Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

Weiter haben Sie das Waffenrecht angesprochen. Ich habe ja schon dargestellt, dass nach dem Vorfall in Erfurt die Altersgrenze für den Erwerb von bestimmten Waffen von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt worden ist. Wir müssen jetzt prüfen, ob der aktuelle Fall überhaupt geeignet ist, nach neuen Waffenrechtsänderungen zu rufen. Ich meine, dass jetzt gerade Nordrhein-Westfalen, das den Fall genau kennt, gefordert ist, den jüngsten Vorfall zu analysieren und sich in den Beratungen entsprechend einzubringen.

In diesem Fall sind drei Waffen gefunden worden. Bei zwei Waffen handelte es sich um Perkussionswaffen. Diese sind erlaubnisfrei. Denn es handelt sich dabei um einläufige Einzelladerwaffen, die erwerbs- und erlaubnisfrei sind. Voraussetzung für den Besitz ist lediglich die Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei der dritten Waffe soll es sich um ein erlaubnispflichtiges Kleinkalibergewehr handeln, das nachträglich verändert wurde. Wenn ich es den Medien heute richtig entnommen habe, dann hat der 18-Jährige dieses Gewehr von einem Freund bekommen. Er hätte für dieses Gewehr

also eine Genehmigung bzw. eine Waffenbesitzkarte haben müssen, was aber nicht der Fall war.

Das alles muss jetzt aufgearbeitet werden. Ich glaube, es wäre völlig falsch, wenn ich jetzt vor dem Hintergrund dieses Falls, der nicht in Niedersachsen stattgefunden hat und über den ich zum größten Teil nur über die Medien informiert worden bin, Änderungsvorschläge vorlegen würde. Vielmehr müssen erst einmal vernünftige Analysen erfolgen. Wir werden auch auf der Innenministerkonferenz darüber sprechen, ob es notwendig ist, das Waffenrecht anzupassen.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Keine Schnellschüsse gilt dann auch für Killerspiele!)

- Das war kein Schnellschuss. Ich kann Sie wahrscheinlich nicht überzeugen, weil Sie diese Spiele noch nicht gesehen haben. Schauen Sie sich diese Spiele an, und dann sollten wir nicht mehr darüber sprechen. Das war kein Schnellschuss. Das war auch keine Reaktion auf den Amoklauf, sondern das war schon länger angelegt. Ich habe diese Forderung schon vor einem Dreivierteljahr erhoben, nachdem ich mir diese Killerspiele selbst angeschaut habe. Wir sollten darüber wirklich nicht mehr diskutieren.

(Zustimmung von Ernst-August Hop- penbrock [CDU])

Die nächste Frage stellt der Kollege Hagenah.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung stellt sich heute bei diesem Thema - anders als vor unserer Dringlichen Anfrage sehr breit und schillernd auf. Nur damit das klar ist: Die wesentlichen Positionen von Frau Ross-Luttmann - eine stärkere Indizierung und eine Stärkung der unabhängigen Selbstkontrolle - teilen wir durchaus. Das halten wir für völlig richtig. Dass dort auch evaluiert werden muss, steht überhaupt nicht zur Diskussion.

Um seine Verbotsargumentation zu begründen, argumentiert der Innenminister dagegen immer nur, dass die unabhängige Selbstkontrolle gar nicht funktioniert und quasi durch das Verbot ersetzt werden müsste. Diesen Widerspruch können Sie heute überhaupt nicht auflösen. Deswegen

frage ich die Landesregierung, warum sie an dieser Stelle - anders als in allen anderen Politikfeldern, in denen sie auf Vertrauen in die Wirtschaft, auf freiwillige Selbstkontrolle und Deregulierung setzt - auf einen starken Staat setzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Innenminister Schünemann!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch hier hilft ein Blick in das Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Deutschen Bundestages. Ich sehe gerade, es heißt - anders als bei uns im Land - „Wissenschaftliche Dienste“. Darin wird eindeutig festgestellt: Die Kontrolle durch die USK ist zumindest in der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung nicht geeignet, den Gesetzeszweck gleichwertig zu befördern. - Das heißt, die USK ist so, wie sie derzeit aufgestellt ist, nicht geeignet, in irgendeiner Weise ein Verbotsverfahren zu ersetzen. Im Gegenteil: Aus der Situation bezüglich der USK wird abgeleitet, dass man in diesem Zusammenhang auf jeden Fall ein Verbot aussprechen sollte. Insofern ist, glaube ich, der angesprochene Zusammenhang nun wirklich nicht festzustellen.

Soweit es um den Jugendschutz bzw. darum geht, dass Kinder vor den Killerspielen bewahrt werden, sollte die Kontrolle - das ist meine persönliche Meinung - in staatlicher Hand sein. Es sollten auch keine Gutachten herausgegeben bzw. Einstufungen vorgenommen werden, die allein auf Empfehlungen der Hersteller basieren. Das halte ich für falsch. Wenn es um Jugendschutz geht, sollte die Kontrolle in staatlicher Hand bleiben. Man kann sich in diesem Punkt nicht auf Gutachten der Hersteller verlassen. Das ist teilweise schon nachgewiesen worden. Insofern halte ich es für absolut notwendig, dass wir hier eine Evaluierung vornehmen und dann relativ zeitnah - ich meine, Anfang nächsten Jahres - zu einer Änderung in diesem Bereich kommen.

Vielen Dank. Eine ergänzende Antwort kommt von der Sozialministerin. Bitte schön, Frau RossLuttmann!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch eines ergänzen. Wir müssen, glaube ich, sehr genau zwischen dem Straftatbestand des § 131 StGB auf der einen und der Tätigkeit der USK auf der anderen Seite unterscheiden. Die USK ist tätig, um zu gucken, was jugendbeeinträchtigend oder jugendgefährdend ist. Was für einen Zwölfjährigen noch gut ist, ist vielleicht für ein Kind von fünf oder sechs Jahren schon gefährdend. Daher ist es wichtig und wertvoll, dass die USK im Hinblick auf die Frage tätig ist, was jugendbeeinträchtigend bzw. jugendgefährdend ist.

Wir sind als Jugendminister sehr daran interessiert, uns die Aufgaben der USK gründlich anzuschauen, die Kriterien gründlich zu betrachten und die USK auf die modernen Erfordernisse einzustimmen.

Was unser Innenminister zu Recht gesagt hat, betrifft den anderen Bereich. Da geht es um den Straftatbestand und die Killerspiele. Diesen Bereich muss man isoliert betrachten. Es ist richtig, hier gemeinsam zu handeln. Auf der einen Seite sollten die Spiele, die für unsere Jugend wirklich nicht geeignet sind, verboten werden. Auf der anderen Seite sollten diejenigen Spiele, die, wenn sie gespielt werden, nicht von einem Straftatbestand bedroht sind - diese Spiele erfüllen den Straftatbestand nicht -, daraufhin überprüft werden, für welche Altersstufen sie geeignet sind und ob sie mit einer entsprechenden verpflichtenden Kennzeichnung in den Handel gehen können.

Danke schön, Frau Ministerin. - Jetzt kommt Frau Steiner mit ihrer zweiten Zusatzfrage.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Ich ziehe zurück!)

Dann bitte der Kollege Schwarz.

Frau Ministerin, Sie haben völlig Recht: Seit mehr als drei Monaten kündigen Sie ein Nachfolgeprogramm für PRINT an. Das hat dazu geführt, dass alle Träger in der Luft hängen und zwischenzeitlich ihr Personal gekündigt haben. Das hat überhaupt nichts mit dem Haushalt zu tun, sondern damit,

dass Sie in Ihrem Hause nichts vom Tisch kriegen und in der Regel nichts entschieden wird.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU)

- Es hat deshalb nichts mit dem Haushalt zu tun, weil die Träger beim 25-Millionen-Programm mit einem Verteilerschlüssel konfrontiert worden sind, als weder der Haushaltsgesetzgeber einen Beschluss gefasst hatte noch das Ministerium eine Abstimmung herbeigeführt hatte. Deshalb frage ich Sie ganz konkret: Wann bekommen, wenn der Haushalt heute verabschiedet wird, die Träger von PRINT Förderbescheide aus Ihrem Haus?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, bitte!

Ich habe eingangs bereits gesagt, wie wichtig mir das Nachfolgeprogramm von PRINT ist; denn es kann wirklich sehr helfen. Das wird, glaube ich, in diesem Haus auch nicht in Frage gestellt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir in diesem Haus im Hinblick auf die Bedeutung von PRINT einer Meinung sind. Aber wir müssen uns über eines im Klaren sein: Die Förderperiode der EU läuft 2006 aus. Damit läuft auch das Programm PRINT aus. Ich bin froh, dass wir dem Haushaltsgesetzgeber ein neues Programm vorstellen können. Wenn der Haushaltsgesetzgeber heute entscheidet, werden wir die Träger nächste Woche informieren. Natürlich können sie nächste Woche keinen neuen Bescheid bekommen. Da es ein neues Programm ist, müssen die Träger dann auch entsprechende Anträge stellen. Sobald sie die Anträge gestellt haben, werden wir zügig darüber entscheiden.

(Zustimmung bei der CDU - Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Dann haben wir drei Monate ein Loch!)

Eine letzte Frage stellt der Kollege Albers.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns über Killerspiele unterhalten. Aber man weiß, dass Ursache von aggressivem Verhalten - übrigens auch von Amokläufen - zu mehr als 95 % die Lebenssituation der Jugendlichen ist, und zwar die Hilflosigkeit und die Perspektivlosigkeit. Wenn man also wirklich wirksam arbeiten will, muss man an diese Ursache herangehen.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, und wie schlagen sie sich im Haushalt nieder, um die Lebenssituation von Jugendlichen, aber auch von Familien in Niedersachsen zu verbessern, insbesondere um der Perspektivlosigkeit von Jugendlichen entgegenzuwirken?

(Norbert Böhlke [CDU]: Sie haben ge- schlafen! Das ist alles diskutiert wor- den!)

Wer antwortet für die Landesregierung? - Herr Minister Schünemann, Sie können ja das wiederholen, was Sie schon gesagt haben.

Da die Zeit schon fortgeschritten ist, empfehle ich die Lektüre des Protokolls; denn da steht alles drin.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine weitere Frage stellt Frau Dr. Andretta.

Frau Ministerin, da nun klar geworden ist, dass eine nahtlose Weiterförderung nicht realisiert werden kann, frage ich Sie: Wird es für die Träger der PRINT-Projekte eine Überbrückung geben?

(Zustimmung von Ina Korter [GRÜ- NE])

Frau Ministerin Ross-Luttmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie immer, wenn ein Programm ausläuft und ein neues Programm initiiert wird, müssen für das neue Programm selbstverständlich Anträge gestellt werden. Jeder neue Träger muss gucken, ob er die Förderrichtlinien erfüllt bzw. erfüllen will. Schließlich wird über die Anträge zügig entschieden. Das hatte ich bereits gesagt.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weitere Fragen sehe ich zu dem Thema nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 18: Mündliche Anfragen - Drs. 15/3370

Ich darf Sie darüber informieren, dass die Frage 3 von den Fragestellern zurückgezogen worden ist.

Ich stelle fest, es ist 11.28 Uhr.

Wir beginnen mit

Frage 1: Erbschaftssteuerreform - zulasten der Landwirtschaft?

Die Frage wird eingebracht vom Kollegen Oesterhelweg.