Ich will an dieser Stelle einmal einige Überlegungen in den Raum stellen. Die Hochschulen treffen mittlerweile mit der Landesregierung Zielvereinbarungen - eine Sache, die auch die SPD immer engagiert mitgetragen hat. Das heißt, gemeinsam wird das Ziel, das erreicht werden soll, formuliert, die Hochschulen erhalten Geld, um das Ziel erreichen zu können - Konnexitätsprinzip -, doch den
Weg, auf dem die Hochschulen das Ziel erreichen, bestimmen sie selber. Erreichen die Hochschulen das Ziel, sind alle Beteiligten zufrieden. Erreichen sie das Ziel nicht, hat das Konsequenzen.
Nun frage ich Sie einmal allen Ernstes, meine Damen und Herren: Warum sollte so etwas nicht auch zwischen der Landesregierung und den Kommunen funktionieren? Im Übrigen würde eine derartige Regelung weit über das hinausgehen, was die SPD-Fraktion heute mir ihrem Antrag einfordert. Daraus kann ich konkrete Maßnahmen überhaupt nicht erkennen. Welche Rahmenbedingungen und Eckpfeiler Politik u. a. über die NGO den Kommunen für mehr Gleichberechtigung von Mann und Frau an die Hand geben will, sollten wir dann in der Tat in aller Ruhe unaufgeregt beraten, möglichst ohne im Vorfeld einige Gruppen herauszugreifen, sie zu verunsichern oder sie gar in Misskredit zu bringen.
Drei Punkte aber sollte jeder beherzigen. Erstens. Mehr Eigenverantwortung heißt nicht nur mehr Eigenentscheidung, sondern vor allem mehr Verantwortungsübernahme. Daran werden sich alle Beteiligten messen lassen müssen. Zweitens. Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Wer deren Selbstverwaltungsfähigkeit stärken will, muss bereit sein, neue Wege zu gehen und ideologische Vorbehalte auf der einen Seite und Vorurteile auf der anderen Seite hintanzustellen. Drittens. Neue Wege in der Politik für mehr Gleichberechtigung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft werden nur erfolgreich sein, wenn Frauen und Männer gleichermaßen auf diesem Weg mitgenommen werden. Wir reden ja nicht umsonst von Gender Mainstreaming.
gen zu treffen, geht das in der Regel schief. Das heißt, egal wie die Neuregelung aussieht, sie wird in ihrem Wirkungsgrad nicht hinter der bisherigen zurück bleiben. Ich wünsche uns gute Beratungen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleichberechtigungspolitik ist kein Randthema, sondern gehört zu den Kernbereichen unserer Gesellschaftspolitik.
Wir sollten es einmal ganz klar benennen: Das Ziel der Gleichberechtigung ist nicht erreicht, solange Frauen im Berufsleben Nachteile erfahren, nur weil sie es sind, die die Kinder zur Welt bringen. Solange Frauen in manchen Bereichen immer noch bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt werden als Männer, solange Frauen auf herkömmliche Rollenmuster festgelegt werden, solange die Erziehung von Kindern ein Nachteil in der sozialen Sicherung ist, solange Frauen in Entscheidungsgremien hoffnungslos unterrepräsentiert sind, so lange gilt nach wie vor der Auftrag unseres Grundgesetzes von 1994, wonach es Aufgabe aller staatlichen Ebenen ist, auf die Verwirklichung der Gleichberechtigung hinzuwirken.
Verfassungsaufträge erfüllen sich nicht von selbst. 1982 wurde in Köln die erste Gleichstellungsstelle auf kommunaler Ebene eingerichtet. Es sind heute schon viele Zahlen genannt worden. Ich habe mich gewundert, dass Sie bei Ihrer Aufzählung nicht auch die sonst so viel geschmähte AlbrechtRegierung erwähnt haben, die 1986 die erste Landesfrauenbeauftragte bestellt hat.
haben eine Gleichstellungsbeauftragte. 59 Gemeinden unter 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Niedersachsen haben sogar freiwillig eine hauptamtliche Frauenbeauftragte bestellt.
Meine Damen und Herren, obwohl wir das alles haben, führen wir die gleiche Diskussion vergangener Zeiten, als es noch um die Einrichtung der Gleichstellungsstellen ging.
Offenbar weckt die Institution Frauenoder Gleichstellungsbeauftragte noch immer viele Emotionen. Die Debatte wird, wie man gerade gesehen hat, sehr polarisiert geführt. Wir müssen uns zwei Fragen stellen: Erstens. Dient das der Sache?
Zweitens. Wo liegt der Grund dafür? War es ein Fehler, Frauenbeauftragte den Kommunen von oben herab gesetzlich vorzuschreiben? Ist es nicht richtig, dass wir, wenn wir den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung hochhalten, dann auch das Konnexitätsprinzip wahren müssen? Wenn wir jetzt viele Stimmen aus den Kommunen hören, die sich gegen bestehende Regelungen wehren, dann meine ich, dass dies gar nicht unbedingt gegen die Frauenbeauftragten als Funktion gerichtet ist. Vielmehr wehren sich die Kommunen gegen eine immer wieder leidvolle Erfahrung, die da heißt: Bund und Land beschließen, wir müssen zahlen!
Durch die Gespräche und die Diskussionen in den letzten Wochen habe ich gelernt: Der Zwang für die Kommunen hat mancherorts mehr Schaden als Nutzen gebracht und den Ewiggestrigen ein gutes Argument geliefert, warum die Gleichstellungsdebatte nicht gewollt ist. Wir brauchen Anwälte und Anwältinnen der frauenpolitischen Anliegen. Die Debatte um den Zwang zur Berufung von Frauenbeauftragten schadet.
Denn, meine Damen und Herren, sie lenkt ab von der eigentlichen Diskussion, die wir führen müssen. Kann es sich eine Gesellschaft auf Dauer leisten, Frauen nicht oder nur in untergeordneter
Weise teilhaben zu lassen, sie zu benachteiligen und mitunter auch zu diskriminieren? - Wir gehen einer demographischen Katastrophe entgegen. Wir sind ein schrumpfendes Land. Wir brauchen qualifizierte Menschen in allen Bereichen. Umso wichtiger ist es, dass die Frauen an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben - in allen Bereichen, auf allen Ebenen und nicht nur in den klassischen Frauennischen.
Wir sollten eine ehrliche Bilanz der Gleichberechtigungspolitik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte ziehen. Es gab Fortschritte - zum Glück. Aber in den Grundfragen, nämlich an den männlich dominierten Strukturen, hat sich nicht wirklich etwas geändert.
Noch immer gibt diese Gesellschaft jungen Frauen das Signal: Wenn du etwas werden willst, dann musst du dich den männlichen Karrieremustern unterordnen. Da stören Kinder nur. Wenn wir Veränderung erreichen wollen, brauchen wir einen Mentalitätswechsel, einen kulturellen Wandel in diesem Land, von dem das Signal ausgeht: Kinder zu bekommen ist kein Hindernis für Teilhabe. Kinder sind uns hoch willkommen. Diese Debatte müssen wir führen.
Niemand darf dabei aus der Verantwortung entlassen werden, weder in den Parlamenten noch in den Kommunen vor Ort. Unser Grundgesetz und unsere Niedersächsische Verfassung geben uns allen einen klaren Auftrag: Alle Ebenen des Staates müssen auf die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinwirken. - Ich danke Ihnen.
Frau Ministerin, Frau Hemme möchte eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie die noch zulassen? – Frau Hemme!
Wenn man es einmal analysiert: Die Problematik haben Sie hineingebracht, indem Sie ein Gesetz geschaffen haben, das Grundprinzipien nicht berücksichtigte, nämlich das Prinzip der Konnexität. Entweder hätten Sie damals Geld zur Verfügung stellen und es mit der Aufgabe, die Sie den Kommunen vorschreiben, mitschicken müssen, oder Sie hätten eine andere Lösung finden müssen.
Unter dem Strich betrachtet haben wir seit Jahren eine Debatte durch diese Fehlkonstruktion - die auch eine gewisse Arroganz ausdrückt, indem gesagt wird, die obere Ebene entscheidet, was die untere macht -, die unserem Anliegen geschadet hat. Sie haben die Kommunen indirekt viel stärker aus der Verantwortung entlassen, wirklich aus sich heraus, also von unten, mit Überzeugung etwas für diese Angelegenheit zu tun.