Herr Kollege Klein, es gibt kein Ministerium, das mit den Projekten noch nicht begonnen hat. Das Umweltministerium hat jetzt begonnen. Die Zeitvorgabe ist klar: 30. November. Weil ich ab und zu mit Herrn Minister Sander in Holzminden zusammen bin, weiß ich von ihm, dass der Zeitrahmen eingehalten werden kann. Es ist bereits vorgearbeitet worden, und die Projektgruppen können jetzt sofort einsteigen.
Ich bin sehr froh darüber, dass gerade das Landwirtschaftsministerium sehr schnell gearbeitet hat, dass es vorgeprescht ist und dass es Vorschläge gemacht hat. Wir haben aber trotzdem bis zum 30. November Zeit.
Ich habe am 8. August Geburtstag. Vielleicht ist das ein guter Tag, um das neue Werk der Verwaltungsreform vorzustellen. Ich hatte bereits gesagt, dass es im Sommer gemacht werden soll.
Aber um es noch einmal konkret zu sagen: In diesem Bereich muss aus meiner Sicht noch nachgearbeitet werden, gerade was die Aufgabenkritik angeht. Damit war ich noch nicht zufrieden. Darauf haben wir uns geeinigt, und das wird auch gemacht, sodass wir bis zum 30. November auch hier die Aufgabenkritik hervorragend erledigt haben werden. Es ist völlig normal, dass man auch mal nachlegen muss. Das wird in anderen Bereichen auch so sein. Für uns ist eine umfangreiche Aufgabenkritik wichtig; darin sind wir uns einig. Wo ein bisschen nachgearbeitet werden muss, wird nachgearbeitet. Aber am Ende wird es so sein, dass wir die umfassendste Aufgabenkritik und den umfassendsten Aufgabenabbau haben werden, die es jemals in diesem Lande gegeben hat.
Herr Minister, wird die Landesregierung eine ergebnisoffene Projektgruppenarbeit zulassen, die sich nicht an parteipolitischen Vorfestlegungen orientiert, sondern nur an Sachkriterien?
Die Zusammensetzung der Stabstelle Verwaltungsmodernisierung zeigt schon jetzt, dass wir sehr ergebnisoffen herangehen und dass Parteipolitik überhaupt keine Rolle spielt. Es ist völlig klar, dass das in Landesregierungen und in Behörden keine Rolle spielt.
Wenn die Ergebnisse nach dem 30. November auf den Tisch liegen, werden wir natürlich prüfen, welche Restaufgaben das Land noch übernehmen muss. Dann werden wir entscheiden, in welcher Form wir diese Aufgaben erledigen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, also dass man die Aufgaben an einer Stelle bündelt oder dass man sie zusammenzieht und dass wir es dann - wie wir es jetzt für Genehmigungsbehörden zumindest diskutieren - regional bündeln, z. B. an vier oder fünf Sitzen der Gewerbeaufsicht, was sehr viel Sinn macht. Für diesen Vorschlag sind wir von der Industrie- und Handelskammer Hannover sehr gelobt worden, übrigens auch, Herr Kollege Bartling, von der IHK in Braunschweig. Mir liegt ein Schreiben vor, das ich Ihnen gerne einmal zur Verfügung stellen kann. Darin steht, das sei genau der richtige Weg. Ich spreche Sie an, weil Sie - so glaube ich in einer Presseinformation gesagt haben, genau das Gegenteil sei der Fall. Wir werden hierfür sehr gelobt. Sie sehen, dass wir flexibel sind: Wir gucken, welches der richtige und wirtschaftlichste Weg ist. Das werden wir parteiübergreifend versuchen.
Gerade was die Abschaffung der Bezirksregierungen betrifft, ist es ja Tatsache, dass es dafür eine breite Mehrheit gibt. Nicht nur CDU und FDP, sondern auch die Grünen haben sich dafür ausgesprochen, auch wenn der Weg vielleicht noch diskutiert werden muss. Hier gibt es also nur eine kleine Minderheit, die aber sicherlich auch noch auf den rechten Weg kommt.
Herr Minister, hinsichtlich der Organisationsreform bei der Polizei möchte ich gerne wissen, wie viele Beamtinnen und Beamte dadurch für den Streifendienst freigestellt werden.
Ich kann Ihnen noch keine Zahl nennen, aber klar ist, dass es Ziel der Reform ist. Daran wird auch die Arbeitsgruppe arbeiten. Uns wird - der November ist ein ganz wichtiger Monat am 15. November das Endergebnis der Unterarbeitsgruppe vorliegen. Danach kann ich Ihnen sicherlich relativ schnell die genaue Zahl sagen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich. Aber es ist ein Ziel der Polizeireform, die wir durchführen. Insofern können Sie sicher sein, dass es uns auch gelingen wird.
Herr Minister, ich hätte von Ihnen gerne gewusst, wie Sie sich in Zukunft die Vertretung regionaler Interessen vorstellen. Es ist ja nicht ohne Grund so, dass insbesondere im Bezirk Weser-Ems sowohl die Kammern als auch die Landkreise und auch andere relevante Kräfte darauf drängen, dass gegenüber der Zentrale in Hannover auch eine Bündelung regionaler Interessen in Zukunft möglich sein wird. Bei Ihrem Modell wäre das nicht der Fall. Ich möchte also ganz konkret wissen: Wie soll die Vertretung regionaler Interessen in Zukunft gebündelt erfolgen? Uwe, nun komm‘ mir nicht mit der gleichen Antwort wie dein Staatssekretär, der sagt, er könne sich keine gebündelten Oldenburger Interessen vorstellen.
Schon jetzt ist es so, dass die regionalen Interessen dadurch wahrgenommen werden, dass sich Landkreise – gleichgültig, von welcher Partei oder Fraktion sie geführt werden - aufgabenbezogen zusammenschließen und versuchen, ihre Aufgaben wahrzunehmen und auch zu effektivieren.
Ich kann das z. B. aus meinem Landkreis berichten, wenn es um Wirtschaftsförderung geht. Es liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, dass wir die Wirtschaftsförderung mit Hameln und Schaumburg zusammenführen, z. B. was Tourismusförderung angeht. Aber es macht natürlich auch Sinn, dass man nicht alles mit Hameln und Schaumburg zusammen macht, sondern in anderen Bereichen vielleicht mit Hildesheim und Göttingen zusammenarbeitet. In dieser Hinsicht ist man sehr flexibel. Ich bin ganz sicher, dass sich die Landkreise - natürlich auch die größeren Städte und Gemeinden - durch diese Kooperationen noch mehr zusammenschließen und sehr zielorientiert bündeln sowie regionale Interessen wahrnehmen. Es gibt natürlich auch andere Beispiele, z. B. im Bereich Kultur, in dem es Landschaftsverbände usw. gibt. Das ist gerade im Bereich Weser-Ems ein aktuelles Thema, dort ist man schon sehr weit. Auch in Braunschweig gibt es schon Vorschläge dazu. Es ist also nicht notwendig, dass man versucht, alles von oben vorzuschreiben. Man sollte das aus der Kommune heraus entwickeln. Das ist sehr viel effektiver.
Herr Minister, wie viele der wegfallenden 6 743 Stellen werden an anderer Stelle - wie Kreisverwaltungen, Landwirtschaftskammern, Landestreuhandstelle oder N-Bank - wieder neu entstehen und den Steuerzahler belasten?
Der jetzige Stand ist so, dass etwa zwei Drittel dieser Stellen völlig entfallen können, ohne dass an anderer Stelle Ersatz notwendig ist. Der Rest wird noch genauer zu untersuchen sein. Auch wenn wir privatisieren und die Aufgabe nicht ganz wegfällt, muss man Geld in den Haushalt einstellen - das ist keine Frage -, weil man dann die Dienste von privaten Anbietern in Anspruch nehmen muss. Wichtig ist aber, aus der Fixkostenfalle herauszukommen. Denn wenn die Stellen vorhanden sind, aber weniger Geld für eine Aufgabe zur Verfügung steht, dann kann man das nicht steuern, weil das Personal unverändert bezahlt werden muss. Wenn privatisiert wurde, kann man das jederzeit korrigieren und sich entweder von einer Aufgabe trennen oder sie reduzieren.
Insofern ist man sehr viel flexibler. Deshalb spricht in vielen Bereichen viel für eine Privatisierung oder Verlagerung auf andere Ebenen, sodass das Land nicht in dieser Fixkostenfalle ist. Aber es wird schon jetzt sichtbar, dass zwei Drittel der Stellen wegfallen.
Herr Minister, Sie hatten in Ihrer Eingangsstellungnahme ausgeführt, dass Sie den Personalabbau sozialverträglich gestalten möchten, was wir natürlich sehr aufmerksam beobachten werden. Sie haben dann aber auch „in einem längeren Zeitraum“ gesagt. Da Sie den Personalstellenabbau mit 6 743 Personen so genau konkretisieren können, können Sie vielleicht auch diesen längeren Zeitraum konkretisieren.
Nachdem ich hier dargestellt habe, mit welcher Methode wir vorgehen, ist völlig klar, dass ich Ihnen jetzt keinen genaueren Zeitraum nennen kann.
Ich möchte Ihnen aber trotzdem sagen, wie das vonstatten gehen wird. Es ist klar, dass wir den Stellenabbau zum großen Teil nur über Pensionierungen bewerkstelligen können. Aber wir müssen natürlich auch sehen, dass wir, wenn wir Aufgaben auf die Kommunen verlagern, das nicht ausschließlich mit Geld ausgleichen können. Das macht keinen Sinn. Wir werden das auch mit Personal ausgleichen, d. h. wir werden Personal mitgeben müssen. Das wird auch in anderen Bundesländern wie z. B. Sachsen oder u. a. auch in BadenWürttemberg, das hier immer als Musterbeispiel für Verwaltungsreform genannt wird, gemacht. Wir werden mit den Gewerkschaften darüber reden. Dadurch werden wir diesen Stellenabbau auch erreichen. Dann werden wir sehen, ob wir das Personal, dessen Stelle bei der Aufgabenerledigung nicht mehr zur Verfügung steht, nicht an anderer Stelle zeitbegrenzt vernünftig einsetzten können u. a. im Bereich der Polizei. Ich habe der Polizeidirektion in Hannover einen Prüfauftrag erteilt. Es soll noch einmal genau dargestellt werden, welche Aufgaben zusätzlich von Tarifpersonal übernommen werden können, damit wir noch mehr Exekutivbeamte zur Kriminalitätsbekämpfung freisetzen können. Es macht sehr viel Sinn, Mitarbeiter aus Landesämtern und aus den Bezirksregierungen in die Polizei zu bringen und sie nach einer Ausbildungsphase dort einzusetzen - allerdings immer sozusagen mit einem kw-Vermerk. Es muss klar sein, dass sich die Polizei nicht darauf verlassen kann, dass diese Stelle nach einer Pensionierung wieder besetzt wird. Aber so können wir dieses Personal noch sehr sinnvoll einsetzen. In vielen anderen Bereichen gibt es ebenfalls solche Überlegungen. Wir werden versuchen - das wird uns auch gelingen -, dieses Personal vernünftig einzusetzen. Aber es ist keine Frage, dass der Abbau natürlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Das wird auch über die Legislaturperiode hinausgehen. Allerdings werden wir all das, was schon jetzt möglich ist, in Abgang stellen, damit
Herr Schünemann, ich teile Ihre Meinung zur Motivation der Beschäftigten der Bezirksregierung. Aber ich teile auch Ihre Sorgen. Die 81er-Vereinbarung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz aus dem Jahr 2000 schließt betriebsbedingte Kündigungen aus. Die Beschäftigten der Bezirksregierungen machen sich aber große Sorgen, falls es zu Versetzungen in Kammern oder Kommunen kommen sollte, dass diese Regelung dann nicht für sie gilt.
Eine andere Frage: Stimmt es, dass der Staatssekretär des Wissenschaftsministeriums für seinen Bereich Vorbereitungen mit dem Ziel trifft, Tarifgespräche für betriebsbedingte Kündigungen zu führen?
Die 81er-Vereinbarung gilt für alle Ressorts. Daran werden wir uns auch halten. Wir wollen keine betriebsbedingten Kündigungen vornehmen; das ist klar. Insofern werden wir sicherstellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn wir sie an die Kommunen abgeben, die gleichen Rechte haben. Diese Gespräche werden wir aufnehmen, wenn es konkret zu einer Überführung kommt. Das wird relativ schnell passieren. Wir stehen auch schon in engen Gesprächen mit den Regierungsvizepräsidenten. Das ist z. B. schon gestern am Rande des Plenums angesprochen worden. Dafür werden wir Regelungen finden.