Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unbeschadet der Frage, ob die Geschäftsordnung die Ausdehnung des Fragenkomplexes überhaupt hergibt, sage ich:
Am Mittwoch hat hier eine Schülerdemo stattgefunden. Dazu waren 1 000 Schülerinnen und Schüler angekündigt. Am Ende waren es gut 100 oder 150. Das hatte alles einen gewissen politischen Hintergrund. Allein der Einladungstext des Landesschülerrates ähnelte gewissen Flugblättern bestimmter Parteien, deren Fraktionen hier vertreten sind. Aber sei es drum. Wir haben über die ganz normale Rechtslage aufgeklärt, wann man die Schule verlassen darf und wann man die Schule nicht verlassen darf.
Herr Minister, ich gehe davon aus, dass das keine Kritik am Präsidium war. Die Landesregierung muss selber wissen, ob sie die Fragen beantworten kann und will.
Herr Minister, nicht nur die Beantwortung der letzten Frage lässt mich erstaunen, wie ahnungslos die Landesregierung noch in vielen Dingen ist. Sie haben gesagt, dass der Landesregierung lediglich drei KGS-Initiativen - -
Augenblick mal. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein bisschen ruhiger die Gemüter! - Herr Harden, stellen Sie Ihre Frage, und dann ist das alles klar.
Ich frage die Landesregierung: Wie kommt es, dass ihr nur drei KGS-Initiativen bekannt sind, wenn es allein im Landkreis Lüneburg schon drei gibt, in Ottersberg eine gibt, beim Landkreis Harburg eine gibt, die mir bekannt sind? Können Sie mir zumindest die drei, die Ihnen bekannt sind, hier namentlich benennen, damit wir dann später Ihrem Sachverstand aufhelfen können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Harden, wir zählen im Ministerium nur die, die auch einen Antrag stellen. Das sind Harburg, Ottersberg mit der bestimmten Problematik, dass sich das möglicherweise auflöst, und Bodenwerder. Was sonst noch im Lande unterwegs ist und wo was besprochen wird, wer was möchte, das können wir nicht auch noch erfassen. Wir sind eine geordnete Bürokratie, auch im Kultusministerium. Wir
Herr Minister, Sie sind vorhin in einer Antwort darauf eingegangen, dass es auf den Inselgemeinden schon immer einige problematische Schulstandorte gegeben hat. Es gibt in der Region Niedersachsen durchaus auch eine Reihe anderer problematischer Standorte. In der Samtgemeinde Gartow gab es Elterninitiativen in Richtung einer Gesamtschule. - Das, Herr Präsident, sage ich, damit der Zusammenhang auch deutlich wird. Angesichts geringer Schülerzahlen in den weiterführenden Schulen - dort ist jetzt eine Hauptschule aktiv, eine Realschule aktiv - hat die Bezirksregierung Lüneburg in der jüngeren Zeit in ihrem Verantwortungsbereich bereits von der Möglichkeit von Schulschließungen gesprochen. Ich wüsste gerne: Wie sieht Ihre im Gesetzestitel ausgeführte Absichtserklärung „Sicherung von Schulstandorten“ aus? Wie sieht Ihr Konzept konkret am Schulstandort in Gartow aus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege, es juckte mich ja vorhin schon, etwas zu sagen, als Herr Fleer aus Börger bei mir die Frage der Zukunft von einzügigen Hauptschulen z. B. im ländlichen Raum angetippt hat. Gartow ist auch ein sicherlich nicht einfach gelagerter Fall. Ich war im Wahlkampf in Dannenberg.
Dannenberg! Es waren auch Schulvertreter aus Gartow dort, die wahrscheinlich dankbar sind, dass wir vorgestern hier ein Gesetz zur Sicherung von Schulstandorten bekommen haben.
Wenn diese geniale Förderstufe in Niedersachsen zum Tragen gekommen wäre - Förderstufe bei Systemen ab Vierzügigkeit -, hätten alle selbständigen Hauptschulstandorte unterhalb dieser Messlatte und selbständigen Realschulstandorte schließen müssen. Dann hätte Herr Kollege Fleer in Börger seine Schule schließen müssen, und Sie müssten vielleicht in Gartow eine Schule schließen.
Dieses neue Gesetz gibt Perspektiven für Schulträger, flexibel zu reagieren, gerade im ländlichen Bereich auch kleine Systeme aufrecht zu erhalten, durch pädagogische, vor allem auch durch organisatorische Kooperation Standorte durchaus zu retten. Schauen Sie ins Gesetz, schauen Sie in die Verordnungen. Dann werden wohl auch Ihre Sorgen behoben sein.
Herr Minister, da die Gesamtschulen weiterhin Regelschulen bleiben, frage ich Sie: Wird es weiterhin ein zuständiges Dezernat und zuständige Dezernenten dafür geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einem geordneten Schulwesen ist immer auch eine geordnete Bürokratie und Verwaltung zuzuordnen. Aber
es ist ja kein Geheimnis: Die Landesregierung ist dabei, die Bezirksregierungen aufzulösen. Das wird auch eine Neustrukturierung der Schulverwaltung nach sich ziehen. Irgendwann wird dann diese Frage zu beantworten sein. Aber momentan haben wir dazu noch keine Vorstellungen entwickelt.
Herr Minister, Sie haben eben bei der Beantwortung einer Frage gesagt, dass Außenstellenbildung nur bei Gymnasien möglich ist. Heißt das, dass es keine Außenstellenbildung bei Hauptschulen und Realschulen gibt, was den Schulträgern hinsichtlich des Übergangs von der jetzigen Orientierungsstufe in das gegliederte Schulsystem ab Klasse 4 ganz viele Möglichkeiten nimmt? Wo steht im Schulgesetz, dass nur die Gymnasien Außenstellen bilden können, nicht aber auch alle anderen Schulformen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der Außenstellen ist natürlich im Zusammenhang mit dem zu verbessernden gymnasialen Angebot sehr stark beleuchtet worden. Dort hat sich die Diskussion auch immer bewegt. Es ist geklärt. Gymnasien - ich habe es vorhin auch einmal gesagt -, können Außenstellen bilden.
Die Frage - das mag in bestimmten Fällen ja auch vernünftig sein, mag sich ja vor allem auch für Übergangsregelungen anbieten -, ob wir Hauptschulen, Realschulen die Möglichkeit geben, Außenstellen zu bilden, - -
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie wissen, dass das falsch ist, was Sie sagen. Das Gesetz sieht das anders vor! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
- Das Gesetz legt diese Frage nicht abschließend fest. Herr Jüttner, diese Fragestellung - das lassen Sie mich eben zu Ende beantworten - wird im Zuge des Verfahrens rund um die Verordnungen geklärt.
Herr Minister, an der Integrierten Gesamtschule Schaumburg waren zum letzten Schuljahr 340 Schüler angemeldet. Davon mussten 236 abgelehnt werden; das sind 69 %. Das würde übrigens für die Einrichtung von zwei neuen vierzügigen integrierten Gesamtschulen in Schaumburg reichen. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund dieses erklärten Elternwillens - ich möchte Sie bitten, in Ihrer Antwort auch auf das Wort „Elternwillen“ einzugehen - die Notwendigkeit der Errichtung mindestens einer neuen IGS im Landkreis Schaumburg?
(Enno Hagenah [GRÜNE]: Ist ja toll! Elternwille ist nach dem Gesetz aus- geschlossen! Das ist eine klare Aus- sage!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem neuen Schulgesetz und den erweiterten Angeboten nach der Grundschule in den Jahrgängen 5 und 6 müssen wir grundsätzlich mal abwarten, wie sich die Schülerströme weiter entwickeln, insbesondere auch in den Bereichen, wo wir KGS- und IGS-Angebote haben. Bei dem Standort der IGS, von dem Sie sprechen, ist das in der Tat ein hoher Prozentsatz. Das wissen auch wir.