Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem neuen Schulgesetz und den erweiterten Angeboten nach der Grundschule in den Jahrgängen 5 und 6 müssen wir grundsätzlich mal abwarten, wie sich die Schülerströme weiter entwickeln, insbesondere auch in den Bereichen, wo wir KGS- und IGS-Angebote haben. Bei dem Standort der IGS, von dem Sie sprechen, ist das in der Tat ein hoher Prozentsatz. Das wissen auch wir.
Aber da würde ich eigentlich gern eine Gegenfrage an den Standort stellen, wie bei vielen anderen, gerade IGS-Standorten: Warum deckelt man sich eigentlich selber? Warum erweitert man nicht einfach die Kapazität des Standortes?
Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Brockmann. - Von ihm keine Zusatzfrage; das ist wunderbar. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Hagenah.
Herr Minister, ich komme noch einmal auf den Demonstrationsaufruf vom vergangenen Mittwoch zurück, der ja entsprechend kritisiert wurde, dass es während der Schulzeit nicht geht. Definitiv die Aussage von Ihnen: Gab es von Ihnen oder aus Ihrem Hause Aufforderungen an die Schülerunion oder Mitglieder der Schülerunion, an dieser Demonstration sozusagen als Gegengewicht teilzunehmen, ja oder nein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesvorstand der Schülerunion war aus aktuellem Anlass, weil hier ein Schulgesetz beraten wurde, im Landtag. Zu der Demonstration muss ich Ihnen im Übrigen ehrlich sagen: Ich hatte 1 000 Schülerinnen und Schüler gar nicht erwartet. Man weiß ja, dass sozusagen der Gegendruck aus der Schülerschaft gegen das neue Gesetz ausgesprochen spärlich ist. Ich hatte gar keine Veranlassung gesehen, mich mit der Demonstration vertieft auseinander zu setzen. Es gab auch gar keinen Bedarf, eine Gegendemo zu organisieren.
Herr Minister, können Sie mir sagen, in wie viel Landkreisen im Lande Niedersachsen es kein Gesamtschulangebot gibt und ja nun mindestens fünf Jahre lang, solange Sie regieren wollen, den Eltern die Möglichkeit genommen wird,
Aus dem Stand kann ich Ihnen die Anzahl der Landkreise ohne KGS- oder IGS-Angebote nicht nennen. Ich kann das aber jederzeit kurzfristig klären und es Ihnen schriftlich mitteilen. Gesetzeslage ist Gesetzeslage. Zurzeit ist das Gesetz so geschrieben, wie es ist. Wir wollen, dass es mindestens einige Jahrzehnte Bestand hat und dass es keine neuen Gesamtschulstandorte gibt.
Vielleicht könnten wir das gesamte Ideologiethema einmal beenden. Das ist mir ein großes Anliegen, das habe ich am Mittwoch auch gesagt. Vielleicht können wir die Ideologie und alles, was damit verbunden ist - auch politische Kämpfe -, aus dem Schulwesen heraushalten. Ich habe Herrn Jüttner letztens auch in einem anderen Zusammenhang gesagt: Warten wir doch einfach einmal 2006 und 2007 ab. Wegen PISA müssen wir zusehen, dass wir aus diesem Bildungstal herauskommen. Es wird ein Zentralabitur, Vergleichstests usw. geben. Dann schauen wir einfach, wo wir stehen. Dann muss sich wahrscheinlich irgendjemand bewegen.
Ich möchte noch einmal auf die Äußerung von Herrn Busemann zurückkommen, dass es sich bei der Bildung von Außenstellen hauptsächlich um gymnasiale Außenstellen handelt. Herr Busemann, im Schulgesetz steht ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen Schulen Außenstellen führen
können. In dem dazugehörigen Bericht steht: Die Frage, inwieweit Schulen Außenstellen führen dürfen, gewinnt in Anbetracht der Änderung der Schulstruktur, die sich aus dem Wegfall der Orientierungsstufe ergibt, an Bedeutung. Die Vertreter des Kultusministeriums haben dazu erklärt, dass die bisherigen Verordnungsregelungen über die Führung von Außenstellen erheblich gelockert werden sollten. - Es wird an keiner Stelle gesagt, dass sich das nicht auf Gesamtschulen bezieht. Können Sie deswegen bestätigen, dass Ihre Äußerung, dass es hier hauptsächlich um Gymnasien geht, nicht richtig ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, das eine sind politische Festlegungen und Äußerungen, das andere ist der Gesetzestext, noch etwas anderes ist der Verordnungstext, sind Begründungen, Diskussionen, Protokolle und Anmerkungen in der Beratung.
Ich will Ihnen deutlich sagen: Die Regierung beabsichtigt nicht, Außenstellen von Gesamtschulen zuzulassen. Außenstellen von Gymnasien sind ausdrücklich angeboten. Ob Haupt- und Realschulen Außenstellen führen werden - je nachdem, wie sich das vor Ort in der Betrachtung des Schulträgers zeigt -, wird im Zuge des Verordnungsverfahrens geklärt werden.
Es geht nicht um die Schule in Uelzen, sondern es geht um Gesamtschulen, wie Sie ja vielleicht mitbekommen haben, liebe Kollegen hier vorne.
Da ich mit dem Thema der Außenstellenlösungen angefangen habe, möchte ich von Ihnen - Sie haben ja eine juristische Ausbildung und sind oder waren bisher Anwalt - wissen, an welcher Stelle im Schulgesetz steht, dass Außenstellenlösungen für Gesamtschulen nicht mehr zulässig sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da nicht im Gesetz steht, dass Gesamtschulen Außenstellen haben sollen, ist auch klar, dass sie keine Außenstellen haben können.
Herr Minister, vor dem Hintergrund der Frage der Kollegin Helmhold zur Einrichtung einer KGS in Schaumburg
- die IGS existiert; es geht um eine KGS - und der Tatsache, dass die Ermittlung eines Bedürfnisses zur Einrichtung einer KGS in Schaumburg durch den Landkreis Schaumburg zu einer Beerdigung erster Klasse der KGS in Schaumburg geführt hat - das stand in der heimischen Zeitung -, frage ich
Sie: Könnte man der Kollegin Helmhold dieses Ergebnis des Landkreises übermitteln, damit derartige Informationen auch meine Kollegin aus diesem Landkreis erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, es ist exakt so - bei allen Ermittlungen, Befragungen und Zahlen, die manchmal gestreut werden -, dass der Schulträger die Frage des Bedarfs an einer neuen oder erweiterten KGS in Schaumburg, nicht zuletzt auch im Lichte der neuen gesetzlichen Lage, absolut nicht beantwortet. Das gibt Anlass für die grundsätzliche Überlegung, ob die Zahlen sowie die angeblichen Bedürfnisse und Begehrlichkeiten, die gestreut werden, auch wirklich einen faktischen Hintergrund haben.
Herr Minister, wäre es möglich, dass die Landesregierung der Kollegin Körtner den Unterschied zwischen einer IGS, den dort vorhandenen tatsächlichen Anmeldezahlen
und einer Elternbefragung zur Errichtung einer KGS an einem anderen Standort - vor dem Hintergrund der bereits durchgesickerten oder lauthals verkündeten Ergebnisse, dass es keine neuen Standorte geben wird - erklärt?