Frau Steiner, es ist ja nicht so, dass wir uns damit überhaupt nicht beschäftigen würden. Auf der einen Seite haben wir - das haben wir eben besprochen - die gesetzliche Regelung noch nicht. Auf der anderen Seite untersuchen wir in unserem Institut, im LAVES in Braunschweig, Pflanzen - auch solche, die von außen kommen - und Lebensmittel auf gentechnische Bestandteile. Wir werden künftig in der Lage sein, diese Untersuchungen auch beim LAVES in Oldenburg durchzuführen. Wir sind aufgestellt, um auch hier dem Verbraucher die Sicherheit zu bieten, die er von uns verlangt.
- Frau Steiner, Sie können hinterher nicht immer sagen, Sie hätten nach etwas anderem gefragt. Sie haben gefragt, ob wir in diesem Bereich nichts machen und ob wir uns damit nicht beschäftigen. So habe ich Ihre Frage verstanden. - Ich antworte Ihnen: Die Institute, die vorsorglichen Verbraucherschutz betreiben, arbeiten in vorbildlicher Weise. Darum beneiden uns sehr, sehr viele andere europäische Länder. Dies tun wir derzeit, um gut positioniert zu sein. Wir sind seitens des Landes schon darauf vorbereitet, bei diesen Dingen gewisse Kontrollaufgaben zu übernehmen.
Herr Minister, ich erinnere an die Antwort, die Sie vorhin auf die Frage gegeben haben, wie das denn mit den gentechnisch veränderten Anteilen bei Saatgut im ökologischen Landbau sei. Können wir nicht eher davon ausgehen, dass wir in Zukunft nicht mehr von 0,9 % reden, sondern in drei bis fünf Jahren, wenn sich das so entwickelt, wie Sie es vermuten, über eine Heraufsetzung des Prozentanteils?
Herr Kollege Meyer, da dieser Schwellenwert in einer EU-Vorschrift festgelegt ist, wollen wir versuchen, ihn einzuhalten. Wir werden alles daransetzen, dass dies auch Bestand hat. Ich hoffe, dass sich die Praxis das dann auch leisten kann.
Herr Minister Ehlen, da Sie ja nun auch Betriebsinhaber sind, frage ich Sie: Würden Sie in Ihrem Betrieb Gentech-Saatgut einsetzen, oder gehören Sie zu den 70 % der Landwirte in Niedersachsen, die dies strikt ablehnen?
Liebe Kollegin Janssen-Kucz, ich bin kein Betriebsinhaber. Im Ministergesetz steht, dass ich das nicht sein darf.
Ich sage Ihnen aber Folgendes: Wenn es denn unter gewissen Bedingungen zugelassen ist, in Niedersachsen gentechnisch veränderte Pflanzen, die Vorteile haben, anzubauen, dann würde ich, wenn ich Betriebsinhaber wäre, mir diese Vorteile nicht entgehen lassen.
Sie mir zu, dass es ein bedeutender Unterschied ist, ob ich in Labormaßstäben forsche oder ob ich Gentechnik in der freien Landschaft einsetze?
Herr Kollege Harden, ich habe dies vorhin schon in meiner „offiziellen“ Antwort gesagt. Wir gehen davon aus, dass man sicherlich im Labor ganz, ganz niedrige Werte einhalten kann, aber in der Praxis nicht. Dabei unterscheiden wir uns von Frau Künast.
Herr Kollege Große Macke, ich meine, dass das eine Kernfrage ist. Wenn wir eine klare Regelung hinbekommen und auch die Vorteile der veränderten Pflanzen richtig darstellen, dann, so meine ich, erhalten wir eine Akzeptanz in der Bevölkerung. Die ganze Diskussion, die wir heute führen, wird sich sehr stark an dem ausrichten, was Sie gesagt haben. Wenn der Verbraucher letztendlich nicht mitspielt, dann sind alle Anstrengungen vergebens. Sicherlich auch unsere Kolleginnen und Kollegen von den Grünen können sich damit abfinden, dass am Markt entschieden wird, ob es akzeptiert wird oder nicht.
- Frau Steiner, das ist ja richtig, und das habe ich doch gerade eben gesagt. Ich finde gut, dass Sie das jetzt wiederholt haben. Ich glaube schon, dass wir hier auch die zweite Schiene - nach der Gesetzgebung - nicht aus dem Auge verlieren sollten, wenn es darum geht, diese Dinge dann auch am Markt zu platzieren.
b) Niedersachsens Schweine zwischen Anspruch und Wirklichkeit - Was tun, Herr Ehlen? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 15/504
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 13. Oktober 2003 sendete das Nachrichtenmagazin “Fakt” des Mitteldeutschen Rundfunks einen Bericht über die “Missstände in der Schweinemast”. Dabei stellte sich heraus, dass in verschiedenen Schweineställen in Deutschland gegen Tierschutzauflagen verstoßen wird und die Schweine unter nicht hinnehmbaren Bedingungen in Bezug auf Tiergesundheit und Stallhygiene gehalten werden.
Einer der untersuchten Ställe war im Besitz der Familie des Niedersächsischen Ministers für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der von Amts wegen auch oberster Tierschützer des Landes ist. Auch wenn man die Art des Zustandekommens des vorgeführten Filmmaterials verurteilen muss,
(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Mit so einem Applaus hast du nicht ge- rechnet!)
so müssen die dadurch aufgedeckten Missstände – auch im Schweinestall der Familie des Ministers - kritisch hinterfragt werden.
Lapidare Aussagen, wie die des Ministeriumssprechers, in Schweineställen gehe es etwas robuster zu, sind dabei wenig hilfreich und lenken vom tatsächlichen Problem ab.
1. Hat es in der Zwischenzeit eine amtliche Untersuchung der aufgedeckten Missstände in dem niedersächsischen Stall gegeben und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Wann und in welchem Umfang werden Kontrollen zur Einhaltung von Tierschutz und Hygieneanforderungen in niedersächsischen Schweineställen durchgeführt, und welche Verfehlungen wurden dabei in den letzten Jahren festgestellt?
3. Mit welchen Strafen muss der Eigentümer bei Verstoß gegen den Tierschutz oder gegen Hygienebestimmungen rechnen, und sind diese Strafen ausreichend?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Auf Nachfrage des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beim Mitteldeutschen Rundfunk MDR war der Rundfunksender nicht bereit, die Schweine haltenden Betriebe - mit Ausnahme des Betriebes von Herrn Jan Ehlen - zu benennen,
in die die Mitglieder der Organisation Arche 2000 illegal eingedrungen waren und von denen die gezeigten Filmaufnahmen stammen.
Meine Damen und Herren, zu der von der SPDFraktion zu dem Stall meines Sohnes gestellten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass eine amtliche Besichtigung durch das für die Überwachung der Einhaltung des Tierschutz- und des Seuchenrechtes zuständige Veterinäramt stattgefunden hat. Diese endete mit der Feststellung, dass es sich hierbei um eine normale bäuerliche Schweinehaltung ohne spezielle Auffälligkeiten handele.