Meine Verantwortung liegt erstens darin, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz vor ungerechtfertigten Angriffen zu schützen, und zweitens darin, der Justiz das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die Justiz als dritte Säule in unserem demokratischen Rechtsstaat eine ganz, ganz große Bedeutung hat.
Danke schön. - Seine zweite und für ihn damit auch letzte Zusatzfrage stellt jetzt Herr Kollege Nacke.
Frau Ministerin, mich irritiert, dass der rechtspolitische Sprecher der Grünen gestern und auch im Gespräch mit der Richtervertretung wesentlich mehr Unabhängigkeit der Justiz von der zweiten Gewalt gefordert hat, während der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen gerade in jedem Einzelfall eine Gesamtverantwortung der Ministerin verlangt hat. Können Sie mir das erklären?
Darauf kann ich nur antworten: Heute so, morgen so, je nach dem, welchen Ansprechpartner man hat. Wir jedoch bleiben verlässlich und fahren insgesamt eine klare Linie. Dabei soll es auch bleiben.
Ich stelle fest: Es ist 10.20 Uhr. Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet. Sie kennen es: Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden können, werden entsprechend § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
Tagesordnungspunkt 2: 48. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/4120 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4134 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/4135
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 4120, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 128. Sitzung am 17. Oktober 2007 entschieden. Wir beraten jetzt also nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 4120, zu denen die von mir soeben genannten Änderungsanträge vorliegen.
Ich eröffne die Beratung. Zur Eingabe 3946 hat sich von der SPD-Fraktion Herr Kollege Helberg zu Wort gemeldet. Herr Helberg, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eben hatten wir die Statistik der Ministerin, und jetzt kehren wir zur Wirklichkeit zurück. Der Petent, über den ich hier spreche, ist 61 Jahre alt und seit 47 Jahren als Maurer tätig. Wegen Verschleißprozessen an Wirbelsäule und Hüften sowie Schwerhörigkeit wurde ihm bereits 1990 ein Grad der Behinderung von 30 zuerkannt. Im Jahr 2001 stellte er einen sogenannten Verschlimmerungsantrag. Es wurden aber nur 40 % anerkannt. Nach erfolglosem Widerspruch erhob er dagegen am 1. Oktober 2002 Klage beim Sozialgericht. In erster Instanz wurden ihm auf Teilanerkenntnis des Landes 70 % zugestanden. Das Problem: aber erst ab Juli 2003.
In zweiter Instanz will er nun beim Landessozialgericht erreichen, dass ihm bereits für die Zeit von
November 2000 bis Juli 2003 ein GdB von 50 zugestanden wird. Folgt das Gericht seinem Antrag, so könnte er ab sofort ohne Abschlag in Rente gehen. Die Berufung hat er im Juli 2005 eingelegt. Mit seiner Eingabe vom Mai 2007 beanstandet der Petent, das Berufungsverfahren sei bis zum heutigen Tage noch nicht fortgeführt worden - und das nach fast zwei Jahren.
Im September 2006 habe ihm das Gericht gar mitgeteilt, eine Entscheidung könne bis auf Weiteres nicht in Aussicht gestellt werden. Es gebe zahlreiche ältere, vorrangig zu entscheidende Sachen. Er müsse bis zu einem obsiegenden Urteil trotz 70-prozentiger Behinderung als Maurer weiterarbeiten, weil er sonst Abschläge bei der Rente erleide, die er sich nicht leisten könne. Und das alles nach 47 Jahren auf dem Bau!
Ziehe sich die Berufung noch bis Februar 2009 hin, dann werde er 63 Jahre alt. So erledige sich das Rechtsmittel.
Das Ministerium verweist auf die starke Belastung des Landessozialgerichts. Entgegen der Annahme des Petenten sei das Verfahren im Januar 2007 dadurch gefördert worden, dass Akten angefordert worden seien.
Diese Stellungnahme, meine Damen und Herren, kann man nur als unverfroren bezeichnen. Eine Aktenanforderung eineinhalb Jahre nach Berufungseinlegung als einzige den Fortgang der Sache betreffende Aktion als Förderung des Verfahrens zu bezeichnen, ist schon ein starkes Stück.
Selbst heute ist es dem Vorsitzenden des zuständigen Senates nicht möglich, über den Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens auch nur eine Prognose abzugeben.
Der Petent muss deshalb damit rechnen, dass ihm Gerechtigkeit durch eine zeitgerechte Entscheidung nicht mehr zuteil werden wird. Die Ursache liegt in der dramatischen Überlastung zumal der Sozialgerichte. Die hat sich insbesondere durch pauschale Stellenkürzungen in Vorjahren aufgebaut.
„Sie verschärfen die Überlastungssituation dermaßen, dass die berechtigte Erwartung der Bürger auf eine angemessene Verfahrensdauer und ein Mindestmaß an einzelfallgerechten Entscheidungen vollends infrage gestellt wird.“
Sie werden mir vermutlich gleich auflisten, wie viele Stellen den Sozialgerichten in 2007 zugelegt worden sind. Dazu kann man nur sagen: zu spät und längst nicht ausreichend, um vom Berg der Rückstände herunterzukommen. Hinzu kommt, dass nicht alle Stellen besetzt sind.
Allein um den Status quo zu halten, braucht es für 2008 mindestens zehn weitere Stellen, die auch die Sozialrichter ebenso einfordern wie ebenfalls einen kompletten weiteren Senat für das Landessozialgericht.
Wenn Sie, Frau Ministerin, am Schluss der Stellungnahme zur Petition ankündigen - ich zitiere -, „zu beobachten, ob diese Personalverstärkung ausreicht“, so sage ich, das reicht längst nicht aus.
Wenn eine Berücksichtigung berechtigt ist, dann ist es diese, damit Menschen wie der Petent mit ihrem Recht nicht auf der Strecke bleiben. - Danke schön.
Dem Petenten geht es in erster Linie um die Dauer seines seit dem 26. Juli 2005 vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle anhängigen Berufungsverfahrens. Eine Zwischennachricht des Sozialgerichts hat unter dem Datum 26. Oktober 2006 stattgefunden.
Ziel dieser Klage ist die Anerkennung eines Grades der Behinderung von 50 % rückwirkend zum 15. November 2000 - ich werde im Einzelnen noch darauf zurückkommen, warum er das will -, nachdem ihm mit Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 27. Juni 2005 - zugestellt am 5. Juli 2005 - bereits ein Grad der Behinderung von 70 % rückwirkend auf den Monat Juli 2003 anerkannt worden ist.
Bei dieser Anerkennung - jetzt komme ich auf das zurück, was ich eben angeführt hatte - zu dem im Berufungsverfahren erneut geltend gemachten Zeitpunkt 15. November 2005 greift abweichend von den ab 1. Januar 2001 geltenden rentenrechtlichen Regelungen ein besonderer Vertrauensschutztatbestand für die Menschen, die vor dem 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert waren. Das würde für den Petenten bedeuten, dass er mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Nach dem Bericht des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat der zunächst zuständige 9. Senat medizinische Ermittlungen angestellt.
Hier müssen wir anführen, dass natürlich ein längerer Zeitraum entstanden ist. Aber man darf dabei nicht vergessen, wodurch dieser Zeitraum entstanden ist. Aufgrund der hohen Zahl der Eingänge im Bereich der neuen Rechtsgebiete - Hartz IV, insbesondere Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - war man zunächst nicht in der Lage, das Verfahren angemessen zu fördern.
Mit dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2007 ist der 13. Senat des Landessozialgerichts für das Verfahren zuständig geworden. Auch der 13. Senat hat neben den Verfahren des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts vornehmlich Verfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - das wissen wir - bearbeitet.
Trotz allem muss man sagen, dass nach dem neuen Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit beim 13. Senat lag. Innerhalb dieser Zeit ist im Januar die Berichterstattung sofort an die Bearbeitung gegangen. Sie hat das Verfahren von 2007 in der Weise bearbeitet, dass sie zunächst von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft die dort über den Kläger geführten Akten angefordert hat.
Wenn wir uns dann über Fristen unterhalten, müssen wir hier deutlich machen, dass ein Zeitraum von fast einem Vierteljahr für die Aktenübersendung - man musste sie erneut anfordern - natürlich ein langer Zeitraum ist. Dieses Vierteljahr hätte man schon mit einer weiteren Aktenbearbeitung nutzen können.
Ja. - Der Petent, der unter dem 7. Mai 2007 durch seinen Bevollmächtigten eine Sachstandsanfrage gerichtet hat, ist auch durch die Verfügung der Berichterstatterin vom 10. Mai über den Verfahrensstand unterrichtet worden.
Anmerken muss man noch, dass ein Gutachten - hier geht es um die Hörfähigkeit - angefordert worden ist. In der Akte befindet sich ein unleserliches Gutachten. Darauf ist der Petent noch einmal aufmerksam gemacht worden. Dieses Gutachten wurde im August erneut angefordert. Es ist bis zum heutigen Tag nicht eingegangen.
Hier muss man sagen, dass man auch als Petent die Pflicht hat, dem Gericht die nötigen Unterlagen zukommen zu lassen.
Ich empfehle dem Parlament, der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu folgen, die lautet, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen und den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.