Herr Minister, wie viele Lehrerstellen können Sie durch die Heraufsetzung der Klassenobergrenzen an den Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen einsparen? Wie viele Stellen macht das in der Summe ungefähr aus?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte das eingangs bereits gesagt. Bis in die letzte spitze Zahl lässt sich das nicht quantifizieren. Ich hatte die großen Felder des Unterrichtsversorgungserlasses angesprochen und gesagt, wie wir von der Ausgangsgröße von 2 700 in etwa dahin kommen, z. B. aus welchen Töpfen - das hatte ich dem Kollegen Wulf erläutert - in etwa ein Drittel der Anrechnungsstunden kommen könnte. Ich hatte zu den Klassenobergrenzen - das wäre der zweite Topf in dem Gesamtsystem - gesagt: daraus auch ein Drittel. Dann würde ich einmal sagen: um die 900 plus/minus, eher minus.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Busemann, an den weiterführenden Schulen wird es in Zukunft 15 000 Stunden weniger geben. Wie wollen Sie damit umgehen?
Vor dem Hintergrund des neuen Verfahrens zur Berechnung der Unterrichtsversorgung frage ich die Landesregierung: Inwieweit vereinfacht sich die Berechnung der Unterrichtsversorgung für die Schulen selbst?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Kollegin, für diese Frage. Bislang war es eine Wissenschaft für sich, die Unterrichtsversorgung richtig zu berechnen. Die Vorgängerregierung hatte immer 103 % Bedarf ausgerechnet und hat es dann mit 97 % geschafft zu sagen, die Unterrichtsversorgung sei gedeckt.
Das hängt auch mit dem ganz komplizierten System der Zusatzbedarfe zusammen. Das ist eine Wissenschaft für sich. Selbst ein Minister hat seine Mühe, da durchzublicken. Wenn Sie manchmal auch an Ihre Schulstandorte, an Ihre Schulaufsichtsämter, an Ihre Bezirksregierungen usw. herangegangen sind „Wie ist eigentlich die Unterrichtsversorgung an meiner Schule in A-Dorf oder in B-Stadt?“, dann haben Sie vier und dann vom Kultusministerium meinetwegen noch den fünften unterschiedlichen Wert bekommen. Das liegt an der Kompliziertheit der Berechnung von Zusatzbedarfen. Wir können jetzt vieles an Zusatzbedarfen entbehren, was sich zum Teil erübrigt hat, und in bestimmten kalkulierbaren Bereichen lassen wir es dabei, damit da erst einmal Transparenz hineinkommt. Zusatzbedarfe waren eine Art Grauzone oberhalb der Stundentafel. Wer clever und tricksig war, hat sich über Zusatzbedarfe noch eine Lehrerstelle usw. gesichert. Wer nicht so clever war, hat sie nicht bekommen. Für das Kollegium war
Das sei einmal so dahingestellt. Wir schaffen jetzt mehr Transparenz. Das wird jetzt über die Grundsatzerlasse ausgeworfen. Da sind nachher Stundentafeln. Dann kann jeder kundige Thebaner nachvollziehen, wie viele Stunden zustehen. Wenn wir überall für jede Klasse zwei Stunden draufsatteln, dann können das die Lehrer verstehen, dann können das die Schulleitungen verstehen, und dann können das die Eltern verstehen. Wenn die Eltern demnächst fragen „Warum fällt bei meinem Kind die Stunde aus, bzw. was ist da gewesen?“, dann haben wir hier wenigstens eine Diskussion mit gesicherten Daten. Das war der Hintergrund.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anzahl der Unterrichtsstunden an den verschiedenen Schulformen ist soeben erhöht worden. Das ist sehr erfreulich, auch wenn das in unterschiedlichem Maße geschehen ist. Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung: Wird auch die Gesamtstundenzahl, die die Schüler nach Abschluss der Klasse 10 gehabt haben werden, unterschiedlich sein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin, fangen wir mal beim Gymnasialbereich an. Den Grundschulbereich haben wir eben wohl hinreichend behandelt. Sie haben jetzt auch verstanden, dass alles besser wird. Beim Gymnasium ist es so - darüber kann man sogar nachdenken -: Die Kultusministerkonferenz sagt, der Gymnasiast - heute von Klasse 5 bis Klasse 13 - hat 265 Jahreswochenstunden zu erfahren, verteilt auf neun Jahre - wie auch immer das dann in den einzelnen Stufen aussieht. Jetzt wollen wir das Abitur nach Klasse 12. Andere haben das vorgemacht.
Wir werden erfolgreich sein. Wir werden sogar das erste Bundesland sein - ich weiß nicht, ob Ihre Konzentration noch ausreicht, meine Damen und Herren -, das den Jahrgang mit Abitur nach Klasse 12 an die deutschen Hochschulen bringt. Wir sind vorne!
Jetzt ist es so, dass von Klasse 8 bis Klasse 12 auch diese 265 Stunden - also keine Kürzungen gebracht werden müssen. Wir sparen also keine Lehrer und kein Geld, sondern wir schaffen das Pensum um ein Jahr verkürzt. Ich glaube, das ist eine gute Botschaft.
Für die Haupt- und Realschule - das habe ich vorhin, vor einer dreiviertel Stunde, auf eine der Fragen schon einmal klar gemacht - stocken wir die Stundentafel auf, selbst wenn man über die Zeiten noch ein kleines bisschen so herum oder so herum gestalten könnte. Wir wollen ja, dass bei den Klassen 5 und 6 eine hohe Kompatibilität und Durchlässigkeit herrscht. Am Ende haben der Hauptschüler - nehmen wir einmal den erweiterten Abschluss nach Klasse 10 – und der Realschüler von Klasse 5 bis Klasse 10 insgesamt 179 Jahreswochenstunden erfahren. Aber selbst wenn im System da und dort mal eine Regieveränderung stattfinden würde, würden unter dem Strich die Schüler dieser Schulform mehr Unterricht gehabt haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet, weil meine Fraktion hier feststellt, dass die Antworten auf ganz konkrete Fragen nicht konkret auf die Frage bezogen gegeben werden,
sondern nur in großer Allgemeinheit mit langen, schwafeligen Antworten vorgegangen wird. Wir bitten deshalb darum, anhand dieses Thema im Ältestenrat zu besprechen, wie man da zu einer anderen Lösung kommen kann. Meine Fraktion zieht die weiteren Nachfragen für heute zurück.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war eine sehr ernsthafte Bemerkung von Herrn Möhrmann; das ist gar keine Frage. Wir stehen aber auf dem Standpunkt, dass es das Recht der Opposition ist, eine ordentliche, ausführliche Frage zu stellen. Dies ist ein sehr differenziertes, schwieriges Thema. Wenn Sie differenzierte, schwierige Fragen stellen, dann wird der Minister selbstverständlich die Gelegenheit nutzen, Ihnen auch differenzierte, vernünftige Antworten zu geben.
Das hat er hier getan. Insofern besteht kein Anlass, das Verfahren hier zu monieren, es sei denn, Sie verändern Ihre Fragehaltung.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD - Axel Plaue [SPD]: Das ist verfassungswidrig, was Herr Busemann da macht! - Lachen bei der CDU und bei der FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion teilt den Eindruck der SPD. Allerdings geben wir nicht auf und rechnen damit, dass wir durch stetes Nachfragen an der einen oder anderen Stelle die Landesregierung doch noch stellen können und dass sie sich bekennt. Wenn sie sich trotz mehrfachen Nachfragens nicht bekennt, dann muss sie das auch vor der Öffentlichkeit verantworten. Ich glaube, das ist das Spiel, das hier im Parlament gilt. Nichtsdestotrotz macht es Sinn, sich das Protokoll über diese Befragung anzuschauen, das zur nächsten Sitzung des Ältestenrats sicherlich allen vorliegen wird,
um dann auch darüber zu reden, wie wir das verbessern können, damit wir nicht ganz so aufwendig und lange nachfragen müssen. - Vielen Dank.
Ich stelle erstens fest, dass die Fragesteller, die sich noch gemeldet haben, nur selbst ihre Frage zurückziehen können. Ich gehe aber davon aus, dass Herr Möhrmann das mit den Betroffenen besprochen hat, sodass die Mitglieder der SPDFraktion die Fragen zurückgezogen haben.
Zweitens hat Herr Möhrmann darum gebeten, dass wir dieses Thema im Ältestenrat besprechen. Ich gehe davon aus, dass wir das im Ältestenrat tun werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Busemann, nachdem ich in der letzten Stunde hier mindestens den Eindruck hatte, ich wäre auf der Veranstaltung „Abgeordnete stellen konkrete Fragen - ein Minister antwortet weitschweifig und langatmig und beantwortet fast keine einzige“