Für das Jahr 2005 sind Ausgaben in Höhe von 151 Millionen Euro geplant. 43 Millionen Euro sind bereits belegt. 40 Millionen Euro entfallen auf Bauunterhaltungsmaßnahmen. Um begonnene Maßnahmen fortführen zu können, brauchen wir insgesamt 99,1 Millionen Euro.
Im Jahr 2006 setzt sich das fort. Im Jahr 2006 steigen die Ausgaben aber etwas an. Sie haben sicherlich festgestellt, dass die Zahlen für das Jahr 2005 geringfügig unter den Zahlen für die Jahre 2004 und 2003 liegen. Ursache dafür ist die für die Bauplanung erforderliche Zeit. Baumaßnahmen, die im Jahr 2005 durchgeführt werden, können erst im Jahr 2006 abgerechnet werden. Das ist bei Großbauten so. Deshalb gehen die Zahlen manchmal hoch und runter. Für das Jahr 2006 sind Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 174 Millionen Euro vorgesehen. 12,5 Millionen Euro davon entfallen auf Aufträge an Freiberufler. Für Bauunterhaltungsmaßnahmen sind wiederum 41 Millionen Euro vorgesehen. Rechtsverpflichtungen sind bereits in einem Umfang von 15 Millionen Euro eingegangen worden. Für die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen und für die Fortführung bereits begonnener Baumaßnahmen brauchen wir insgesamt 121 Millionen Euro.
Für 33 Bauvorhaben, die von der alten Landesregierung angekündigt und bereits in den Landeshaushalt eingestellt worden sind, stehen auf absehbare Zeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Gleiches gilt für die noch gültige Dringlichkeitsliste B der früheren Mipla. Die Mipla ist aber obsolet, sodass auch diese Liste obsolet ist. Von daher stehen wir vor einer recht kritischen Situation. Nach den derzeitigen Zahlen können wir selbst erst wieder in den Jahren 2006/2007 bauen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass noch Planungen in Auftrag gegeben worden sind, obwohl klar war, dass dafür keine Finanzmittel mehr zur Verfügung stehen? Kann sie die Größenordnung der dort entstandenen Planungskosten beziffern?
Für die im Haushaltsplan 2003 ausgewiesenen, aber nicht etatisierten Baumaßnahmen sind 5,2 Millionen Euro ausgegeben worden. Darüber hinaus sind für Planungskosten - vertraglich gebunden - 7,5 Millionen Euro verausgabt worden. Darüber hinaus entfallen auf einen anderen Einzelplan weitere 5 Millionen Euro; davon 3,2 Millionen Euro bereits verausgabt und 1,8 Millionen Euro vertraglich gebunden. In der Summe ergibt sich für Planungen ein Betrag in Höhe von 17,5 Millionen Euro, die wir jetzt in die Schublade legen können. Hätte uns dieses Geld für Baumaßnahmen zur Verfügung gestanden, hätten wir alles planmäßig weiterbauen können.
Herr Minister, welche Folgen für die Landeskrankenhäuser hat die Übertragung von 7,9 Millionen Euro durch den Nachtragshaushalt in den Einzelplan Hochbauten? – Vor diesem Hintergrund möchte ich eine Zusatzfrage anschließen: Wie passt dies zu dem Versprechen, die Finanzmittel für die Krankenhäuser zu erhöhen?
Die Landeskrankenhäuser sind, wie Sie wissen, Landesbetriebe. Die mussten diese 7,5 Millionen Euro abliefern, weil wir die Planungskosten im Einzelplan 20 vorverauslagt hatten. Ich machte das eben an einem anderen Beispiel deutlich. Deshalb musste dies aus den Rücklagen der Landeskrankenhäuser zurückfließen.
Herr Minister, stellen die durch das Projekt „Bauen in Niedersachsen jetzt“ vorzeitig realisierten Projekte Ihrer Meinung nach dringende Maßnahmen dar, oder halten Sie bestimmte Bauten für Fehlinvestitionen?
Wenn ich sehe, was alles im Bau ist und was dringend einer Bauunterhaltung oder einer Sanierung bedürfte, hätte ich sicherlich andere Prioritäten gesetzt. Aber das ist nun einmal in einer Demokratie so: Wenn man eine Regierung übernimmt, dann muss man auch die Bauten übernehmen, die die alte Landesregierung hatte. Das muss man als Demokrat akzeptieren. Deshalb bitte ich Sie, mich nicht nach den einzelnen Projekten und nach einer Bewertung zu fragen, ob ich gebaut hätte oder nicht gebaut hätte. Wir haben die Situation so vorgefunden. Sie ist nicht schön, aber wir müssen damit fertig werden.
Herr Minister, wird die Landesregierung den Forderungen, die die CDU-Fraktion in ihrer Oppositionszeit in diesem Parlament erhoben hat, nachkommen und die Mittel für das Projekt „Bauen in Niedersachsen“ jetzt aufstocken?
Wir werden alles dafür tun, um die Baumaßnahmen kontinuierlich fortzusetzen. Wir werden uns aber überlegen - bei dieser Finanzenge müssen wir das auch tun -, ob wir nicht intelligentere Lösungen finden, also dass wir PPP-Modelle, PublicPrivate-Partnership-Modelle, fahren, dass wir mit Privatinvestoren vereinbaren, uns ein Verwaltungsgebäude hinzustellen mit allen Hausdienstleistungen, die für ein Haus erforderlich sind, von der Gartenpflege, Heizung, über Pförtner und Botendienst, Reinigung usw., sodass wir dann nur noch die Verwaltungstätigkeit, die hoheitliche Tätigkeit, in diesem Gebäude wahrzunehmen brauchen. Wir erhoffen uns davon, dass das für das Land günstiger wird und wir dann weiterhin bauen können. Von wem sie den Auftrag bekommt, ist der Bauwirtschaft letztlich egal. Hauptsache, es wird weiter gebaut.
Herr Minister, ich frage Sie: Ist von der vorherigen Landesregierung auch Grunderwerb getätigt worden, der heute nicht mehr gebraucht wird?
Herr Minister, wenn sich der ehemalige Ministerpräsident bei der vorherigen Frage so viele Sorgen darüber macht, ob der jetzt zuständige Finanzminister seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender bei einer GmbH in ausreichendem Maße nachgekommen ist, er aber bei dieser Frage, wo es darum
Ich will es doch dem Präsidenten leicht machen. - Ich frage also den Minister, ob er es nicht für unverantwortlich, für ein sich aus der Verantwortung Stehlen hält, wenn sich der ehemalige Ministerpräsident bei der vorherigen Frage noch darum kümmerte, was die Aufsichtsratstätigkeit des jetzt zuständigen Finanzministers betrifft, sich aber jetzt, wo es um Millionenbeträge geht, die gar nicht mehr zur Verfügung standen, die aber trotzdem in seiner Verantwortung und auch der des ehemaligen Finanzminister Aller in Auftrag gegeben wurden, jetzt außerhalb des Saales bewegt nach dem Motto: Wir kommen mal und schauen hinein, aber wenn es um die Sünden der Vergangenheit geht, sind wir schnell weg?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Die Frage war so gut, die können Sie noch ein- mal wiederholen!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rolfes, Sie sind doch ein christlicher Mensch und sollten Verständnis dafür haben, dass die beiden sich schämen und sich das hier nicht antun wollen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt 26 erledigt.
Tagesordnungspunkt 27: Zweite Beratung: Niedersachsen im Herzen Europas - Intensivierung der Europapolitik - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/147 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 15/194
Tagesordnungspunkt 28: Zweite Beratung: Europa weiter entwickeln - Konvent für Europa - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/134 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 15/214 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/254
Meine Damen und Herren, ich könnte es mir leicht machen, denn Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Jetzt liegt eine Wortmeldung vor. Dann hat auch gleich der Kollege McAllister das Wort. Eigentlich war die SPD-Fraktion zuerst dran, aber ich habe keine Wortmeldungen bekommen. Also machen wir das hinterher. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema EU-Verfassungskonvent interessiert die deutsche und europäische Öffentlichkeit seit mehreren Wochen. Es ist gut, dass wir auch im Niedersächsischen Landtag heute die Möglichkeit haben, zu diesem Thema grundsätzlich Stellung zu beziehen.
Wir sollten als Niedersächsischer Landtag den Abschluss der Arbeiten des Konvents an den Teilen 1 und 2 der geplanten EU-Verfassung grundsätzlich begrüßen. Der vorliegende Entwurf ist ein
wichtiger Fortschritt für die Weiterentwicklung der europäischen Integration und für eine bessere Wahrnehmung der berechtigten Interessen von Bund, Ländern und Gemeinden. Grundsätzlich geht der Weg in die richtige Richtung, obwohl es in vielen Detailfragen natürlich berechtigte Kritik zu üben gilt.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass im Rahmen des Konvents Fortschritte bei der Antwort auf die aktuelle Reformkrise der EU erzielt werden konnten. Ich möchte gerne in der gebotenen Kürze neun Punkte positiv hervorheben:
Erstens. Es ist erstmals gelungen, eine klare Kompetenzordnung über die Zuständigkeit der EU mit einer Einteilung und Auflistung der Kompetenzkategorien festzulegen.
Zweitens. Durch den Verfassungsvertrag wird die EU stärker als bisher als Wertegemeinschaft definiert.
Drittens. Die verbindliche Aufnahme der Grundrechtecharta stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den europäischen Institutionen.