Auch ist interessant, was 1996 die Berichterstatterin Frau Elsner-Solar hier darlegte. Sie hat damals für die SPD Folgendes ausgeführt:
„Zudem soll ausgeschlossen werden, dass Angehörige der Heilberufe eine Praxis z. B. durch eine juristische Person betreiben. So soll es etwa ausgeschlossen sein, eine Arztpraxis in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu führen.“
Damals war man also strikt dagegen. Heute ist zwar eine andere Situation eingetreten. Gleichwohl ist ein deutlicher Sinneswandel zu verzeichnen.
Die Verkleinerung der Kammerversammlung ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Diese Änderung ist auf Wunsch der Ärztekammer vorgenommen worden. Die Arbeitsfähigkeit wird dadurch ebenso sichergestellt wie die Effizienz. Am Rande sei noch erwähnt, dass es etwas kostengünstiger ist. Das schadet ja auch nichts.
Für große Unruhe hat die Wahlordnung gesorgt. Der Minderheitenschutz sollte gewahrt bleiben. Ich darf daran erinnern, dass wir 1996 - das war die Regierungszeit der SPD - das Verfahren nach Hare-Niemeyer eingeführt haben. Das ist auf ausdrücklichen Wunsch der Grünen hin geschehen, war aber auch ein Anliegen der SPD.
Was die Pluralität angeht, so möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir bundesweit mittlerweile 42 Facharztgruppen haben. Es gibt etwa 200 Nuklearmediziner, 10 % davon, also 20, in Niedersachsen. Wenn wir jede einzelne Berufsgruppe abbilden wollten, dann hätten wir allein dadurch 42 Mitglieder. Insofern muss man schon einmal darüber nachdenken, ob durch einen solchen Minderheitenschutz tatsächlich das erreicht wird, was eigentlich gewollt ist, nämlich dass Gruppen, die sonst überhaupt nicht zum Zuge kommen, weil sie keine anderen Listenverbindungen eingehen können, tatsächlich repräsentativ vertreten werden.
Darüber hinaus besteht in Bezug auf die Wahlkreise die Möglichkeit, in nur einem Wahlkreis zu wählen; das sieht das Gesetz ausdrücklich vor, indem es sagt: Gewählt wird in einem oder mehreren Wahlkreisen. - Zumindest die Öffnung als solche
Bei der Festlegung auf nur einen Wahlkreis - dies sei noch angemerkt - würde die Zahl möglicher Überhangmandate beschränkt werden. Das ist mit ein wesentlicher Grund dafür, dass wir dies im Moment nicht direkt im Gesetz vorschreiben wollen.
Wir werden dieses Kammergesetz heute verabschieden. Aber ich sage für die CDU-Fraktion - wahrscheinlich auch für die FDP-Fraktion - sehr deutlich: Wir sind durchaus bereit, eine Anpassung an das GMG vorzunehmen und über notwendige Änderungen nachzudenken. Wir sind also bereit, über Anträge im Sozialausschuss sachlich zu beraten. Dann werden wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe und zur Aufhebung von Rechtsvorschriften ist notwendig. Es geht um eine Anpassung an europäisches und Bundesrecht. Es geht auch darum, in einigen Bereichen für Effizienzsteigerungen zu sorgen, gerade was Verwaltungsabläufe angeht.
Gleichwohl hapert es bei der Umsetzung von bundesdeutschem und europäischem Recht bei diesem Gesetzentwurf gewaltig. Wir haben im Ausschuss sehr konstruktiv diskutiert; das hat Herr Winn eben deutlich gesagt. Aber als es letztendlich zur Abstimmung kam, wurden nur Änderungen des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes aufgenommen, und die Anregungen vonseiten der Opposition spielten keine Rolle; sie wurden einfach abgelehnt. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn die Regierungsfraktionen so viel Rückgrat gehabt hätten, dass sie Änderungen, die sie in der Diskussion mit unterstützt und in Teilen fast beantragt haben, in den Gesetzentwurf aufgenommen hätten.
Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, von dem selbst die Regierungsfraktionen sagen, dass er im nächsten Jahr wieder geändert werden muss. Angesichts dessen frage ich mich, was wir hier eigentlich machen. Wir hätten doch weiter beraten können. Die Änderungsanträge sind doch gestellt worden.
Ich komme jetzt zum vorliegenden Gesetzentwurf. Der Minderheitenschutz wird aus meiner Sicht ad absurdum geführt. Die Verkleinerung der Kammer hat massive Auswirkungen auf die Vertretung der Minderheiten in der Kammerversammlung. Auch diesen Schritt wollten Sie als Regierungsfraktionen nicht mitgehen, sondern die berechtigten Interessen der Minderheiten ausschließen. Grund ist, dass die in der Kammer tonangebenden Mehrheiten einen Alleinvertretungsanspruch erheben und die kleineren Gruppen ausbooten wollen.
Mit diesem Vorgehen macht sich die Landesregierung zur Fürsprecherin der tonangebenden Mehrheiten, und die Kammer wird zukünftig noch weniger als bisher der Zusammensetzung der Ärzteschaft entsprechen. Sie ist nicht repräsentativ und wird es in Zukunft noch weniger sein. Es gibt eine absolute Schieflage, die Sie noch verschärfen.
Das Nächste ist die Ethikkommission. Patientenvertreter tauchen hier nicht auf, obwohl sie von den Empfehlungen dieser Kommission hauptsächlich betroffen sind. Da reicht auch keine Satzung. Es besteht doch in Bezug auf das GMG Konsens, dass die Beteiligung der Patienten auf allen Ebenen zu steigern und zu stärken ist. Soll das für niedersächsische Patienten nicht gelten? Sollen sie weiterhin in der Bittstellerrolle bleiben und ausgegrenzt werden? In dem Bereich findet meiner Ansicht nach eine Rolle rückwärts statt.
Das GMG bedeutet für die Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte von Patientenverbänden, Selbsthilfezusammenschlüssen und Behindertenorganisationen einen Schritt nach vorn. Hier in Niedersachsen aber machen wir eine Rolle rückwärts. Niemand erlebt die Qualität der Gesund
Genauso sind Sie letztendlich auch mit den Tierärzten umgegangen, meine Damen und Herren. Sie wollen die Möglichkeit, Praxen und Kliniken in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu führen, nicht in das Gesetz aufnehmen. Die Möglichkeit wurde verwehrt, und es wurde auf das nächste Novellierungsverfahren verwiesen.
Die Regelung, die das neue SGB V enthält, dass Ärzte in Zukunft auch in medizinischen Zentren arbeiten dürfen, wollten Sie ebenfalls nicht aufnehmen.
Ich appelliere an Sie, den Änderungsantrag anzunehmen bzw. die Verabschiedung des Gesetzes zu vertagen. Wir werden jedenfalls keiner Novelle zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe zustimmen, das der gesellschaftlichen Verantwortung für Minderheiten- und Patientenrechte nicht nachkommt und auch ansonsten nicht auf der Höhe der Zeit ist, was ja auch vonseiten der CDUFraktion eingeräumt worden ist. Das ist kein Schritt nach vorne, das ist rückwärts gewandt. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da alle in die Mittagspause wollen, werde ich es nicht zu lang machen. Aber auf vier Punkte möchte ich doch noch einmal eingehen.
Der erste Punkt - das ist schon gesagt worden -: Durch die Gesetzesnovelle werden die Aufgaben der Kammern erweitert. Beratung und Information sind jetzt auch offiziell mit vorgesehen. Es gibt also jetzt eine Beratungspflicht für die Kammermitglieder und eine Informationspflicht für Dritte. Das halte ich für eine sehr gute Variante.
Der zweite Punkt - auch der ist schon angesprochen worden -: Die Wahlordnung wird in ein Mehrstimmenwahlrecht geändert mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens sowie der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer. Die Kammerversammlung wird verkleinert. Auch das ist gut für die Effizienzsteigerung und spart Kosten. Das wollen wir.
Der dritte Punkt - ich erwähne das noch einmal, weil es mir frauenpolitisch wichtig ist -: Es wird die Möglichkeit geschaffen, in Teilzeit Ausbildung und Weiterbildung zu betreiben, und zwar jetzt schon zu 50 %, statt wie vorher zu 40 %. Das halte ich für eine sehr gute Sache im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Und jetzt die Hauptsache, der vierte Punkt: Die GmbHs für Tierärzte haben wir noch nicht aufgenommen, weil es rechtlich nicht möglich ist. Es ist schon betont worden: Dort, wo es im Moment GmbHs gibt, ist das nur geduldet und rechtlich nicht sauber.
Der Bundestag hat dem Bundesrat in der Drucksache 824/03 den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze“ zur Entscheidung vorgelegt. Das heißt, Anfang nächsten Jahres wird die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, GmbHs zuzulassen. Wenn das geschehen ist, können auch wir uns wieder mit diesem Thema befassen. Es ist wichtig, dass wir auf die Praxis reagieren, dass wir Politik für die Praxis machen, auch für die Praxis von Tierärzten - aber auf einer vernünftigen Grundlage und dann, wenn es dran ist. Das wird Anfang nächsten Jahres sein, und dann können wir uns wieder damit befassen. Das ist der richtige Weg, den Politiker gehen sollten. Darum jetzt noch keine GmbH, aber im nächsten Jahr können wir das sehr wohl in Angriff nehmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache, und wir kommen zur Einzelberatung.
Artikel 1. - Zu diesem Artikel liegt der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 657 vor. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.
bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit so beschlossen.
Artikel 3. - Auch zu diesem Artikel liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist das mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, das Gesetz ist mit Mehrheit so beschlossen.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich noch Folgendes bekannt geben. Der Beginn der Nachmittagssitzung sollte bei 14.30 Uhr bleiben. Die Parlamentarischen Geschäftsführer erheben keinen Widerspruch. Dann machen wir das so.