Protokoll der Sitzung vom 19.10.2007

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Weil Sie nicht genügend Geld zur Verfügung stellen!)

Danke schön. - Die nächste Frage stellt Herr Kollege Nacke. - Herr Kollege Hagenah, Sie haben

noch die Chance, eine weitere Frage zu stellen. - Jetzt hat Herr Nacke das Wort.

Frau Ministerin, ich darf mich zunächst einmal recht herzlich für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage bedanken. Ich möchte anschließen an die Frage von Frau Korter. Ich erinnere mich, dass wir unter der Verantwortung der alten Landesregierung im Bereich des Strafvollzugs erhebliche Schwierigkeiten hatten. Es gab massive Überbelegungen in den Justizvollzugsanstalten; bei den Frauen war die Ladung zum Strafantritt wegen der Überbelegung überhaupt nicht mehr möglich. Meine Frage: Wenn die Zahlen sich jetzt in der von Ihnen vorgetragenen Form verändert haben, sind die Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen heute in der Lage, die Vollzugsmaßnahmen zu ergreifen, und woran liegt das?

Danke schön. - Frau Ministerin Heister-Neumann, bitte!

Es stimmt, dass zu Zeiten der Vorgängerregierung die Strafvollstreckung bis zu zwei Jahre ausgesetzt wurde, weil nicht genügend Haftplätze vorhanden waren. Das galt insbesondere im Bereich des Frauenvollzugs. Wir haben das abgestellt. Es gibt in keinem Bereich - geschlossener Vollzug, Männervollzug, offener Vollzug, Frauenvollzug, Jugendvollzug - mehr eine Überbelegung in unseren Anstalten. Wir haben genügend Plätze.

Danke schön. - Die zweite und für ihn damit letzte Zusatzfrage stellt Herr Kollege Wenzel.

Frau Ministerin, warum ist in Hannover kürzlich ein gefährlicher Sexualstraftäter aus der Haft entlassen worden, obwohl noch ein Verfahren gegen ihn anhängig war?

(Joachim Albrecht [CDU]: Hat das was mit der Ursprungsfrage zu tun?)

Jetzt wird es schwierig, ja. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Das basierte auf einem Fehler des Gerichts bei der Berechnung der Fristen.

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Müller.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin, die U-Haft-Zeit soll ja normalerweise nicht mehr als sechs Monate betragen. Können Sie uns sagen, in wie vielen Fällen die U-Haft seit 2003 verlängert werden musste?

Danke schön. - Frau Ministerin Heister-Neumann, Sie haben das Wort.

Liebe Frau Müller, das kann ich Ihnen beim besten Willen an dieser Stelle nicht sagen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist aber enttäuschend!)

- Das ist enttäuschend. Nicht wahr, Herr Jüttner? - Aber das Gute an der Geschichte ist: Wir werden Ihnen die Zahlen im Rahmen unserer Möglichkeiten natürlich zur Verfügung stellen. Ich bin, ehrlich gesagt, optimistisch, dass wir auch da sehr gut abschneiden.

Herzlichen Dank. - Seine zweite und damit letzte Zusatzfrage stellt jetzt der Kollege Dr. Biester.

Frau Ministerin, halten Sie es für eine angemessene Reaktion, dann, wenn die Zahl der Eingänge bei den Zivilsachen sinkt, die Zahl der Eingänge bei den Strafsachen aber gleichzeitig steigt, Zivilkammern in Strafkammern umzuwandeln?

(Ralf Briese [GRÜNE]: Ja!)

Danke schön. - Frau Ministerin Heister-Neumann!

Es ist sehr schön, dass jetzt auch noch der Abgeordnete Briese antwortet. Der weiß das auch schon. - „Ja“ ist die Antwort. - Es gibt noch weitere Möglichkeiten. Diese stehen uns aber leider nicht zur Verfügung, obwohl wir sie gerne hätten. Könnten wir im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten Zusammenlegungen vornehmen, könnten wir der Sozialgerichtsbarkeit mit Richtern aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit ganz hervorragend helfen. Wenn wir wegen der rückgängigen Belastung der Arbeitsgerichtsbarkeit Gerichtsbarkeiten der Ziviljustiz mit der Arbeitsgerichtsbarkeit zusammenlegen könnten, dann könnten wir auch hier noch sehr viele personalwirtschaftliche Verbesserungen vornehmen, die ihrerseits zu einer Entlastung führen könnten. Von daher kann ich Sie nur noch einmal bitten, uns im Rahmen der Justizreform zu unterstützen, damit wir das möglichst bald auf den Weg bringen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Herr Kollege Jüttner möchte jetzt eine Zusatzfrage stellen. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Heister-Neumann, Sie haben dem Landtag eben erklärt, dass ein Sexualstraftäter aufgrund eines Berechnungsfehlers entlassen werden musste. Welche Konsequenzen hatte dieser Vorgang?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann.

Die Konsequenzen kennen Sie. In der Konsequenz ist es zu einer Haftbefehlsaufhebung gekommen.

Danke schön.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie sollen die Frage beantworten! Das war die Antwort?)

- Herr Kollege Jüttner, die Frage ist von der Landesregierung beantwortet worden.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie nehmen das so hin?)

Jetzt hat sich gerade noch im letzten Augenblick Frau Korter gemeldet.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ich möchte die Frage von Herrn Jüttner noch etwas präzisieren: Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, damit so etwas nicht mehr passiert?

Frau Korter, das war Ihre zweite und letzte Zusatzfrage. - Frau Ministerin Heister-Neumann!

Frau Korter, auch innerhalb der Justiz, innerhalb der Gerichte - wir haben gestern über die Richterwahlausschüsse und die Selbständigkeit der Justiz gesprochen - gibt es natürlich Dienstvorgesetzte, die sich innerhalb der Gerichte damit zu beschäftigen haben. Das ist keine Aufgabe der Justizministerin.

(Beifall bei der CDU)

Seine zweite und für ihn letzte Zusatzfrage stellt jetzt der Kollege Hagenah.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle zunächst einmal fest, dass die Gerichte für alle Schwächen, die Ministerin aber für die guten Zahlen zuständig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist unglaublich, dass Sie die Verantwortung dafür, dass Zivilkammern aufgelöst worden sind,

um so dem Bedarf im Strafverfolgungsbereich nachzukommen, auf die Gerichtsstandorte schieben. Ursache dafür ist doch der Umstand, dass Sie nicht genügend Budget zur Verfügung gestellt haben, um beide Bereiche zufriedenzustellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Genau in der gleichen Art und Weise haben Sie sich auch aus allen anderen Problemen, die Ihnen vorgehalten worden sind - egal, ob es dabei um die Haftentlassung von gefährlichen Untersuchungshäftlingen oder um den von Frau Korter und Herrn Jüttner angesprochenen Fall ging -, herausgeredet. Immer sind es die Leute vor Ort. Niemals übernehmen Sie die Gesamtverantwortung.

Ich frage die Ministerin: Worin sehen Sie als zuständige Justizministerin in Bezug auf die Aufgaben und die Ausstattung der Justiz in Niedersachsen Ihre Verantwortung?

(Beifall bei den GRÜNEN - Joachim Albrecht [CDU]: Hagenah würde jetzt als Minister zurücktreten!)

Danke schön. - Frau Ministerin Heister-Neumann!

Herr Hagenah, Sie verdrehen doch alles total. Ihnen ist doch sogar mit Unterstützung des Kollegen Briese nahegebracht worden, dass man Zivilkammern schließen kann, wenn im Bereich der Ziviljustiz ein Rückgang, in der Strafjustiz aber eine Zunahme der Eingänge zu verzeichnen ist, und dass das eine Personalbewirtschaftungsmaßnahme der Behörde vor Ort ist. Wir wollen doch wirklich einmal bei den Zuständigkeiten bleiben. Lassen Sie mich an dieser Stelle hervorheben: Das ist in keiner Weise eine Schelte gegenüber den Richterinnen und Richtern sowie den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz.

Ich habe Ihnen vorhin vorgetragen, wie sich die Verfahrensdauern und die Zahlen entwickelt haben. Diese Zahlen zeigen eines: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz leisten trotz hoher Belastung eine ganz hervorragende Arbeit und nehmen im Bundesdurchschnitt mit eine Spitzenstellung ein. Von daher weise ich Ihren Vorwurf strikt zurück, dass ich irgendjemandem gesagt hätte, dass er schlechte Arbeit mache. Überhaupt

nicht! Trotzdem muss man sagen: In jedem Bereich können Fehler gemacht werden. Das wissen wir. Davon sollte sich niemand ausnehmen. Vor diesem Hintergrund muss man die in Rede stehenden Fälle als das beschreiben, was sie tatsächlich sind. Es sind Einzelfälle, um auch das einmal ganz deutlich zu sagen.

(Beifall bei der CDU)

So etwas kann überall passieren.