- Doch, genau darauf würde es hinauslaufen. - Ich glaube nicht, dass das wirklich wünschenswert ist. Ich glaube auch nicht, dass das im Interesse der Jägerinnen und Jäger ist.
Ich will noch auf einen zweiten Punkt eingehen. Ich finde es schon merkwürdig, dass der BUND überhaupt nicht an der Anhörung beteiligt war. Ich weiß nicht, ob man ihn schlicht vergessen hat. Ich kenne den Grund nicht. Immerhin hat der ZJEN, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, darauf hingewiesen, dass es mehrere Ministergespräche gegeben hat, in denen man über das Gesetz geredet hat. Vielleicht hatte man ja auch keine Zeit, um mit dem BUND zu reden. Ich weiß es nicht. Vielleicht kann der Minister nachher etwas dazu sagen. Ich finde das aber schon merkwürdig. Wenn man einen solchen Gesetzentwurf verabschieden will, dann muss man wenigstens so sorgfältig arbeiten, dass man ihn auch
Ich habe auf § 26 hingewiesen. Er ist für uns der zentrale Ablehnungsgrund. Herr Kollege DammanTamke, das alte Gesetz enthält den Begriff „vorübergehend“. Der Gesetzgebungsund Beratungsdienst hat ja auch versucht, Ihnen eine Brücke zu bauen, indem er vorgeschlagen hat, den Begriff „vorübergehend“ im Gesetzestext zu belassen. Er würde nämlich deutlich machen, dass diese Ausnahmeregelung durch die Landkreise für eine bestimmte, zeitlich begrenzte Situation gedacht ist. Damit könnte sichergestellt werden, dass gesetzlich normierte Tatbestände nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt werden. Übrigens ist das auch so im schriftlichen Bericht formuliert. Wen es interessiert, möge das noch einmal nachlesen.
Hier wird die Ausnahme künftig zur Regel gemacht. Genau das kritisieren wir an dieser Verfahrensweise.
- Man kann das ja anders sehen, Herr Kollege Oetjen. Es bleibt aber so, wie es im Entwurf steht. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat das erfreulicherweise herausgearbeitet.
Die „Stollhammer Wisch“ ist auch kein Grund, um dagegen zu sein. Wie richtig gesagt wurde, läuft das schon seit Jahren. Es hätte klar definiert werden können. Wenn es andere Landkreise gibt, die ähnliche Projekte machen, dann können sie das weiterhin tun. Sie müssen es nur begründen. Sie müssen es angeben. Die zeitliche Befristung wird irgendwann signalisieren, dass es zu Ende ist. Wenn es weitergehen soll, dann muss man nur argumentieren. Das ist auch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Es bedeutet einfach nur, dass man den Leuten auch erklärt, was man macht. Man gibt auch den Jägerinnen und Jägern eine Sicherheit.
Ich wohne zufällig am Rande eines Landkreises. In meinem Nachbarlandkreis gelten künftig vielleicht ganz andere Regelungen. Ich bin einmal gespannt, wie unser Hauptjäger, der Ihnen sicherlich gut bekannt ist, damit umgeht und ob er auch immer genau weiß, in welchem Bereich er sich jeweils befindet. Ich bin sehr gespannt, wie sie das praktisch machen wollen.
Ich glaube, es war falsch, so zu verfahren. Es gibt noch eine andere Kritiklinie. Von Tierschützern, von Naturschützern und von allen möglichen anderen Leuten ist Ihnen das auch zugegangen. Wenn man diesen Kritiken Tür und Tor öffnet, macht man einen Fehler. Man glaubt, man hilft den Interessierten. Man macht aber das Gegenteil. - Vielen Dank. Wir lehnen das ab.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich bekannt geben, dass wir noch bis ca. 14 Uhr tagen werden. Wir werden die Punkte 8 und 9 der Tagesordnung noch beraten. Dann haben wir bis 15 Uhr Mittagspause. Den Tagesordnungspunkt 10 behandeln wir nach den Haushaltsberatungen heute Abend.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einige privilegierte Niedersachsen haben in diesen Tagen das Glück, sich zweimal über Geschenke freuen zu können: einmal wie alle anderen zu Weihnachten und dann noch einmal über die Wahlgeschenke der Landesregierung. - Bei dieser Landesregierung wäre es sehr eigenartig gewesen, wenn die Jäger in diesem Jahr leer ausgegangen wären.
Erstens. Mit den vorgesehenen Verordnungsermächtigungen schaffen wir einen Wildwuchs jagdrechtlicher Regelungen auf der Landkreisebene. Jeder Kreisjägermeister hat jetzt gemeinsam mit der Kreisjägerschaft die Möglichkeit, sein eigenes Steckenpferd zu reiten. Die Erfahrungen zeigen, dass auf der kommunalen Ebene eben keine naturschutzfachlich abgewogenen Entscheidungen zu erwarten sind. Wir werden ideologische, von Macht- und Mehrheitspositionen abhängige Interessenvertretungen bei den Entscheidungen erleben. Das wird sie prägen.
Einen Eindruck von diesen künftigen Verhältnissen bekommen wir doch schon, wenn wir uns den Wildwest - oder soll ich sagen „Wildnordwest“? ansehen, der im Moment in Bezug auf die Gänsejagd an der Küste stattfindet, um im Sinne der Pläne der Landesregierung weitere Schießgelegenheiten für Gänse zu schaffen.
Deswegen ist die Erweiterung um die Nilgans im vorliegenden Gesetzentwurf genau das falsche Signal. Die Gänsejagd vermeidet keine landwirtschaftlichen Schäden. Im Gegenteil, sie provoziert und vergrößert sie eher durch die Erhöhung des Energiebedarfs und durch Verhaltensänderungen der bejagten Tiere.
Zweitens. Die Gefahr, dass gefährdete Arten durch Verwechslung mit jagdbaren Arten in Mitleidenschaft gezogen werden, ist sehr groß. Hinzu kommt, dass der Beschuss von Gänseschwärmen mit Schrot auch tierschutzrechtlich äußerst fragwürdig ist, weil eben nicht nur das geschossene Tier getroffen wird, sondern rundherum viele andere Tiere verletzt und mit Blei vergiftet werden.
Ich finde, der einzige Weg ist hier, die Landwirte fair und anständig entsprechend den tatsächlichen Schäden zu entschädigen. Ich schlage vor, dass wir dafür die Jagdabgabe heranziehen, die sonst für allen möglichen Blödsinn ausgegeben wird.
Drittens. Schwierigkeiten haben wir eben auch mit dem Anspruch der Jäger, mit der Flinte das ökologische Gleichgewicht und den Artenschutz sichern zu können. Dafür sind Sie bisher jeden Beweis schuldig geblieben. Das klappt weder bei Rabennoch bei Zug-, Greif- oder Singvögeln, das klappt nicht bei Kormoranen. Das klappt auch nicht bei Füchsen, Mardern oder anderem Raubzeug. Intakte Biotope, meine Damen und Herren, sind nicht durch Jäger zu ersetzen.
Ein letzter Punkt, der uns erheblich stört, ist das Beharren auf einem eigenen Rechtskreis Jagd, Herr Dammann-Tamke. Das Problem ist, dass sich dieser Rechtskreis Jagd nicht in das allgemeine Umwelt- und Naturschutzrecht einordnen will und muss. Das ist nichts anderes als ein Relikt feudalistischer Sonderrechte. Meine Damen und Herren, das ist so absurd, als wenn jetzt alle Geländewa
genfahrer erwarten würden, dass für sie eine eigene Straßenverkehrsordnung erlassen würde, die es ihnen erlaubte, als Geisterfahrer zu fahren.
Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Wir sind und bleiben eine jagdkritische Partei und werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Klein, ich habe den Eindruck, auch Sie haben eine Klientel, die Sie pflegen müssen, und stellen hier grüne Ideologie zur Schau. Ich finde es schon beeindruckend, dass sich gerade die Kollegen von der SPD hierbei an die Seite der Grünen stellen und diesen Gesetzentwurf ablehnen wollen. Wenn die Grünen hier die Jagd, die aus unserer Sicht Naturschutz ist - Jagd ist Naturschutz -,
Uns liegt ein kurzer, schlanker Gesetzentwurf vor. In der Tat wurde der Teil zur Änderung des Waldgesetzes von der Landesregierung nicht mit vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass hierzu im nächsten Jahr eine Initiative kommen wird. Heute geht es um das Jagdgesetz. Der Kern ist schon dargestellt worden: Die Nilgans, eine Neozoe, wird in die Liste der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Andere Gänsearten - Blässgans, Saatgans, Ringelgans - sind schon in dieser Liste enthalten. Wir nehmen die Nilgans auf, weil es sehr große Nilgansbestände gibt und weil sie auf landwirtschaftlichen Flächen sehr großen Schaden verursacht. Vom Kollegen Dammann-Tamke ist schon angesprochen worden: Es ist Teil des Abkommens zum Schutz afrikanisch-eurasischer Vögel, dass wir Neozoen verstärkt bejagen. Ich sage deswegen ganz deutlich: Die Aufnahme der Nilgans in diese Liste der jagdbaren Tierarten ist dem Natur- und Artenschutz geschuldet; denn sie schützt heimische Vogelarten. Das möchte ich hier sehr deutlich machen.
Auch dem Natur- und Artenschutz geschuldet sind die neu aufgenommenen Regelungen, Jagd- und Schonzeiten abweichend vom Bundesrecht zu regeln, aber auch Sonderregelungen auf Landkreisebene treffen zu können. Herr Kollege Meyer, in diesem Fall liegt die Betonung auf dem Wort „können“. Die Landkreise müssen keine Sonderregelungen machen. Von daher ist das, was Sie hier aufgezeigt haben, dass auf der Ebene der Landkreise 38 verschiedene Regelungen getroffen werden, aus meiner Sicht Spinnerei. Das wird so nicht kommen. Vielmehr werden Sonderregelungen von den Landkreisen getroffen werden können, um vor Ort - mit der Begründung Natur- und Artenschutz bestimmte Arten wie das Birkwild, das sehr gefährdet ist, das aber in der Lüneburger Heide gut gehegt und gepflegt werden kann, in den Mittelpunkt stellen zu können. Das ist aus meiner Sicht ein sehr richtiger, naturschutzfachlicher Ansatz, Herr Kollege Klein.
Sie mögen es vielleicht nicht wahrhaben, Herr Kollege Klein, dass Jagd, Hege und Pflege Naturschutz sind. Aber die Jägerschaften sind als Naturschutzverband anerkannt, und sie machen eine Arbeit, die für uns im Lande Niedersachsen wertvoll ist. Ich bin stolz, dass wir so viele Jägerinnen und Jäger haben, die diese Arbeit auch machen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Kollege Meyer, ich bitte Sie abschließend: Springen Sie über Ihren Schatten! Stellen Sie sich in dieser Frage nicht an die Seite der Grünen! Dieser Gesetzentwurf, wie er hier vorgelegt wurde, ist dem Natur- und Artenschutz geschuldet. Er ist eben kein Freibrief, Gänse wahllos abzuschießen. Es geht hierbei darum, dass wir den Natur- und Artenschutz in den Mittelpunkt stellen. Das wollen wir erreichen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdgesetzes enthält drei Schwerpunkte:
Erstens. Die Nilgans wird in die Liste der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen und damit dem Jagdrecht unterstellt. Diese Regelung setzt das Abkommen zur Erhaltung der afrikanischeurasischen Wasservögel um. Nach diesem Abkommen sind die Vertragspartner verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die eine unbeabsichtigte Auswilderung nicht heimischer Wasservogelarten in die Umwelt verhindern. Die Bejagung der Nilgans ist eine solche geeignete Maßnahme. Sie dient im Wesentlichen dem Schutz unserer heimischen Vogelarten.
Zweitens wird das Ministerium ermächtigt, die Jagd- und Schonzeiten abweichend vom Bundesjagdrecht zu regeln, wobei Erfordernisse des Natur- und Tierschutzes zu berücksichtigen sind. Den Landkreisen wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, aus Gründen des Artenschutzes Sonderregelungen zu treffen. Meine Damen und Herren, wir haben diese Sonderregelungen in der Vergangenheit auch schon im Bereich des Schwarzwildes gehabt. Gegen die Kritik, die hier in Richtung Flickenteppich ging, ist einzuwenden, dass es auch noch die Fachaufsicht durch mein Haus gibt. Ich glaube, dass wir nicht zu einem Flickenteppich, sondern zu ganz klaren Regelungen kommen werden.
Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Gesetzesänderung lediglich eine Ermächtigungsgrundlage schafft. Wie die Jagdzeiten dann auf dem Verordnungswege tatsächlich gestaltet werden, ist dem Verordnungsverfahren vorbehalten. Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer erweiterten Jagdzeitenverordnung bereits heftig diskutierte Verlängerung der Jagdzeiten für Wildgänse könnte auch bereits nach der derzeitigen Rechtslage erfolgen. Mit ihr wird nämlich nicht vom Bundesrecht abgewichen. Die Verordnung ist also völlig unabhängig von den Ihnen vorliegenden Gesetzesänderungen zu beraten.
Kirrens von Wild mit Futtermitteln tierischer Herkunft zur Verringerung der Normenzahl in Niedersachsen aufgehoben und, inhaltlich überarbeitet, direkt in das Gesetz aufgenommen. Zwar ist zu erwarten, dass das Futtermittelrecht in nicht allzu ferner Zukunft gelockert wird. Zurzeit ist diese Regelung aber noch erforderlich, um keine Gesetzeslücke entstehen zu lassen.
Der Gesetzentwurf ist im Rahmen der Verbandsanhörung überwiegend unterstützt und begrüßt worden. Sollten wir jemanden bei der Anhörung vergessen haben, bitte ich hier recht herzlich um Entschuldigung. - Danke schön.