Protokoll der Sitzung vom 30.10.2003

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wilhelm Heidemann [CDU]: Das ist ein gutes Ergebnis!)

Zur Frage 2: Nach Runderlass des ML zur Durchführung der Schweinehaltungshygieneverordnung vom 9. November 2000 sollen 10 % aller Schweine haltenden Betriebe mit mehr als 20 Schweinen sowie alle Freilandhaltungen jährlich kontrolliert werden. Ich finde es gut, dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, sich noch einmal nach dieser Erlassregelung, die ja aus Ihrer Regierungszeit stammt, erkundigen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiterkeit bei der CDU - Hans-Dieter Haase [SPD]: So sind wir!)

Im Übrigen wurde von den zuständigen Überwachungsbehörden in den Jahren 2000 und 2001 über 2 673 Kontrollen in niedersächsischen Schweinehaltungen auf Basis der Richtlinie 98/58 der EU über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere berichtet. Die häufigsten Beanstandungen betrafen im Tierschutzsektor vorwiegend folgende Anforderungen: die Beschaffenheit der Unterbringung, die Luftverhältnisse, die Beleuchtung sowie die Aufzeichnungspflichten des Tierhalters. In den zwei Jahren wurden insgesamt 89 tierschutzrechtliche Verstöße ordnungsrechtlich verfolgt. Im Tierschutzbereich wurden hauptsächlich bauliche Mänge festgestellt und Beanstandungen zur Betriebsorganisation, d. h. zum Betriebsablauf, zum Ein- und Ausstallen der Tiere, zum Personenverkehr und zur Absonderung, ausgesprochen.

Zur Frage 3: Abhängig von der Schwere des Verstoßes können Verstöße gegen die im Tierschutzgesetz enthaltenen und durch die Rechts

verordnung geschaffenen Verpflichtungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, soweit sie in besonderen Fällen nicht kriminelles Unrecht darstellen. Vorsätzliches Handeln ist sowieso unter Strafe gestellt. Bei schweren Verstößen kann auch ein Tierhaltungsverbot vom Gericht ausgesprochen werden. Bestimmte Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz können im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro, in anderen Fällen mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro belegt werden. Tierseuchenrechtliche Verstöße können ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden. Nach vorliegenden Kenntnissen sind die Ahndungsmöglichkeiten als ausreichend zu bezeichnen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Ehlen. - Frau Stief-Kreihe!

Herr Minister Ehlen, vor Ausstrahlung der Sendung “Fakt” waren Sie schon Wochen, ich glaube sogar, einige Monate vorher über die Missstände informiert worden. Halten Sie es nicht für notwendig, nach solchen Vorkommnissen zumindest den Fachausschuss und auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren?

(Reinhold Coenen [CDU]: Über welche denn?)

Herr Ehlen!

Frau Kollegin Stief-Kreihe, es handelt sich darum - wie ich eben dargestellt habe -, dass der Mitteldeutsche Rundfunk die Namen absolut nicht herausgeben will. Deshalb können wir auch nichts machen. Wir können nicht einmal der Frage nachgehen, ob wir überhaupt zuständig sind. Das kann ja auch in anderen Bundesländern oder in anderen EU-Ländern stattgefunden haben. Man muss sich einmal die Art und Weise der Recherche vor Augen führen. Meiner Meinung nach ist da sehr vieles dubios. Wie wir jetzt - im Nachhinein erfahren haben, haben die Leute von Arche 2000

versucht, das Bildmaterial an andere Sender zu verkaufen. Die haben es jedoch nicht gekauft; ich nehme an, aus gutem Grunde.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Meyer!

Herr Minister, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass innerhalb eines Jahres 10 % der Betriebe kontrolliert werden, d. h. 100 % im Laufe von zehn Jahren. Sind Sie angesichts dieser Größenordnung der Meinung, dass das als Kontrollsystem ausreichend ist, wenn doch klar ist, dass nicht alle Landwirte die gute fachliche Praxis beherrschen, wie der Film letztlich gezeigt hat?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Welche Lan- desregierung hat diese Regelung denn eingeführt!)

Herr Ehlen!

Herr Kollege Meyer, wir haben die Vorgabe, 10 % der Betriebe routinemäßig zu kontrollieren. Bei Hinweisen aus der Bevölkerung, dass irgendwo etwas nicht stimmt oder zu beanstanden ist, kontrollieren wir sofort.

(Beifall bei der CDU)

Frau Stief-Kreihe zu Ihrer zweiten Zusatzfrage.

Herr Minister, dem Interview war zu entnehmen, dass Sie selbst über die dargestellten Fakten entsetzt waren. Häufig führen Managementfehler zu Missständen. Was wird in diesem Bereich vonseiten der Landesregierung zur Weiterbildung oder zur Vermittlung von neuen Erkenntnissen für die Landwirte angeboten?

(Reinhold Coenen [CDU]: Alles!)

Herr Ehlen!

Frau Kollegin Stief-Kreihe, wenn wir die Möglichkeit gehabt hätten, Namen zu erfahren, hätten wir sie genutzt. Diese Verquickung, nämlich dass man schreckliche Bilder gezeigt und versucht hat,

(Ursula Körtner [CDU]: Das ist die Schweinerei!)

diese mit mir in Verbindung zu bringen, fand ich nicht gut. Deshalb sage ich Ihnen: Diese Dinge, die angeprangert wurden, sind verwerflich. Wenn wir solcher Dinge gewahr werden, dann werden wir sie selbstverständlich auch sofort verfolgen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Ripke!

Herr Minister, ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass es nicht um einen Verstoß gegen Tierschutzrecht geht, sondern um Hausfriedensbruch.

Wie bewerten Sie diese Tatsache, und erwägt Ihr Sohn, Strafanzeige zu erstatten?

Herr Ehlen!

Herr Kollege Ripke, ich bin Landwirt. Ich kenne mich mit den juristischen Feinheiten nicht aus. Mit Sicherheit ist das Thema so zu behandeln, wie Sie es angedeutet haben. Mein Sohn, Jan Ehlen - der Betriebsleiter -, hat Anzeige erstattet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Johannßen!

Herr Minister, wir sind sicherlich einer Meinung darüber, dass die Akzeptanz der Bevölkerung bzw. des Käufers ein wesentliches Kriterium ist, um vernünftige Preisen für landwirtschaftliche Produkte zu erzielen.

(Zuruf von der CDU: Frage!)

Diese Akzeptanz wird auch dadurch erzeugt, dass es eine Transparenz bei der Produktion geben muss. Transparenz, wie sie jetzt erzeugt worden ist, ist aber nicht richtig.

(Zurufe von der CDU: Frage!)

Glauben Sie nicht, dass sämtliche Missstände dieser Art abgestellt werden müssen, um die Akzeptanz des Verbrauchers zu gewinnen?

Herr Ehlen!

Wir sind natürlich sehr bemüht, jeden Missstand, der aufgezeigt wird, zu verfolgen und abzustellen. Ich habe vorhin die Möglichkeiten genannt, die wir haben, z. B. mit Bußgeldern vorzugehen. Ich meine, dass die Veterinäre insgesamt - da breche ich auch einmal eine Lanze für die Veterinäre vor Ort, die das Vertrauen der Bevölkerung und nicht nur das der Bauern genießen - aufgerufen sind, bei diesen Missständen sofort einzuschreiten. Wir können - seitens des Landwirtschaftsministeriums nicht überall sein. Ich meine aber, dass wir durch unser Netz - durch unseren Aufbau und unsere Organisation - in der Lage sein müssten, diese Missstände aufzuzeigen.

Ich fordere den Mitteldeutschen Rundfunk noch einmal auf, die Namen dieser schwarzen Schafe zu veröffentlichen oder sie uns wenigstens zu nennen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Harden!

Herr Minister, das Problem, das im Stall Ihres Sohnes festgestellt worden ist, war wohl das Schwanzbeißen. Da ich davon relativ wenig verstehe, möchte ich folgende Frage stellen: Ist das ein Problem, womit eigentlich jeder Schweinehalter im Laufe seines Halterlebens früher oder später zu tun hat?

Herr Ehlen!

Herr Kollege Harden, es gibt gewisse Dinge, die bei Tieren eben vorkommen.

Sie führen das Problem des Schwanzbeißens an. Ich habe nach der Sendung Anrufe von Freunden aus der Szene Neuland und Öko bekommen, die mir gesagt haben: Heiner - man duzt sich ja schon mit einigen -, wir stehen zu dir; genau die Probleme, die aufgezeigt wurden, haben wir bei uns auch. - Deswegen muss man sich fragen, inwieweit man gewisse Dinge überzieht.

Das sind Dinge, die man erst in der nachträglichen Betrachtung feststellt. Die sind im Betrieb Ehlen, dem Betrieb meines Sohnes, an 500 Tieren vorbeigegangen, bis sie an einer Stelle etwas gefunden haben. Die mussten etwas finden, weil sie sonst mit leeren Händen dagestanden hätten und keine Drohkulisse aufbauen könnten.

(Beifall bei der CDU)