- Herr Schwarz, bitte! - Sie wissen, dass die Förderperiode der EU im Jahre 2006 ausläuft. Das Förderprogramm PRINT ist mit Landesmitteln und mit EU-Mitteln ausgestattet worden. Das Nachfolgeprogramm, das dann in Kraft gesetzt werden kann, wenn der Landeshaushaltsgesetzgeber den Haushalt heute verabschiedet - dem können und wollen wir als dem höchsten Gremium nicht vorgreifen; das bietet schon die Achtung vor diesem Haus -,
werden wir mit Landesmitteln in gleicher Höhe fortsetzen. Allerdings wird das Programm eine etwas andere Ausrichtung bekommen. Darüber sind die Kommunen auch informiert. Das Nachfolgeprogramm NiKo wird mit Landesmitteln in gleicher Höhe wie das PRINT-Programm ausgestattet. Diesen Vorschlag der Landesregierung habe ich auch im Sozialausschuss und auch im Haushaltsausschuss dargelegt. Wir würden uns freuen, wenn der Landesgesetzgeber dem zustimmt. Da aber 511 000 Euro EU-Mittel fehlen, haben wir dem Programm eine andere Ausrichtung gegeben. Es wird noch die Gesundheitsförderung hinzukommen, weil ich davon überzeugt bin, dass wir auch dem Bereich Gesundheitsschutz und gesunde Ernährung - ich möchte nur daran erinnern, das ein großer Teil der Kinder heute zu dick ist - einen hohen Stellenwert einräumen müssen. Sobald der Gesetzgeber den Haushalt verabschiedet hat, werden wir dieses Programm auch mit den Trägern besprechen und durchführen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte zunächst, die Frage meiner Kollegin Wiegel zu wiederholen, die nach meinem Dafürhalten nicht beantwortet wurde. Frau Kollegin Wiegel hat ausgeführt, dass in dieser viel gescholtenen USK auch ein Ländervertreter sitzt, und hat demzufolge gefragt: Was hat denn der Ländervertreter in diesem Gremium unternommen? Welche Aktivitäten gab es von seiner Seite? - Das ist die erste Frage.
Zum Zweiten haben wir bei Ihren Ausführungen, Frau Ministerin, einen Widerspruch erkannt. Auf der einen Seite heißt es, dass bis Ende 2007 eine Evaluation stattfinden soll, und auf der anderen Seite entnehmen wir der Presse, dass diese Landesregierung schon im Januar oder Februar eine Bundesratsinitiative in Form eines Gesetzes starten will. Wollen Sie diese Untersuchung gar nicht abwarten? Das ist nach unserem Dafürhalten ein Widerspruch. Bei den Widerspruchsverfahren verfahren Sie jedenfalls anders. - Danke schön.
Danke schön, Frau Kollegin Bockmann. Auch Sie haben zwei Fragen gestellt. - Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Ross-Luttmann antworten. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Bockmann, als ständiger Vertreter des Landes nimmt an jeder Prüfsitzung Herr Hilse teil. Er prüft also auch mit. Ich würde jetzt ganz gerne die Gelegenheit nutzen, das Verfahren bei der USK noch einmal kurz darzustellen, weil es meines Erachtens ganz wichtig ist, dass wir uns mit der Evaluierung, Weiterentwicklung und Fortentwicklung befassen.
In der USK spielt zunächst ein sogenannter Tester alle Spiele, und dieser Tester stellt das jeweilige Spiel und den Spielverlauf dann einem Gremium vor. Das Prüfgremium kann dann auch Sequenzen aus dem Spiel spielen und sich letzten Endes auch dem Votum des Gutachters anschließen. Der Vertreter der obersten Landesbehörde wird schließlich per Verwaltungsakt entscheiden.
Die Länder werden nach dem Königsteiner Schlüssel an den Kosten des ständigen Vertreters beteiligt. Das Land Niedersachsen ist mit 9 000 Euro jährlich an den Kosten beteiligt. Die Kostenerstattung erfolgt über das Gebührenaufkommen. Ich betone aber noch einmal: Selbstverständlich ist immer ein ständiger Vertreter dabei.
Selbstverständlich haben auch die Jugendminister aller Länder gesagt: Wir müssen jetzt evaluieren und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Arbeit der USK noch richtig sind. - Es ist wichtig, dass wir uns hier kein Denkverbot auferlegen, sondern wir
müssen gemeinsam länderübergreifend prüfen, wie wir die USK weiterentwickeln können. Das halte ich für sehr wichtig. Auf der einen Seite geht es um ein Verbot von Killerspielen und vielleicht auch von gewaltverherrlichenden Egoshootern, wobei es in der USK oder im Jugendschutzgesetz ja keine Definition gibt, was denn ein Killerspiel ist. Auf der anderen Seite müssen wir uns auch mit den künftigen Kriterien für die Alterskennzeichnung befassen. Das Jugendschutzgesetz schreibt ja diese Alterskennzeichnungen vor. Das Jugendschutzgesetz ermöglicht auch die Prüfung durch eine Selbstkontrolle oder durch andere Behörden. Der gesetzliche Rahmen dafür ist also auf Bundesebene bereits festgelegt worden. Deshalb kann das nicht ein Land alleine ändern, wenn es Änderungsbedarf sieht, sondern Änderungen können nur gemeinsam länderübergreifend vorgenommen werden.
Ich bin froh, dass die USK eine länderübergreifende Institution ist und dass es eine Freiwillige Selbstkontrolle gibt, die weiter geht als in den meisten europäischen Staaten. Dadurch wird es natürlich manchmal auch schwierig. Deswegen hatte ich schon in meinem Eingangsbericht gesagt: Wir müssen uns den § 131 StGB genau angucken, und wir müssen uns auch mit der Frage beschäftigen - -
- 2003 ist das Jugendschutzgesetz geändert worden. Nach dem Amoklauf in Erfurt ist es verschärft worden. Auch der § 131 StGB ist verschärft worden. Da gebe ich Ihnen recht. Aber wenn man sieht, welche Killerspiele auf dem Markt sind, und wenn man bedenkt, dass auch junge Menschen mit 14 Jahren Killerspiele in die Hand bekommen, die erst ab 18 freigegeben sind, stellt sich die Frage, ob die Politik da nicht gefordert ist. Wir müssen überlegen, welche Handlungsoptionen die Politik hat und welche Rahmenbedingungen sie schaffen kann, um so etwas künftig zu verhindern.
Mich als Mutter würde es schon sehr erschrecken, wenn ich sehen müsste, dass meine Kinder mit diesen von Herrn Innenminister Schünemann angesprochenen Killerspielen in die virtuelle Welt eintauchen. Das kann nicht richtig sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam ideologiefrei und ohne Denkverbote mit dieser Frage beschäfti
Ich sehe bei den Kriterien für die Altersfreigabe einen deutlichen Unterschied zwischen den Kriterien für Filme und den Kriterien für Computerspiele. Der Unterschied besteht darin, dass man sich Filme passiv anschaut, während man bei den Computerspielen in die aktive Rolle gedrängt wird. Deswegen unterstütze ich auch den Vorschlag meines Kollegen sehr, hierauf besonders genau zu achten und die USK weiter zu reformieren.
Danke schön. - Auch Herr Innenminister Schünemann hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die konkrete Frage war ja, ob gehandelt wird und was der Ländervertreter gemacht hat. Frau Kollegin Ross-Luttmann hat dargestellt, dass schon gehandelt wird. Nicht umsonst haben die Jugendminister eine Evaluierung der USK beschlossen. Aus gefahrenrechtlichen Aspekten heraus müssen sich aber auch die Innenminister mit dieser Frage beschäftigen. Das haben wir auf einer IMK bereits getan. Auch hier ist der Arbeitskreis 2 beauftragt worden.
Unabhängig davon haben die Unionsinnenminister auch das Kriminologische Forschungsinstitut mit einer Untersuchung der Probleme beauftragt. Der Bericht wird in wenigen Wochen vorliegen. Dann können wir handeln.
Aber schon nach dem ersten Zwischenbericht steht einiges fest, was den Bereich der USK angeht. Ein Problem besteht darin, dass man nicht nur auf die Spieler zurückgreift, die man selber beschäftigt, sondern dass Testergebnisse teilweise nur auf Gutachten der Hersteller basieren. Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Spiel auf verschiedenen Stufen gespielt wird. Die ersten fünf Stufen sind völlig unproblematisch, aber um überhaupt in die letzte Stufe hinein zu kommen, muss man absoluter Profi sein.
- Das stimmt. Das ist so, auch wenn Sie sagen, das stimmt nicht. Es stimmt. Sie müssen in die letzte Stufe hinein kommen, um überhaupt zu sehen, was dort tatsächlich stattfindet. Insofern ist es schon problematisch, wenn die USK neben vier nebenamtlichen Testern nur einen einzigen hauptamtlichen Tester einsetzt.
(Amei Wiegel [SPD]: Das ist doch kein unabhängiges Gremium! Da haben die Länder die Gutachter bestellt!)
- Neben diesem einen hauptamtlichen Tester und den vier nebenamtlichen Testern gehören diesem Gremium noch sehr honorige Persönlichkeiten zum Beispiel aus dem Bereich der Kirchen und natürlich auch Pädagogen, selbstverständlich auch Medienpädagogen, an. Das ist überhaupt keine Frage. Aber die fällen ihr Urteil aufgrund eines Gutachtens dieses Testers oder leider auch nur des Herstellers. Das ist das Problem. Wenn sie sich nur einen Ausschnitt vornehmen und sich nicht das Spiel in Gänze vorstellen lassen, dann kommen sie zu falschen Einschätzungen.
Das Kriminologische Forschungsinstitut macht deutlich, dass im Jahre 2005 insgesamt fast 5 000 Stunden hätte gespielt werden müssen, um überhaupt in die letzte Stufe zu kommen. Wenn nur ein hauptamtlicher und vier nebenamtliche Tester da sind, ist es gar nicht menschenmöglich, sich die Spiele bis zum letzten Detail anzugucken. Wir sollten uns genau anschauen, was das Gutachten von Professor Pfeiffer aussagt.
Es ist völlig richtig, dass Medienpädagogen und Vertreter der Kirchen einbezogen werden. Hingegen ist der Bereich der Kriminologie völlig ausgeblendet. Man muss auch aus dieser Sicht erfahren, was es bedeutet, wenn man solche schrecklichen Spiele spielt. Insofern haben wir Handlungsbedarf.
Die konkrete Antwort ist: Es wird gehandelt. Es wird auf beiden Seiten evaluiert - aufseiten der Jugendministerkonferenz und aufseiten der Innenministerkonferenz.
Danke schön. - Zu Wort gemeldet haben sich weiterhin Frau Korter, Frau Tinius, Herr Plaue, Herr Briese, Herr Albers, Frau Merk, Herr Klein, Herr Hagenah, Frau Geuter, Frau Steiner und Herr Schwarz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade gehört - ich denke, da besteht Konsens -: Noch zielführender als Verbote von Killerspielen ist eine gute Medienpädagogik. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Kultusminister zum 1. August 2006 die pädagogischen Stundenzuweisungen für die Medienzentren in den Landkreisen gerade im Bereich der Vereinsarbeit, der Erwachsenenbildung und der freien Jugendhilfeträger gekürzt hat. Wie können Sie mir erklären, dass der Kultusminister zuerst die Medienarbeit in den Medienzentren kürzt und hinterher die Sozialministerin Elternmedientrainer einstellen will?
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Korter. - Für die Landesregierung antwortet Herr Kultusminister Busemann. Bitte schön, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Korter, aus meiner Zuständigkeit heraus möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir gerade bei der Lehrerausbildung den Faktor Medienpädagogik heute sehr stark gewichten. Ich will Sie darauf aufmerksam machen, dass wir die Medienpädagogik in den Schulen unter allen möglichen Aspekten mehr denn je stattfinden lassen. Dass wir uns teilweise dem technischen Fortschritt hinterher entwickeln müssen, gehört auch zur Wahrheit. Es ist sehr viel unterwegs.
Das, was Sie angesprochen haben, ist ein ganz bescheidener Teilaspekt. Da geht es um die sogenannten Kreisbildstellen - das ist der alte Sprachgebrauch -, die originär eigentlich gar nicht in unserer Zuständigkeit liegen, bei denen aber über die Jahre de facto eine gewisse Mitzuständigkeit gewachsen ist. Wir haben diesen Bereich im Grunde genommen neu durchstrukturiert, was einen gewissen Stellenabbau ergeben hat. Wenn ich die Entlastungsstunden und die Stellen zusammenrechne, die wir dafür zur Verfügung stellen, dann
ergeben sich landesweit immer noch zwischen 20 und 30 Stellen. Das ist der ganz konkrete Hintergrund in einem Feld, wo wir als Land eigentlich gar nicht zuständig sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frau Ministerin sowie der Herr Minister haben mehrmals darauf hingewiesen, dass der geänderte § 131 des Strafgesetzbuches nicht ausreiche, um gegen diese Art Spiele vorzugehen. Wie wir eben hörten, zählen zu den eingeleiteten Maßnahmen runde Tische, Gutachten und dergleichen. Ich frage die Landesregierung: Was hat die Landesregierung bisher konkret unternommen, um gegen Gewalt verherrlichende Computerspiele vorzugehen?
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt ist auf diesem Gebiet schon seit einiger Zeit sehr aktiv, vor allen Dingen um darzustellen, dass man Medienpädagogik auch bei den Eltern und bei den Lehrern weiterentwickeln muss. Dies ist schon in der Vergangenheit gemacht worden. Das Verbot ist das eine. Aber auf der anderen Seite müssen wir natürlich - -
(Rosemarie Tinius [SPD]: Was haben Sie getan? Was ist Ihr Part? - Gegen- rufe von der CDU: Lassen Sie ihn ausreden!)
- Gerade im Bereich der Medienpädagogik ist man schon aktiv gewesen. Wir wollen in diesem Bereich verstärkt tätig werden. Wir haben uns schon in der letzten Woche zusammengesetzt, um ganz klar etwas abzustimmen.
Was habe ich im Hinblick auf das Verbotsverfahren eingeleitet? - Nicht erst vor dem Hintergrund dieses Amoklaufes, sondern weit vorher - Sie können sich die Medienberichte noch einmal genauer angucken - habe ich gesagt, dass wir Anfang des Jahres 2007 eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen - gemeinsam mit Bayern und mit den anderen unionsgeführten Bundesländern -, um den § 131 StGB neu zu fassen. Da ist es wichtig, dass wir eine verfassungskonforme Formulierung finden. Eine Grundlage ist das Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Die Definition von Killerspielen habe ich Ihnen gerade dargestellt. Jetzt sind wir dabei - wir werden auch noch externen Sachverstand einholen -, diesen § 131 gerichtsfest zu formulieren. Das ist wichtig; denn nichts wäre peinlicher, als wenn wir anschließend eine Formulierung hätten, die nicht griffe.