Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass die Fragen 10 und 21 von den Fragestellern zurückgezogen worden sind. Deshalb rückt die Frage 13, die ebenfalls von einem Mitglied der Fraktion der Grünen gestellt wird, auf die Position 10 auf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Einladung zum ersten Integrationsgipfel am 14. Juli 2006 ist ein von allen staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft geführter Diskussionsprozess eingeleitet worden, den es in dieser Breite und Intensität bisher in Deutschland nicht gegeben hat.
Dieser Dialog hat zu einer verbesserten Verständigung über die Ziele und zentralen Inhalte der Integrationspolitik geführt. Dabei spielen die Einbeziehung der Zugewanderten und ihrer Organisationen in die Arbeit der nach dem Integrationsgipfel eingerichteten Arbeitsgruppen und deren aktive Beteiligung eine wesentliche Rolle. Ihr Engagement hat in besonderer Weise die Arbeit am Nationalen Integrationsplan geprägt.
Mit dem Länderbeitrag zum Nationalen Integrationsplan legen die Länder erstmals gemeinsame Zielbestimmungen und Handlungsstrategien zu den wesentlichen Handlungsfeldern der Integrationspolitik vor, ohne das Prinzip „Einheit im Ziel - Vielfalt der Wege“ aus den Augen zu verlieren.
In der einleitenden Erklärung werden zunächst die Arbeit und das Engagement der verschiedenen Akteure gewürdigt, so z. B. die Initiative des Bundes und der Bundeskanzlerin zum Nationalen Integrationsplan, der Beitrag und das Engagement der Länder und der Kommunen sowie die Ergebnisse der Arbeitsgruppen.
Der Länderbeitrag selbst stellt eine gemeinsame Positionierung der Länder zu jedem der in den Arbeitsgruppen behandelten Themengebiete dar. Dieses sind im Einzelnen:
Auf der Grundlage und in Würdigung ihrer unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedarfe haben die Länder zu den einzelnen Themen Selbstverpflichtungen beschlossen. Der Bereich der Bildung und frühkindlichen Sprachförderung wird aufgrund der Länderzuständigkeit und wegen der besonderen Bedeutung des Themas deutlich gewichtet. Darüber hinaus finden das bürgerschaftliche Engagement von zugewanderten Menschen für die Integration und die Öffnung der Gesellschaft, die Integration vor Ort sowie das Thema „Dialog mit dem Islam“ besondere Erwähnung im Länderbeitrag.
Die Länder haben erklärt, auch über die Präsentation des Nationalen Integrationsplans auf dem zweiten Nationalen Integrationsgipfel am 12. Juli 2007 hinaus den eingeschlagenen Weg des Dialogs aktiv fortzuführen. Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren haben beschlossen, auch künftig im Zuge der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans in den Ländern und Kommunen zusammenzuarbeiten. Insofern gehen sowohl vom Nationalen Integrationsplan an sich als auch vom weiteren Dialog wichtige Impulse für die Fortentwicklung der niedersächsischen Integrationspolitik aus.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, in fünf Regionalkonferenzen mit kommunalen und gesellschaftlichen Vertretern über den Nationalen Integrationsplan und die Umsetzung in Niedersachsen zu informieren und über Perspektiven zu diskutieren.
2. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse der Integration als kommunaler Querschnittsaufgabe?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr über diese Anfrage, weil sie mir Gelegenheit gibt, die Integration hier im Land insgesamt, aber auch in Verbindung mit dem Bund und den Kommunen umfassend darzustellen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass diese Antwort tatsächlich etwas umfassender erfolgen muss. Die Antwort muss ja auch ein bisschen länger sein als die Frage. Insofern hoffe ich, dass wir Sie jetzt umfassend informieren können.
Der Nationale Integrationsplan stellt die Integrationsinitiativen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Gesellschaft erstmals auf eine gemeinsame Grundlage. Zu wesentlichen Handlungsfeldern werden Ziele, Strategien und konkrete Selbstverpflichtungen aller Beteiligten vorgelegt.
Der Nationale Integrationsplan enthält einen Bundesbeitrag und einen Länderbeitrag sowie eine Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen.
Schon seit Langem messen alle 16 Bundesländer der Integration als eigenständigem Politikfeld einen hohen Stellenwert bei. Mit ihrem Beitrag zum Nationalen Integrationsplan bekräftigen die Länder, dass sie sich ihrer Verantwortung für das Gelingen für Integration in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und der Zivilgesellschaft stellen. Das gemeinsame Ziel ist die nachhaltige Integration der zugewanderten Menschen in unsere Gesellschaft durch eine effektive, praxisnahe und bürgerorientierte Integrationspolitik.
Meine Damen und Herren, der Länderbeitrag zum Nationalen Integrationsplan kann sich sehen lassen: Die Länder streben über den Nationalen Integrationsplan hinaus an, den Dialog im Handlungsfeld Integration zu verstetigen. Sie verpflichten sich, ihre Zusammenarbeit weiter auszubauen und einen regelmäßigen Austausch über integrationspolitische Programme und Maßnahmen sicherzustellen. Für die Länder gilt das Prinzip „Einheit im Ziel - Vielfalt der Wege“; denn natürlich bestehen zwischen den Ländern Unterschiede, sowohl mit Blick auf die Bevölkerungszusammensetzung als auch mit Blick auf die integrationspolitische Infrastruktur.
Die Niedersächsische Landesregierung fasst alle Maßnahmen und Projekte im Handlungsprogramm Integration zusammen und stellt hierfür im laufen
den Haushaltsjahr über 61 Millionen Euro zur Verfügung. Der größte Teil fließt in Bildung und Sprachförderung - nicht nur aufgrund der Länderzuständigkeit in diesen Bereichen. Denn das Erlernen der deutschen Sprache ist die Grundvoraussetzung für eine soziale Integration. Eine gute Schul- und Berufsausbildung ebnet den Weg zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten. Darüber hinaus werden der Dialog mit dem Islam, das bürgerschaftliche Engagement von Zugewanderten, die Integration vor Ort und die Integration durch Sport als wichtige Handlungsfelder herausgestellt.
Niedersachsen kann an die Umsetzung der Verpflichtungen und der Ziele des Nationalen Integrationsplans sehr selbstbewusst herangehen. In vielen Bereichen erfüllt Niedersachsen bereits die Ziele; in anderen Bereichen ist Niedersachsen schon einen guten Schritt voraus. Und im Grenzdurchgangslager Friedland, dem Niedersächsischen Zentrum für Integration, halten wir das Angebot spezieller Integrationskurse für Spätaussiedler und jüdische Emigranten vor, das mittlerweile auch Bayern und Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen.
Zu 1: Integration gelingt dort, wo sie auf kommunaler Ebene vor Ort zur Chefsache erklärt wird. Dies gilt auch für die Umsetzung der Ziele und Selbstverpflichtungen des Nationalen Integrationsplans. Vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Landesregierung Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Träger und Akteure der Integrationsarbeit vor Ort zu insgesamt fünf Veranstaltungen eingeladen. Den Auftakt bildete am vergangenen Montag eine Veranstaltung im Innenministerium. Vier Veranstaltungen mit den jeweiligen regionalen Akteuren werden folgen: in Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg und noch einmal in Hannover.
Meine Damen und Herren, der intensive Dialog mit den Kommunen dient vor allem dazu, der nachholenden Integration mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Nachholende Integrationspolitik richtet sich an schon lange im Land lebende Zuwanderer. Sie richtet sich weiter an Spätaussiedler und besonders an die nachfolgenden Generationen beider Gruppen sowie bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund generell an alle unter 18 Jahren. Nachholende Integration orientiert sich an
dem Ziel, den genannten Gruppen gleichberechtigte Partizipationschancen an allen gesellschaftlichen Bereichen zu eröffnen. Nachholende Integrationspolitik richtet sich außerdem an die einheimische Bevölkerung, um Vorbehalte bei der Mehrheitsbevölkerung gegenüber der zugewanderten Minderheit und ihren Nachkommen abzubauen. Nachholende Integrationspolitik zielt nicht zuletzt auf die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements der einheimischen Mehrheit und der zugewanderten Minderheit.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen sieht sich in der Pflicht, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die nachholende Integration durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Mit dem landesweiten Netzwerk der „Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen“ werden seit dem Jahr 2000 sowohl die vom Land als auch vom Bund finanzierten rund 100 Integrationsberatungsstellen sowie die regional bzw. lokal unterschiedlichen Integrationsangebote gebündelt, vernetzt, unterstützt und weiter qualifiziert. Die vom Bund empfohlene und von vielen Ländern angestrebte Vernetzung der Integrationsakteure ist in Niedersachsen seit Jahren Realität. Niedersachsen ist Vorreiter und Vorbild zugleich.
Das Netzwerk der KMN wurde 2005/2006 durch die Einrichtung von 15 kommunalen Leitstellen für Integration ergänzt und optimiert. Integrationsberatung, mit dem wesentlichen Auftrag der nachholenden Integration, wird an 44 Standorten mit finanzieller Unterstützung des Landes durch freie Träger angeboten. Migrationserstberatung geschieht an 43 Standorten mit finanzieller Unterstützung des Bundes.
Sehr erfolgreich ist das Projekt der ehrenamtlichen „Integrationslotsen“ in Niedersachsen gestartet. Die Niedersächsische Landesregierung hat im Haushaltsjahr 2007 500 000 Euro für das Lotsenprogramm zur Verfügung gestellt. Nach dem Vorbild eines Modellprojekts in Osnabrück werden an rund 60 Standorten über 700 Ehrenamtliche zu Integrationslotsen qualifiziert.