Herr Minister, Sie haben eben erklärt, dass in der Staatskanzlei eine Abteilung entfallen sei. Ich gehe davon aus, dass sie endgültig entfallen ist, weil das Land diese Aufgabe in Zukunft nicht mehr wahrnehmen muss. Können Sie das bestätigen?
Der Ministerpräsident hat gestern bereits darauf hingewiesen, dass in der Staatskanzlei noch vier Abteilungen angesiedelt seien und dass er hier ein Zeichen gesetzt habe. Das war eine klare Aussage, die ich jetzt wirklich nicht ergänzen muss.
Herr Minister Schünemann, Sie haben hier dargestellt, dass es im Innenministerium und im Landwirtschaftsministerium bezüglich der Verwaltungsreform offensichtlich unterschiedliche Konzepte gibt. Mich interessiert, wie Landwirtschaftsminister Ehlen diese Tatsache beurteilt.
- Frau Langhans, ich sage es Ihnen: Wer für die Landesregierung antwortet, ist Sache der Landesregierung. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie eine Antwort des Landwirtschaftsministers erwarten. Jetzt antwortet aber der Innenminister. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Sie können sicher sein, dass es völlig egal ist, ob hier der Landwirtschaftsminister oder der Innenminister antwortet; denn wir sind uns da völlig einig. - In einem Reformprozess gibt es unterschiedliche Ansätze und unterschiedliche Bewertungen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht nur im Landwirtschaftsbereich so, sondern auch in anderen Bereichen. Wenn wir schon vorab im Detail wüssten, wie das Ganze auszusehen hat, bräuchten wir keine Projektgruppe einzusetzen. Das ist doch völlig logisch. Insofern müssen wir offen an die Sache herangehen und alle Fragen ausdiskutieren, und am Ende werden wir den richtigen Weg beschreiten. Darüber sind wir uns sehr, sehr einig. Zielzeitpunkt ist der 30. November. Dann werden Sie ein abgestimmtes Konzept bekommen. Ich kann nur sagen: Wenn wir das im Sommer präsentieren, werden wir für Niedersachsen ein richtig tolles Modell haben. Ich weiß, dass Baden-Württemberg und Bayern ganz interessiert beobachten, was wir hier alles auf den Weg bringen. Beide Länder wissen nämlich, dass das gerade mit Blick auf die Wirtschaftsansiedlung ein ganz wichtiger Faktor ist. Wir werden ein Musterbeispiel für die Verschlankung der Verwaltung abgeben. Das wird ein abgestimmtes Konzept sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den bisherigen Ausführungen zu den Abteilungen in der Staatskanzlei frage ich die Landesregierung, ob sie meine Auffassung teilt, dass dann, wenn eine Abteilung mit ihrer gesamten Aufgabenstellung von der Staatskanzlei in das Landwirtschaftsministerium übergesiedelt ist, im Landwirtschaftsministerium eine zusätzliche Abteilung aufgebaut worden ist.
Ich habe eben schon die grundsätzliche Haltung der Landesregierung hierzu vorgetragen. Das heißt, dass es in der Staatskanzlei vier Abteilungen gibt und dass wir gerade bei der Verwaltungsreform nicht darauf achten, dass Aufgaben in erster Linie auf das Ministerium zukommen, sondern wir werden hier auch verschlanken. Das werden wir durchhalten. Das gehört zum Gesamtkonzept. Wir werden Ihnen das präsentieren, wenn die gesamte Verwaltungsreform in ihrer Struktur steht.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es geschehen noch Zeichen und Wunder. Die Liste der Fragesteller ist abgearbeitet.
Damit ist die zweite Dringliche Anfrage erledigt. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir jetzt etwa 75 Minuten hinter dem vorgesehen Zeitplan herhinken. Ich bitte die Kollegen in den Fraktionsführungen, miteinander zu reden. Bisher hat das ja immer gut funktioniert. Herzlichen Dank dafür.
Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Zuwanderung sowie Integration umfassend und einvernehmlich regeln - Keine niedersächsische Blockade des lange überfälligen Zuwanderungsgesetzes! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/204 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/365
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Bachmann. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir vorab eine grundsätzliche Bemerkung. Der Präsident hat eben darauf hingewiesen, dass dieser Antrag im Juni dieses Jahres unter Verzicht auf die erste Beratung im Plenum direkt an die Ausschüsse überwiesen worden ist. Er beinhaltet die Aufforderung an die Lan
desregierung, auf eine Bundesratsinitiative zur Vorlage eines eigenen Integrationsgesetzes zugunsten einer umfassenden und integrierten Gesamtregelung zu verzichten. Die Landesregierung hat uns hier einmal versprochen, dass sie mit Parlamentsinitiativen ernsthaft umgehen und auch Anregungen aus der Opposition bearbeiten und ernst nehmen will.
Dieses Versprechen hätte zumindest erwarten lassen dürfen, dass sie darauf verzichtet, die Gesetzesinitiative bereits im Juli im Bundesrat zu starten. Sie haben also das, was hier im Parlament noch nicht entschieden war, ignoriert. Daraus muss ich schließen, dass dieses Verhalten nicht unbedingt Ihren Ankündigungen entspricht, sodass Ihr Versprechen, das Parlament und die Rechte der Opposition zu wahren, hier zumindest hinterfragt werden muss.
Zur Sache selbst. Bei dem von Ihnen im Bundesrat eingebrachten Integrationsgesetz handelt es sich im Prinzip um einen Etikettenschwindel. Dieses Gesetz ist doch nichts anderes als ein Sprachförderungskostenerstattungsgesetz. Wir können ja über die Modalitäten reden. Im Rahmen der gesamten Gesetzesberatung auf Bundesebene müssen sicherlich auch noch diese Fragen diskutiert und geklärt werden. Das will ich Ihnen gerne zugestehen. Einige Länder haben z. B. ein Interesse daran, dass die so genannten Altfälle, was Sprachförderung und Integration angeht, besser einbezogen werden. Darauf hat in der Vergangenheit auch schon der ehemalige Ministerpräsident Gabriel immer wieder hingewiesen. Die Länder haben außerdem finanzielle Interessen, wenn es um Erstattungen geht.
Sie haben sich in dieser Frage innerhalb der Union aber auch keine Freunde gemacht. Es ist ja nicht nur so, dass der Innenminister die Bundesratssitzung im Juli mit geföhnten Haaren verlassen haben muss, weil der Parlamentarische Staatssekretär Körper ihm seinerzeit ordentlich den Kopf gewaschen hat, sondern auch Frau Merkel hat ihr Erstaunen über Ihre Initiative geäußert und gesagt: Was die CDU in Niedersachsen macht, ist unglücklich. - Darüber hinaus waren sich im Juni im Bundesrat insbesondere der Saarländische Ministerpräsident Peter Müller und Bundesinnenminister Otto Schily einig darüber, dass die Fragen von
Zuwanderung und Integration nicht voneinander getrennt werden dürfen, sondern dass der Zuwanderungsbedarf, die Begrenzungen, die Modalitäten, der Umgang mit Altfällen, also mit denjenigen, die sich hier aufhalten und noch keinen Status haben, aber auch humanitäre Fragen, Fragen des Integrationsangebotes und der Sprachförderung in einem einheitlichen Gesetz geregelt werden müssen. Ihre Gesetzesinitiative ist Störfeuer. Bis heute haben Sie für Ihre Initiative im Bundesrat auch noch keine Unterstützung von unionsregierten Ländern bekommen. Ihre Gesetzesinitiative liegt in den Ausschüssen zurzeit auf Eis.
Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt, dass nach der Landtagswahl in Bayern Bewegung in die Sache hineinkommen wird. Dass Herr Stoiber im Augenblick nicht bereit ist, vor der Landtagswahl einen Kompromiss einzugehen und dadurch möglicherweise 3 % an Stimmen zu verscherzen, kann ich noch ein Stück weit nachvollziehen. Ich bin aber davon überzeugt, dass nach der Landtagswahl in Bayern am kommenden Sonntag Bewegung in die Sache hineinkommen wird, sodass uns das Vermittlungsverfahren auf Bundesebene dann die Chance für eine einheitliche, umfassende und integrierte Gesetzgebung bietet.
In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich anerkennen, Herr Minister Schünemann, dass Sie sich an einer Stelle durchaus bewegt haben. Sie haben in Ihrer Gesetzesinitiative ansatzweise die Frage der mitreisenden Familienangehörigen von deutschstämmigen Zuwanderern aus den ehemaligen Staaten der Sowjetunion, den GUS-Staaten und anderen angesprochen. Uns geht das aber noch nicht weit genug. Selbstverständlich kann auch das im Rahmen eines Gesamtgesetzeswerkes geregelt werden. Das wäre der richtige Weg. Eine isolierte Initiative Niedersachsens ist im Augenblick nur Störfeuer, setzt falsche Signale und hat Frau Merkel zu Recht die Aussage treffen lassen - im Übrigen widerspricht es ja auch früheren Ankündigungen von Herrn Wulff -, dass dies nur einheitlich in einem integrierten Gesetz geht.
Deswegen bitten wir Sie sehr, nachdem es nun im Bundesrat eingebracht wurde, auf die weitere Beratung zu verzichten. Es kann nicht um eine Fortschreibung des Ausländergesetzes vom Juli 1990 gehen, sondern es steht wirklich ein Paradigmenwechsel an. Die gesamte Maschinerie muss ausgetauscht werden, um ein zukunftsfähiges, im europäischen Kontext stehendes, an den Interessen
unseres Landes ausgerichtetes Gesamtrecht zu erhalten. Mit Ihrer bisherigen Position zu einer solchen integrierten Gesamtgesetzgebung haben Sie sich auch gesellschaftlich isoliert. Das ist Ihnen bewusst.
Sie wissen, dass die Arbeitgeberverbände genau wie die Gewerkschaften, die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände und alle Wissenschaftler, die sich mit Zuwanderungsfragen, Notwendigkeiten und zukünftigen Gestaltungen befassen, nicht auf Ihrer Seite stehen und eine solche einheitliche Gesetzgebung befürworten.
Diese Intention ist Grundlage unseres Entschließungsantrages. Lassen Sie uns konstruktiv an der Gesamtlösung auf Bundesebene mitwirken! Verzichten Sie auf Ihre eigenständige Initiative, die mehr als Störfeuer denn als Unterstützung zu verstehen ist! Arbeiten Sie mit an der Gesamtlösung! In bestimmten Bereichen, wo wir uns einig sind, sind wir auch in der Lage, das konstruktiv gemeinsam zu tun. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe natürlich eben den Innenminister zu den Vorfällen auf der Innenministerkonferenz befragt, wo angeblich jemand Herrn Schünemann den Kopf oder die Haare gewaschen haben soll. Es ist ganz anders gewesen. Herr Schünemann hat mir bestätigt - normalerweise ist das alles vertraulich und soll es nicht in die Öffentlichkeit getragen werden -, dieser Staatssekretär habe dort eine Rede gehalten und es hätten sich alle mit Grausen abgewandt, auch die SPD-Kollegen. So ist es wohl gewesen. Eine Haarwäsche gab es nicht.
Aber jetzt zum Thema. Ich möchte Ihnen eines sagen, Herr Kollege Bachmann: Dieser Antrag, den Sie nach der Wahl gestellt haben, dokumentiert erneut die falsche Politik der SPD und der rotgrünen Bundesregierung für Deutschland.
Wenn Sie sagen, wir müssten uns in Fragen der Zuwanderung einigen, dann ist das richtig. Wir brauchen sicherlich ein Zuwanderungsgesetz. Aber Sie haben zu Recht festgestellt, dann sei ein Kompromiss erforderlich, der das, was wir als Union in einem langen Katalog im Bundestag vorgelegt haben, berücksichtigt. Daran hapert es. Herr Kollege Bachmann, dann ist es schon eine gewisse Dreistigkeit, wenn, nachdem das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für null und nichtig erklärt hat, die Rot-Grünen in Berlin erklären, sie wollten mit dem wortgleichen Gesetzentwurf erneut ins Verfahren gehen. Wenn man sich nicht bewegt, dann geht es nicht weiter. Das ist der Tatbestand, auf den hingewiesen werden muss.
Ich will jetzt nicht noch einmal diesen ganzen Katalog aufzählen. Ich möchte aber wesentliche Punkte nennen, damit in der Öffentlichkeit deutlich wird, worum es im Kern bei diesem Zuwanderungsgesetz geht. Wir haben gesagt, ein Zuwanderungsgesetz werde es nur unter bestimmten Voraussetzungen mit uns geben. Eine dieser Voraussetzungen ist und bleibt, dass wir die Zuwanderung zukünftig begrenzen und nicht ausweiten.
Ein weiterer Punkt lautet: Wir wollen keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. Auch dem wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Wenn wir uns in der Frage des Nachzugsalters für Kinder nicht einigen, dann wird es mit uns dieses Gesetz nicht geben.
Deswegen kann ich nur sagen: Wenn Sie weiter so stur bleiben, dann können Sie noch ein paar Bundestagswahlen abwarten, bis dieses Gesetz im Grunde genommen in diesem Punkt obsolet ist.
Ich möchte auch darauf hinweisen: Die Lage hat sich verschärft: Wir stehen jetzt vor der Situation, dass wir annähernd 5 Millionen Arbeitslose haben. Dann kann doch niemand im Ernst so tun, als könnten wir uns in dieser Situation eine Zuwanderung leisten, die nicht bis ins Detail geregelt ist. Das wäre sozial unverträglich. Da müssen Sie sich
Ich komme jetzt zu der Gesetzesinitiative der Landesregierung im Bundesrat, bei der es um das Integrationsgesetz geht. Gelegentlich orientieren sich Christdemokraten - was ja auch gut ist - an der Bibel.
- Gelegentlich. Das ist ja nicht jeden Tag so. Manche sagen: „Immer!“ An einer Stelle der Bibel heißt es: „Prüfet alles, aber das Gute behaltet.“ Genau das hat der Innenminister gemacht. Er hat sich den gesamten Gesetzentwurf von Rot-Grün angesehen und hat dann gesagt, das einzig unstrittige Vernünftige und Dringliche sei die Verbesserung der Integration. Dazu kann ich nur sagen: Gut gemacht, Landesregierung! Gut gemacht, Herr Innenminister! Das findet unsere volle Unterstützung.