Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Aber die hängt ja nicht im luftleeren Raum, Herr Sander! Alle Macht geht vom Volke aus, auch die staatliche Ge- walt!)

Die übt - Sie kennen die Verfassung und die Geschäftsordnung ja sehr gut - nach Artikel 28 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung die Landesregierung aus. Damit Sie mich aber nicht falsch verstehen:

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wir verste- hen Sie immer richtig!)

Wir haben diese Frage immer wieder hier im Landtag erörtert. Selbstverständlich ist es dem Landtag unbenommen, sich mit dem Thema der Elbvertiefung auch weiterhin zu beschäftigen und hierzu auch Beschlüsse zu fassen.

(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Es ist schön, dass Sie das zugestehen, Herr Minister! - Zuruf von Hans-Dieter Haase [SPD])

Der Landtag hat aber nicht die Möglichkeit, eine Entscheidung an sich zu ziehen, die verfassungsrechtlich der Landesverwaltung obliegt, Herr Kollege Haase.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Haase?

Herr Minister Sander, können Sie sich eine Landesregierung vorstellen, die gegen die mehrheitliche Entscheidung des Landesparlaments, also des obersten Souveräns des Landes, eine Entscheidung an eine nachgeordnete Behörde weitergeben würde?

Das ist eine politische Bewertung, Herr Kollege Haase.

(Zuruf von der SPD: Nein, das ist es nicht! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Das ist eine Verfassungsfrage!)

- Das ist eine politische Bewertung. Ich habe Ihnen eben zu erklären versucht, wie es verfassungsrechtlich ordnungsgemäß abzulaufen hat, nämlich mit einem Planfeststellungsbeschluss, der auf einem Bundesgesetz beruht. Dementsprechend werden wir auch verfahren.

Meine Damen und Herren, auch ohne den vorliegenden Entschließungsantrag wird die Landesregierung alles dafür tun, dass die niedersächsischen Belange, insbesondere die Deichsicherheit, in dem Planfeststellungsverfahren gebührend berücksichtigt werden. Insbesondere wird sie, bis es überhaupt dazu kommt, ihre Bemühungen verstärken und Anstrengungen unternehmen, um an der Seite der Deichverbände auch dem Bund gegenüber dafür zu sorgen, dass die berechtigten Interessen der Menschen an der Küste berücksichtigt werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Das heißt auch, dass Schäden, die in der Vergangenheit eingetreten sind, ausgeglichen werden. Wir haben es in Otterndorf erlebt. Wir sind mit dem Bund übereingekommen. Wir haben gesagt, es muss etwas geschehen. Die Schadensbeseitigung ist eine Grundvoraussetzung für weitere Beurteilungen in dieser Frage.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Klein hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Er bekommt anderthalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben gesagt, politische Bewertungen helfen uns nicht weiter. Ich sage Ihnen aber: Die Vorlandverluste im Außendeich, das Wegbrechen der Buhnenköpfe, die Schäden an den Sieltoren, die Deichsackungen, die Deckwerkschäden an dem schar liegenden Deich im Altenbrucher Bogen - all das sind keine politischen Bewertungen, sondern Tatsachen, bei denen nicht nur ich der Meinung bin, dass hier eindeutig eine Gefährdung der Deichsicherheit vorliegt. Das ist doch das Entscheidende, was die Menschen vor Ort interessiert. Darauf sollten Sie eine Antwort geben und hier nicht auf juristische Eierei verfallen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr McAllister von der CDUFraktion.

(Zuruf von David McAllister [CDU])

- Ich glaube, das entscheide ich.

Verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie mich vorlassen. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben über dieses wichtige und ernste Thema schon mehrfach im Landtag beraten. Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Vor allem sind wir uns ja auch in unserer kritischablehnenden Haltung zur geplanten nächsten Elbvertiefung einig.

Ich fand den Beitrag des Kollegen Hans-Jürgen Klein von der Fraktion der Grünen sehr hilfreich, der nicht nur auf die Verantwortung von Hamburg, sondern auch darauf hingewiesen hat, dass wir uns immer deutlich vor Augen führen müssen, dass die Elbe eine Bundeswasserstraße ist, dass die politische Entscheidung zum Ausbau der Elbe der Deutsche Bundestag mit sehr großer Mehrheit getroffen hat, dass der Bundesverkehrsminister,

Herr Tiefensee, der zuständige Minister für dieses Vorhaben ist und dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel, die das Vorhaben federführend plant, eine Bundesbehörde ist. Deshalb appelliere ich auch an alle, insbesondere an die Sozialdemokraten in diesem Hause, ihren Einfluss beim Bundesverkehrsminister geltend zu machen, damit die niedersächsischen Interessen im Planfeststellungsverfahren angemessen berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich möchte mich heute ausschließlich auf den SPD-Antrag beziehen. Die Debatte wird ja hiermit um einen Antrag bereichert, der im Grunde genommen zwei recht magere Punkte zum Inhalt hat: Erstens. Die SPD möchte, dass der Landtag feststellt, dass das Land vor einer neuen Elbvertiefung das Einvernehmen erteilen soll. Zum Zweiten fordert die SPD, das Einvernehmen unter Parlamentsvorbehalt zu stellen.

Zu der ersten Forderung: Diese Forderung ist eine Selbstverständlichkeit, Herr Kollege Jüttner. Ein Blick ins Gesetz erleichtert immer die Rechtsfindung, auch die politische Meinungsbildung. Der Umweltminister ist bereits darauf eingegangen. § 14 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes - ich lese das jetzt vor, weil ich hoffe, dass dann auch einige von der Opposition merken, dass das nun wirklich eine Selbstverständlichkeit ist - lautet:

„Soweit das Vorhaben Belange der Landeskultur oder der Wasserwirtschaft berührt, bedürfen die Feststellung des Planes, die Genehmigung und die vorläufige Anordnung des Einvernehmens mit der zuständigen Landesbehörde. Über die Erteilung des Einvernehmens ist innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung des Entscheidungsentwurfs zu entscheiden.“

Es wird also das gefordert, was bereits glasklar in § 14 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz geregelt ist.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Es sollte darauf hingewiesen werden!)

Wir können das gerne noch einmal bestätigen. Das ist aber im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit, die zumindest dem ehemaligen Umweltminister des Landes bekannt sein müsste.

(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Erst das Parlament!)

- Jetzt komme ich zu dem zweiten Punkt, Herr Dehde, zum Parlamentsvorbehalt. Der Niedersächsische Landtag hat sich mehrfach mit diesem Thema beschäftigt und seine Position zur bevorstehenden neuen Elbvertiefung unmissverständlich in der Beschlussfassung am 23. Juni 2005 - Drucksache 1990 - deutlich gemacht. Ich zitiere wörtlich aus dieser Entscheidung, die der Landtag getroffen hat:

„Einer weiteren Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe... ist deshalb nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die nachfolgenden wesentlichen Forderungen erfüllt werden:“

Es folgen dann die acht bekannten Voraussetzungen, die aus niedersächsischer Sicht erfüllt sein müssen, u. a. zur Deichsicherheit, zum Naturschutz und zur Landwirtschaft. Ich finde es schade - es gibt hier in diesem Hause eine Einigkeit -, dass die Sozialdemokraten und die Grünen immer wieder versuchen, einen Gegensatz zu konstruieren, den ich beim besten Willen nicht erkennen kann. Hören Sie damit auf! Das hilft unserer Position in der bevorstehenden wichtigen Debatte nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Landesregierung hat sich mit ihrer Entscheidung am 31. August 2004 sehr frühzeitig positioniert. Seitdem hat sich diese Haltung auch nicht verändert. Ich will eines deutlich sagen: Die Landesregierung - und ich möchte insbesondere und ausdrücklich den Umweltminister erwähnen - hat das Parlament bisher vorbildlich informiert. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung das Parlament auch zukünftig vorbildlich informieren wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zur Einvernehmenserteilung: Das Einvernehmen muss innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung des Entscheidungsentwurfs der Planfeststellungsbehörde erteilt werden. Das heißt, wer jetzt fordert, dass die Landesregierung schon heute ihr Einvernehmen verweigert, der meint es vielleicht gut.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das steht da doch gar nicht drin!)

- Das ist doch heute in der Debatte von Frau Somfleth gefordert worden. Hören Sie doch zu, wenn Ihre Abgeordneten hier reden, verdammt noch mal!

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das hilft aber nicht weiter.

Herr Jüttner, weil Sie selbst Umweltminister waren, wissen Sie, dass die Einvernehmenserteilung eine sachgerechte Ausübung des Ermessens voraussetzt. Das heißt, wir müssen den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens abwarten.

Verehrte Kollegin Somfleth, ich glaube, das Planfeststellungsverfahren wird viel länger dauern, als manche Bundesbeamte es bisher glaubten. Aufgrund der hohen Anzahl und der Qualität der Einwendungen wird es sich bis weit ins Jahr 2008 hinein verzögern. Wir haben darauf keinen Einfluss. Aber wenn der vorzeitige Entscheidungsentwurf dann vorliegt, hat die Landesregierung drei Monate Zeit, eine entsprechende Entscheidung zu treffen.

(Zuruf von der SPD: Aber dann muss man doch den Landtag vorher beteili- gen!)

Und das wird sie mit Sicherheit in enger Zusammenarbeit mit dem Landtag machen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das wollte Sander gerade nicht!)

Nun zu der Forderung, die Einvernehmenserteilung unter Parlamentsvorbehalt zu stellen. Herr Sander hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Einvernehmenserteilung eine klassische Aufgabe der Exekutive ist. Ich sehe verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, wenn sie unter Parlamentsvorbehalt gestellt wird. Ich sage das deshalb, weil ich meine, dass es zwar ein gut gemeinter Antrag ist, der jedoch nicht zu Ende gedacht ist.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns in einer Expertise deutlich gemacht - daraus möchte ich gerne zitieren -, dass die Versagung des Einvernehmens in den Fällen des § 14 Abs. 3 des Wasserstraßengesetzes einen Planfeststellungsbeschluss selbst dann rechtswidrig werden lässt, wenn das Einvernehmen rechtswidrig versagt wird. Allerdings hat in diesem Fall der Vorhabenträger - also die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord - die Möglichkeit, das Einverständnis des