Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz vom 17. Dezember 1999 wurde das Fördersystem der Erwachsenenbildung auf einen Finanzhilfeanspruch in Gestalt eines Gesamtbudgets umgestellt. Um den Einrichtungen die Umstellung auf das neue Fördersystem zu erleichtern, wurden in § 13 NEBG verschiedene Übergangsvorschriften geschaffen. Unter anderem wurde in § 13 Abs. 2 NEBG eine Verordnungsermächtigung für das Fachministerium, also das MWK, geschaffen, mit der dieses ermächtigt wurde, für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 die Auswirkungen der Veränderungen der Finanzhilfe auf die Kommunen zu begrenzen.
Durch Verordnung vom 13. August 2002 hat das MWK von der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 NEBG in Abstimmung mit den Kommunen nur für das Jahr 2002 Gebrauch gemacht. Die Verordnung sieht für die kommunalen Gebietskörperschaften für das Jahr 2002 vor, dass in dem Fall, dass die nach § 6 NEBG berechnete Finanzhilfe um mehr als 5 % von der im Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2001 gewährten Finanzhilfe abweicht, die über 5 % hinausgehende Verringerung der Finanzhilfe auf 30 % bzw. der über 5 % hinausgehende Anstieg der Finanzhilfe auf 50 % begrenzt wird.
1. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2002/2003, welches der Landtag am 25. Juni 2003 beschlossen hat, sieht für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung Kürzungen in Höhe von 6,7 % vor. In Zahlen ausgedrückt, bedeutet dies Kürzungen bei den kommunalen Gebietskörperschaften in Höhe von 1,615 Millionen Euro, bei den Landeseinrichtungen in Höhe von 1,147 Millionen Euro, bei den Heimvolkshochschulen in Höhe von 536 000 Euro und bei den Landesverbänden in Höhe von 84 000 Euro.
2. Es ist nicht beabsichtigt, auch in diesem Jahr von der Möglichkeit des § 13 Abs. 2 NEBG Gebrauch zu machen. Die Umstellung des Fördersy
stems führt im Jahr 2003 innerhalb der Kommunen kaum noch zu finanziellen Verwerfungen. Diese werden von den Kommunen akzeptiert.
3. Die Erwachsenenbildung hat für die Landesregierung – unabhängig von notwendigen finanziellen Einschränkungen der Finanzhilfen – einen hohen Stellenwert und wird auch in Zukunft ihre wichtigen Aufgaben im niedersächsischen Bildungssystem mit Unterstützung der Landesregierung wahrnehmen können. Im Sinne einer langfristigen Zukunftssicherung auch des Bildungsbereichs ist es eine vordringliche Aufgabe der Landesregierung, für die Konsolidierung des Landeshaushalts zu sorgen. Wir haben darüber in den letzten Tagen häufig gesprochen. Nur eine solche nachhaltige Konsolidierung wird den Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf Dauer die erforderliche wirtschaftliche Planungssicherheit zurückgeben, auf die sie seit Mitte der 90er-Jahre durch ständige Mittelkürzungen der vorherigen Landesregierung - auch das muss hier noch einmal erwähnt werden; allein im Zeitraum von 1996 bis 2003 sank der Haushaltsansatz von gerundet 58,86 Millionen Euro auf 51,7 Millionen Euro, also um über 12 % - verzichten mussten. Das war schon schwer genug. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister Stratmann. - Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Wulf (Olden- burg). Herr Wulf!
Herr Minister, wir wollen einmal feststellen, dass die Landesregierung, die jetzt im Amt ist, in den Jahren 2003 und 2004 in der Erwachsenenbildung insgesamt um 10 % kürzt. Solche Maßnahmen hat es vorher nicht gegeben.
Meine Frage lautet: Wie wird das in Zukunft weitergehen? Unsere Erwachsenenbildungseinrichtungen haben konkrete Informationen, wonach vonseiten des Finanzministeriums und vonseiten des Innenministeriums geplant ist, ab 2005 in der Erwachsenenbildung Kürzungen um bis zu 50 %
Lieber Herr Kollege Wulf, ich habe ein bisschen den Verdacht, dass Sie einer der Hauptverursacher diese Gerüchte sind.
Das mag aus Ihrer besonderen Interessenlage heraus ja auch berechtigt sein. Aber das ist kein verantwortlicher Umgang mit diesem wichtigen Politikfeld. Deshalb kann ich sagen: Das sind und bleiben Gerüchte; da ist nichts dran.
Herr Minister, teilen Sie die Einschätzung, dass aufgrund der neuerlichen Einsparungen im Umfang von 10 % innerhalb von zwei Jahren insbesondere gemeinwohlorientierte Angebote und damit finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsgruppen betroffen sind, oder wie schätzen Sie die Auswirkungen dieser Einsparungen konkret ein? Welche Veränderungen im Bereich der Angebotsstruktur der Volkshochschulen wird es nach Ihrer Einschätzung geben?
Liebe geschätzte Kollegin Dr. Trauernicht, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und würde Ihnen sehr schnell deutlich machen, dass alle Einrichtungen gleichermaßen von dieser zehnprozentigen Kürzung betroffen sind.
Ich sage auch an dieser Stelle noch einmal, so wie ich es gestern zu den Hochschulen gesagt habe: Dies alles macht keine besondere Freude, aber es gibt dazu keine Alternative. Das wissen übrigens auch die Erwachsenenbildungseinrichtungen.
Deshalb will ich mich an dieser Stelle auch einmal bei den handelnden Akteuren bedanken, die in diesen Tagen außerordentlich konstruktiv mitwirken - die Kollegin Trost, die für den Bereich mit Verantwortung trägt, kann dies bestätigen - und wissen, dass auch sie ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen. Sie sagen uns, dass sie das auch tun wollen, aber sie wollen es - so wie im Hochschulbereich auch - nicht mit dem Rasenmäher erbringen, sondern strukturiert. Darüber laufen zurzeit Gespräche, insbesondere innerhalb der im Erwachsenenbildungsbereich tätigen Einrichtungen. Das ist ein sehr konstruktiver Prozess. Ich bedanke mich dafür und freue mich auch darüber, dass wir so konstruktiv miteinander arbeiten können.
Herr Minister Stratmann, mich würde interessieren, wie Sie zu der Pressemitteilung der CDUFraktion stehen, dass es jetzt ein neues Erwachsenenbildungsgesetz geben soll. Frau Trost hat im Namen der CDU-Fraktion in der Pressemitteilung ausgeführt, dass die Novellierung des Erwachsenenbildungsgesetzes von ihrer Fraktion vorangetrieben wird. Mich würde interessieren: Wie steht das Ministerium zu diesem Vorhaben? Welche inhaltlichen Punkte sind angestrebt? Was soll dieses neue Gesetz beinhalten?
Das macht ja nichts. - Lieber Kollege Wulf, es ist originäres Recht des Parlaments - das ist in der Verfassung verankert -, Gesetzentwürfe zu erarbeiten und einzubringen. Wenn die CDU-Fraktion das zurzeit vorhat, dann ist das aus ihrer Sicht sicherlich berechtigt. Die Landesregierung hat ein solches Vorhaben zurzeit nicht ins Auge gefasst. Sie müssten Ihre Frage eigentlich an die CDUFraktion richten.
Herr Minister Stratmann, wir freuen uns sehr, wenn sich Gerüchte auch tatsächlich als Gerüchte erweisen und offenbar nicht fundiert sind. Deshalb frage ich Sie noch einmal ganz konkret: Wird das Ministerium in den Haushalten 2005 und 2006 keine weiteren Kürzungen in der Erwachsenenbildung vornehmen?
Frau Dr. Andretta, diese Frage kann, glaube ich, für keinen einzigen Zuständigkeitsbereich dieser Landesregierung klar mit Ja oder Nein beantwortet werden. Ich nehme ernst, was wir die letzten Monate hart erarbeitet haben, nämlich uns zuallererst das Ziel zu setzen, unseren Kindern und Kindeskindern nicht weiter Schulden auf die Schultern zu laden. Weil ich aber nicht weiß, ob und, wenn ja, in welcher Höhe wir in den nächsten Jahren mit weiteren Einbrüchen bei den Steuereinnahmen rechnen müssen - wir alle hoffen, dass sie nicht kommen; jeder in diesen Raum hofft, dass die Konjunktur wieder anspringt und uns dies alles erspart bleibt -, können Sie von mir nicht erwarten, dass ich hier eine Zusage für Leistungen des Landes in den Jahren 2005, 2006 ff. mache. Dies wäre nicht seriös, und man würde mir danach zu Recht vorwerfen, ich hätte hier die Unwahrheit gesagt.
Frau Präsidentin! Herr Minister, wie bewerten Sie die Aussage der Abgeordneten Trost: „Wir können es uns einfach nicht leisten, die Mittel für die Erwachsenenbildung zu kürzen, ohne gleichzeitig über ein Gesetz für Strukturverbesserungen zu sorgen.“? Wenn Sie diese Aussage positiv bewerten, warum haben Sie dann nicht selbst einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht? Wenn Sie diese Aussage ablehnen: Wie werden Sie sich verhalten, wenn die CDU-Fraktion einen solchen Gesetzentwurf einbringt?
Geschickt gemacht, Frau Dr. Trauernicht. Das waren auch drei Fragen in einer versteckt. - Herr Minister, Sie haben das Wort.
Ich sage Ihnen ganz offen, Frau Dr. Trauernicht: Die Erwachsenenbildungseinrichtungen haben uns das Angebot unterbreitet - das finde ich sehr gut -, an Strukturveränderungen mitzuwirken, mehr noch: uns Vorschläge für Strukturveränderungen zu machen, die bei ihnen konsensual erarbeitet werden sollen. Dies, finde ich, ist ein gutes Verfahren.
Wenn diese Vorschläge seitens der Erwachsenenbildungseinrichtungen nur dann realisiert werden können, wenn in bestimmten Bereichen zunächst eine Novellierung des Erwachsenenbildungsgesetzes vorgenommen wird, dann wäre ich schlecht beraten, wenn ich mich gegen eine solche Novellierung stellte. Dann muss man mit den Fraktionen besprechen, ob wir oder ob sie diese Novellierungsvorschläge machen. Vom Ergebnis her ist das aus meiner Sicht relativ egal.
gibt, der schon jetzt sagt, dass wir an der einen oder anderen Stelle vermutlich nicht ohne eine Änderung des Gesetzes auskommen werden. Aber ich kenne die Vorschläge der Erwachsenenbildungseinrichtungen noch nicht. Ich habe gehört, dass sie demnächst vorgelegt werden können. Mir sind sie von den dafür zuständigen Personen noch nicht vorgetragen worden. Ich bin sehr neugierig. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Wochen passieren wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf dem Erwachsenenbildungsmarkt gehören Qualitätssicherung und Zertifizierung zum Alltagsgeschäft. Mit Fug und Recht wird von der vierten Säule unseres Bildungssystems ein Höchstmaß an Professionalität verlangt. Wie steht die Landesregierung zu diesem Qualitätsanspruch angesichts der Äußerungen aus dem MWK, dass Zuschusskürzungen verstärkt durch ehrenamtliche Arbeit aufgefangen werden könnten?
Selbstverständlich sind wir auch im Erwachsenenbildungsbereich sehr daran interessiert und werden unsere Politik danach ausrichten, dass Qualitätsgesichtspunkte in der Zukunft eine größere Rolle spielen, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Ich will Ihnen auch sagen, Frau Kollegin Heinen - das meine ich hier als Kompliment -, dass Ihre Fragen es sehr, sehr häufig auf den Punkt bringen. Denn es kommt auch darauf an, dass wir uns bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen, was das inhaltliche Profil anbelangt, in Zukunft noch stärker an dem Prinzip des lebenslangen Lernens ausrichten. Das heißt, Weiterbildung und Fortbildung, die zurzeit in anderen Bereichen stattfindet, kann ich mir für die Zukunft auch sehr gut in Erwachsenenbildungseinrichtungen vorstellen, sofern dies zurzeit noch nicht der Fall ist, übrigens auch, um
Nach meiner Auffassung kommt den Erwachsenenbildungseinrichtungen in Zukunft eher eine größere, eine bedeutendere Rolle zu, als das vielleicht in der Vergangenheit der Fall war.