Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

(Zustimmung bei der CDU)

Deshalb hat der Kollege Beckstein jetzt einen ersten Diskussionsentwurf auf den Tisch gebracht. Wir sind kurz davor, auch im eigenen Hause einen Diskussionsvorschlag zu machen, zu dem wir dann auch noch externen Rat einholen wollen. Verabredet ist, die Formulierungen im Januar mit dem bayerischen Innenministerium abzustimmen. Dann werden wir, wenn es irgend geht, wahrscheinlich schon in der ersten Bundesratsitzung im Jahr 2007, nämlich am 16. Februar, einen abgestimmten Entwurf vorlegen.

Das ist keine Reaktion auf Emsdetten, sondern schon seit einiger Zeit in der Planung. Deshalb sind wir schon so weit, dass wir im nächsten Jahr eine Bundesratsinitiative starten können. Weil auch die Große Koalition in Berlin dies im Koalitionsvertrag hat, gehe ich davon aus, dass wir sehr schnell beraten und möglichst noch vor der Sommerpause eine entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen können, sodass wir dann dagegen vorgehen können.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine weitere Frage stellt der Kollege Axel Plaue von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Politik und auch den Medien wird gelegentlich vorgeworfen, dass sie reflexartig auf schlimme

Ereignisse reagierten und dann sehr hektisch versuchten, Lösungen für ein Problem zu finden, das vorher bekannt war und gegen das man eigentlich vorher durch präventive Maßnahmen etwas hätte tun können; dann wäre es nicht dazu gekommen.

Frau Ministerin, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das eine Aufgabe der Gesellschaft, eine Aufgabe der Familien, eine Aufgabe der Schulen ist. Herr Minister Busemann, in Ihrem Hause sind die Handreichungen zum Thema Medienkompetenz offenkundig noch nicht für alle Schulformen vorhanden und durchgereicht worden. Herr Minister, Sie haben das Medienreferat in Ihrem Hause aufgelöst. Wie wollen Sie dann präventiv wirken, damit Medienkompetenz bei den Menschen tatsächlich ankommt?

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Minister Busemann, bitte!

Frau Präsidentin! Herr Kollege Plaue, bevor Sie hier solche Attacken reiten, sollten Sie sich besser informieren. Ich habe das Medienreferat nicht aufgelöst, sondern in einen größeren Bereich integriert.

(Zustimmung bei der CDU)

Medienarbeit bekommt bei uns eine noch stärkere Gewichtung.

(Axel Plaue [SPD]: Sie haben es doch aufgelöst!)

- Gut, das Thema wird im Rahmenrichtlinienreferat mit gewichtet. Das ist überhaupt kein Problem.

Was die Handreichungen für Medienarbeit angeht, denke ich, dass wir mittlerweile das ganze System durchorganisiert haben. Aber wenn Sie irgendwo ein Defizit sehen, will ich dem gerne nachgehen.

Ich will ausdrücklich darauf hinweisen - ich habe das eben schon angedeutet -, dass das ganze Thema Prävention/Früherkennung und auch der Umgang mit Medien sowie die Medienpädagogik in der Lehrerausbildung besser gewichtet werden. In der Schulentwicklung sind wir an diesem Thema dran. Wir machen Fachtagungen, Workshops, schulinterne Lehrerfortbildungen, gerade zum Thema Medien, aber auch zur Gewaltprävention.

Wir haben seit geraumer Zeit - auch aus den Erkenntnissen der letzten Jahre heraus - ein Programm „Kommunikation - Interaktion - Kooperation“ aufgelegt, das systematisch präventive Maßnahmen auch und gerade für den Medienbereich entwickelt. Wir prüfen, ob wir in der Schulpsychologie gemeinsam mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern an den Schulen besser als noch in den letzten Jahren aktiv werden können. Es laufen Fortbildungsreihen zu allen möglichen Bereichen der Sicherheit und der Gewaltprävention. Das ist ein ganzes Paket von Maßnahmen. An dieser Ecke können Sie uns nichts; das sage ich Ihnen ganz offen.

(Axel Plaue [SPD]: Oh doch! - Zu- stimmung bei der CDU)

Die nächste Frage stellt der Kollege Briese. Bitte sehr, Herr Briese!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich glaube, es gibt relativ wenige hier im Parlament, die sagen, diese gewaltverherrlichenden oder Gewalt beinhaltenden Spiele seien gut und sinnvoll, und die diese Spiele rechtfertigen möchten. Das Ärgerliche an der Debatte im Vorfeld war nur, dass der Innenminister hier ein sehr kompliziertes, sehr komplexes Phänomen auf eine einfache Verbotsforderung reduziert und damit eine Scheinlösung suggeriert hat. Das war das Erste, was uns an der Debatte sehr geärgert hat.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Quatsch! - Weitere Zurufe von der CDU - Glocke der Präsiden- tin)

Wenn man sich die Fachdebatte ehrlich anschaut und z. B. auch das zur Kenntnis nimmt, was gestern auf einem großen Kongress zu dem Thema in Hannover gesagt wurde, dann muss man feststellen, dass dort alle Medienwissenschaftler, Kriminologen und Pädagogen gesagt haben, die Verbotsdebatte sei eine symbolische Politik, die total ins Leere gehe und überhaupt nichts bringe.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bezeichnenderweise werden Sie auch keinen anderen Innenminister finden, außer dem Duo Schü

nemann und Beckstein, der diese Verbotsforderung erhebt.

Herr Briese, Sie müssen jetzt eine Frage stellen!

Das ist schon ganz erstaunlich.

Ich habe eine konkrete Frage, Frau Präsidentin: Es wundert mich, wenn hier einerseits von der Sozialministerin und auch von dem Innenminister gesagt wird, das Problem bei diesen Spielen wäre mittlerweile, dass die so realistisch geworden seien. Ich möchte andererseits aber wissen, ob es nicht das größere Problem ist, dass die ganzen Amokläufe, die wir in den letzten Jahren in der Republik gehabt haben, von Schülern begangen worden sind, die an realen Waffen geübt haben. Diese Leute haben an realen Waffen geübt. Was sagen Sie dazu? Was sagen Sie zu dem realen Waffenbestand in der Bundesrepublik Deutschland und dazu, dass Schülerinnen und Schüler an die Waffen herankommen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist meine erste Frage. Dazu habe ich bis jetzt nämlich noch gar nichts gehört.

Meine zweite Frage ist: Wenn Sie sagen, der § 131 StGB reicht uns momentan nicht aus, dann möchte ich wissen, was Sie dazu sagen, dass dieser Paragraf heute schon gar nicht zur Anwendung kommt. Hier gibt es ein Vollzugsdefizit. Der Paragraf wird in der Wirklichkeit gar nicht angewendet. Wir brauchen ihn also nicht zu verschärfen, sondern Sie müssen ihn nur anwenden. Wenn Sie den Eindruck haben, es sind gewaltverherrlichende und menschenverachtende Spiele im Umlauf, dann, bitte schön, gehen Sie zur Staatsanwaltschaft und erstatten Sie Anzeige! Machen Sie das!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Schünemann, bitte!

(Zuruf von der CDU: Herr Briese, Sie haben keine Ahnung! - Gegenruf von Ralf Briese [GRÜNE])

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Briese! Ich würde Ihnen doch empfehlen, einfach noch einmal das Gutachten des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes des Bundestages zu lesen. Denn darin ist eindeutig festgelegt worden, aus welchem Grund wir hier tätig werden müssen und dass der jetzige § 131 StGB gerade für Killerspiele nicht ausreicht.

(Widerspruch von Ralf Briese [GRÜ- NE])

- Entschuldigung, lassen Sie mich das doch wenigstens einmal darstellen!

Das Problem ist ja, dass Sie bei den Killerspielen dann, wenn Sie sie nur ablaufen lassen, diese schlimmen Szenen überhaupt nicht haben, sondern Sie müssen etwas aktiv tun, damit dieser Tötungsvorgang ausgelöst wird. Dies wird durch den § 131 StGB nicht erfasst; denn diese Vorschrift ist mehr auf den Bereich Videofilme und nicht auf diese Killerspiele ausgerichtet worden.

(Zuruf von Ralf Briese [GRÜNE])

- Lesen Sie sich das doch einfach durch, und dann werden Sie sehen, dass das, was ich gesagt habe, richtig ist.

Aber Sie haben natürlich völlig recht, dass wir uns auch vor Augen führen müssen, ob das Waffengesetzes im Zuge der letzten Novelle hinreichend geändert worden ist. Denn nach Erfurt ist das Waffenrecht gerade auch in diesem Bereich für Jugendliche verschärft worden.

Ich möchte das jetzt einmal insgesamt darstellen: Bereits der Amoklauf in Erfurt führte zu einer Verschärfung des Waffengesetzes. Beispielhaft nennen möchte ich die Heraufsetzung der Altersgrenzen, die Einführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung, die Mitteilungspflichten für Waffenhändler bei der Veräußerung erlaubnispflichtiger Waffen und das generelle Verbot der seinerzeit verwendeten Waffe. Es war ja eine Pumpgun, die dort verwendet worden ist.

Es ist natürlich richtig, dass wir jetzt vor dem Hintergrund dieses erneuten Amoklaufs untersuchen müssen, ob das, was damals geregelt worden ist, wirklich ausreicht oder ob es nur ein Defizit in der Verfolgung insgesamt gegeben hat. Ich glaube aber, dass das größte Problem, das wir in diesem

Zusammenhang haben, die illegalen Waffen bilden. Sie können noch so viele Gesetzesverschärfungen vornehmen;

(Ralf Briese [GRÜNE]: Genau!)

sie nützen nichts - genau das ist das Problem -, wenn Sie nicht auch im Bereich der illegalen Waffen Erfolge haben. Aus diesem Grund müssen wir gerade an diesem Punkt ansetzen. Es ist die Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaften, dagegen vorzugehen. Das ist dann aber kein Punkt, an dem das Waffengesetz insgesamt geändert werden muss. Aber wir werden zusammen mit den anderen Ländern - insbesondere mit dem Land Nordrhein-Westfalen, das dort die Federführung haben muss, weil es in dem Bereich passiert ist - analysieren, ob das Waffengesetz noch angepasst werden muss.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt Herr Kollege Albers.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bis zum heutigen Tag ist die Diskussion über den Amoklauf vom Innenminister immer nur rein populistisch geführt worden. Heute haben wir als zweite Variante die von der Sozialministerin angesprochene Variante der „weißen Salbe" - ich möchte sie einmal so nennen - hinzubekommen. Sie hat ja dargelegt, was man alles machen müsste, um solchen Aggressionen von Jugendlichen Herr zu werden bzw. um hier Prävention zu betreiben.

Wir diskutieren hier im Parlament bereits seit längerem über Killerspiele und über Amokläufe.

(Zuruf von der CDU: Können Sie nicht eine Frage stellen?)