Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich finde das skandalös, gerade auch vor dem Hintergrund, dass wir doch gleich über den Haushalt abstimmen. Dabei geht es doch auch um die Beratungs- und Unterstützungssysteme, die finanziert werden müssen, um die Probleme, die uns die Inspektion eigentlich vorstellen sollte, anzugehen und zu beheben.

Herr Minister, Sie haben gesagt, nur 9 % der Gymnasien seien bei der Inspektion durchgefallen, bei den anderen sei damit alles in Ordnung. Aber wie sieht es denn beispielsweise mit dem Teilbereich 5 „Lehrerhandeln im Unterricht - Unterstützung eines aktiven Lernprozesses“ aus? Ist es nicht so, dass drei Viertel aller Gymnasien, die Sie bis jetzt inspiziert haben - von 100 sind das 75 -, in diesem Bereich eher schwach abgeschnitten haben? Ich würde von Ihnen gerne etwas Genaueres über die Teilbereiche 4 und 5 wissen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Korter, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dem Landtag zu einem gewünschten Termin einen Endbericht oder Zwischenbericht einer

Schulinspektion vorzulegen.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Wahr- scheinlich weil Ihnen die Ergebnisse nicht gefallen!)

Aber ich halte es für außerordentlich wichtig, dass die Schulen nach Inspektionen eine Chance haben, selbst an ihren Problemen zu arbeiten. Sie tun das auf gutem Niveau. Zu einem zeitlich vertretbaren und vernünftigen Zeitpunkt wird das der Öffentlichkeit und dem Landtag vorgestellt und kann hier diskutiert werden. Aber das vor dem Hintergrund des Wahlkampfes abzurufen, finde ich absolut nicht in Ordnung.

Sie haben einige Kriterienfelder angesprochen. Ich würde bei den Gymnasien nicht die Zahl von 75 % festmachen wollen. Aber das sind Kriterien, bei denen durchaus alle Schulen im Lande ihre Probleme haben. Deswegen ist es gut, dass es die Schulinspektion gibt und dass wir gemeinsam daran arbeiten. Wenn Sie meine Arbeit beobachten und feststellen, was wir an Stellen und Geld gerade in die Bereiche Unterstützung und Beratung hineingegeben haben und was noch kommen wird, dann müssten Sie eigentlich so fair sein und bestätigen, dass wir sehr hart und nah am Fall dran sind.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt 26 abgeschlossen.

Die Antworten der Landesregierung zu den Fragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden entsprechend § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.

Ich frage die Fraktionen, ob wir jetzt in die Haushaltsabstimmungen eintreten können.

(Bernd Althusmann [CDU]: Nein, erst die Eingaben!)

- Gut, erst die Eingaben.

Ich rufe auf:

noch:

Tagesordnungspunkt 2: 50. Übersicht über Beschlussempfehlun

gen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/4285 - hier: Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/4333 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/4335

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 4285, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 4285, zu denen Änderungsanträge vorliegen.

Zunächst hat sich Herr Kollege Bachmann zur Eingabe 3060 gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterstützen die Eingabe eines Petenten und seiner Ehefrau aus Göttingen, unter Hinnahme der vorhandenen israelischen Staatsangehörigkeit eingebürgert zu werden. Ich muss dazu sagen, dass es sich bei dem Petentenehepaar um einen Palästinenser christlichen Glaubens mit israelischer Staatsangehörigkeit und seine in Syrien geborene palästinensische Frau handelt, die er vor zweieinhalb Jahren in Jordanien geheiratet hat. Der Petent lebt seit über 30 Jahren in Deutschland und ist ein Paradebeispiel für gelungene Integration: Er ist der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Migranten und Flüchtlinge auf Landesebene. Er gehört der von diesem Parlament auf gemeinsamen Vorschlag gebildeten Ausländerkommission an, die den Landtag in Integrations- und Migrationsfragen berät. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Oldenburg und eine der ganz wichtigen Figuren der Integrationsarbeit in diesem Land. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um deutscher Staatsbürger zu werden. Er hat aber diesen Antrag unter Beibehaltung seiner israelischen Staatsangehörigkeit gestellt. Wir meinen: aus guten und nachvollziehbaren Gründen.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es hier eine Ermessensentscheidung, der wir in diesem Fall aus humanitären Gründen gerne Folge leisten wollen und die der Familie des Petenten mehr Rechtssicherheit bei Besuchen in Israel bringen würde. Denn es ist natürlich das Ziel, auch in Zukunft sein Geburtsland und seine dort lebende Verwandtschaft auch mit seiner Ehefrau und einem Kind, das sie gemeinsam haben, besuchen zu können.

Meine Damen und Herren, das Staatsangehörigkeitsrecht wird durch die Stadt Göttingen angewandt. Die Stadt Göttingen hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie diesem Antrag des Petenten entsprechen würde. Erst die rechtliche Weisung der obersten Aufsichtsbehörde des Herrn Innenministers hat der Stadt Göttingen untersagt, diese Einbürgerung unter Hinnahme der israelischen Staatsangehörigkeit zu vollziehen. Wir alle wissen, dass Anträgen auf Einbürgerung israelischer Staatsbürger in fast 100 % der Fälle entsprochen wird. Warum wird das nicht bei dem noch komplizierteren Fall eines Palästinensers christlichen Glaubens getan? - Wir können nachvollziehen, dass hier Ausnahmetatbestände gegeben sind und wollen der Familie Rechtssicherheit geben.

Ich weiß, die Redezeit ist knapp. Deswegen beschränke ich mich auf eine Schlussfeststellung: Ich hoffe, dass nicht das Geschmäckle bleibt, dass in diesem Falle jemandem nur deswegen die Hinnahme einer Doppelstaatsbürgerschaft verwehrt wird, weil er sich in den letzten Jahren sehr kritisch mit Ihrer Flüchtlingspolitik auseinandergesetzt hat, Herr sogenannter Integrationsminister Schüne

(Beifall bei der SPD - David McAllister [CDU]: Unverschämtheit!)

- Die Unverschämtheit besteht doch darin - damit schließe ich -, dass Sie dem Landesflüchtlingsrat, als die Wahlperiode begann, die Zuschüsse gestrichen haben, weil dieser sich auch mit Ihrer Flüchtlingspolitik kritisch auseinandergesetzt hat - im Übrigen in der Vergangenheit auch mit unserer! Das ist seine Rolle und seine Funktion. Aber wir haben ihm nie die Finanzgrundlage entzogen. So hat die Wahlperiode begonnen. Zum Schluss der Wahlperiode wird jetzt jemand sozusagen bestraft, der sich in diesem Lande vorbildlich für Integration einsetzt. Dieses Geschmäckle bleibt.

Meine Damen und Herren, wir sehen diesen Fall der Einbürgerung unter Hinnahme der israelischen Staatsangehörigkeit für gerechtfertigt an. Wir beantragen Berücksichtigung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Frau Polat hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir haben zu dieser Petition Berücksichtigung beantragt. Ich weiß, dass nicht nur unsere Fraktion und die SPD-Fraktion sich sehr stark für diesen Fall eingesetzt haben. Die Petition liegt uns seit über einem Jahr vor. Im Petitionsausschuss wurde hinter den Kulissen für das Anliegen der Petenten gekämpft. Das weiß ich auch von einigen Kolleginnen aus der CDU-Fraktion und insbesondere aus der FDP-Fraktion. Das Anliegen wurde dort sehr ernst genommen. Leider muss ich feststellen, dass es trotzdem bei den strittigen Eingaben gelandet ist.

Worum geht es? - Herr Bachmann hat es ausgeführt: Die Petenten begehren die Einbürgerung unter Beibehaltung der israelischen Staatsangehörigkeit. Ich will nicht wiederholen, was Herr Bachmann gesagt hat. Ich will nur feststellen: Angesichts seiner sehr erfolgreichen Dozententätigkeit an der Universität Oldenburg und insbesondere seines Engagements als Mitglied der Ausländerkommission dieses Landtags kann doch selbst die CDU-Fraktion keinen Zweifel an seiner Integrationsleistung haben.

Meine Damen und Herren, auch ich will noch einmal festhalten: Nach § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann die Einbürgerung im Ausnahmefall auch unter Hinnahme einer Mehrstaatlichkeit erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass ansonsten erhebliche Nachteile entstünden. Das ist das Anliegen des Petenten. Er hat dokumentiert - bestätigt durch viele Institutionen, Behörden und Organisationen -, dass ihm oder seiner Frau im Falle der Entlassung aus der israelischen Staatsangehörigkeit wegen seiner bzw. ihrer palästinensischen Volkszugehörigkeit die Einreise nach Israel ohne Angabe von Gründen verweigert werden könnte. Es ist daher anzunehmen - das hat auch

im Petitionsausschuss niemand bestritten -, dass der Petent oder seine Frau nach dem Verlust seiner bzw. ihrer Staatsangehörigkeit an der Grenze zu Israel abgewiesen würde. Das hat auch die Deutsche Botschaft in Tel Aviv bestätigt. Aus unserer Sicht sind damit die erheblichen Nachteile nachgewiesen worden. Beide Fallkonstellationen konnten durch das Innenministerium auch nicht ausgeschlossen werden.

Herr Bachmann hat auf die Stadt Göttingen verwiesen. Ich möchte aus dem Schreiben der Stadt Göttingen zitieren:

„Im Hinblick auf diese Einschätzung“

- dass eine Anreise verweigert werden kann

„hätte die Stadt Göttingen (Auslän- derbehörde) von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abgesehen. Da das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen den Sachverhalt rechtlich anders einschätzt, bin ich gehalten, Ihren Einbürgerungsantrag abzulehnen.“

Auch die Stadt Göttingen sieht die Gefahr, dass der Petent an der Grenze zu Israel abgewiesen würde. Wir sehen diese Gefahr ebenso.

Ich möchte insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die sich hier für den Petenten eingesetzt haben, bitten, Farbe zu bekennen. Ich bitte auch Sie, Herr Rösler, als Fraktionsvorsitzender der FDP, Farbe zu bekennen. Es ist sehr schade, dass Sie keine Redezeit dafür eingeplant haben.

Ich bitte Sie, gemeinsam mit uns zuzustimmen. Wir sollten dieser vorbildlichen Integrationsleistung

eine bedingungslose Einbürgerung folgen lassen. Damit würden wir Zukunftsfähigkeit demonstrieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Zu der gleichen Eingabe hat Frau Kollegin Lorberg noch einmal das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, diese Petition noch einmal an

den Ausschuss zurück zu überweisen, weil wir noch Beratungsbedarf sehen.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Seit einem Jahr im Ausschuss! - Weitere Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, ich rufe die Eingaben 4124 und 4156 auf. Dazu hat Herr Kollege Janßen das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petenten fordern im Ergebnis für die Strecke Wahle - Mecklar eine HGÜ-Erdkabelleitung, also eine Ganzverkabelung.