Protokoll der Sitzung vom 18.09.2003

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich

würde ich am liebsten sagen: Mensch, Mädels! Ich glaube, dass wir in dieser Debatte sehr aufpassen müssen, und ich ergreife jetzt das Wort deshalb, weil ich vieles von dem, was Sie, Frau Ministerin, gesagt haben, richtig finde. Vor allen Dingen finde ich Ihre Beschreibung der Situation von Frauen in der Bundesrepublik heute, im Jahr 2003, ausdrücklich richtig.

Ausgehend von dieser Situation finde es ich tatsächlich notwendig, darüber zu diskutieren, warum Frauenförderung über Jahrzehnte uns Frauen noch nicht weiter gebracht hat, als wir heute sind.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Aber das Instrument Frauenbeauftragte aufzugeben, das von Frauen überall genutzt wird, halte ich, solange wir Frauen uns nicht über die Ursachen unserer Probleme verständigt haben, an dieser Stelle für fahrlässig. Deshalb noch einmal: Mensch, Mädels, nach dieser Debatte sollte jeder Frau in diesem Parlament klar sein, dass eine Verständigung unter Frauen über die Durchsetzung von frauenpolitischen Zielen immer noch genauso notwendig ist wie vor 20 Jahren. Das heißt nicht, dass ich nicht auch fände, dass sich Männer entwickeln müssen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Erfahrung zeigt mir aber, dass für den Erfolg von Frauenpolitik in erster Linie Frauen entscheidend sind und dass man sich da nicht in die Entscheidungsgewalt von Männern begeben sollte. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Frau Harms, die Debatte zeigt: Wir haben offensichtlich ein Problem in der Konstruktion dieser Missachtung des Konnexitätsprinzips und der Aufoktroyierung einer Aufgabe, die danach ganz viele Scheindiskussionen ausgelöst hat. Ich nehme einfach nur gern Ihr Angebot auf. Mensch, Mädels - wie Sie es formuliert haben -, lassen Sie uns doch gemeinsam im gemeinsamen

Interesse darüber diskutieren, wie wir, der Sache dienlich, die Aufgabe so verankern können, dass sie vor Ort auch angenommen und umgesetzt wird.

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Das Ziel ist, mehr zu erzeugen!)

Ich bin gern bereit, mit Ihnen zusammenzuarbeiten, aber wir sollten es in der Tat der Sache dienlich tun und nicht die aus unterschiedlichen Gründen von links und rechts offensichtlich gemachten handwerklichen Fehler wieder einbauen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mit dem Antrag beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für Inneres und Sport. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Illegale Beschäftigung in der niedersächsischen Fleischwirtschaft wirksam bekämpfen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/367

(Unruhe)

- Ich bitte darum, etwas leiser zu sein, auch wenn die Debatte um die Frauenbeauftragten jetzt zu Ende ist.

Zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt hat sich zu Wort gemeldet Frau Heiligenstadt von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Die deutsche Fleischwirtschaft und mit ihr als eine der größten Landeswirtschaften in der Bundesrepublik, die niedersächsische Fleischwirtschaft, befindet sich seit Jahren in einer schwierigen Situation. Es wird

mehr Rind- und Schweinefleisch erzeugt, als die Haushalte verzehren können und vielleicht auch wollen. Schuld an diesem Angebotsüberhang sind nicht nur die in der Vergangenheit aufgebauten Überkapazitäten, sondern auch eine zurückhaltende Verbrauchernachfrage. Die nicht mehr abreißenden Skandale wie dioxinverseuchte Hühner, Nitrofen im Putenfleisch, mit Hormonen illegal gemästete Tiere, Schweinepest und nicht zuletzt natürlich auch BSE haben sicherlich dazu geführt, dass der eine oder andere nicht mehr mit so viel Vergnügen in sein Steak oder seine Bockwurst beißt.

Viele Fleischbetriebe haben daher in letzter Zeit versucht, auf diese Verunsicherung beim Verbraucher zu reagieren, und sie haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Produkt Fleisch sicherer zu machen. So haben sich Landwirtschaft, Schlachthöfe, Fleischverarbeiter und auch der Handel ein neues Qualitätssystem verordnet, mit dem erstmals versucht wird, über die ganze Produktionskette hinweg einheitliche Kriterien durchzusetzen und künftig den Weg vom Hof zur Theke transparent zu machen.

Gleichwohl wird für die Fleischbranche nach wie vor der Grundsatz gelten: Die dominanten Wettbewerbspartner bleiben Preis- und Kostensenkung. So haben immer mehr Betriebe auf diesen verschärften Preiswettbewerb und die Auslastungsprobleme reagiert, indem sie sich von Standardtätigkeiten getrennt und Dritte, Fremdfirmen also, für die Durchführung dieser ausgelagerten Tätigkeiten unter Vertrag genommen haben. Im Schlacht- und Zerlegeprozess handelt es sich hierbei überwiegend um Dienstleister aus Mittel- und Osteuropa, die mit den großen Fleischbetrieben auch hier in Niedersachsen kooperieren. Grundlage hierfür sind zwischenstaatliche Regierungsabkommen über die Beschäftigung osteuropäischer Arbeitnehmer zur Durchführung von Werkverträgen. Von diesen osteuropäischen Arbeitnehmern arbeiten zurzeit ca. 5 000 in der ganzen Bundesrepublik, ein Großteil davon in Niedersachsen.

Ziel dieser Regierungsabkommen war es sicherlich, die Standards in den osteuropäischen Ländern denen der westeuropäischen anzugleichen. Es ist aber zu Verstößen und zur Konterkarierung dieser Ziele gekommen, allein schon bei der Rekrutierung der für die Entsendung vorgesehenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In der Regel werden die Firmen, die die Werkvertragsvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer entsenden, in den

osteuropäischen Ländern erst zum Zwecke dieser Entsendung gegründet. Eine übliche Betriebsorganisation, wie sie eigentlich notwendig wäre, nämlich eine Organisation von der materiellen und auch von der personellen Ausstattung her, mit der die Firma in der Lage sein müsste, die im Rahmen des Werkarbeitsvertrages geschuldete Leistung selbstständig zu planen, eigenverantwortlich durchzuführen und zu überwachen, existiert oftmals nicht.

Dies belegen Recherchen in den Entsendeländern und auch Zeugenaussagen von Werkvertragsarbeitnehmern. Die beschäftigten Werkvertragsarbeitnehmer gehören nicht zum Stammpersonal dieser Entsendefirmen, die besser eigentlich „Briefkastenfirmen“ genannt werden sollten, meine Damen und Herren. Von einer Fortführung der Arbeitsverhältnisse und einer Wiedereingliederung der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Heimatland nach Ende des Arbeitsverhältnisses kann keine Rede sein, obwohl das Prinzip der Entsendung eigentlich darauf beruhen müsste.

Auch die Anwerbepraktiken sind relativ zweifelhaft. Werkvertragsarbeitnehmer berichten zum Teil von Einstellungsprämien in der Größenordnung von ca. 800 Euro, die in der Fleischbranche angeblich nicht unüblich seien. Die Werkvertragsarbeitnehmer werden über ihre Rechte und Ansprüche in der Regel im Unklaren gelassen. Über wichtige Regelungen z. B. aus dem Aufenthalts- und Arbeitsrecht waren sie sehr häufig eben so wenig im Bilde wie über Steuern und Versicherungen für ihr Arbeitsverhältnis. Zum Teil werden von ihnen Unterschriften auf Vordrucken abverlangt, die sie aufgrund fehlender Deutschkenntnisse nicht prüfen können. Zu den Strategien der Entsendefirmen gehören zum Teil auch Maßnahmen wie die Abnahme der Pässe bei der Einreise oder die Einholung von Unterschriften auf Blankoschreiben.

Meine Damen und Herren, die Gesetzeslage ist jedoch eindeutig. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie einheimische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit vergleichbarer Tätigkeit zu beschäftigen. Insbesondere dürfen ihnen keine zusätzlichen Kosten für Logis, Verpflegung oder Ähnliches in Rechnung gestellt werden. Die Kontrollen von Arbeits- und Zollämtern aus der Vergangenheit sprechen hierbei aber leider eine andere Sprache. Kosten für Strom, Abfall, Unterkunft und Verpflegung werden immer vom Lohn abgezogen.

In der Regel erhalten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund ein Drittel weniger, als ihnen die Rechtslage eigentlich zuschreibt und auch bei Anwerbung in Aussicht gestellt wird. Nicht selten werden Überstunden abverlangt, die nicht bezahlt werden. Ein Tag mit 14 Stunden in dieser Branche hat sicherlich auch Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit. Das muss ich jetzt aber nicht weiter ausführen.

Insgesamt gesehen basiert die Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern auf einem System der Einschüchterung und des Zwangs. Kontaktaufnahme mit Gewerkschaften, Betriebsräten und Ähnliches mehr wird unterbunden. Sollte dies doch einmal geschehen und gelingen, werden sie sehr häufig in ihre Heimat zurückgeschickt. Das ist ja auch ganz praktisch; denn bei Beendigung des Arbeitsvertrages erlischt auch die Aufenthaltserlaubnis der Werkvertragsarbeitnehmer. Das Ende des Arbeitsvertrages wird sehr häufig durch fristlose Kündigung ohne Begründung erreicht.

Arbeitsunfähigkeit oder auch Arbeitsunfälle führen ebenfalls sehr häufig zu Kündigungen und im Anschluss daran zur Ausreise. Die Klagen dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor deutschen Amtsgerichten scheitern wegen Unzuständigkeit und Verweis auf die Klagemöglichkeiten im Heimatland.

Diese Beispiele machen deutlich, wie schlecht es diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hier in Deutschland geht. Mindestens genau so schlimm aber ist, dass diese Missbräuche und Gesetzesverstöße auch zu Kostenvorteilen sowohl für die Entsendefirmen als auch die deutschen Auftraggeber führen. Dies hat, Herr Minister Hirche, in der Vergangenheit zur Verdrängung von Stammarbeitsplätzen in niedersächsischen Firmen geführt mit all den sich daraus ergebenden negativen Folgen für die Sozialversicherungssysteme und die öffentlichen Haushalte. Dieser unfaire Wettbewerb und die ruinöse Konkurrenz im Zusammenhang mit dieser illegalen Bereicherung werden den Druck auf bisher seriös arbeitende Betriebe erhöhen, sodass sie sich dazu veranlasst sehen werden, gleichfalls auf solche Mittel zurückzugreifen, um überhaupt noch am Markt bestehen zu können.

Die SPD-Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, die Kontrollen durch die Gewerbeaufsichtsämter zu intensivieren. Wir wissen aber auch, dass eine flächendeckende und lückenlose Kon

trolle nicht möglich ist, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Werkvertragsarbeitnehmer sehr oft schweigen, da sie im Falle einer Aussage mit weiteren Repressalien rechnen müssen. Dennoch können wir Niedersachsen und die Niedersächsische Landesregierung nicht aus ihrer Pflicht zur Durchführung dieser Kontrollaufgabe entlassen.

Sicherlich kann festgestellt werden, dass neben der Produktqualität der Fleischerzeugnisse bei der Produktion zunehmend auch die Prozessqualität der Lebensmittel die Beachtung der Verbraucher gewinnt. Es ist nicht nur mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Verbrauchervertrauens zu rechnen, wenn der Verbraucher den Verdacht hegen muss, dass sein Fleischprodukt unter Inkaufnahme einer inakzeptablen Schädigung der Umwelt oder einer unfairen Behandlung der Nutztiere hergestellt wurde. Es wäre ein mindestens so großer Vertrauensverlust zu befürchten, wenn der Verbraucher wüsste, unter welchen Arbeitsbedingungen und auch menschlichen Bedingungen das Fleisch verarbeitet wird. Von daher sind die Forderungen der Verbraucher, aber auch der Werkvertragsarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen sowie auch der hiesigen Firmen, die noch sehr seriöse Praktiken an den Tag legen, eindeutig. Ich denke, die Formulierungen im Antrag der SPD-Fraktion sind eindeutig. Die Landesregierung ist hier aufgefordert, im Interesse der Firmen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Verbraucher in unserem Lande tätig zu werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Hoppenbrock von der CDUFraktion.

(Unruhe)

- Bevor wir weitermachen, möchte ich alle diejenigen, die sich unterhalten möchten, bitten, den Raum zu verlassen. Es ist hier wirklich unerträglich laut.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Heiligenstadt, Ihrem Antrag und auch Teilen Ihrer Ausführung kann ich viel Sympathie entgegenbringen, weil Sie Dinge beschrieben haben, die illegal sind und so nicht geduldet werden können. Angesichts Ihrer Begründung dafür, warum es der

Fleischindustrie zum Teil nicht gut geht, und angesichts Ihrer Schlussfolgerungen, die Sie daraus ziehen, möchte ich Ihnen aber empfehlen, sich einmal besser in dieses Metier einzuarbeiten und mit den Betroffenen zu sprechen, damit Sie hier auch wahrheitsgemäß berichten können.

(Thomas Oppermann [SPD]: Sind Sie Fleischer?)

Sie haben Recht. Die Ernährungswirtschaft und damit auch die Fleischwirtschaft haben in Niedersachsen einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert. Nach der Automobilindustrie stellt das Agrargewerbe mit seinen vor- und nachgelagerten Betrieben die meisten Arbeitsplätze in unserem Land. Deshalb ist es für uns besonders wichtig, dass es auf diesem Sektor nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, sei es durch illegale Beschäftigung von Ausländern, Schwarzarbeit oder Leistungsmissbrauch. Richtig ist auch, dass in der Fleischindustrie so genannte Kontingentarbeitnehmer beschäftigt werden. Diese kommen in der Regel aus den osteuropäischen Staaten oder aus der Türkei. Das gilt insbesondere für die Bereiche Schlachtung und Zerlegung. In diesen Bereichen müssen körperlich sehr schwere Arbeiten verrichtet werden, die nach kurzen Anlernphasen ausgeübt werden können. Für diese Arbeiten stehen nach Auskunft der Schlachtunternehmen auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine oder nicht ausreichend viele Bewerber zur Verfügung. Rechtsgrundlagen für diese Arbeitnehmer sind verschiedene bilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit den Entsendestaaten. Diese so genannten Werkvertragsarbeitnehmer sollen eigentlich dazu eingesetzt werden, die osteuropäischen Betriebe noch vor dem EU-Beitritt an unsere Produktionsstandards heranzuführen. Deshalb ist der Einsatz zunächst einmal nicht illegal, sondern gesetzeskonform.

Nun gibt es in diesem nur schwer zu kontrollierenden Bereich unbestrittenermaßen aber auch Auswüchse - Sie haben sie beschrieben -, wenn osteuropäische Arbeitnehmer lediglich als billige Leiharbeiter ausgenutzt werden. Das schafft nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrungen, oft unter Umgehung der festgesetzten Mindestlöhne und der Arbeitszeit. In den vergangenen Jahren wurden jedoch diese Missstände von der Fleischindustrie selbst gemeinsam mit den Arbeitsämtern zum Großteil abgestellt. Trotzdem muss es unser Ziel sein, meine Damen und Herren, hier noch mehr Transparenz zu schaffen, um die ehrlichen geset

zestreuen Unternehmen zu schützen, wobei die Überschrift des vorliegenden Antrags einen Zustand beschreiben soll, den es so in diesem Ausmaß in Niedersachsen nicht gibt. Illegale Beschäftigung ist in der niedersächsischen Fleischbranche keineswegs allgemein üblich. Die überwiegende Zahl der Unternehmen arbeitet gesetzeskonform, zum Teil auch unter legaler Nutzung von Werkverträgen.

Wie Sie merken: In einigen Punkten sind wir schnell beieinander. Trotzdem frage ich Sie: Wenn diese inakzeptablen Zustände, die Sie beschrieben haben, tatsächlich so verbreitet sein sollten, warum haben Sie dann in den letzten 13 Jahren nichts getan? Sie hätten alle Gelegenheit gehabt, in diesem Metier einzugreifen.

(Zustimmung bei der CDU)

Dennoch ist es unerträglich, dass es unrechtmäßige Lohnabzüge gibt, z. B. für Unterkunft, Arbeitsmittel und Fahrtkosten. Wir werden es nicht dulden, dass osteuropäische Arbeitnehmer Repressalien ausgesetzt werden und nach unseren Maßstäben menschenunwürdig untergebracht sind. In diesem Bereich werden wir hinschauen und besser kontrollieren.

Man muss sich aber auch einmal fragen dürfen, warum es überhaupt diese Auswüchse gibt. Die niedersächsische Fleischwirtschaft steht im internationalen Wettbewerb. Sie steht seit Jahren wegen der hohen deutschen Arbeitskosten mit dem Rücken zur Wand. Nicht die Kosten, sondern z. B. Aldi oder Lidl bestimmen die Preise. Da nutzt man natürlich jede Möglichkeit zur Kosteneinsparung. Soweit sie im Rahmen der geltenden Gesetze sind, ist das auch in Ordnung. Die eigentliche Ursache sind jedoch nicht die europäischen Arbeitnehmer oder die Werkvertragsfirmen, sondern vielmehr unser völlig unflexibles, zubetoniertes Arbeitsrecht.

(Zustimmung bei der CDU)