Frau Ministerin, ich darf mich zunächst einmal recht herzlich für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage bedanken. Ich möchte anschließen an die Frage von Frau Korter. Ich erinnere mich, dass wir unter der Verantwortung der alten Landesregierung im Bereich des Strafvollzugs erhebliche Schwierigkeiten hatten. Es gab massive Überbelegungen in den Justizvollzugsanstalten; bei den Frauen war die Ladung zum Strafantritt wegen der Überbelegung überhaupt nicht mehr möglich. Meine Frage: Wenn die Zahlen sich jetzt in der von Ihnen vorgetragenen Form verändert haben, sind die Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen heute in der Lage, die Vollzugsmaßnahmen zu ergreifen, und woran liegt das?
Es stimmt, dass zu Zeiten der Vorgängerregierung die Strafvollstreckung bis zu zwei Jahre ausgesetzt wurde, weil nicht genügend Haftplätze vorhanden waren. Das galt insbesondere im Bereich des Frauenvollzugs. Wir haben das abgestellt. Es gibt in keinem Bereich - geschlossener Vollzug, Männervollzug, offener Vollzug, Frauenvollzug, Jugendvollzug - mehr eine Überbelegung in unseren Anstalten. Wir haben genügend Plätze.
Frau Ministerin, warum ist in Hannover kürzlich ein gefährlicher Sexualstraftäter aus der Haft entlassen worden, obwohl noch ein Verfahren gegen ihn anhängig war?
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, die U-Haft-Zeit soll ja normalerweise nicht mehr als sechs Monate betragen. Können Sie uns sagen, in wie vielen Fällen die U-Haft seit 2003 verlängert werden musste?
- Das ist enttäuschend. Nicht wahr, Herr Jüttner? - Aber das Gute an der Geschichte ist: Wir werden Ihnen die Zahlen im Rahmen unserer Möglichkeiten natürlich zur Verfügung stellen. Ich bin, ehrlich gesagt, optimistisch, dass wir auch da sehr gut abschneiden.
Frau Ministerin, halten Sie es für eine angemessene Reaktion, dann, wenn die Zahl der Eingänge bei den Zivilsachen sinkt, die Zahl der Eingänge bei den Strafsachen aber gleichzeitig steigt, Zivilkammern in Strafkammern umzuwandeln?
Es ist sehr schön, dass jetzt auch noch der Abgeordnete Briese antwortet. Der weiß das auch schon. - „Ja“ ist die Antwort. - Es gibt noch weitere Möglichkeiten. Diese stehen uns aber leider nicht zur Verfügung, obwohl wir sie gerne hätten. Könnten wir im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten Zusammenlegungen vornehmen, könnten wir der Sozialgerichtsbarkeit mit Richtern aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit ganz hervorragend helfen. Wenn wir wegen der rückgängigen Belastung der Arbeitsgerichtsbarkeit Gerichtsbarkeiten der Ziviljustiz mit der Arbeitsgerichtsbarkeit zusammenlegen könnten, dann könnten wir auch hier noch sehr viele personalwirtschaftliche Verbesserungen vornehmen, die ihrerseits zu einer Entlastung führen könnten. Von daher kann ich Sie nur noch einmal bitten, uns im Rahmen der Justizreform zu unterstützen, damit wir das möglichst bald auf den Weg bringen können. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Heister-Neumann, Sie haben dem Landtag eben erklärt, dass ein Sexualstraftäter aufgrund eines Berechnungsfehlers entlassen werden musste. Welche Konsequenzen hatte dieser Vorgang?
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ich möchte die Frage von Herrn Jüttner noch etwas präzisieren: Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, damit so etwas nicht mehr passiert?
Frau Korter, auch innerhalb der Justiz, innerhalb der Gerichte - wir haben gestern über die Richterwahlausschüsse und die Selbständigkeit der Justiz gesprochen - gibt es natürlich Dienstvorgesetzte, die sich innerhalb der Gerichte damit zu beschäftigen haben. Das ist keine Aufgabe der Justizministerin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle zunächst einmal fest, dass die Gerichte für alle Schwächen, die Ministerin aber für die guten Zahlen zuständig ist.
um so dem Bedarf im Strafverfolgungsbereich nachzukommen, auf die Gerichtsstandorte schieben. Ursache dafür ist doch der Umstand, dass Sie nicht genügend Budget zur Verfügung gestellt haben, um beide Bereiche zufriedenzustellen.
Genau in der gleichen Art und Weise haben Sie sich auch aus allen anderen Problemen, die Ihnen vorgehalten worden sind - egal, ob es dabei um die Haftentlassung von gefährlichen Untersuchungshäftlingen oder um den von Frau Korter und Herrn Jüttner angesprochenen Fall ging -, herausgeredet. Immer sind es die Leute vor Ort. Niemals übernehmen Sie die Gesamtverantwortung.
Ich frage die Ministerin: Worin sehen Sie als zuständige Justizministerin in Bezug auf die Aufgaben und die Ausstattung der Justiz in Niedersachsen Ihre Verantwortung?
Herr Hagenah, Sie verdrehen doch alles total. Ihnen ist doch sogar mit Unterstützung des Kollegen Briese nahegebracht worden, dass man Zivilkammern schließen kann, wenn im Bereich der Ziviljustiz ein Rückgang, in der Strafjustiz aber eine Zunahme der Eingänge zu verzeichnen ist, und dass das eine Personalbewirtschaftungsmaßnahme der Behörde vor Ort ist. Wir wollen doch wirklich einmal bei den Zuständigkeiten bleiben. Lassen Sie mich an dieser Stelle hervorheben: Das ist in keiner Weise eine Schelte gegenüber den Richterinnen und Richtern sowie den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz.
Ich habe Ihnen vorhin vorgetragen, wie sich die Verfahrensdauern und die Zahlen entwickelt haben. Diese Zahlen zeigen eines: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz leisten trotz hoher Belastung eine ganz hervorragende Arbeit und nehmen im Bundesdurchschnitt mit eine Spitzenstellung ein. Von daher weise ich Ihren Vorwurf strikt zurück, dass ich irgendjemandem gesagt hätte, dass er schlechte Arbeit mache. Überhaupt
nicht! Trotzdem muss man sagen: In jedem Bereich können Fehler gemacht werden. Das wissen wir. Davon sollte sich niemand ausnehmen. Vor diesem Hintergrund muss man die in Rede stehenden Fälle als das beschreiben, was sie tatsächlich sind. Es sind Einzelfälle, um auch das einmal ganz deutlich zu sagen.