben. In der Hauptgruppe 5 - Baubegleitende Maßnahmen hingegen haben wir 5 Millionen Euro weggenommen, sodass im Saldo zusätzlich 19 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Zu Frage 1: Große Handlungsspielräume bestehen in Einzelplan 20 angesichts der Situation des Etats natürlich nicht. Alle 130 großen und 1 000 kleineren Baumaßnahmen wurden auf den Prüfstand gestellt, um sie vor dem Hintergrund der schwierigen Situation des Etats optimal zum Abschluss zu bringen. Das Ergebnis war: Alle 130 großen und auch alle 1 000 kleinen Baumaßnahmen können finanziert werden. Dies gilt auch für die JVA Rosdorf, die zwischenzeitlich einmal für Unruhe gesorgt hatte, was überflüssig war; denn jede Planung dauert ihre Zeit. Dies alles sind aber Maßnahmen, mit denen schon begonnen worden war.
Um mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln auszukommen, haben wir uns entschlossen, 13 begonnene große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zeitlich etwas zu strecken. Gleiches gilt für eine Vielzahl von kleinen Baumaßnahmen und auch für eine gewisse Anzahl von Bauunterhaltungsmaßnahmen. Eine Baumaßnahme, die Polizeiwerkstatt in Göttingen, wird nicht mehr durchgeführt, weil der Innenminister inzwischen ein anderes Konzept vorgelegt hat, nach dem er die Wartung der Polizeifahrzeuge privatisieren will. Von daher wäre es Blödsinn, die Werkstatt fertig zu bauen. Eine Baumaßnahme, die Straßenmeisterei in Nordenham, wird derzeit daraufhin überprüft, ob sie im Rahmen einer Investorenlösung fortgeführt werden kann. Diesbezüglich befinden wir uns in guten Gesprächen.
Für die Realisierung von 33 noch nicht begonnenen Vorhaben stehen auf absehbare Zeit keine Mittel zur Verfügung. Dabei handelt es sich um diejenigen Maßnahmen, die die alte Landesregierung in den Einzelplan 20 für das Haushaltsjahr 2003 eingestellt hat, ohne jedoch die dafür erforderlichen Geldmittel auszuweisen. Von daher waren das nur visuelle Buchungen. Allein für die geregelte Weiterführung aller begonnenen großen und kleinen Baumaßnahmen sind in den Jahren 2003 bis 2007 - dies entspricht dem Geltungszeitraum der neuen Mipla - folgende Beträge erforderlich: Im Jahr 2003 beläuft sich der Haushaltsansatz auf rund 211 Millionen Euro. Ich lasse jetzt einmal die Hunderttausender-Beträge weg. Davon entfallen auf an Freiberufler erteilte Aufträge 4,8 Millionen Euro. Für die Bauunterhaltung sind davon 23,4 Millionen Euro. Rechtsverpflichtungen sind in der Größenordnung von 163,2 Millionen Euro eingegangen worden. Weitere 20 Millionen Euro brauchen wir, um die begonnenen Maßnahmen zeitgerecht fortzuführen.
Im Jahr 2004 stellt sich die Situation wie folgt dar: Der Haushaltsansatz soll sich auf 187 Millionen Euro belaufen. Davon entfallen auf Aufträge an Freiberufler 10 Millionen Euro und auf Bauunterhaltungsmaßnahmen 35 Millionen Euro. Rechtsverpflichtungen sind bereits in der Größenordnung von 82 Millionen Euro eingegangen worden. Für die Erfüllung von eingegangenen Rechtsverpflichtungen und für die Fortsetzung bereits begonnener Maßnahmen brauchen wir insgesamt 141 Millionen Euro, sodass alles belegt ist.
Für das Jahr 2005 sind Ausgaben in Höhe von 151 Millionen Euro geplant. 43 Millionen Euro sind bereits belegt. 40 Millionen Euro entfallen auf Bauunterhaltungsmaßnahmen. Um begonnene Maßnahmen fortführen zu können, brauchen wir insgesamt 99,1 Millionen Euro.