Herzlichen Dank. - Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Janßen, das war schon eine etwas seltsame Art, hier das Ergebnis des Ausschusses einzubringen, obwohl ich Ihnen schon Recht geben muss, dass uns hier eine er
Aber das hat einen ganz guten Grund. Denn ursprünglich strebte die Antragstellerin einen Verhinderungsbeschluss an, wie ich an dieser Stelle schon einmal vorgetragen habe. Es sollte sozusagen ein weiteres Verbotsschild in die niedersächsische Küstenlandschaft gestellt werden.
Hätten Sie dabei sortiert und sich entschieden, ob Sie entweder die Vertiefung der Unterelbe oder die der Außenweser verhindern wollten, dann wäre es vielleicht einfacher gewesen, in dieser Angelegenheit zu einer Entscheidung zu kommen. Sie aber haben es seinerzeit vorgezogen, Sachverhalte zu vermengen, die nur scheinbar in einen Topf gehören. Dabei entsteht ein mitunter ungenießbares Gericht.
- Von wegen! - Denn dieser Umstand war es, der uns dazu veranlasste, in der nun vorliegenden Beschlussempfehlung einen konsequenten Schritt zu gehen und ein niedersächsisches Küstenkonzept zu initiieren. Soweit es um Schiffbarmachung und -haltung der Gewässer geht, weisen wir erneut - da wir ja Geduld haben - darauf hin, dass diese selbstverständlich im Einklang mit dem Deich- und dem Küstenschutz, der Fischerei, der Landwirtschaft und dem Tourismus stehen muss. Ich hoffe, verehrter Herr Janßen, lieber Kollege, dass es das war, worum es Ihnen ursprünglich im Kern ging, wenn Sie denn politikfähig sein wollen.
Übrigens haben wir bei der Herstellung und beim Erhalt von bestimmten Fahrwassertiefen natürlich immer auch die Wirtschaftlichkeit im Auge zu behalten; das sollte immer eine Querschnittsaufgabe sein.
Es geht aber um mehr. Nunmehr bitten wir die Landesregierung, den besonderen Eigenarten und Notwendigkeiten des Küstenraumes, der in der Regel ein strukturschwaches Gebiet ist, dadurch
gerecht zu werden, dass dieser in besonderer Weise entwickelt wird. Es geht dabei erneut um die vorhandenen Möglichkeiten, sich dort wirtschaftlich zu betätigen; einige habe ich gerade aufgezählt. Ich empfehle jedem, der hier in diesem Hause sitzt, einmal mit einem Fischer auf die See zu fahren und sich durch eigene Anschauung klarzumachen, wie der Fisch gefangen wird, bevor er auf den Teller kommt.
Zugleich geht es aber auch darum, dass wir Entwicklungen und Anregungen für neue Formen des Wirtschaftens eröffnen. Als Möglichkeit dazu möchte ich nennen die Offshore-Windenergie und außerdem natürlich ein Projekt, das uns alle bewegt, nämlich den kommenden Tiefwasserhafen, den - so hoffe ich - auch Sie von der GrüneFraktion weder verzögern noch verhindern werden. Dabei ist für die FDP klar, dass Strukturentwicklungen als Vorbedingungen verstanden werden müssen und der Naturschutz als Rahmenbedingung. Darüber hinaus allerdings müssen wir uns in den nationalen maritimen Konferenzen, deren erste bekanntlich im Jahre 2000 in Emden stattgefunden hat, als Land Niedersachsen wieder stärker einbringen, um etwa die Entwicklungsmöglichkeiten der Offshore-Technik, bei der die Windenergiegewinnung nur ein sehr kleiner Baustein ist, nicht zu verschlafen, sondern als Chancen für unser Niedersachsen zu begreifen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn der Rede, um Aufregung zu vermeiden, klar sagen, warum die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Ursprungsantrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN eingebracht haben. Unsere Politik für die Menschen in Niedersachsen zeichnet sich dadurch aus, dass wir nicht immer nur die negativen Aspekte und die Probleme voranstellen. Uns geht es vielmehr darum, Herausforderungen anzunehmen und sie entsprechend anzugehen. In diesem Sinne wollen wir mit dem Küstenprogramm ganz klare Akzente zu einer besseren Entwicklung der Küstenregion Niedersachsens begründen. Dass dieser
Weg nicht einfach, teilweise steinig sein wird, ist mir dabei völlig klar. Nur, eines ist ebenso klar: Wir können nicht ständig vor der Verantwortung davonlaufen und uns drücken. Wir werden handeln und entsprechende Entscheidungen vorbereiten. Stillstand, den Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, gerne propagieren, bedeutet eben auch Rückschritt. Genau das wollen wir nicht.
Darum begrüßen wir ausdrücklich die Kabinettsentscheidung zum Bau des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven, den Sie mit einem neuerlichen Störantrag zu verzögern und konterkarieren versuchen. Sie widersprechen sich und auch der Forderung aus Ihrem eigenen Antrag vom 26. März 2003, dass durch den Bau eines Tiefwasserhafens die Begründung für die Vertiefung von Elbe und Weser entfallen sei. Sie entlarven sich damit aber auch, und es wird allen klar: Sie wollen weder einen Tiefwasserhafen, noch wollen Sie weitere Flussvertiefungen - also Stillstand und dadurch Rückschritt.
In Bezug auf die Elbe - Herr Janßen hat diesen Aspekt gerade angesprochen, und auch ich möchte das noch einmal deutlich sagen - sind wir uns in diesem hohen Hause alle einig. Wir sagen ebenso Nein zu einer weiteren Elbvertiefung wie alle anderen Fraktionen in diesem Hause auch. Ich verweise dazu nur auf die epochale Rede unseres Fraktionsvorsitzenden David McAllister vom 17. Mai 2001, die einigen von Ihnen noch in guter und lebhafter Erinnerung ist.
Wenn nicht, dann empfehle ich sie Ihnen zur Lektüre. Ebenfalls verweise ich auf einen Bericht der Cuxhavener Nachrichten vom 29. August 2003, in dem sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP gegen eine Vertiefung der Elbe ausgesprochen haben.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Solange nicht unsere niedersächsischen Interessen ausreichend berücksichtigt bzw. durch die hamburgische Politik beachtet werden, also die Bedenken und Einwendungen zur letzten Elbvertiefung abgear
Bedauerlich ist, dass der Bund es nicht geschafft hat, seiner Verantwortung im Rahmen des Baus des Tiefwasserhafens gerecht zu werden. Angesichts der Regierungspolitik in Berlin ist das zwar kein Wunder, dennoch eine große verpasste Chance, auch bundesseitig maßgeblich zur Strukturverbesserung in der Küstenregion beizutragen.
Eine weitere Vertiefung der Außenweser kann es aus Sicht des Landes Niedersachsen nur dann geben, wenn der Grundsatz gilt, diese auf das ökonomisch Erforderliche und ökologisch Vertretbare zu beschränken. Denn neben den sich aus der Deichsicherheit ergebenden Interessen, die im Zusammenhang mit dem Tidehub stehen, sind auch die Verschiebung der Brackwasserzone sowie die Verschiebung der Salzwasserfahne stromaufwärts zu beachten, zudem sind negative Auswirkungen auf Fischerei, Landwirtschaft, Tourismuswirtschaft sowie Natur und Landschaft vordergründig zu beachten. Die beim Bund angemeldete, bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 als vordringlich eingestufte Vertiefung der Unterweser trägt allerdings zur Sicherung und Schaffung neuer, zukunftsorientierter Arbeitsplätze in der Unterweserregion bei.
Die maritime Wirtschaft und insbesondere die wasserstraßenorientierten Wirtschaftsstandorte und Unternehmen in Nordwestdeutschland sind im nationalen und internationalen Wettbewerb auf leistungsfähige Wasserwege zur Sicherung ihrer Konkurrenzfähigkeit angewiesen. Es besteht eine breite gesellschaftliche Zustimmung zur politischen Zielsetzung, den Anteil des Güterverkehrs über die Wasserwege zu steigern, um die landgebundenen Verkehrswege aus ökonomischen und ökologischen Gründen zu entlasten. Der Ausbau der Unterweser ist notwendig, da die im Verkehr mit den nordeuropäischen Seehäfen eingesetzten Schiffe nur mit erheblichen Beschränkungen die Häfen an der Weser erreichen können. Die damit verbundenen höheren Kosten verschlechtern die Wettbewerbssituation der Weserhäfen und gefährden dadurch sowohl die Unternehmen der Seehafenverkehrswirtschaft an der Küste als auch die von
Die große volkswirtschaftliche Bedeutung der geforderten Ausbaumaßnahme ist durch eine KostenNutzen-Untersuchung eindeutig nachgewiesen, und mit der seehafenorientierten Wirtschaft an der Weser sind direkt und indirekt ca. 96 000 Arbeitsplätze in der Weserregion verbunden. Ohne einen Ausbau der Wasserstraßen als Voraussetzung für wettbewerbsfähige Transporte auf dem Wasserweg lässt sich die gesellschaftliche Zielsetzung der Verlagerung von Güterverkehr auf das Wasser nicht erreichen. Das Stichwort „kombinierte Verkehre“ würde inhaltslos und leer bleiben.
Dennoch müssen auch an der Unterweser negative Folgen für die Deichsicherheit beachtet, bedacht und gegebenenfalls korrigiert werden. Auch die Schwierigkeiten der Zuwässerung sind vor Beginn der Maßnahme vollständig zu klären.
Aus all dem - ich verweise hier auf meine erste Rede zu diesem Thema in diesem hohen Hause ergibt sich, dass wir neben einer gemeinsamen norddeutschen Hafenpolitik auch ein Küstenprogramm benötigen. Dies ist umso nötiger, als der Küstenraum von Borkum bis einschließlich des Landkreises Cuxhaven nach dem regionalen Monitoring Niedersachsen vom Oktober 2003 eher strukturschwach ist und scheinbar immer etwas vernachlässigt wurde. Wir wollen mit dem Küstenprogramm eine Entwicklungsperspektive für den Küstenraum eröffnen. Wir wollen damit die vielen sich widerstreitenden Interessen des Raumes bündeln und zielführend einsetzen. Wir können insgesamt nur dann eine positive Entwicklung erreichen, wenn wir die sich uns stellenden Herausforderungen annehmen und nach verbindlichen Lösungen zwischen den Bereichen Hafenwirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft, Umwelt und Naturschutz sowie Deich- und Küstensicherheit suchen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns in diesem Sinne gemeinsam zum Wohle der Menschen in der Küstenregion arbeiten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten es einfacher haben können. Ich will das ganz deutlich sagen. Herr McAllister ahnt schon, dass ich noch einmal auf die Kreistagsbeschlüsse zurückkommen werde. Es hat sich an der Unterelbe von dem Zeitpunkt an nichts geändert, zu dem die Kreistage in Cuxhaven und in Stade einen Beschluss gefasst haben, der sich klar gegen die Elbvertiefung ausgesprochen hat. Dieser Beschluss wurde in beiden Häusern über die Fraktionsgrenzen hinweg gefasst.
Ich habe bei der Einbringung des Antrages der Grünen schon gesagt - das ist der einzige Punkt, in dem ich mit Herrn Riese übereinstimme -, dass Elbe und Weser nicht in einen Topf gehören.
Ich ergänze dies hier, indem ich sage: Das Küstenprogramm gehört auch nicht in diesen Topf. Es handelt sich vielmehr um drei große Töpfe, über die wir uns hätten unterhalten können. Wir hätten ganz sicher eine große Mehrheit für die Aussage finden können: keine weitere Elbvertiefung.
Wir hätten sicherlich auch eine Mehrheit für einen Beschluss zustande gebracht, der inhaltlich dem entspricht, was Sie mit dem Änderungsantrag vorgelegt haben. Ich denke, zumindest CDU, SPD und FDP wären sich in dieser Hinsicht einig gewesen. Das war nun aber nicht möglich, und zwar nicht deshalb, weil wir es nicht beantragt haben. Wir haben im Ausschuss darüber zu reden versucht, aber es ist uns nicht gelungen, dies mit hereinzubringen. Ich stelle ganz einfach fest: Die CDU verabschiedet sich von einer klaren Aussage, zumindest was die Unterelbe betrifft.
In der Beschlussempfehlung ist keine Formulierung des Inhalts zu finden, dass es unter den vorhandenen Fakten keine weitere Vertiefung geben wird. Es steht lediglich ein deutlicher Satz darin.